CCS im Wattenmeer? Wo sich Schleswig-​​Holstein das Kohlendioxid künftig hinstecken können soll

Wenn der so nega­tiv besetzte Begriff des „Endlagers” ums Verrecken ver­mie­den wer­den soll, klei­det man die Erforschung neuer Wege zur Entsorgung des von Menschen gemach­ten Drecks in hüb­sche, unver­fäng­li­che Worte, die nach Möglichkeit den damit mut­maß­li­chen her­zu­stel­len­den tech­no­lo­gi­schen Fortschritt her­vor­he­ben: „CCS-​​Technologie” ist ein Paradebeispiel für einen sol­chen PR-​​Coup. Auch in Schleswig-​​Holstein war zunächst ver­sucht wor­den, den Bürgern die Forschung zur kom­mer­zi­el­len CO2-​​Entsorgung (neu­deutsch: Carbon Capture and Storage) unter dem Aspekt der tech­ni­schen Innovation und damit wirt­schaft­li­cher Perspektive zu ver­kau­fen. Der Schritt miss­lang kläg­lich, schei­terte er doch an einer von vorn­her­ein zwei­fel­haf­ten Einsatzperspektive, den Sicherheitsrisiken für die Umwelt und schließ­lich an der aus ver­schie­de­nen Gründen sen­si­bi­li­sier­ten, ja aler­ten, schleswig-​​holsteinischen Bevölkerung, die sich sicht­lich mühte, die staatlich-​​unternehmerisch zunächst auf­recht­er­hal­tene Halbtransparenz zu durch­bre­chen und eine gesell­schaft­li­che Debatte dar­über zu ent­zün­den, ob das Verpressen des aus der Kohleverstromung ent­ste­hen­den Kohlendioxids im Untergrund und die dazu ange­dach­ten Versuchsreihen im über­wie­gend tou­ris­tisch genutz­ten schleswig-​​holsteinischen Naturerlebnisraum tat­säch­lich ohne kri­ti­sches Hinterfragen hin­ge­nom­men wer­den darf.

Wo wir uns das CO2 künf­tig hin­ste­cken kön­nen sollen

Karte der geeigneten Lagerstätten

Karte der geeig­ne­ten Lagerstätten

Am Wochenende ver­öf­fent­lichte Greenpeace ein für die zukünf­tige Diskussion um Sinn und Gefahr einer poten­ti­el­len CO2-​​Verpressung ins­be­son­dere inner­halb Schleswig-​​Holsteins und inner­halb des Weltnaturerbes Wattenmeer zunächst zen­tral schei­nen­des Dokument, das zei­gen soll, wel­che Standorte laut Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) geo­lo­gisch für mög­li­che Endlager in Frage kommen.

Dabei bezog sich Greenpeace zumin­dest kon­klu­dent auf das Projekt der Bundesanstalt zur Herstellung eines sog. „CO2-​​Speicher-​​Katasters”. Hinter die­ser Umschreibung steckt die „vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Industrieunternehmen geför­derte […] sys­te­ma­ti­sche, bun­des­weit ein­heit­li­che Erfassung und Interpretation von Informationen über unter­ir­di­sche Porenspeicherräume in Deutschland” durch die BGR. Diese Körperschaft erstellte zu die­sem Zweck „in enger Kooperation mit den staat­li­chen geo­lo­gi­schen Diensten der Länder Potenzialkarten über die Verbreitung von Speicher– und Barrieregesteinen sowie detail­lierte Charakterisierungen von geeig­ne­ten Speicherstrukturen in Deutschland” zur „qua­li­fi­zier­ten Beratung von Politik, Öffent­lich­keit und Wirtschaft”.

Greenpeace stellt Informationspolitik der Bundesanstalt in Frage

Greenpeace stellt mit sei­ner Veröffentlichung auch die Informationspolitik der Bundesanstalt in Frage. Man habe bereits im Juni 2010 erfolg­los um ent­spre­chende Auskünfte gebe­ten, die BGR habe aber „die Herausgabe der Standortinformationen mit unter­schied­li­chen Begründungen” ver­wei­gert, bis die Organisation mit Hilfe des Umweltinformationsgesetzes obsiegte. Während es dem Rechtsanspruch schließ­lich Folge leis­tete, habe sich die Bundesanstalt — quasi in einem letz­ten Akt des Widerstandes –dazu ent­schie­den, Greenpeace die Veröffentlichung der Daten zu unter­sa­gen. Spitzfindig habe sich die BGR auf das Urheberrecht beru­fen und erklärt, man gewähre den Zugang zu den Informationen nur zum eige­nen Gebrauch, dies ent­halte nicht das Recht zur Weitergabe oder Verbreitung der Daten.

Greenpeace „leakt” bri­sante Ergebnisse dennoch

Greenpeace wit­terte Methode: Misstrauisch wähnte die Organisation, dass Informationen zu den geeig­ne­ten Standorten „wie Staatsgeheimnisse gehü­tet” wer­den soll­ten, um das wahre Ausmaß der sys­te­ma­ti­schen Vorbereitungen zur CO2-​​Verpressung zu ver­schlei­ern und keine neuen Bürgerproteste in den betrof­fe­nen Regionen her­auf­zu­be­schwö­ren. Daher ent­schied sie sich nach anwalt­li­cher Beratung, die Daten im Geiste des Umweltinformationsgesetzes den­noch zu ver­öf­fent­li­chen. Man würde es auf mög­li­che recht­li­che Auseinandersetzungen ankom­men las­sen, nach­dem es bereits schwer genug gewe­sen sei, sich gegen­über der Bundesanstalt über­haupt den Zugriff auf die Zusammenstellung der 408 geeig­ne­ten Standorte zu verschaffen.

Die so gewon­ne­nen Daten ber­gen auf den ers­ten Blick in mehr­fa­cher Hinsicht Zündstoff: So fällt bei der durch Greenpeace anhand des Materials erstell­ten Karte auf, dass die bis­lang als weit­rei­chend geeig­nete Flächen in den Bereichen Nordfriesland/​Schleswig-​​Flensburg und Ostholstein dar­ge­stell­ten Bereiche weit hin­ter den Endlagerpotentialen ande­rer deut­scher Regionen anzu­sie­deln sind, bzw. über­haupt keine Endlagerkapazitäten bie­ten. Selbst unter dem Ballungsraum Hamburg-​​Billstedt, sowie zwi­schen Hamburg und Bremen bei Sittensen befän­den sich danach deut­lich grö­ßere Lagerungsvolumina. Auch im nord-​​östlichen und öst­li­chen Nordrhein-​​Westfalen gäbe es danach - wesent­lich indus­tri­enä­her als an der schleswig-​​holsteinischen Westküste — Möglichkeiten einer CO2-​​Endlagerung. Zentrale Schlussfolgerung des Greenpeace-​​Kartenmaterials ist jedoch, das die weit­hin größ­ten Endlagerpotentiale vor allem im schleswig-​​holsteinischen Wattenmeer, in Ostfriesland von Bremerhaven bis Oldenburg und Emden, sowie unter den ost­frie­si­schen Inseln Spiekeroog und Langeoog und damit in Bereichen lie­gen, die sowohl auf­grund ihrer her­aus­ra­gen­den Bedeutung als Naturlebensraum sowie als tou­ris­ti­scher Naturerlebens-​​, Erholungs-​​, Gesundungs– und Wohlfühlraum für den Menschen beson­ders schutz­wür­dig sind. Angesichts der noch immer als rein expe­ri­men­tell zu qua­li­fi­zie­ren­den, risi­ko­rei­chen CCS-​​Technologie könne eine Abwägung nach Meinung von Greenpeace nur einen Ausschluss der Lagerung ins­be­son­dere in die­sen Gebieten zu Folge haben und nicht gedul­det wer­den. Dies gelte umso mehr, als selbst die Versicherungswirtschaft die Risiken für ein Wiederaustreten von Kohlendoxid für unkal­ku­lier­bar und nicht zu ver­si­chern erkläre und Bundesumweltminister Norbert Röttgen daher erwäge, die Industrie gänz­lich von der Haftung zu befreien. Das muss ange­sichts der Haftungsdiskussionen im Nachklang des Dioxin-​​Skandals nur schi­zo­phren anmuten.

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wehrt sich

Das auf die Greenpeace-​​Meldung ent­stan­dene Medien-​​Echo ver­an­lasste die so ange­grif­fene Bundesanstalt spät, sich gegen einen fal­schen Eindruck zu weh­ren. In einer Pressemitteilung erklärte man, es erar­beite geo­wis­sen­schaft­li­che Grundlagen für ver­schie­dene Nutzungsoptionen des tie­fe­ren Untergrundes in Deutschland (z.B. tiefe Geothermie & Energiespeicherung). Auch die Erfassung mög­li­cher Strukturen für die dau­er­hafte geo­lo­gi­sche Speicherung von CO2 gehöre dazu, die Ausweisung von kon­kre­ten Standorten zur dau­er­haf­ten Speicherung von CO2 in Deutschland sei jedoch aus­rück­lich nicht Aufgabe der BGR.

Entschieden trat die Bundesanstalt der Darstellung in zahl­rei­chen Medienberichten ent­ge­gen, die von Greenpeace ange­spro­che­nen 408 mög­li­chen CO2-​​Speicherstrukturen seien das Ergebnis einer rein geo­wis­sen­schaft­li­chen Bewertung des Untergrundes in drei gro­ßen Sedimentbecken Deutschlands (Norddeutsches Becken, Molassebecken, Oberrheingraben). Die BGR habe noch nicht alle Regionen mit Speicherpotenzial in Deutschland betrach­ten kön­nen. Zudem seien die Suchkriterien in den ver­schie­de­nen Regionalstudien auf­grund unter­schied­li­cher Zielsetzungen nicht einheitlich.

„Damit haben die bis­he­ri­gen Befunde einen vor­läu­fi­gen Charakter.

Die Datengrundlage, die den bis­he­ri­gen BGR-​​Untersuchungen zugrunde liegt, ist für eine end­gül­tige Bewertung ein­zel­ner Standorte nicht aus­rei­chend und muss im Rahmen von künf­ti­gen Standorterkundungen umfang­reich erwei­tert wer­den. Erst dann kann eine umfas­sende Karte erstellt werden.

Die in der Öffent­lich­keit dis­ku­tier­ten 408 mög­li­chen Speicher (siehe Anlage) sind nicht Bestandteil des Projektes „Speicher-​​Kataster Deutschland“, wie in eini­gen Medienberichten miss­ver­ständ­lich dar­ge­stellt. Das Projekt „Speicher-​​Kataster Deutschland“ wird noch in die­sem Jahr der Öffent­lich­keit prä­sen­tiert. Es han­delt sich um ein bun­des­weit stan­dar­di­sier­tes Informationssystem über unter­su­chungs­wür­dige Speicher– und Barrieregesteine und ent­hält zudem Informationen über Tiefbohrungen und seis­mi­sche Daten.” [Pressemitteilung der BGR vom 14.Februar 2011]

Scheitert gesetz­li­ches Veto-​​Recht?

Unabhängig von der dar­aus fol­gen­den Bewertung der Greenpeace-​​Veröffentlichung ist der Zeitpunkt für die Veröffentlichung jeden­falls mit Bedacht gewählt, fällt er doch in eine Zeit, in der die CCS-​​Gesetzgebung end­gül­tig ins Rollen gebracht wer­den soll. Der Gesetzentwurf zur recht­li­chen Fundamentierung der CO2-​​Verpressung (CCS) steht dem­nächst im Kabinett zur Vorstellung an. „Ist er erst ein­mal ver­ab­schie­det, wer­den es die Gemeinden schwer haben, sich gegen Endlagerungspläne zur Wehr zu set­zen.”, warnt Greenpeace.

Das Gesamtszenario steu­ert auch des­halb auf eine neu­er­li­che Eskalation zu, weil die maß­geb­lich auf den Bürgerprotesten in Nordfriesland beru­hende Forderung der schleswig-​​holsteinischen Landesregierung, der Bundesgesetzgeber müsse den Vorbehalten der Länder mit einem Vetorecht Rechnung tra­gen, zu ver­puf­fen droht: Wie die shz berich­tet, hat der bis­he­rige Verbündete Niedersachsen gegen­über dem Bund Bereitschaft signa­li­siert, in die­ser Frage ein­zu­len­ken. Anhand eines Kompromissvorschlags aus Hannover sol­len Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) ihren Gesetzentwurf zur Erprobung der Technik überarbeiten.

Ein Recht der Länder, Lager auf eige­nem Territorium prin­zi­pi­ell von vorn­her­ein zu ver­bie­ten, fehlt darin. Die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzu­wei­chen, „kann und wird es für die Länder nicht geben“, sagt Röttgen gegen­über Schleswig-​​Holstein am Sonntag.

Die Niedersachsen wol­len den Ländern zwar das Recht dar­über belas­sen, wel­che Gebiete als Standorte für die umstrit­te­nen Anlagen bestimmt wer­den, die kon­krete Speicherung sol­len sie aber nur „beim Vorliegen objek­ti­ver geo­lo­gi­scher Aspekte oder ande­rer ener­gie­be­zo­ge­ner Optionen ein­schrän­ken dür­fen“, heißt es in dem Entwurfsvorschlag aus Hannover. Als Optionen seien dabei aber nur alter­na­tive Nutzungen des Untergrunds wie das Speichern von Öl oder Gas oder das Nutzen von Erdwärme gemeint.

Landeswirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) lehnt auch wei­ter jede Beschneidung des ursprüng­lich gefor­der­ten Entscheidungsspielraums ab. Er fürch­tet, dass Energiekonzerne sonst doch eine Hintertür für den Bau von Speichern fin­den könn­ten. Daher besteht er auch wei­ter auf dem „Recht, Nein zu sagen!” und ver­langt die klare Gesetzesformulierung: „Die Länder kön­nen Gebiete für die Erprobung der Speicherung auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebiets ausschließen.“ YouTube Preview Image

Unterstützung erhält er dafür von den umwelt­po­li­ti­schen Sprechern der Koalitionsfraktionen, Dr. Michael von Abercron (CDU) und Carsten-​​Peter Brodersen (FDP):

„Die CDU-​​Landtagsfraktion setzt sich unver­än­dert dafür ein, dass im Rahmen der gesetz­li­chen Regelungen über die Einlagerung von CO2 den Ländern die Möglichkeit eröff­net wird, dau­er­hafte­und unter­ir­di­sche Speicherungen auf ihrem Gebiet aus­zu­schlie­ßen. So steht es auch im Koalitionsvertrag und unsere Position ist unver­än­dert.[…] Seit lan­gem sind uns die Kavernen in der Nähe der Salzstöcke in Schleswig-​​Holstein bekannt. Wir haben uns nach reif­li­cher Über­le­gung und ange­sichts der betrof­fe­nen Menschen in unse­rem Land dafür ent­schie­den, die unter­ir­di­sche CO2Speicherung von dem Willen der Menschen vor Ort abhän­gig zu machen. Dies bleibt eine unver­rück­bare Position der CDU Schleswig-​​Holstein.” [Pressemitteilung Dr. Michael von Abercron (CDU)]

„Wir blei­ben bei der Haltung, die wir schon im Koalitionsvertrag fest­ge­hal­ten haben: Den Ländern muss die Möglichkeit ein­ge­räumt wer­den, eine dau­er­hafte CO2-​​Speicherung auf ihrem Gebiet aus­zu­schlie­ßen. Gerade wenn man die nun aus­ge­wie­se­nen Gebiete im vor­ge­leg­ten Kataster betrach­tet, wird es noch deut­li­cher, dass Schleswig-​​Holstein in die Lage ver­setzt wer­den muss, die Genehmigung zu verweigern […]
Die Auswirkungen der Kohlenstoffdioxid-​​Verpressung auf die Natur sind bis heute noch nicht abschlie­ßend erforscht, und das Vorhaben birgt viele Unwägbarkeiten. Wenn man die der­zei­ti­gen Berichte aus Kanada hört und sich die Auswirkungen, die dort das ein­ge­presste CO2 wahr­schein­lich auf die Natur hat, vor Augen führt, darf es nicht zu einer Einspeicherung in einem so sen­si­blen Gebiet wie dem Weltnaturerbe Wattenmeer kom­men”. [Pressemitteilung Carsten-​​Peter Brodersen (FDP)]

Den Bürger ver­mag das nicht mehr zu beru­hi­gen, das Vertrauensverhältnis ein­fach nicht belast­bar genug, um in die­sem Punkt einen Vorschuss ein­zu­räu­men — Denn nur was schließ­lich im Gesetz steht, das der Bundespräsident aus­fer­tigt, zählt!

Verweise:

Greenpeace
CO2-​​Endlager unter Berlin und Hamburg?
Pressemitteilung Greenpeace
Tabelle: Potentielle CO2-​​Lager in Deutschland
Karte: Potentielle CO2-​​Lager in Deutschland
Kurzgutachten zum Urheberschutz
GoogleEarth-​​Daten: Potentielle CO2-​​Lager in Deutschland

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Pressemitteilung: Keine Vorfestlegung auf Standorte zur dau­er­haf­ten Speicherung von CO2 durch die BGR
Thema: CO2-​​Speicherung
Thema: Speicher-​​Kataster
Arbeitsergebnisse zur Bewertung von mög­li­chen CO2-​​Speichern in Deutschland

Bürgerinitiative gegen das CO2-​​Endlager e.V.
Website
Referentenentwurf Kohlendioxid-​​Speicherungsgesetz
Pressemitteilung zu Gutachten über CO2-​​Leck in kana­di­scher CCS-​​Anlage

shz.de
CO2-​​Endlager: Ballung im Wattenmeer

Über Ruediger Kohls

Blog-Publizist in Kiel, WestCoast-Politician in Nordfriesland und Liberaler im schönsten Land der Horizonte.
Dieser Beitrag wurde unter Länderübergreifend, Landtag, Umwelt, Wirtschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort auf CCS im Wattenmeer? Wo sich Schleswig-​​Holstein das Kohlendioxid künftig hinstecken können soll

  1. Pingback: CCS für CO2 in SH als PR-Coup - Greifswald wird Grün