Don Quijote hatte es einfach: Er hatte immerhin Windmühlen und Hammelherden, gegen die er kämpfen konnte. Beim Leistungsschutzrecht sehe ich bislang allenfalls flüchtige Schatten und blöckende Schafe. Worte — so gewaltig tösend wie inhaltlich leer — stehen in dem Koalitionsvertrag der CDU/FDP-Bundesregierung:
„Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“
Die Protagonisten, die dafür sorgten, dass die Passage in die Koalitionsvereinbarung kam, weichen jeder Festlegung aus. Mal beobachten die Herren Burda oder Döpfner eine “schleichende Enteignung der Inhalte-Produzenten”, erklären dann aber keinem, was sie da wo sehen und wer da von wem und wodurch enteignet wird. Irgendwie haben Google, das Internet und „parasitäre Geschäftsmodelle” schuld. Irgendwie müssen die Verleger viel mehr Geld kriegen. Irgendwie hat das mit Qualitätsjournalismus zu tun.
Zahlen soll aber nicht nur Google, sondern am Besten irgendwie alle: Jeder, der irgendwie am Bildschirm (oder vor dem Handy?) sitzt und dadurch oder dabei oder deshalb oder währenddessen Geld verdient. Vielleicht auch schon für das bloße Lesen oder Ausdrucken einer — frei verfügbaren? — Seite. Ich erklärte wirklich gern, worum es geht, aber selbst nach Lektüre der umfangreichen Zusammenstellung von Jan Mönikes wird es für mich nicht greifbar. Klar scheint nur zu sein, dass die möglichst hohen Einnahmen nicht für die Autoren, sondern für die Verleger gedacht sind.
Dutzende Verbände der Wirtschaft, vorneweg die großen Verbände wie der BDI, der HDE und der ZDH, lehnen diese Ansinnen vollständig ab. Das ist gut; bringt aber nicht die Privatpersonen, Bürger, Blogger aus der Gefahrenzone. Gestern, am 13. Dezember 2010, ist eine weitere Initiative online gegangen, die sich gegen das Leistungsschutzrecht positioniert. Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL), die es sich zur Aufgabe gemacht hat, von nun an „über den Stand der Debatte und die wichtigsten Argumente” zu informieren. Initiator ist der Publizist und Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer.
Das Landesblog unterstützt diese Initiative. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, sich des Themas anzunehmen, sich eine Meinung zu bilden und andere über die Forderung der Verleger zu informieren.
Wir, das Landesblog, werden bei Schleswig-Holsteins Parteien, Fraktionen und die Landesregierung nachfragen, wie sie zur Idee eines Leistungsschutzrechts stehen.
Im Sinne der Informationsfreiheit müssen frei zugängliche Texte oder Bilder im Internet angezeigt und allgemein betrachtet werden können. Dies ist essenziell um das Internet als das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt – so auch das Bekenntnis im
Koalitionsvertrag – mit Leben zu füllen.
Meine volle Zustimmung zu dem Zitat aus der „Gemeinsame Erklärung zum Vorhaben eines „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“” der Spitzenverbände aus Industrie und des Handels