An den Schulen – Teil 3: Bewertung der Situation

Von | 10. November 2010

Nachdem ich im ers­ten Teil die­ser Serie zunächst die Ausgangssituation an den Schulen beschrie­ben habe, stell­te Teil 2 dar, wie das Bildungsministerium auf die­se Situation zu reagie­ren gedenkt. Dargelegt habe ich auch, wel­che Aspekte der Debatte nicht über das Schulgesetz gere­gelt wer­den. In die­sem drit­ten und letz­ten Serienteil ver­su­che ich nun eine Bewertung des vor­lie­gen­den Entwurfs und wei­te­rer Maßnahmen der Landesregierung sowie der Reaktionen ihres poli­ti­schen Mitbewerbs. Den Bereich der Förderung nicht­staat­li­cher Schulen habe ich das zwi­schen­zeit­lich bereits in einem geson­der­ten Artikel abge­han­delt.

Die Bewertung der geplan­ten Änderung des Schulgesetzes wird selbst­ver­ständ­lich wesent­lich vom Blickwinkel auf die Bildung bestimmt. Liegt der Schwerpunkt auf mög­lichst hohen eige­nen Entscheidungskompetenzen der Schulen vor Ort, so wird die Bewertung eine ande­re sein, als wenn im Mittelpunkt eine ein­heit­li­che Regelung für sämt­li­che Schulen im Land steht. Schwierig ist die gesam­te Debatte des­halb, weil sie im hohen Maße ideo­lo­gi­siert ist, Zwischentöne fast gar nicht zulässt und ein Eingehen auf Argumente der jewei­li­gen Gegenseite eini­ger­ma­ßen unüb­lich zu sein scheint. Es scheint nur noch um gut und böse, um rich­tig und falsch zu gehen – Kompromisse schei­nen fast aus­ge­schlos­sen.

Das neue Schulgesetz regelt kaum Dinge wesent­lich neu oder gar grund­le­gend anders als das bis­he­ri­ge. Es schafft im Wesentlichen eini­ge Freiräume für die Schulen. Der dar­auf­hin ent­brann­te Protest nimmt Chancen kaum zur Kenntnis und ver­sucht statt­des­sen, einen längst been­de­ten „Kulturkampf” pro oder con­tra Gemeinschaftsschule neu anzu­fa­chen. Dabei ist die Entscheidung für Gemeinschaftsschulen längst gefal­len. Wer der Debatte auf­merk­sam folgt, kann die Anfänge der Abkehr von der Schulform Regionalschule kaum ver­ken­nen. Soll die Gemeinschaftsschule aller­dings akzep­tier­te Schulform für alle Schüler wer­den, die nicht das Gymnasium besu­chen, muss sie sich deren Eltern struk­tu­rell öff­nen kön­nen und anpas­sungs­fä­hig für kon­kre­te Bedürfnisse vor Ort sein.

Hilfreich wäre eine Debatte, die nicht nach Sieg und Niederlage in die­sem „Kulturkampf” klas­si­fi­ziert, son­dern eine, die Raum dafür lässt, ver­schie­de­ne Ansichten neben­ein­an­der ste­hen zu las­sen und die Möglichkeit zum Ausgleich gewährt. Und dafür scheint der Entwurf des Schulgesetzes eine gute Grundlage zu lie­fern. Dieses wird nach­fol­gend im Detail zu betrach­ten sein:

Integration und Inklusion
Mit dem neu­en Schulgesetz wird der inklu­si­ve Unterricht zu einem erklär­ten Bildungs- und Erziehungsziel. Es weist inklu­si­ve Verfahren in § 4 aus­drück­lich als vor­ran­gig aus. In § 5 wer­den zusätz­lich zu den Schülern mit Förderungsbedarf auch die­je­ni­gen mit Hochbegabung auf­ge­führt, wenn es um die Berücksichtigung beson­de­rer Anforderungen im Unterricht geht. Das neue Schulgesetz zielt also nicht auf ver­stärk­te Separation von Schülern ab, son­dern dar­auf, Schüler ver­schie­de­ner Leistungsniveaus mög­lichst gemein­sam zu beschu­len und auf deren beson­de­ren Bedürfnisse ein­zu­ge­hen, „soweit es die orga­ni­sa­to­ri­schen, per­so­nel­len und säch­li­chen Möglichkeiten erlau­ben”. Gerade die­se letz­te Einschränkung beschreibt ein Problem, das zwar nicht Gegenstand des Schulgesetzes ist, aber den­noch maß­geb­lich für vie­le bil­dungs­po­li­ti­sche Ansätze ist.

Schrägversetzung
Im alten Schulgesetz war eine Schrägversetzung vom Gymnasium an eine Gemeinschaftsschule nicht vor­ge­se­hen. Diese war ledig­lich an die Regionalschule mög­lich. Eine sach­lich logi­sche Begründung für die Festlegung, einem Schüler, der ent­ge­gen der Beurteilung der Grundschule den Anforderungen des Gymnasiums nicht gerecht wird, danach die freie Schulartwahl zwi­schen zwei im System gleich­be­rech­tig­ten Schularten zu ver­wei­gern, lässt sich schwer­lich fin­den. Insofern ist es gut, dass die­se Einschränkung mit dem neu­en Schulgesetz auf­ge­ho­ben wird.

Verpflichtende Zwischenabschlüsse
Die neue Regelung bezüg­lich der auto­ma­ti­schen Erlangung von Zwischenabschlüssen am Gymnasium sowie an Gemeinschafts- und Regionalschulen ver­min­dert den Verwaltungs- und Organisationsaufwand an den Schulen. Durch die Möglichkeit der Schulen, bei beson­de­rem Bedarf die­se Zwischenabschlüsse durch eine geson­der­te Prüfung abzu­si­chern, wird den­noch das Ziel des ursprüng­li­chen Gesetzes erreicht, auf der einen Seite die Erlangung von Schulabschlüssen und auf der ande­ren Seite deren Wertigkeit sicher­zu­stel­len. Der neue Entwurf reagiert damit vor allem auf Klagen aus den Schulen über den Aufwand der bis­he­ri­gen Regelung.

Örtlich zustän­di­ge Schulen
Bisher war es so, dass Gemeinschaftsschulen die Aufnahme wei­te­rer Schüler ableh­nen konn­ten, wenn die Nachfrage das Angebot über­stieg. Künftig kann sie aller­dings als zustän­di­ge Schule aus­ge­wie­sen wer­den und muss bei höhe­rer Nachfrage wei­te­re Klassenzüge ein­rich­ten. Auf die­se Weise wird dem Elternwillen Rechnung getra­gen. Weiterhin wird es mit die­ser Neuregelung dem­nächst mög­lich sein, das Angebot für Schüler mit Haupt- und Realschulempfehlung ohne die Einrichtung einer Regionalschule sicher­zu­stel­len. Durch die Möglichkeit, zustän­di­ge Schulen im Bereich ande­rer Schulträger aus­zu­wei­sen, sinkt die Notwendigkeit, grö­ße­re Schulverbände zu bil­den. Ob die­se Regelung wirk­lich not­wen­dig ist, bleibt dahin­ge­stellt. Allerdings kön­nen so künf­tig auch bei Fortschreiten der demo­gra­phi­schen Entwicklung klei­ne­re Schulträger über die bestehen­den Schulen wei­ter in eige­ner Verantwortung ent­schei­den, ohne das gesam­te Angebot vor­hal­ten zu müs­sen. Bis hier­hin kön­nen die Änderungen als posi­tiv ange­se­hen wer­den.

Fragwürdig aller­dings bleibt es, dass Wahlrecht der Eltern ein­zu­schrän­ken, indem die Schulaufsichtsbehörde zum „Zwecke der ange­mes­se­nen Nutzung vor­han­de­ner Schulen” Schüler einer bestimm­ten Schule zuwei­sen dür­fen. Hier wur­de eine Abwägung zwi­schen wirt­schaft­li­chen Erwägungen des Schulträgers und der Wahlfreiheit der Eltern getrof­fen, die jeder für sich selbst beur­tei­len mag. Der Autor hält sie für falsch, auch wenn sie sich in der Tradition der bis­he­ri­gen Bildungspolitik die­ses Landes bewegt. Hier wäre sei­ner Meinung eine deut­li­che­re Abkehr vom in der Vergangenheit prak­ti­zier­ten Vorgehen ange­zeigt gewe­sen.

Binnen- und Außendifferenzierung
Mit dem neu­en Schulgesetz wer­den die Grenzen zwi­schen Gemeinschafts- und Regionalschule flie­ßen­der. So wird es den Gemeinschaftsschulen ermög­licht, künf­tig auch eine Außendifferenzierung vor­zu­neh­men. Allerdings wird auch die star­re Außendifferenzierung an den Regionalschulen ab der Klassenstufe 7 auf­ge­ho­ben, bin­nen­dif­fe­ren­zie­ren­de Angebote wer­den mög­lich.

Erstaunlich, dass die Befürworter des Prinzips der Binnendifferenzierung so wenig Vertrauen in die Kompetenz von Lehrern, Eltern und Schülern vor Ort sowie die von ihnen beschwo­re­ne sach­li­che Überlegenheit der Binnendifferenzierung haben. Dass die Schulen künf­tig wie­der mehr tren­nen anstatt gemein­sam unter­rich­ten sol­len, ist ja gar nicht der Fall. Vielmehr dür­fen die Schulkonferenzen über die Ausgestaltung der Differenzierung nach den Gegebenheiten vor Ort ent­schei­den. Sie müs­sen aber kei­nes­falls. Und es ist nicht davon aus­zu­ge­hen, dass die Schulkonferenzen das gegen den erklär­ten Willen der Betroffenen ent­schei­den wer­den. Und schon gar nicht, wenn die Befürworter der Binnendifferenzierung dabei mit star­ken Argumenten punk­ten kön­nen.

G8 und G9
Sachliche Gründe für die Einrichtung von G8 an den Gymnasium, die einer fach­li­chen Debatte stand­hal­ten, exis­tie­ren nicht. Allenfalls las­sen sich ideo­lo­gisch moti­vier­te Begründungen fin­den, man wol­le die Verschlechterung der Unterrichtssituation an Gymnasien nut­zen, um die Gemeinschaftsschule attrak­ti­ver zu gestal­ten. Nach Ansicht des Autoren wäre es im Sinne der Qualität der Bildung weit­aus sinn­vol­ler, sich Gedanken dar­über zu machen, wie man die Gemeinschaftsschulen stär­ken kann, anstatt auf eine Schwächung der Gymnasien auf dem Rücken der Schüler hin­zu­ar­bei­ten.

Erstaunen kann jedoch die Tatsache, dass sich bei allen Problemen mit der Umsetzung von G8 kei­ne poli­ti­sche Mehrheit für die Abschaffung die­ses bil­dungs­po­li­ti­schen Fehlgriffs zu geben scheint. Dieses Erstaunen wird umso grö­ßer, wenn man erkennt, dass abseh­bar auf die Schulträger Kosten für Mensen zukom­men, die aus einer Ausweitung des Unterrichts in den Nachmittag resul­tie­ren. Das Geld dafür dürf­te vor Ort schwer­lich vor­han­den sein. Darüber hin­aus sind Bestrebungen, den Lehrplan nen­nens­wert zu ent­schla­cken, eben­falls nicht wahr­nehm­bar.

In die­ser Situation scheint es sinn­voll, zumin­dest an den Schulen, an denen nach Meinung der Mehrheit in der Schulkonferenz Bedarf dar­an besteht, das Abitur in neun Jahren oder alter­na­tiv in acht oder neun Jahren (Y-Modell) anzu­bie­ten, die­se Möglichkeit zu bie­ten. Genau dafür bie­tet das Schulgesetz künf­tig die Möglichkeit. Kein Gymnasium muss ein ande­res Angebot als G8 vor­hal­ten. Wenn aber Lehrer, Schüler und Eltern das mehr­heit­lich befür­wor­ten, dann kön­nen sie das bald in basis­de­mo­kra­ti­scher Entscheidung umset­zen.

Es bleibt zu erwäh­nen, dass G8 von den Jugendorganisationen der meis­ten Parteien in Schleswig-Holstein abge­lehnt wird. Aus gutem Grund übri­gens. (Dem Autor ist ledig­lich eine abwei­chen­de Haltung der Jungen Union bekannt.)

Schullastenausgleich /​ Schulsozialarbeit
Mit der Berechnung des Schullastenausgleich auf Basis tat­säch­lich anfal­len­der Kosten für den Schulträger wird der Kostenausgleich deut­lich sach­ge­rech­ter und fai­rer. Da künf­tig Schulträger nicht auf den Kosten eines beson­ders guten Angebots allein sit­zen blei­ben, son­dern sich die ent­sen­den­den Gemeinden antei­lig betei­li­gen müs­sen, wer­den die Belastungen für den Schulträger gerin­ger. Mit der gerech­te­ren Verteilung der Kosten wer­den Entscheidungen für ein bes­se­res Angebot des Schulträgers leich­ter durch­setz­bar.

Bedauerlich ist aller­dings, dass dabei bestimm­te Kostenfaktoren nicht Gegenstand der Berechnung sind. Dieses betrifft vor allem den Aufwand für Schulsozialarbeit oder ergän­zen­de Angebote wie die Pädagogische Insel. Auch hier pro­fi­tie­ren die aus­wär­ti­gen Schüler von den Ausgaben des Schulträgers. Eine Nachbesserung wäre des­halb drin­gend ange­ra­ten. Auf dem Landesparteitag der FDP Schleswig-Holstein am ver­gan­ge­nen Samstag hat der Autor sich erklä­ren las­sen, dass nach Auffassung des Bildungsministers und sei­ner Mitarbeiter die Kosten für die Schulsozialarbeit und ver­gleich­ba­re Leistungen eben­falls Bestandteil der Kostenberechnung sind. Damit wäre ein wei­te­rer Kritikpunkt am Schulgesetz hin­fäl­lig. Es wäre aller­dings schön gewe­sen, wenn auch der Nichtjurist die­se Aussage unmit­tel­bar dem Gesetzestext hät­te ent­neh­men kön­nen.

Nicht über das Schulgesetz gere­gel­te Aspekte

Zurückstellung von Kindern
Auch künf­tig wer­den Schüler, die frü­her als noch nicht schul­fä­hig ein­ge­stuft wur­den, unab­hän­gig von ihrer Leistungsfähigkeit ein­ge­schult. Es bleibt frag­lich, ob es für die­se Kinder bes­ser ist, die ers­ten bei­den Schuljahre in drei Jahren zu durch­lau­fen oder noch ein Jahr bis zur Einschulung zu war­ten. Ebenso dis­kus­si­ons­wür­dig ist, ob die Grundschulen für die­se Aufgabe opti­mal aus­ge­stat­tet sind. Auch mit dem neu­en Schulgesetz wird den Eltern wei­ter­hin nicht die Möglichkeit gege­ben, die für ihre Kinder bes­te Lösung zu fin­den. An die­ser Stelle hät­te das Schulgesetz unbe­dingt nach­ge­bes­sert wer­den müs­sen.

Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL)
Das jahr­gangs­über­grei­fen­de Lernen kann durch­aus eine loh­nens­wer­te Idee für die Schulen sein. Voraussetzung ist aller­dings die Akzeptanz bei Lehrern und Eltern sowie die Erarbeitung einer ent­spre­chend all­ge­mei­nen getra­ge­nen Konzeption für die jewei­li­ge Schule. Es war falsch, JÜL in der Vergangenheit mit­tels Zwang an den Schulen ein­füh­ren zu wol­len. Auch hier schafft die Landesregierung mit der Freiwilligkeit bei der Anwendung von JÜL einen Befreiungsschlag. Der Autor ist der fes­ten Überzeugung, dass die bes­ten Ergebnisse in der Bildung dann erzielt wer­den, wenn Eltern, Schüler und Lehrer von einer gemein­sa­men Idee über­zeugt sind und die­se dann umset­zen. Insofern steht auch künf­tig der Einführung von JÜL nichts im Wege, wenn die Beteiligten davon über­zeugt sind – oder es wer­den.

Profiloberstufe
Bezüglich der Profiloberstufen ist kein wirk­li­cher Befreiungsschlag gelun­gen. Die Profiloberstufe ist unfle­xi­bel, belas­tend und erlaubt vie­len Schülern nicht, ihre wirk­li­chen Stärken aus­zu­spie­len. Sie wird von einer Mehrheit der Schüler und dem Gros der Jugendorganisationen ähn­lich wie G8 abge­lehnt. Und wie dort scheint auch eine poli­ti­sche Mehrheit für die Abschaffung die­ses Monstrums und die Wiedereinführung des Kurssystems nicht in Sicht. Momentan sieht es so aus, als ob die jetzt vor­ge­nom­me­ne Aufweichung der Profiloberstufe ein­fach das Maximum des­sen sei, was über­haupt erreich­bar ist.

Lehrermangel
Zum Lehrermangel sag­te der heu­ti­ge Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug als dama­li­ger bil­dungs­po­li­ti­scher Sprecher der FDP-Landtagsfraktion im Jahre 2008 fol­gen­des:

Die Unterrichtsversorgung bleibt noch für vie­le Jahre ein bren­nen­des Thema. Auf den ers­ten Blick erscheint die Anzahl zusätz­li­cher Stellen, die für den kom­men­den Doppelhaushalt von der Landesregierung ange­kün­digt wor­den sind, beein­dru­ckend.
Fakt ist aber, dass davon herz­lich wenig zur tat­säch­li­chen Verbesserung des Unterrichtsangebots bei den Schülern ankom­men wird. Das Auslaufen der Vorgriffsstunde „kos­tet” schon im nächs­ten Schuljahr fak­tisch Unterrichtsstunden im Gegenwert von 175 Stellen. Die „Rückzahlung” der Vorgriffsstunde wird im dar­auf­fol­gen­den Schuljahr wei­te­re 420 Stellen „absor­bie­ren”, ohne dass dadurch für die Schüler eine ein­zi­ge zusätz­li­che Stunde zur Verfügung steht. Und dann folgt die ver­spro­che­ne ein­heit­li­che Lehrverpflichtung für Lehrer an Gemeinschafts- und Regionalschulen — Kostenpunkt: noch ein­mal 300 Stellen.

Schaut man in die Vorschläge der HaushaltsStrukturKommission, so wer­den 180 Stellen zusätz­lich für die Gymnasien geschaf­fen (S. 24), um „die bis­he­ri­ge Benachteiligung die­ser Schulform durch Vorgängerregierungen” zu behe­ben. Das darf man durch­aus als posi­tiv bewer­ten. Allerdings fin­det sich auf Seite 11 der fol­gen­den Passus:

Parallel zur demo­gra­phi­schen Entwicklung der Schülerzahlen wird die Zahl der Lehrerstellen sowie der Anwärter und Referendare abge­senkt. Die Anpassung der Unterrichtsverpflichtung an die durch­schnitt­li­che Lehrverpflichtung der ande­ren Länder führt ab 2010 zu einer deut­li­chen Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden. Sie ent­spricht nach Abzug der Altersermäßigung rech­ne­risch 450 Lehrerstellen.

Dieses passt nicht wirk­lich als Reaktion auf die 2008 von Klug zurecht als dra­ma­tisch beschrie­be­ne Situation der Lehrerversorgung an den Schulen.

Vorgriffsstunden
Die im vori­gen Absatz ange­führ­te „Anpassung der Unterrichtsverpflichtung an die durch­schnitt­li­che Lehrverpflichtung der ande­ren Länder” bedeu­tet fak­tisch, dass die Lehrer in Schleswig-Holstein in der Regel län­ger arbei­ten müs­sen. Die Notwendigkeit hier­für lässt sich ange­sichts der besorg­nis­er­re­gen­den finan­zi­el­len Lage des Landes nicht von der Hand wei­sen. Da teil­wei­se die Pflichtstunden ange­ho­ben wer­den, wird in eini­gen Fällen die Rückzahlung dadurch von Vorgriffsstunden kon­ter­ka­riert. Bei den von Mehrarbeit oder unter­blei­ben­der Arbeitszeitreduzierung betrof­fe­nen Lehrkräften ist der Ärger ver­ständ­lich. Zumindest hin­sicht­lich der unter­blie­be­nen Rückvergütung der Vorgriffsstunden müss­te die­ser Ärger aller­dings gerech­ter­wei­se die Verantwortlichen der Vorgängerregierungen tref­fen, wel­che mit die­sem Taschenspielertrick Kosten in die Zukunft ver­la­gert haben – in eine Zeit, in der sie selbst abseh­bar nicht mehr in Verantwortung sein wür­den.

Finanzierung frei­er Schulen
Die Regelungen zur Finanzierung der frei­en Schulen sind aus Sicht des Autoren aus­drück­lich zu kri­ti­sie­ren. Anstatt die Schulen in frei­er Trägerschaft denen in staat­li­cher Verantwortung gleich­zu­stel­len, wer­den die pri­va­ten Schulen ein­an­der wie­der eini­ger­ma­ßen ange­gli­chen – auf dem nied­rigs­ten Level. Diese bil­dungs­po­li­ti­sche Fehlentscheidung war dem Landesblog bereits einen eige­nen Artikel wert.

Schulbauförderung
Auch die neue Landesregierung fin­det weder die poli­ti­sche noch die finan­zi­el­le Kraft in die Schulbauförderung neu ein­zu­stei­gen. Das war ehr­li­cher­wei­se nicht anders zu erwar­ten. Im Gegensatz zur vor­he­ri­gen soge­nann­ten „Großen Koalition” hat sie bis­her aller­dings auch kei­ne Maßnahmen beschlos­sen, die den Schulträgern wei­te­re Schulbaumaßnahmen auf­zwin­gen.

Fazit
Mit den ange­streb­ten Änderungen zum Schulgesetz selbst hat die Landesregierung einen guten Entwurf vor­ge­legt, der sowohl dem not­wen­di­gen Änderungsbedarf als auch dem Reformverdruss an den Schulen Rechnung trägt. Hier besteht kei­ner­lei Anlass zur Hysterie oder zur künst­li­chen Aufregung, die momen­tan von der Opposition geschürt wird. Diese ist für den Bildungsminister umso bit­te­rer, weil er selbst in der Opposition bei aller har­ten Kritik in der Sache meist auf bil­li­ge Polemik zuguns­ten sach­li­cher Kritik ver­zich­tet hat.

Die Änderungen am Schulgesetz bedeu­ten vor allem eine Beendigung der staat­li­chen Zwangsbeglückung von Lehrern, Schülern und Eltern. Stattdessen wer­den Entscheidungskompetenzen an die Schulkonferenzen zurück dele­giert. Dabei ist es eini­ger­ma­ßen bezeich­nend, dass gera­de die Grünen hier gegen die­se basis­de­mo­kra­ti­schen Möglichkeiten zu Felde zie­hen, die frü­her ein­mal das Wesen der Partei aus­mach­ten. Ein wenig ver­wun­dert reibt man sich auch die Augen, dass die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen dafür strei­tet, ihren Elternvertretern die­se Kompetenzen auf kei­nen Fall zuzu­bil­li­gen. Hier scheint wenig Vertrauen in die Kraft der Argumente für die eige­nen Ansichten und die Kompetenz der Elternvertreter vor Ort vor­zu­herr­schen. Als betrof­fe­ner Elternvertreter wür­de zumin­dest der Autor die­sen Versuch der Entmündigung durch die eige­ne Landesspitze nicht wider­spruchs­los hin­neh­men.

Deutlich ver­bes­se­rungs­wür­dig ist das Auftreten und die Öffentlichkeitsarbeit von Bildungsminister Ekkehard Klug und Stab. Es reicht nicht, einen guten Gesetzentwurf nur vor­zu­le­gen, son­dern man muss die­sen auch offen­siv ver­tre­ten. Schüler, Eltern und Lehrer haben einen Anspruch dar­auf, über­zeugt und – ganz neu­deutsch – mit­ge­nom­men zu wer­den.

Als kri­tik­wür­dig sind hier eini­ge Aspekte ange­führt wor­den, die nicht direkt über das Schulgesetz gere­gelt wer­den. Diese soll­ten durch­aus Gegenstand einer bil­dungs­po­li­ti­schen Debatte sein. Allerdings ist auch klar erkenn­bar: Der größ­te Teil der Kritik an der Bildungspolitik der Landesregierung wird in einer Art und Weise geführt, der ganz klar auf­zeigt, dass kein Schulfrieden in Form eines Kompromisses gesucht wird, mit dem der größ­te Teil der Bevölkerung gut leben könn­te. Schulfrieden soll es nach Ansicht des Großteils der Gegner der aktu­el­len Bildungspolitik nur geben, wenn die eige­nen Ansichten zu 100 Prozent durch­ge­setzt wer­den. Ob das die rich­ti­ge Haltung in die­sem wich­ti­gen demo­kra­ti­schen Diskurs ist, darf stark bezwei­felt wer­den.

Generell bleibt das Problem der Bildungspolitik weni­ger die ideo­lo­gisch gepräg­te Strukturdebatte. Unabhängig von der Auseinandersetzung über die vor­geb­lich rich­ti­ge Schulform lei­det die Bildung seit Jahrzehnten vor allem an chro­ni­scher Unterfinanzierung, um all die gewoll­ten Projekte sach­ge­recht durch­zu­set­zen. Diese Unterfinanzierung wird auch von der aktu­el­len Landesregierung nicht beho­ben. Aber immer­hin hat sie dar­auf ver­zich­tet, mit tol­len neu­en Ideen und Projekten die Problematik der Unterfinanzierung wei­ter zu ver­schär­fen. Das ist zu begrü­ßen.

Links:

4 Gedanken zu “An den Schulen – Teil 3: Bewertung der Situation”:

  1. Ritinardo

    Den wich­tigs­ten Kritikpunkt unter­schlägt der Autor hier:

    * Man muss kein Prophet sein um zu wis­sen, dass nach den Neuwahlen kei­ne Schwarz-Gelbe Regierung mehr an der Macht sein wird in die­sem Land. Das heisst die meis­ten Änderungen wer­den rück­gän­gig gemacht. Die Eltern, Lehrer, Kinder und Schulen wer­den so aber­mals Spielball der Politik.
    * Als zwei­ten wesent­li­chen Kritikpunkt sehe ich, dass die Reform ein wei­te­res mal den Versuch unter­nimmt mit einer Ausdifferenzierung von Schulen SchülerInnen in Gewinner und Verlierer zu unter­tei­len — ganz nach neo­li­be­ra­len Denkmuster. Aber genau die­se Denke ist es, die in Deutschland für Probleme sorgt. Nicht in den bes­ser­ge­stell­ten Familien, son­dern in denen, die bereits Nachteile mit­brin­gen.

    Wer heu­te eine so gro­ße Reform durch­prü­geln will anstatt bis nach der Neuwahl zu war­ten, der hat kein Interesse an einer bes­se­ren Bildungspolitik, son­dern nur dar­an sei­ne ideo­lo­gisch gepräg­te Politik ande­ren auf­zu­drü­cken — und das eben auch auf Kosten der Steuerzahler. Denn die wer­den sowohl die­se Reform als auch die Umkehrung der Reform bezah­len müs­sen. Offenbar meint die der­zei­ti­ge Regierung man kön­ne sich sol­che Sperenzchen ange­sichts der Haushaltslage locker leis­ten?

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    1. Oliver Fink Post author

      Nach die­sem Kommentar fra­ge ich mich ja schon, ob Sie sich die Mühe gemacht haben, den vor­lie­gen­den – und zuge­ge­be­ner­ma­ßen nicht ganz kur­zen – Text über­haupt zu lesen. Dazu in Kürze:

      1. Als ers­ten Kritikpunkt füh­ren Sie an, dass eine Änderung des Schulgesetzes unan­ge­bracht sei, weil eine nach­fol­gen­de Regierung die­se Änderung zurück­neh­men könn­te. Das gilt dann aller­dings für alle Gesetze und fol­ge­rich­tig soll­te man die Gesetzgebung ein­stel­len. Diese Option wäre ledig­lich für Anarchisten und Libertäre eine gute. Alle ande­ren sehen das bestimmt anders.

      2. Ich habe her­aus­ge­ar­bei­tet, dass künf­tig Eltern, Lehrer und Schüler in vie­len Punkten das Heft des Handelns in die Hand bekom­men, weil vor Ort in den Schulkonferenzen ent­schie­den wer­den darf. Wie jemand, der selbst ent­schei­den darf, zum Spielball wird, wür­de ich Sie bit­ten zu erklä­ren. Oder sind Sie der Meinung, die genann­ten Personenkreise wür­den erst dann zum Spielball der Politik, wenn ihnen eine zukünf­ti­ge Regierung ihre jetzt neu erlang­ten Kompetenzen wie­der weg­näh­me?

      3. Im zwei­ten Absatz schrei­ben Sie: “Als zwei­ten wesent­li­chen Kritikpunkt sehe ich, dass die Reform ein wei­te­res mal den Versuch unter­nimmt mit einer Ausdifferenzierung von Schulen SchülerInnen in Gewinner und Verlierer zu unter­tei­len – ganz nach neo­li­be­ra­len Denkmuster.” Ich kann lei­der für die­se sehr pau­scha­le Behauptung kei­ne Anzeichen erken­nen. Können Sie bestimm­te Punkte nen­nen, an denen Sie das sach­lich fest­ma­chen? Dann hat man zumin­dest die Chance auf eine inhalt­li­che Debatte.

      4. Im letz­ten Absatz schrei­ben Sie: “Wer heu­te eine so gro­ße Reform durch­prü­geln will anstatt bis nach der Neuwahl zu war­ten, der hat kein Interesse an einer bes­se­ren Bildungspolitik, son­dern nur dar­an sei­ne ideo­lo­gisch gepräg­te Politik ande­ren auf­zu­drü­cken – und das eben auch auf Kosten der Steuerzahler. Denn die wer­den sowohl die­se Reform als auch die Umkehrung der Reform bezah­len müs­sen.” An wel­chen Punkten machen Sie fest, dass es sich um eine gro­ße Reform han­delt und nicht um eini­ge klei­ne­re Anpassungen am System, wie ich es dar­leg­te? Und an wel­chen Stellen sehen sie kon­kret gro­ße Kosten auf den Steuerzahler zukom­men?

      Ich bin der Meinung, dass das Thema der Bildung viel zu wich­tig ist, als dass man auf so pau­scha­le Weise und ohne Sachbezug dar­über dis­ku­tiert. Gleichzeitig bin ich aber gern bereit, gute Argumente in mei­ne Bewertung des Schulgesetzes auf­zu­neh­men und mei­ne Meinung zu über­prü­fen. Diese Argumente müs­sen dann aber auch gelie­fert wer­den.

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  2. Ritinardo

    Also zu 1. — hier geht es um eine grö­ße­re Reform und nicht ein­fach um ein paar simp­le gesetz­li­che Regelungen. Wegweisende Änderungen in der Bildungspolitik soll­ten eigent­lich alle 5 Jahre pas­sie­ren mit Neuwahlen — und nicht nur für 1 Jahr.

    2. Das Problem ist, wenn man alles den Schulen über­lässt, dass es dann eine hohe Differenz in Qualität und Art und Weise gibt. Wie in Großbritannien wird das dazu füh­ren, dass Eltern in Stadtteile zie­hen, in denen die Schulen hren Vorstellungen ent­spre­chen — und die, die es sich dort nicht leis­ten kön­nen müs­sen weg zie­hen. Der Unterschied zwi­schen Arm und Reich wird ver­stärkt. Ich den­ke das größ­te Problem in Deutschland ist, dass eben die Herkunft mehr als in ande­ren Ländern über den Bildungserfolg ent­schei­det. Die het­zi­ge Initiative hat dies über­haupt nicht zum Thema, son­dern wird die­sen Effekt noch ver­stär­ken. Profitieren wer­den die Eliten, die bes­se­ren Schulen mit bes­se­ren Lehrern, rei­che­ren Eltern und Schülern und die bes­se­ren Stadtteile. Wer aber die sozia­le Frage nur in Richtung Schulsozialarbeit inter­pre­tiert hat m.E. sei­ne Ausaufgaben nicht gemacht. Jede Bildungsreform, die hier nicht eine Änderung schafft oder gar die Trends ver­stärkt ist nicht nur unnütz son­dern schäd­lich. Mobil sind eben nur weni­ge Familien. sie­he z.B. dazu auch http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/aussenpolitik/2456958/grossbritannien-kaempft-gegen-bildungs-apartheid.story

    Zu den „klei­ne­ren Anpassungen” ver­wei­se uch auf die Argumentation der SH Schulfrieden-Initiative http://www.schulfrieden-sh.de/pageID_10429637.html, die ich voll ver­ste­hen kann und auch unter­stüt­zen. Ich bin kein Bildungsexperte — das will ich gar nicht behaup­ten. Aber ich sehe wie hier die Ideen der Gemeinschaftsschulen auf den Kopf gestellt wer­den.

    Auch die Gleichstellung mit den Freien Schulen hal­te ich für höchst­pro­ble­ma­tisch.

    Kosten ent­ste­hen dadurch, dass Ministerien, Schulen und Lehrer die neu­en Bildungsprinzipien umset­zen müs­sen. Umgehen kann man das nur dann, wenn man meint, dass sich das schon zurecht­läuft. Aber bei jeder Umstellung muss man mit einer gewis­sen Schulung udn Reibungsverlusten durch die Umstellung rech­nen. Schauen Sie z.B. wel­che uner­war­te­ten Kosten die Einführung von Hartz IV erzeugt hat. Ein neu­es System, neue Regelungen und dar­aus sich erge­ben­de Streitfälle.

    Die Schulfrieden-Initiative plä­diert eben auch zurecht für eine Pause und ein Innehalten bei den Reformen. Jede Reform kos­tet Geld. Einfach nur Beschließen oder sich nur dar­an zu ori­en­tie­ren, dass auf dem Papier kei­ne Kosten ent­ste­hen hal­te ich für naiv. Auch die Gesundheits- und ande­re Reformen waren teu­er. Nicht alle Kosten waren oder sind geplant.

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