Ich komme gerade zurück aus der Anhörung zum JMStV (voll korrekt: Anhörung des Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (Jugendmedienschutzstaatsvertrag)) im Kieler Landeshaus.
Dank einiger Twitterer, besonders wegen der vom Landesblogger Jörn Pohl geführten Liste und eines Piratenpads kann sich jeder ein Bild von der Veranstaltung verschaffen. Überraschungen oder neue Erkenntnisse sind aus meiner Sicht ausgeblieben. Insbesondere Alvar Freude und Jürgen Ertelt, aber auch der Landesjugendring Schleswig-Holstein habe ihre im Wesentlichen technisch und jugendmedienpädagogisch untermauerten Bedenken aus meiner Sicht überzeugend dargelegt. Ich hätte mir noch einen Juristen gewünscht, der die rechtssystematischen Bedenken und die Frage einer möglichen Abmahnquelle intensiver hätte ausgeleuchtet können.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Kieler Landtages (dort regiert eine CDU/FDP-Regierung mit einer Stimme Mehrheit) sind Überraschungen nicht zu erwarten. Die (wenigen) Fragen von Seite der Mehrheitsfraktion lassen jedenfalls nicht erwarten, dass es im Kieler Landtag zu einer Aussetzung der Entscheidung oder gar zu einer Ablehnung des Staatsvertrages kommen könnte. SPD, Grüne, Linke und der SSW hingegen scheinen entschlossen, dem Gesetzesentwurf der Landesregierung die Zustimmung zu verweigern.
Die bisher vorliegenden Stellungnahmen habe ich hier verlinkt. Thorsten Fürter, netzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sieht in einer ersten Stellungnahme die Bedenken der Grünen sowohl in technischer wie rechtlicher Sicht bestätigt. Vielleicht mag das die grüne Landtags- und Regierungsfraktion in NRW ermuntern, ihre Position zu überdenken.
Nachtrag 4.11.: Mittlerweile ist auch das Kurzprotokoll der anschließenden Sitzung veröffentlicht. Es hat keine Beschlussfassung zum JMStV gegeben (der im Protokoll erwähnte Staatsvertrag ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Das entspricht auch dem üblichen Verfahren nach Anhörungen. Die Beschlussfassung wird erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 24.11. erfolgen. Wie ich schon vermutete, wird der Landtag also in seiner Dezembersitzung über den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (JMStV) beschließen.
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