An den Schulen – Teil 3: Bewertung der Situation

Nachdem ich im ers­ten Teil die­ser Serie zunächst die Ausgangssituation an den Schulen beschrie­ben habe, stellte Teil 2 dar, wie das Bildungsministerium auf diese Situation zu rea­gie­ren gedenkt. Dargelegt habe ich auch, wel­che Aspekte der Debatte nicht über das Schulgesetz gere­gelt wer­den. In die­sem drit­ten und letz­ten Serienteil ver­su­che ich nun eine Bewertung des vor­lie­gen­den Entwurfs und wei­te­rer Maßnahmen der Landesregierung sowie der Reaktionen ihres poli­ti­schen Mitbewerbs. Den Bereich der Förderung nicht­staat­li­cher Schulen habe ich das zwi­schen­zeit­lich bereits in einem geson­der­ten Artikel abgehandelt.

Die Bewertung der geplan­ten Ände­rung des Schulgesetzes wird selbst­ver­ständ­lich wesent­lich vom Blickwinkel auf die Bildung bestimmt. Liegt der Schwerpunkt auf mög­lichst hohen eige­nen Entscheidungskompetenzen der Schulen vor Ort, so wird die Bewertung eine andere sein, als wenn im Mittelpunkt eine ein­heit­li­che Regelung für sämt­li­che Schulen im Land steht. Schwierig ist die gesamte Debatte des­halb, weil sie im hohen Maße ideo­lo­gi­siert ist, Zwischentöne fast gar nicht zulässt und ein Eingehen auf Argumente der jewei­li­gen Gegenseite eini­ger­ma­ßen unüb­lich zu sein scheint. Es scheint nur noch um gut und böse, um rich­tig und falsch zu gehen – Kompromisse schei­nen fast ausgeschlossen.

Das neue Schulgesetz regelt kaum Dinge wesent­lich neu oder gar grund­le­gend anders als das bis­he­rige. Es schafft im Wesentlichen einige Freiräume für die Schulen. Der dar­auf­hin ent­brannte Protest nimmt Chancen kaum zur Kenntnis und ver­sucht statt­des­sen, einen längst been­de­ten „Kulturkampf” pro oder con­tra Gemeinschaftsschule neu anzu­fa­chen. Dabei ist die Entscheidung für Gemeinschaftsschulen längst gefal­len. Wer der Debatte auf­merk­sam folgt, kann die Anfänge der Abkehr von der Schulform Regionalschule kaum ver­ken­nen. Soll die Gemeinschaftsschule aller­dings akzep­tierte Schulform für alle Schüler wer­den, die nicht das Gymnasium besu­chen, muss sie sich deren Eltern struk­tu­rell öff­nen kön­nen und anpas­sungs­fä­hig für kon­krete Bedürfnisse vor Ort sein.

Hilfreich wäre eine Debatte, die nicht nach Sieg und Niederlage in die­sem „Kulturkampf” klas­si­fi­ziert, son­dern eine, die Raum dafür lässt, ver­schie­dene Ansichten neben­ein­an­der ste­hen zu las­sen und die Möglichkeit zum Ausgleich gewährt. Und dafür scheint der Entwurf des Schulgesetzes eine gute Grundlage zu lie­fern. Dieses wird nach­fol­gend im Detail zu betrach­ten sein:

Integration und Inklusion
Mit dem neuen Schulgesetz wird der inklu­sive Unterricht zu einem erklär­ten Bildungs– und Erziehungsziel. Es weist inklu­sive Verfahren in § 4 aus­drück­lich als vor­ran­gig aus. In § 5 wer­den zusätz­lich zu den Schülern mit Förderungsbedarf auch die­je­ni­gen mit Hochbegabung auf­ge­führt, wenn es um die Berücksichtigung beson­de­rer Anforderungen im Unterricht geht. Das neue Schulgesetz zielt also nicht auf ver­stärkte Separation von Schülern ab, son­dern dar­auf, Schüler ver­schie­de­ner Leistungsniveaus mög­lichst gemein­sam zu beschu­len und auf deren beson­de­ren Bedürfnisse ein­zu­ge­hen, „soweit es die orga­ni­sa­to­ri­schen, per­so­nel­len und säch­li­chen Möglichkeiten erlau­ben”. Gerade diese letzte Einschränkung beschreibt ein Problem, das zwar nicht Gegenstand des Schulgesetzes ist, aber den­noch maß­geb­lich für viele bil­dungs­po­li­ti­sche Ansätze ist.

Schrägversetzung
Im alten Schulgesetz war eine Schrägversetzung vom Gymnasium an eine Gemeinschaftsschule nicht vor­ge­se­hen. Diese war ledig­lich an die Regionalschule mög­lich. Eine sach­lich logi­sche Begründung für die Festlegung, einem Schüler, der ent­ge­gen der Beurteilung der Grundschule den Anforderungen des Gymnasiums nicht gerecht wird, danach die freie Schulartwahl zwi­schen zwei im System gleich­be­rech­tig­ten Schularten zu ver­wei­gern, lässt sich schwer­lich fin­den. Insofern ist es gut, dass diese Einschränkung mit dem neuen Schulgesetz auf­ge­ho­ben wird.

Verpflichtende Zwischenabschlüsse
Die neue Regelung bezüg­lich der auto­ma­ti­schen Erlangung von Zwischenabschlüssen am Gymnasium sowie an Gemeinschafts– und Regionalschulen ver­min­dert den Verwaltungs– und Organisationsaufwand an den Schulen. Durch die Möglichkeit der Schulen, bei beson­de­rem Bedarf diese Zwischenabschlüsse durch eine geson­derte Prüfung abzu­si­chern, wird den­noch das Ziel des ursprüng­li­chen Gesetzes erreicht, auf der einen Seite die Erlangung von Schulabschlüssen und auf der ande­ren Seite deren Wertigkeit sicher­zu­stel­len. Der neue Entwurf rea­giert damit vor allem auf Klagen aus den Schulen über den Aufwand der bis­he­ri­gen Regelung.

Ört­lich zustän­dige Schulen
Bisher war es so, dass Gemeinschaftsschulen die Aufnahme wei­te­rer Schüler ableh­nen konn­ten, wenn die Nachfrage das Angebot über­stieg. Künftig kann sie aller­dings als zustän­dige Schule aus­ge­wie­sen wer­den und muss bei höhe­rer Nachfrage wei­tere Klassenzüge ein­rich­ten. Auf diese Weise wird dem Elternwillen Rechnung getra­gen. Weiterhin wird es mit die­ser Neuregelung dem­nächst mög­lich sein, das Angebot für Schüler mit Haupt– und Realschulempfehlung ohne die Einrichtung einer Regionalschule sicher­zu­stel­len. Durch die Möglichkeit, zustän­dige Schulen im Bereich ande­rer Schulträger aus­zu­wei­sen, sinkt die Notwendigkeit, grö­ßere Schulverbände zu bil­den. Ob diese Regelung wirk­lich not­wen­dig ist, bleibt dahin­ge­stellt. Allerdings kön­nen so künf­tig auch bei Fortschreiten der demo­gra­phi­schen Entwicklung klei­nere Schulträger über die beste­hen­den Schulen wei­ter in eige­ner Verantwortung ent­schei­den, ohne das gesamte Angebot vor­hal­ten zu müs­sen. Bis hier­hin kön­nen die Ände­run­gen als posi­tiv ange­se­hen werden.

Fragwürdig aller­dings bleibt es, dass Wahlrecht der Eltern ein­zu­schrän­ken, indem die Schulaufsichtsbehörde zum „Zwecke der ange­mes­se­nen Nutzung vor­han­de­ner Schulen” Schüler einer bestimm­ten Schule zuwei­sen dür­fen. Hier wurde eine Abwägung zwi­schen wirt­schaft­li­chen Erwägungen des Schulträgers und der Wahlfreiheit der Eltern getrof­fen, die jeder für sich selbst beur­tei­len mag. Der Autor hält sie für falsch, auch wenn sie sich in der Tradition der bis­he­ri­gen Bildungspolitik die­ses Landes bewegt. Hier wäre sei­ner Meinung eine deut­li­chere Abkehr vom in der Vergangenheit prak­ti­zier­ten Vorgehen ange­zeigt gewesen.

Binnen– und Außendifferenzierung
Mit dem neuen Schulgesetz wer­den die Grenzen zwi­schen Gemeinschafts– und Regionalschule flie­ßen­der. So wird es den Gemeinschaftsschulen ermög­licht, künf­tig auch eine Außendifferenzierung vor­zu­neh­men. Allerdings wird auch die starre Außendifferenzierung an den Regionalschulen ab der Klassenstufe 7 auf­ge­ho­ben, bin­nen­dif­fe­ren­zie­rende Angebote wer­den möglich.

Erstaunlich, dass die Befürworter des Prinzips der Binnendifferenzierung so wenig Vertrauen in die Kompetenz von Lehrern, Eltern und Schülern vor Ort sowie die von ihnen beschwo­rene sach­li­che Über­le­gen­heit der Binnendifferenzierung haben. Dass die Schulen künf­tig wie­der mehr tren­nen anstatt gemein­sam unter­rich­ten sol­len, ist ja gar nicht der Fall. Vielmehr dür­fen die Schulkonferenzen über die Ausgestaltung der Differenzierung nach den Gegebenheiten vor Ort ent­schei­den. Sie müs­sen aber kei­nes­falls. Und es ist nicht davon aus­zu­ge­hen, dass die Schulkonferenzen das gegen den erklär­ten Willen der Betroffenen ent­schei­den wer­den. Und schon gar nicht, wenn die Befürworter der Binnendifferenzierung dabei mit star­ken Argumenten punk­ten können.

G8 und G9
Sachliche Gründe für die Einrichtung von G8 an den Gymnasium, die einer fach­li­chen Debatte stand­hal­ten, exis­tie­ren nicht. Allenfalls las­sen sich ideo­lo­gisch moti­vierte Begründungen fin­den, man wolle die Verschlechterung der Unterrichtssituation an Gymnasien nut­zen, um die Gemeinschaftsschule attrak­ti­ver zu gestal­ten. Nach Ansicht des Autoren wäre es im Sinne der Qualität der Bildung weit­aus sinn­vol­ler, sich Gedanken dar­über zu machen, wie man die Gemeinschaftsschulen stär­ken kann, anstatt auf eine Schwächung der Gymnasien auf dem Rücken der Schüler hinzuarbeiten.

Erstaunen kann jedoch die Tatsache, dass sich bei allen Problemen mit der Umsetzung von G8 keine poli­ti­sche Mehrheit für die Abschaffung die­ses bil­dungs­po­li­ti­schen Fehlgriffs zu geben scheint. Dieses Erstaunen wird umso grö­ßer, wenn man erkennt, dass abseh­bar auf die Schulträger Kosten für Mensen zukom­men, die aus einer Ausweitung des Unterrichts in den Nachmittag resul­tie­ren. Das Geld dafür dürfte vor Ort schwer­lich vor­han­den sein. Darüber hin­aus sind Bestrebungen, den Lehrplan nen­nens­wert zu ent­schla­cken, eben­falls nicht wahrnehmbar.

In die­ser Situation scheint es sinn­voll, zumin­dest an den Schulen, an denen nach Meinung der Mehrheit in der Schulkonferenz Bedarf daran besteht, das Abitur in neun Jahren oder alter­na­tiv in acht oder neun Jahren (Y-​​Modell) anzu­bie­ten, diese Möglichkeit zu bie­ten. Genau dafür bie­tet das Schulgesetz künf­tig die Möglichkeit. Kein Gymnasium muss ein ande­res Angebot als G8 vor­hal­ten. Wenn aber Lehrer, Schüler und Eltern das mehr­heit­lich befür­wor­ten, dann kön­nen sie das bald in basis­de­mo­kra­ti­scher Entscheidung umsetzen.

Es bleibt zu erwäh­nen, dass G8 von den Jugendorganisationen der meis­ten Parteien in Schleswig-​​Holstein abge­lehnt wird. Aus gutem Grund übri­gens. (Dem Autor ist ledig­lich eine abwei­chende Haltung der Jungen Union bekannt.)

Schullastenausgleich /​ Schulsozialarbeit
Mit der Berechnung des Schullastenausgleich auf Basis tat­säch­lich anfal­len­der Kosten für den Schulträger wird der Kostenausgleich deut­lich sach­ge­rech­ter und fai­rer. Da künf­tig Schulträger nicht auf den Kosten eines beson­ders guten Angebots allein sit­zen blei­ben, son­dern sich die ent­sen­den­den Gemeinden antei­lig betei­li­gen müs­sen, wer­den die Belastungen für den Schulträger gerin­ger. Mit der gerech­te­ren Verteilung der Kosten wer­den Entscheidungen für ein bes­se­res Angebot des Schulträgers leich­ter durchsetzbar.

Bedauerlich ist aller­dings, dass dabei bestimmte Kostenfaktoren nicht Gegenstand der Berechnung sind. Dieses betrifft vor allem den Aufwand für Schulsozialarbeit oder ergän­zende Angebote wie die Pädagogische Insel. Auch hier pro­fi­tie­ren die aus­wär­ti­gen Schüler von den Ausgaben des Schulträgers. Eine Nachbesserung wäre des­halb drin­gend ange­ra­ten. Auf dem Landesparteitag der FDP Schleswig-​​Holstein am ver­gan­ge­nen Samstag hat der Autor sich erklä­ren las­sen, dass nach Auffassung des Bildungsministers und sei­ner Mitarbeiter die Kosten für die Schulsozialarbeit und ver­gleich­bare Leistungen eben­falls Bestandteil der Kostenberechnung sind. Damit wäre ein wei­te­rer Kritikpunkt am Schulgesetz hin­fäl­lig. Es wäre aller­dings schön gewe­sen, wenn auch der Nichtjurist diese Aussage unmit­tel­bar dem Gesetzestext hätte ent­neh­men können.

Nicht über das Schulgesetz gere­gelte Aspekte

Zurückstellung von Kindern
Auch künf­tig wer­den Schüler, die frü­her als noch nicht schul­fä­hig ein­ge­stuft wur­den, unab­hän­gig von ihrer Leistungsfähigkeit ein­ge­schult. Es bleibt frag­lich, ob es für diese Kinder bes­ser ist, die ers­ten bei­den Schuljahre in drei Jahren zu durch­lau­fen oder noch ein Jahr bis zur Einschulung zu war­ten. Ebenso dis­kus­si­ons­wür­dig ist, ob die Grundschulen für diese Aufgabe opti­mal aus­ge­stat­tet sind. Auch mit dem neuen Schulgesetz wird den Eltern wei­ter­hin nicht die Möglichkeit gege­ben, die für ihre Kinder beste Lösung zu fin­den. An die­ser Stelle hätte das Schulgesetz unbe­dingt nach­ge­bes­sert wer­den müssen.

Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL)
Das jahr­gangs­über­grei­fende Lernen kann durch­aus eine loh­nens­werte Idee für die Schulen sein. Voraussetzung ist aller­dings die Akzeptanz bei Lehrern und Eltern sowie die Erarbeitung einer ent­spre­chend all­ge­mei­nen getra­ge­nen Konzeption für die jewei­lige Schule. Es war falsch, JÜL in der Vergangenheit mit­tels Zwang an den Schulen ein­füh­ren zu wol­len. Auch hier schafft die Landesregierung mit der Freiwilligkeit bei der Anwendung von JÜL einen Befreiungsschlag. Der Autor ist der fes­ten Über­zeu­gung, dass die bes­ten Ergebnisse in der Bildung dann erzielt wer­den, wenn Eltern, Schüler und Lehrer von einer gemein­sa­men Idee über­zeugt sind und diese dann umset­zen. Insofern steht auch künf­tig der Einführung von JÜL nichts im Wege, wenn die Beteiligten davon über­zeugt sind – oder es werden.

Profiloberstufe
Bezüglich der Profiloberstufen ist kein wirk­li­cher Befreiungsschlag gelun­gen. Die Profiloberstufe ist unfle­xi­bel, belas­tend und erlaubt vie­len Schülern nicht, ihre wirk­li­chen Stärken aus­zu­spie­len. Sie wird von einer Mehrheit der Schüler und dem Gros der Jugendorganisationen ähn­lich wie G8 abge­lehnt. Und wie dort scheint auch eine poli­ti­sche Mehrheit für die Abschaffung die­ses Monstrums und die Wiedereinführung des Kurssystems nicht in Sicht. Momentan sieht es so aus, als ob die jetzt vor­ge­nom­mene Aufweichung der Profiloberstufe ein­fach das Maximum des­sen sei, was über­haupt erreich­bar ist.

Lehrermangel
Zum Lehrermangel sagte der heu­tige Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug als dama­li­ger bil­dungs­po­li­ti­scher Sprecher der FDP-​​Landtagsfraktion im Jahre 2008 fol­gen­des:

Die Unterrichtsversorgung bleibt noch für viele Jahre ein bren­nen­des Thema. Auf den ers­ten Blick erscheint die Anzahl zusätz­li­cher Stellen, die für den kom­men­den Doppelhaushalt von der Landesregierung ange­kün­digt wor­den sind, beein­dru­ckend.
Fakt ist aber, dass davon herz­lich wenig zur tat­säch­li­chen Verbesserung des Unterrichtsangebots bei den Schülern ankom­men wird. Das Auslaufen der Vorgriffsstunde „kos­tet” schon im nächs­ten Schuljahr fak­tisch Unterrichtsstunden im Gegenwert von 175 Stellen. Die „Rückzahlung” der Vorgriffsstunde wird im dar­auf­fol­gen­den Schuljahr wei­tere 420 Stellen „absor­bie­ren”, ohne dass dadurch für die Schüler eine ein­zige zusätz­li­che Stunde zur Verfügung steht. Und dann folgt die ver­spro­chene ein­heit­li­che Lehrverpflichtung für Lehrer an Gemeinschafts– und Regionalschulen — Kostenpunkt: noch ein­mal 300 Stellen.

Schaut man in die Vorschläge der HaushaltsStrukturKommission, so wer­den 180 Stellen zusätz­lich für die Gymnasien geschaf­fen (S. 24), um „die bis­he­rige Benachteiligung die­ser Schulform durch Vorgängerregierungen” zu behe­ben. Das darf man durch­aus als posi­tiv bewer­ten. Allerdings fin­det sich auf Seite 11 der fol­gen­den Passus:

Parallel zur demo­gra­phi­schen Entwicklung der Schülerzahlen wird die Zahl der Lehrerstellen sowie der Anwärter und Referendare abge­senkt. Die Anpassung der Unterrichtsverpflichtung an die durch­schnitt­li­che Lehrverpflichtung der ande­ren Länder führt ab 2010 zu einer deut­li­chen Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden. Sie ent­spricht nach Abzug der Altersermäßigung rech­ne­risch 450 Lehrerstellen.

Dieses passt nicht wirk­lich als Reaktion auf die 2008 von Klug zurecht als dra­ma­tisch beschrie­bene Situation der Lehrerversorgung an den Schulen.

Vorgriffsstunden
Die im vori­gen Absatz ange­führte „Anpassung der Unterrichtsverpflichtung an die durch­schnitt­li­che Lehrverpflichtung der ande­ren Länder” bedeu­tet fak­tisch, dass die Lehrer in Schleswig-​​Holstein in der Regel län­ger arbei­ten müs­sen. Die Notwendigkeit hier­für lässt sich ange­sichts der besorg­nis­er­re­gen­den finan­zi­el­len Lage des Landes nicht von der Hand wei­sen. Da teil­weise die Pflichtstunden ange­ho­ben wer­den, wird in eini­gen Fällen die Rückzahlung dadurch von Vorgriffsstunden kon­ter­ka­riert. Bei den von Mehrarbeit oder unter­blei­ben­der Arbeitszeitreduzierung betrof­fe­nen Lehrkräften ist der Ärger ver­ständ­lich. Zumindest hin­sicht­lich der unter­blie­be­nen Rückvergütung der Vorgriffsstunden müsste die­ser Ärger aller­dings gerech­ter­weise die Verantwortlichen der Vorgängerregierungen tref­fen, wel­che mit die­sem Taschenspielertrick Kosten in die Zukunft ver­la­gert haben – in eine Zeit, in der sie selbst abseh­bar nicht mehr in Verantwortung sein würden.

Finanzierung freier Schulen
Die Regelungen zur Finanzierung der freien Schulen sind aus Sicht des Autoren aus­drück­lich zu kri­ti­sie­ren. Anstatt die Schulen in freier Trägerschaft denen in staat­li­cher Verantwortung gleich­zu­stel­len, wer­den die pri­va­ten Schulen ein­an­der wie­der eini­ger­ma­ßen ange­gli­chen – auf dem nied­rigs­ten Level. Diese bil­dungs­po­li­ti­sche Fehlentscheidung war dem Landesblog bereits einen eige­nen Artikel wert.

Schulbauförderung
Auch die neue Landesregierung fin­det weder die poli­ti­sche noch die finan­zi­elle Kraft in die Schulbauförderung neu ein­zu­stei­gen. Das war ehr­li­cher­weise nicht anders zu erwar­ten. Im Gegensatz zur vor­he­ri­gen soge­nann­ten „Großen Koalition” hat sie bis­her aller­dings auch keine Maßnahmen beschlos­sen, die den Schulträgern wei­tere Schulbaumaßnahmen aufzwingen.

Fazit
Mit den ange­streb­ten Ände­run­gen zum Schulgesetz selbst hat die Landesregierung einen guten Entwurf vor­ge­legt, der sowohl dem not­wen­di­gen Ände­rungs­be­darf als auch dem Reformverdruss an den Schulen Rechnung trägt. Hier besteht kei­ner­lei Anlass zur Hysterie oder zur künst­li­chen Aufregung, die momen­tan von der Opposition geschürt wird. Diese ist für den Bildungsminister umso bit­te­rer, weil er selbst in der Opposition bei aller har­ten Kritik in der Sache meist auf bil­lige Polemik zuguns­ten sach­li­cher Kritik ver­zich­tet hat.

Die Ände­run­gen am Schulgesetz bedeu­ten vor allem eine Beendigung der staat­li­chen Zwangsbeglückung von Lehrern, Schülern und Eltern. Stattdessen wer­den Entscheidungskompetenzen an die Schulkonferenzen zurück dele­giert. Dabei ist es eini­ger­ma­ßen bezeich­nend, dass gerade die Grünen hier gegen diese basis­de­mo­kra­ti­schen Möglichkeiten zu Felde zie­hen, die frü­her ein­mal das Wesen der Partei aus­mach­ten. Ein wenig ver­wun­dert reibt man sich auch die Augen, dass die Landeselternvertretung der Gemeinschaftsschulen dafür strei­tet, ihren Elternvertretern diese Kompetenzen auf kei­nen Fall zuzu­bil­li­gen. Hier scheint wenig Vertrauen in die Kraft der Argumente für die eige­nen Ansichten und die Kompetenz der Elternvertreter vor Ort vor­zu­herr­schen. Als betrof­fe­ner Elternvertreter würde zumin­dest der Autor die­sen Versuch der Entmündigung durch die eigene Landesspitze nicht wider­spruchs­los hinnehmen.

Deutlich ver­bes­se­rungs­wür­dig ist das Auftreten und die Öffent­lich­keits­ar­beit von Bildungsminister Ekkehard Klug und Stab. Es reicht nicht, einen guten Gesetzentwurf nur vor­zu­le­gen, son­dern man muss die­sen auch offen­siv ver­tre­ten. Schüler, Eltern und Lehrer haben einen Anspruch dar­auf, über­zeugt und – ganz neu­deutsch – mit­ge­nom­men zu werden.

Als kri­tik­wür­dig sind hier einige Aspekte ange­führt wor­den, die nicht direkt über das Schulgesetz gere­gelt wer­den. Diese soll­ten durch­aus Gegenstand einer bil­dungs­po­li­ti­schen Debatte sein. Allerdings ist auch klar erkenn­bar: Der größte Teil der Kritik an der Bildungspolitik der Landesregierung wird in einer Art und Weise geführt, der ganz klar auf­zeigt, dass kein Schulfrieden in Form eines Kompromisses gesucht wird, mit dem der größte Teil der Bevölkerung gut leben könnte. Schulfrieden soll es nach Ansicht des Großteils der Gegner der aktu­el­len Bildungspolitik nur geben, wenn die eige­nen Ansichten zu 100 Prozent durch­ge­setzt wer­den. Ob das die rich­tige Haltung in die­sem wich­ti­gen demo­kra­ti­schen Diskurs ist, darf stark bezwei­felt werden.

Generell bleibt das Problem der Bildungspolitik weni­ger die ideo­lo­gisch geprägte Strukturdebatte. Unabhängig von der Auseinandersetzung über die vor­geb­lich rich­tige Schulform lei­det die Bildung seit Jahrzehnten vor allem an chro­ni­scher Unterfinanzierung, um all die gewoll­ten Projekte sach­ge­recht durch­zu­set­zen. Diese Unterfinanzierung wird auch von der aktu­el­len Landesregierung nicht beho­ben. Aber immer­hin hat sie dar­auf ver­zich­tet, mit tol­len neuen Ideen und Projekten die Problematik der Unterfinanzierung wei­ter zu ver­schär­fen. Das ist zu begrüßen.

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Über Oliver Fink

Biografische Angaben finden sich unter http://Oliver.Fink.SH/.
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4 Antworten auf An den Schulen – Teil 3: Bewertung der Situation

  1. Ritinardo sagt:

    Den wich­tigs­ten Kritikpunkt unter­schlägt der Autor hier:

    * Man muss kein Prophet sein um zu wis­sen, dass nach den Neuwahlen keine Schwarz-​​Gelbe Regierung mehr an der Macht sein wird in die­sem Land. Das heisst die meis­ten Ände­run­gen wer­den rück­gän­gig gemacht. Die Eltern, Lehrer, Kinder und Schulen wer­den so aber­mals Spielball der Politik.
    * Als zwei­ten wesent­li­chen Kritikpunkt sehe ich, dass die Reform ein wei­te­res mal den Versuch unter­nimmt mit einer Ausdifferenzierung von Schulen SchülerInnen in Gewinner und Verlierer zu unter­tei­len — ganz nach neo­li­be­ra­len Denkmuster. Aber genau diese Denke ist es, die in Deutschland für Probleme sorgt. Nicht in den bes­ser­ge­stell­ten Familien, son­dern in denen, die bereits Nachteile mitbringen.

    Wer heute eine so große Reform durch­prü­geln will anstatt bis nach der Neuwahl zu war­ten, der hat kein Interesse an einer bes­se­ren Bildungspolitik, son­dern nur daran seine ideo­lo­gisch geprägte Politik ande­ren auf­zu­drü­cken — und das eben auch auf Kosten der Steuerzahler. Denn die wer­den sowohl diese Reform als auch die Umkehrung der Reform bezah­len müs­sen. Offenbar meint die der­zei­tige Regierung man könne sich sol­che Sperenzchen ange­sichts der Haushaltslage locker leisten?

    • Oliver Fink sagt:

      Nach die­sem Kommentar frage ich mich ja schon, ob Sie sich die Mühe gemacht haben, den vor­lie­gen­den – und zuge­ge­be­ner­ma­ßen nicht ganz kur­zen – Text über­haupt zu lesen. Dazu in Kürze:

      1. Als ers­ten Kritikpunkt füh­ren Sie an, dass eine Ände­rung des Schulgesetzes unan­ge­bracht sei, weil eine nach­fol­gende Regierung diese Ände­rung zurück­neh­men könnte. Das gilt dann aller­dings für alle Gesetze und fol­ge­rich­tig sollte man die Gesetzgebung ein­stel­len. Diese Option wäre ledig­lich für Anarchisten und Libertäre eine gute. Alle ande­ren sehen das bestimmt anders.

      2. Ich habe her­aus­ge­ar­bei­tet, dass künf­tig Eltern, Lehrer und Schüler in vie­len Punkten das Heft des Handelns in die Hand bekom­men, weil vor Ort in den Schulkonferenzen ent­schie­den wer­den darf. Wie jemand, der selbst ent­schei­den darf, zum Spielball wird, würde ich Sie bit­ten zu erklä­ren. Oder sind Sie der Meinung, die genann­ten Personenkreise wür­den erst dann zum Spielball der Politik, wenn ihnen eine zukünf­tige Regierung ihre jetzt neu erlang­ten Kompetenzen wie­der wegnähme?

      3. Im zwei­ten Absatz schrei­ben Sie: “Als zwei­ten wesent­li­chen Kritikpunkt sehe ich, dass die Reform ein wei­te­res mal den Versuch unter­nimmt mit einer Ausdifferenzierung von Schulen SchülerInnen in Gewinner und Verlierer zu unter­tei­len – ganz nach neo­li­be­ra­len Denkmuster.” Ich kann lei­der für diese sehr pau­schale Behauptung keine Anzeichen erken­nen. Können Sie bestimmte Punkte nen­nen, an denen Sie das sach­lich fest­ma­chen? Dann hat man zumin­dest die Chance auf eine inhalt­li­che Debatte.

      4. Im letz­ten Absatz schrei­ben Sie: “Wer heute eine so große Reform durch­prü­geln will anstatt bis nach der Neuwahl zu war­ten, der hat kein Interesse an einer bes­se­ren Bildungspolitik, son­dern nur daran seine ideo­lo­gisch geprägte Politik ande­ren auf­zu­drü­cken – und das eben auch auf Kosten der Steuerzahler. Denn die wer­den sowohl diese Reform als auch die Umkehrung der Reform bezah­len müs­sen.” An wel­chen Punkten machen Sie fest, dass es sich um eine große Reform han­delt und nicht um einige klei­nere Anpassungen am System, wie ich es dar­legte? Und an wel­chen Stellen sehen sie kon­kret große Kosten auf den Steuerzahler zukommen?

      Ich bin der Meinung, dass das Thema der Bildung viel zu wich­tig ist, als dass man auf so pau­schale Weise und ohne Sachbezug dar­über dis­ku­tiert. Gleichzeitig bin ich aber gern bereit, gute Argumente in meine Bewertung des Schulgesetzes auf­zu­neh­men und meine Meinung zu über­prü­fen. Diese Argumente müs­sen dann aber auch gelie­fert werden.

  2. Ritinardo sagt:

    Also zu 1. — hier geht es um eine grö­ßere Reform und nicht ein­fach um ein paar sim­ple gesetz­li­che Regelungen. Wegweisende Ände­run­gen in der Bildungspolitik soll­ten eigent­lich alle 5 Jahre pas­sie­ren mit Neuwahlen — und nicht nur für 1 Jahr.

    2. Das Problem ist, wenn man alles den Schulen über­lässt, dass es dann eine hohe Differenz in Qualität und Art und Weise gibt. Wie in Großbritannien wird das dazu füh­ren, dass Eltern in Stadtteile zie­hen, in denen die Schulen hren Vorstellungen ent­spre­chen — und die, die es sich dort nicht leis­ten kön­nen müs­sen weg zie­hen. Der Unterschied zwi­schen Arm und Reich wird ver­stärkt. Ich denke das größte Problem in Deutschland ist, dass eben die Herkunft mehr als in ande­ren Ländern über den Bildungserfolg ent­schei­det. Die het­zige Initiative hat dies über­haupt nicht zum Thema, son­dern wird die­sen Effekt noch ver­stär­ken. Profitieren wer­den die Eliten, die bes­se­ren Schulen mit bes­se­ren Lehrern, rei­che­ren Eltern und Schülern und die bes­se­ren Stadtteile. Wer aber die soziale Frage nur in Richtung Schulsozialarbeit inter­pre­tiert hat m.E. seine Ausaufgaben nicht gemacht. Jede Bildungsreform, die hier nicht eine Ände­rung schafft oder gar die Trends ver­stärkt ist nicht nur unnütz son­dern schäd­lich. Mobil sind eben nur wenige Familien. siehe z.B. dazu auch http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/aussenpolitik/2456958/grossbritannien-kaempft-gegen-bildungs-apartheid.story

    Zu den „klei­ne­ren Anpassungen” ver­weise uch auf die Argumentation der SH Schulfrieden-​​Initiative http://www.schulfrieden-sh.de/pageID_10429637.html, die ich voll ver­ste­hen kann und auch unter­stüt­zen. Ich bin kein Bildungsexperte — das will ich gar nicht behaup­ten. Aber ich sehe wie hier die Ideen der Gemeinschaftsschulen auf den Kopf gestellt werden.

    Auch die Gleichstellung mit den Freien Schulen halte ich für höchstproblematisch.

    Kosten ent­ste­hen dadurch, dass Ministerien, Schulen und Lehrer die neuen Bildungsprinzipien umset­zen müs­sen. Umgehen kann man das nur dann, wenn man meint, dass sich das schon zurecht­läuft. Aber bei jeder Umstellung muss man mit einer gewis­sen Schulung udn Reibungsverlusten durch die Umstellung rech­nen. Schauen Sie z.B. wel­che uner­war­te­ten Kosten die Einführung von Hartz IV erzeugt hat. Ein neues System, neue Regelungen und dar­aus sich erge­bende Streitfälle.

    Die Schulfrieden-​​Initiative plä­diert eben auch zurecht für eine Pause und ein Innehalten bei den Reformen. Jede Reform kos­tet Geld. Einfach nur Beschließen oder sich nur daran zu ori­en­tie­ren, dass auf dem Papier keine Kosten ent­ste­hen halte ich für naiv. Auch die Gesundheits– und andere Reformen waren teuer. Nicht alle Kosten waren oder sind geplant.

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