Schwarzgelbrot einig: Am 6. Mai 2012 wird gewählt

Von | 15. März 2011

CDU, SPD und FDP haben sich auf ein neu­es Wahlrecht für den Schleswig-Holsteinischen Landtag geei­nigt. Die Eckpunkte:

  • gewählt wird am 6. Mai 2012,
  • es wird zukünf­tig 35 Wahlkreise und 34 Listenplätze geben,
  • das Zweistimmenwahlrecht bleibt erhal­ten,
  • aus­ge­zählt wird nach dem Verfahren Sainte-Laguë,
  • es gibt einen vol­len Ausgleich von Überhangsmandaten,
  • die Abweichung der Wahlkreisgröße darf bei maxi­mal 20 Prozent lie­gen,
  • die Regelgröße des Landtages (69) wird aus der Verfassung gestri­chen und kommt ins Wahlgesetz.

Unsere Glaskugel war also ziem­lich gut.

Landtagspräsident Torsten Geerdts ist „sehr zufrie­den”: „Mit die­ser Einigung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag nicht nur zwei wich­ti­ge Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes erfüllt, son­dern sogar unter­schrit­ten. Wir wer­den das neue Wahlrecht schon in die­sem Monat und nicht erst im Mai ver­ab­schie­den und wir wer­den im Mai 2012 und nicht erst im September 2012 wäh­len. Ich begrü­ße zudem sehr, dass es eine brei­te par­la­men­ta­ri­sche Mehrheit für das neue Wahlrecht gibt, die auch für eine not­wen­di­ge Verfassungsänderung aus­reicht. Damit war die von mir geführ­te Moderation für unser neu­es Wahlrecht unter dem Strich erfolg­reich.”

Update I Der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian von Boetticher stell­te fest: „Bis auf die Grünen waren alle Fraktionen bereit, von ihren jewei­li­gen Vorstellungen zur Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils über das Wahlrecht abzu­rü­cken. Der nun zwi­schen CDU, SPD und FDP gefun­de­ne Kompromiss setzt die Vorgaben des Gerichtes um. Es ist scha­de, dass die ande­ren klei­ne­ren Fraktionen und ins­be­son­de­re die Grünen zu kei­ner­lei Bewegung bereit waren. Sie haben die Verhandlungen früh­zei­tig ver­las­sen. Das hat natür­lich auch Auswirkungen auf die Kompromissbereitschaft der
ande­ren Fraktionen gehabt”.

Update II Die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk sieht das Ergebnis kri­tisch: „Schwarz-Gelb und die SPD haben sich nicht weit gestreckt, um das Urteil des Landesverfassungsgerichts umzu­set­zen. Sie haben eine Lösung gesucht, die vor allem den Interessen der gro­ßen Parteien dient und neh­men dafür in Kauf, dass der Landtag regel­mä­ßig grö­ßer wird als bis­her in der Verfassung vor­ge­se­hen.” Sie ver­wahr­te sich gegen die Vorwürfe Christan von Boettichers: „Dass der CDU-Fraktionsvorsitzende nun nach dem Motto ‚Angriff ist die bes­te Verteidigung‘ die klei­nen Parteien atta­ckiert und ihnen feh­len­de Kompromiss-bereit­schaft vor­wirft, ist rei­nes Schauspiel, denn die gro­ßen Parteien sind zum kei­nen Zeitpunkt bereit gewe­sen, uns sub­stan­ti­ell ent­ge­gen­zu­kom­men.” Die Abgeordnete begrün­de­te die Ablehnung des Kompromisses durch den SSW. „Die Partner in die­ser erwei­ter­ten Großen Koalition wer­den nun den Wählerinnen und Wählern erklä­ren müs­sen, wes­halb die Regelgröße in der Landesverfassung an die Bedürfnisse man­cher Parteien ange­passt wird, statt die Zahl der Wahlkreise zu redu­zie­ren und so den Landtag klein zu hal­ten. Der SSW kann es nicht und wird des­halb gegen eine sol­che Wahlgesetzänderung stim­men.“

Update III Am 16. März hat es im Innen- und Rechtsausschuss die erwar­te­te Mehrheit für den gemein­sa­men Entwurf von CDU, FDP und SPD für das neu­es Wahlgesetz gege­ben. Der Landtag wird damit in der nächs­ten Woche über den Entwurf abstim­men kön­nen. Auch hier ist die Mehrheit sicher: CDUFDP und SPD ver­fü­gen über 73 Stimmen, wohin­ge­gen Grüne, Linke und SSW 22 Abgeordnete stel­len. Wegen der Änderung der Verfassung brau­chen CDU, FDP und SPD eine 2/​3 Mehrheit der 95 Abgeordneten, mit­hin 64 Stimmen.

Die Linke kri­ti­sier­te heu­te CDU, FDP und SPD dafür, den Vorschlag „in einer Nacht-und-Nebel-Aktion” beschlos­sen zu haben und erin­ner­te dar­an, ein „klei­nes und damit effi­zi­en­tes und kos­ten­güns­ti­ges Landesparlament” gefor­dert zu haben.

Die Grünen spra­chen CDU, SPD und FDPdie inner­par­tei­li­che Kraft” ab, „die Anzahl der Wahlkreise noch stär­ker zu redu­zie­ren. Die Gefahr, dass auch der
nächs­te Landtag wie­der aus allen Nähten platzt”
, sei lei­der nicht gebannt. Wie auch die Linken bedau­er­ten sie den ihrer Meinung nach eher spä­ten Wahltermin.

CDU und FDP klopf­ten sich heu­te ob des nach ihrer Einschätzung guten Ergebnisses auf die Schulter. Die SPD warf den Grünen und dem SSW vor, „trotz mehr­fa­cher Aufforderung jeg­li­ches Gespräch ver­wei­gert” zu haben.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

2 Gedanken zu “Schwarzgelbrot einig: Am 6. Mai 2012 wird gewählt”:

  1. Pingback: FDP Nordfriesland | FDP, CDU und SPD finden Wahlrechts-Kompromiss – Landtagswahl 6. Mai 2012

  2. Sebastian Schack

    Schade. Damit wird eine gro­ße Chance ver­tan, in Sachen Wahlrecht mal rich­tig auf­zu­räu­men.
    Ob es nun 35 oder 40 Wahlkreise sind dürf­te mit Blick auf die Gesamtgröße der kom­men­den Landtage und in Anbetracht der Tatsache, dass nun alle Überhangmandate (ich dach­te, die galt es mit einem neu­en Wahlrecht qua­si abzu­schaf­fen?!) voll aus­ge­gli­chen wer­den, ziem­lich egal sein.

    Vielleicht muss man die Summe aller Diäten fest­set­zen. Jeden Monat ste­hen nur x Euro für Diäten für MdL zur Verfügung. Mal gucken, wie schnell wir dann ein Wahlrecht bekom­men, dass eine Wahlkreisanzahl von maxi­mal 30 beinhal­tet. :)

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