Netzneutralität ist ein ebenso wichtiger wie schwieriger Begriff.
Üblicherweise nähere ich mich solchen Begriffen zunächst über Wikipedia. Der Artikel, den ich dort finde, ist für ein netzrelevantes Thema erstaunlich kurz, aber gut mit Quellen belegt. Netzneutralität ist also ein Bezeichnung für die neutrale Datenübermittlung im Internet. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fand im März 2010 eine fast wortgleiche Definition: „Der Begriff Netzneutralität bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet, das bedeutet eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete unabhängig davon, woher diese stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.”
Dass das alles nicht so einfach ist, hat Kristian Köhntopp in eins zwei drei Blogbeiträgen ebenso ausführlich wie anschaulich erklärt. Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Dienste im Internet kann danach sehr wohl geschehen, ohne dass die Neutralität als solche in Frage gestellt wird — jedenfalls solange, wie nicht nach Diensteanbietern unterschieden wird oder einzelne Anwendungen diskriminiert werden: „Wichtig ist aus Wettbewerbsgründen auch, dass nach Diensten unterschieden wird …, aber nicht nach Dienstanbietern … , so dass die Klasseneinteilung Anbieter-agnostisch ist.”
Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft” des Deutschen Bundestages hörte am 4. Oktober viele Sachverständige zur Netzneutralität.
Da will und kann natürlich der schleswig-holsteinische Landtag nicht hintanstehen und informiert sich auch. Auf Antrag der SPD-Fraktion wird sich der Europa-Ausschuss am 24. November 2010 über die „Aktivitäten der Europäischen Kommission zum Thema Netzneutralität” informieren und hat dazu Stellungnahmen der Landesregierung und des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) erbeten.
Da lernen wir dann bestimmt auch, was für ein Rolle die Europäische Kommission dabei spielt. Bislang dachte ich ja immer, die beobachten nur, was die Mitgliedsstaaten in eigener Zuständigkeit machen und berichten dann darüber. Für die Landesregierung und den ULD gilt nicht mal das Gleiche: Bei allem Wohlwollen hinsichtlich der Bedeutung von Netzpolitik im Allgemeinen und Netzneutralität im Besonderen ist Netzneutralität kein Kompetenzgebiet für die Ebene der Bundesländer. Übrigens bringt Netzneutralität erst so richtig Spaß, wenn man einen ausreichenden Netzzugang überhaupt erstmal hat. Die Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein hätte da noch die eine oder andere Lücke.