Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) beschäftigt uns hier im Landeblog schon seit unserem Start am 20. September. Damals schrieb Swen Wacker Wider den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Es folgten noch einige weitere Artikel, die sich mit dem Thema JMStV — Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschäftigen.
Sinn und Unsinn des Gesetzes – es handelt sich hier in der Tat um eine Gesetz, auch wenn es “Staatsvertrag” heißt – haben wir aus unserer Sicht ausführlich dargelegt. Ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2011 mit den beinhalteten Bestimmungen halten wir für mehr als fragwürdig.
Sollte das Gesetz dennoch zum Jahrewechsel in Kraft treten, hat es nicht nur auf kommerzielle Inhalteanbieter, sondern auch auf öffentliche und private Inhalteanbieter immense Auswirkungen. Wegen der öffentlichen Anbieter warten wir gespannt auf die in diesen Tagen zu erwartende Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die Kleine Anfrage der Grünen.
Zu den privaten Inhalteanbietern gehören alle Chat-, Foren-, Webseiten- und Blog-Betreiber. Was es im einzelnen zu beachten gilt haben nun die Rechtsanwälte Thomas Schwenke, Dipl.FinWirt(FH), LL.M. (Auckland) und Sebastian Dramburg, LL.M. (Auckland), beide Partner der Kanzlei Schwenke & Dramburg in Berlin, für das T3N-Magazin im Artikel Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV zusammengestellt.
Wir empfehlen allen Betreibern von Web-Diensten, ob öffentlich, privat oder gewerblich, diesen klar strukturierten und aufschlussreichen Artikel zu lesen.
Das Landesblog jedoch sieht sich auch bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht in der Situation, die hier eingestellten Inhalte generell kennzeichnen zu müssen, da wir hier überwiegend politische Themen behandeln und diese aus unserer Sicht keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen. Ebenso werden wir keinen Jugendschutz-Beauftragten benennen, da wir keine entsprechenden Inhalte anbieten. Das Landesblog ist nach eigenem Selbstverständnis vor allem im Bereich der politischen Berichterstattung beziehungsweise der politischen Bildung tätig.
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