Wichtige Fragen und Antworten zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Von | 29. November 2010

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) beschäf­tigt uns hier im Landeblog schon seit unse­rem Start am 20. September. Damals schrieb Swen Wacker Wider den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Es folg­ten noch eini­ge wei­te­re Artikel, die sich mit dem Thema JMStV — Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschäf­ti­gen.
Sinn und Unsinn des Gesetzes –  es han­delt sich hier in der Tat um eine Gesetz, auch wenn es “Staatsvertrag” heißt – haben wir aus unse­rer Sicht aus­führ­lich dar­ge­legt. Ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2011 mit den beinhal­te­ten Bestimmungen hal­ten wir für mehr als frag­wür­dig.

Sollte das Gesetz den­noch zum Jahrewechsel in Kraft tre­ten, hat es nicht nur auf kom­mer­zi­el­le Inhalteanbieter, son­dern auch auf öffent­li­che und pri­va­te Inhalteanbieter immense Auswirkungen. Wegen der öffent­li­chen Anbieter war­ten wir gespannt auf die in die­sen Tagen zu erwar­ten­de Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die Kleine Anfrage der Grünen.

Zu den pri­va­ten Inhalteanbietern gehö­ren alle Chat-, Foren-, Webseiten- und Blog-Betreiber. Was es im ein­zel­nen zu beach­ten gilt haben nun die Rechtsanwälte Thomas Schwenke, Dipl.FinWirt(FH), LL.M. (Auckland) und Sebastian Dramburg, LL.M. (Auckland), bei­de  Partner der Kanzlei Schwenke & Dramburg in Berlin, für das T3N-Magazin im Artikel Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neu­en JMStV zusam­men­ge­stellt.

Wir emp­feh­len allen Betreibern von Web-Diensten, ob öffent­lich, pri­vat oder gewerb­lich, die­sen klar struk­tu­rier­ten und auf­schluss­rei­chen Artikel zu lesen.

Das Landesblog  jedoch sieht sich auch bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht in der Situation, die hier ein­ge­stell­ten Inhalte gene­rell kenn­zeich­nen zu müs­sen, da wir hier über­wie­gend poli­ti­sche Themen behan­deln und die­se aus unse­rer Sicht kei­ner Kennzeichnungspflicht unter­lie­gen. Ebenso wer­den wir kei­nen Jugendschutz-Beauftragten benen­nen, da wir kei­ne ent­spre­chen­den Inhalte anbie­ten. Das Landesblog ist nach eige­nem Selbstverständnis vor allem im Bereich der poli­ti­schen Berichterstattung bezie­hungs­wei­se der poli­ti­schen Bildung tätig.

Von:

Gebürtiger Nordfriese, Kind der Insel Nordstrand, inzwischen wohnhaft am Osteefjord Schlei, verheiratet und Vater. Er arbeitet als Produktmanger und Projektmanager im Bereich Messaging-Dienste, Mobile Payment, Value Added Services und mobile Internet.

2 Gedanken zu “Wichtige Fragen und Antworten zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)”:

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