In den letzten Tagen und Wochen sind beim Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages noch einmal eine Menge Stellungnahmen zum neuen GEZ-Staatsvertrag eingegangen. Ein Update dieses Artikels ist also angezeigt. Heute (15. Juni) steht der Staatsvertrag, gegen den insbesondere Datenschützer, aber auch Teile der mittelständigen Wirtschaft Bedenken erhoben haben, auf der Tagesordnung des Ausschusses. Die Frage wird sein, ob es nach der schriftlichen Anhörung noch zu einer mündlichen Anhörung kommt. Angesichts der Kritik am Vertrag und des demokratisch eh notleidenden Verfahrens von Staatsverträgen eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir werden sehen.
Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein konzentriert sich auf das Sponsoringverbot, das ihr nur als „erster Schritt“ erscheint. Sie wünscht sich perspektivisch ein vollständiges Werbe- und Sponsoringverbot.
Die IHK Schleswig-Holstein lehnt ein gebührenverursachendes Modell ab, das davon ausgeht, dass Beschäftigte regelmäßig während ihrer Arbeitszeit Rundfunk konsumieren. Sie hofft auf eine baldige Evaluierung und Überarbeitung des Vertrages und appelliert an den Ausschuss, sich für ein unternehmensbezogenes Modell mit mittelstandsgerechter Staffelung einzusetzen. Auch der Einzelhandelsverband fühlt sich weiterhin benachteiligt, möchte die Beitragsstaffel überdacht wissen und fände es zudem okay, wenn die seiner Meinung nach systemwidrige Beitragspflicht für nicht-private PKW nicht verfolgt würde. Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft ist am deutlichsten: Er lehnt eine Ratifizierung des Vertrages ab und hätte gern endlich die seiner Meinung nach seinerzeit versäumte breite gesellschaftliche Debatte über die Finanzierung des öffentliche-rechtlichen Rundfunks — den er zu deutlich mehr Sparsamkeit verpflichtet sehen will. (Update:) Auch das Kfz-Gewerbe in Schleswig-Holstein hält den Vertrag für nicht zustimmungsfähig, Grund ist die Beitragspflicht für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge; der Verband schlägt vor, für das Kfz-Gewerbe ein Regelung einzuführen, die sich an der bisherigen Ausnahme für Rundfunkfachhändler orientiert.
Den kommunalen Spitzenverbänden treibt ähnlich wie die Unternehmen die Sorge, zukünftig deutlich mehr an Gebühren zahlen zu müssen und wünscht ausdrücklich Änderungen am Vertragsentwurf. Er verdeutlicht das anhand der Gebührenpflicht für Kindergärten.
Die Gehörlosenverbände stehen der Neureglung wegen des Wegfalls der Befreiung für Menschen mit Behinderung kritisch gegenüber, möchten aber wenigstens sichergestellt wissen, dass die unverbindlich zugesagte Ausweitung der barrierefreien Sendungen auch tatsächlich erfolgt und nicht allein Lippenbekenntnis bleibt. Ähnlich der Blinden- und Sehbehindertenverein.
Der DGB findet, dass alles in Ordnung ist. Mit deutlich mehr Worten sagen das die öffentlich-rechtlichen Sender erwartungsgemäß auch. Sie führen außerdem noch Prof. Dr. Hans-Peter Bull ins Feld, der sich an der Kritik von Kieler Datenschützer Thilo Weichert abarbeitet und diese verwirft.
Der AK-Zensur schließlich hat keine grundsätzliche Kritik am neuen GEZ-Modell, findet es transparent und praktikabel. Er nutzt die Gelegenheit, die unsägliche Depublizierungspflicht, die durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Einzug erhielt, zu brandmarken und deren Abschaffung einzufordern.