Netzneutralität im Europaausschuss

Von | 21. Oktober 2010

Netzneutralität ist ein eben­so wich­ti­ger wie schwie­ri­ger Begriff.

Üblicherweise nähe­re ich mich sol­chen Begriffen zunächst über Wikipedia. Der Artikel, den ich dort fin­de, ist für ein netz­re­le­van­tes Thema erstaun­lich kurz, aber gut mit Quellen belegt. Netzneutralität ist also ein Bezeichnung für die neu­tra­le Datenübermittlung im Internet. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fand im März 2010  eine fast wort­glei­che Definition: „Der Begriff Netzneutralität bezeich­net die neu­tra­le Übermittlung von Daten im Internet, das bedeu­tet eine gleich­be­rech­tig­te Übertragung aller Datenpakete unab­hän­gig davon, woher die­se stam­men, wel­chen Inhalt sie haben oder wel­che Anwendungen die Pakete gene­riert haben.

Dass das alles nicht so ein­fach ist, hat Kristian Köhntopp in eins zwei drei Blogbeiträgen eben­so aus­führ­lich wie anschau­lich erklärt. Eine unter­schied­li­che Behandlung der ver­schie­de­nen Dienste im Internet kann danach sehr wohl gesche­hen, ohne dass die Neutralität als sol­che in Frage gestellt wird — jeden­falls solan­ge, wie nicht nach Diensteanbietern unter­schie­den wird oder ein­zel­ne Anwendungen dis­kri­mi­niert wer­den: „Wichtig ist aus Wettbewerbsgründen auch, dass nach Diensten unter­schie­den wird …, aber nicht nach Dienstanbietern … , so dass die Klasseneinteilung Anbieter-agnos­tisch ist.

Die Enquete-Kommission „Internet und digi­ta­le Gesellschaft” des Deutschen Bundestages hör­te am 4. Oktober vie­le Sachverständige zur Netzneutralität.

Da will und kann natür­lich der schles­wig-hol­stei­ni­sche Landtag nicht hint­an­ste­hen und infor­miert sich auch. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird sich der Europa-Ausschuss am 24. November 2010 über die „Aktivitäten der Europäischen Kommission zum Thema Netzneutralität” infor­mie­ren und hat dazu Stellungnahmen der Landesregierung und des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) erbe­ten.

Da ler­nen wir dann bestimmt auch, was für ein Rolle die Europäische Kommission dabei spielt. Bislang dach­te ich ja immer, die beob­ach­ten nur, was die Mitgliedsstaaten in eige­ner Zuständigkeit machen und berich­ten dann dar­über.  Für die Landesregierung und den ULD gilt nicht mal das Gleiche: Bei allem Wohlwollen hin­sicht­lich der Bedeutung von Netzpolitik im Allgemeinen und Netzneutralität im Besonderen ist Netzneutralität kein Kompetenzgebiet für die Ebene der Bundesländer. Übrigens bringt Netzneutralität erst so rich­tig Spaß, wenn man einen aus­rei­chen­den Netzzugang über­haupt erst­mal hat. Die Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein hät­te da noch die eine oder ande­re Lücke.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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