schleswig-holstein.de: bis auf weiteres nicht vom Alter gekennzeichnet

Heute ist die lang erwar­tete Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen ange­kom­men: Thorsten Fürter hat­ten die Landesregierung gefragt, wie sie denn mit ihrer Domain www.schleswig-holstein.de ver­fah­ren wolle.

In der Antwort keine Spur von Hektik: Obwohl es nur noch einen Monat dau­ert, bis der JMStV inkraft­tre­ten wird, sind sei­tens der Landesregierung bis­her keine Einstufungen erfolgt. Interessant die Begründung, die sich aus der Antwort zur Frage 8 („Bis wann sol­len … Alterseinstufungen vor­ge­nom­men wor­den sein?”) ergibt:

Die Einstufung der (…) Domains kann frü­hes­tens nach Zertifizierung der ers­ten Jugendschutzprogramme durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erfol­gen. Die frei­wil­lige(sic!) Alterskennzeichnung der Domain www.schleswig-holstein.de ist erst sinn­voll, wenn abseh­bar ist, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein oder meh­rere Filterprogramme aner­ken­nen wird. Einen Termin zur Alterseinstufung der Domain www.schleswig-holstein.de hat die Landesregierung daher noch nicht festgelegt.

Der grüne Landtagsabgeordnete Thorsten Fürter kommt ange­sichts sol­cher Antworten aus den Staunen nicht mehr raus: Die Landesregierung nehme „den von ihr unter­zeich­ne­ten Jugendmedienschutzstaatsvertrag selbst nicht ernst.” Den Spagat zwi­schen dem bal­di­gen Inkrafttreten des Gesetzes und dem Abwarten der Landesregierung bis zur Anerkennung von Filterprogrammen durch die Kommission für Jugendmedienschutz nennt er „Irrsinn ohne Methode” und merkt an: „Wie sich das mit einem bean­trag­ten Geltungsbeginn des Gesetzes zum 1. Januar 2011 ver­trägt, ist das Geheimnis der Landesregierung” Seiner Meinung dürfe der Landtag „da nicht mit­ma­chen” und for­dert des­halb Einhalt: „Statt ihn im Landtag zu beschlie­ßen, soll­ten der Gesetzentwurf gründ­lich über­ar­bei­tet wer­den”.

Der AK Digitale Gesellschaft der SPD hat die schleswig-​​holsteinische SPD-​​Landtagsfraktion auf­ge­for­dert, dem JMStV nicht zuzu­stim­men. Nach den bekann­ten ein­deu­ti­gen Äuße­run­gen der bei­den SPD-​​Abgeordneten Kai Dolgner und Peter Eichstädt sollte das klar­ge­hen. Die SPD-​​Fraktion tagt gerade; mal schauen, was dabei rauskommt.

Hier in Kiel wird das zwar nichts an dem Ergebnis der Abstimmung im Landtag ändern, aber viel­leicht ermu­ti­gen die Genossen in Kiel ja ihre Genossen in NRW, umzu­den­ken. Denn die Landtagsfraktionen der SPD und Grünen in Nordrhein-​​Westfalen kom­men heute doch noch mal zusam­men, um über ihr Abstimmungsverhalten im Düsseldorfer Landtag zu reden. Die Ruhrbarone spre­chen von Schaulaufen. Jens Matheuszik ver­sprüht im Pottblog immer­hin fun­ken­weise Hoffnung.

Rechtliche Folgen des Jugendmedienschutz-​​Staatsvertrages umstritten

Wir hat­ten schon vor ein paar Tagen auf erste recht­li­che Bewertungen, die sich fra­gen, was des Bloggers Pflicht nach dem 1. Januar 2011 ist, ver­wie­sen.

Mittlerweile gibt es wenigs­tens zwei Äuße­run­gen, die deut­lich ruhi­ger Vorschau halten:

Jens Ferner sieht kei­nen Grund für Hysterie. Dreh– und Angelpunkt sei die Frage, ob das eigene Webseiten-​​Angebot denn über­haupt ein “Entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot” dar­stel­len könne. Er beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und fin­det im Ergebnis, dass Webseiten, die sich mit dem gesell­schafts­po­li­ti­schen Zeitgeschehen beschäf­ti­gen, nicht betrof­fen sein kön­nen. Denn das Nachrichtenprivileg sei sehr weit aus­zu­le­gen: das Bundesverfassungsgericht habe einen sehr engen Rahmen gesetzt, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerungsfreiheit zu Gunsten des Jugendschutzes ein­ge­schränkt wer­den könne.

Auch Udo Vetter, Rechtsanwalt und bekann­ter Blogger und Twitterer, fin­det, dass Blogger leid­lich gelas­sen blei­ben soll­ten. Er sieht hin­sicht­lich der Alterskennzeichnung wenig Anlass für Hektik: „Wer keine Inhalte anbie­tet, die für unter 16-​​Jährige durch­ge­hend schäd­lich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung ein­füh­ren noch Sendezeiten beach­ten”.  Anders sieht er es in der Frage der Jugendschutzbeauftragten: „Wer nicht nur auf rein pri­va­ter Ebene ins Internet schreibt, muss einen Jugendschutzbeauftragten nen­nen und eine E-​​Mail-​​Adresse ange­ben”. Er begrün­det das lei­der nicht wei­ter. Es gibt in den Kommentaren auch Äuße­run­gen, die nicht zu einer Pflicht zu Benennung eines Beauftragten nei­gen son­dern, wie wohl auch die FSM, auf das kon­krete „jugend­ge­fähr­dende Potential eines kom­mer­zi­el­len Online-​​Angebots” abstel­len. Hier wird die wei­tere Diskussion noch Klärung bringen.

Die FSM, die Frei­wil­lige Selbst­kon­trolle Multimedia-​​Diensteanbieter, hat auch eine FAQ zum JMStV online gestellt, die aller­dings in den Zweifelsfragen wie Jugendschutzbeauftragter oder Alterskennzeichnung nicht immer klar Position bezieht. Was nicht ver­wun­dert, da diese Organisation das weite Themenfeld allein aus der ver­schwin­dend gerin­gen Zahl ihrer Mitglieder sieht, die zudem nur einen sehr ein­ge­schränk­ten Blickwinkel haben: Großkonzerne aus dem Medienbereich mit Webangebot.

Über Swen Wacker

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.
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