So steht es im § 12 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes. Und das ist gut so. Denn das Internet ist wegen seiner technischen Möglichkeiten ein sehr anpassungsfähiges Medium, wenn es darum geht, Inhalte so darzustellen, dass sie auch Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Ich weiß, dass das schwer ist. Auch unser Blog ist sicher verbesserungsfähig. Barrierefreiheit ist ein Ziel, Barrierearm schon ein guter Zustand. Mit alltäglichem Willen und bewusster Umsicht nähern wir uns dem Ziel.
Ministerien, Behörden, Verwaltungen haben es da schwerer. Sie müssen ihre Angebote so gestalten. Das aber aus gutem Grund und nicht nur wegen des Gesetzes. Denn sie haben eine Vorbildfunktion. Ihre Informationen sind Basis für demokratische Entscheidungen. Sie wahrnehmen zu können, ist elementar für die Teilnahme möglichst aller Bürger am demokratischen Willensbildungsprozess.
Schon wegen der Wissens um die eigenen Fehler werde ich hier keine Haare spalten. Aber von haarsträubendem Unsinn berichten:
Die Stellungnahme des Ministers für Arbeit, Soziales und Gesundheit zu Fragen seines Haushaltsplans ist als eingescanntes PDF-Dokument veröffentlicht worden. Nun steht in dieser Stellungnahme die Antwort Minister Gargs auf die Fragen aus dem parlamentarischen Raum, warum die Ausgaben aufgrund von Werkverträgen und anderen Auftragsformen für die Umsetzung des Gesamtkonzepts der Politik für Menschen mit Behinderung in den Jahren 2011 und 2012 gegenüber dem Ansatz 2010 gekürzt und die Mittel für den Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen ab 2011 gestrichen werden. Die Antwort ist nicht für blinde und sehbehinderte Menschen lesbar. Die Antwort ist ein Barriere; so oder so.