Verbände kritisieren neuen GEZ-Staatsvertrag II

Von | 15. Juni 2011

In den letz­ten Tagen und Wochen sind beim Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages noch ein­mal eine Menge Stellungnahmen zum neu­en GEZ-Staatsvertrag ein­ge­gan­gen. Ein Update die­ses Artikels ist also ange­zeigt. Heute (15. Juni) steht der Staatsvertrag, gegen den ins­be­son­de­re Datenschützer, aber auch Teile der mit­tel­stän­di­gen Wirtschaft Bedenken erho­ben haben, auf der Tagesordnung des Ausschusses. Die Frage wird sein, ob es nach der schrift­li­chen Anhörung noch zu einer münd­li­chen Anhörung kommt. Angesichts der Kritik am Vertrag und des demo­kra­tisch eh not­lei­den­den Verfahrens von Staatsverträgen eigent­lich eine Selbstverständlichkeit. Wir wer­den sehen.

Die Medienanstalt Hamburg /​ Schleswig-Holstein kon­zen­triert sich auf das Sponsoringverbot, das ihr nur als „ers­ter Schritt“ erscheint. Sie wünscht sich per­spek­ti­visch  ein voll­stän­di­ges Werbe- und Sponsoringverbot.

Die IHK Schleswig-Holstein lehnt ein gebüh­ren­ver­ur­sa­chen­des Modell ab, das davon aus­geht, dass Beschäftigte regel­mä­ßig wäh­rend ihrer Arbeitszeit Rundfunk kon­su­mie­ren. Sie hofft auf eine bal­di­ge Evaluierung und Überarbeitung des Vertrages und appel­liert an den Ausschuss, sich für ein unter­neh­mens­be­zo­ge­nes Modell mit mit­tel­stands­ge­rech­ter Staffelung ein­zu­set­zen. Auch der Einzelhandelsverband fühlt sich wei­ter­hin benach­tei­ligt, möch­te die Beitragsstaffel über­dacht wis­sen und fän­de es zudem okay, wenn die sei­ner Meinung nach sys­tem­wid­ri­ge Beitragspflicht für nicht-pri­va­te PKW nicht ver­folgt wür­de. Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft ist am deut­lichs­ten: Er lehnt eine Ratifizierung des Vertrages ab und hät­te gern end­lich die sei­ner Meinung nach sei­ner­zeit ver­säum­te brei­te gesell­schaft­li­che Debatte über die Finanzierung des öffent­li­che-recht­li­chen Rundfunks — den er zu deut­lich mehr Sparsamkeit ver­pflich­tet sehen will. (Update:) Auch das Kfz-Gewerbe in Schleswig-Holstein hält den Vertrag für nicht zustim­mungs­fä­hig, Grund ist die Beitragspflicht für gewerb­lich genutz­te Kraftfahrzeuge; der Verband schlägt vor, für das Kfz-Gewerbe ein Regelung ein­zu­füh­ren, die sich an der bis­he­ri­gen Ausnahme für Rundfunkfachhändler ori­en­tiert.

Den kom­mu­na­len Spitzenverbänden treibt ähn­lich wie die Unternehmen die Sorge, zukünf­tig deut­lich mehr an Gebühren zah­len zu müs­sen und wünscht aus­drück­lich Änderungen am Vertragsentwurf. Er ver­deut­licht das anhand der Gebührenpflicht für Kindergärten.

Die Gehörlosenverbände ste­hen der Neureglung wegen des Wegfalls der Befreiung für Menschen mit Behinderung kri­tisch gegen­über, möch­ten aber wenigs­tens sicher­ge­stellt wis­sen, dass die unver­bind­lich zuge­sag­te Ausweitung der bar­rie­re­frei­en Sendungen auch tat­säch­lich erfolgt und nicht allein Lippenbekenntnis bleibt. Ähnlich der Blinden- und Sehbehindertenverein.

Der DGB fin­det, dass alles in Ordnung ist. Mit deut­lich mehr Worten sagen das die öffent­lich-recht­li­chen Sender erwar­tungs­ge­mäß auch. Sie füh­ren außer­dem noch Prof. Dr. Hans-Peter Bull ins Feld, der sich an der Kritik von Kieler Datenschützer Thilo Weichert abar­bei­tet und die­se ver­wirft.

Der AK-Zensur schließ­lich hat kei­ne grund­sätz­li­che Kritik am neu­en GEZ-Modell, fin­det es trans­pa­rent und prak­ti­ka­bel. Er nutzt die Gelegenheit, die unsäg­li­che Depublizierungspflicht, die durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Einzug erhielt, zu brand­mar­ken und deren Abschaffung ein­zu­for­dern.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert