Datenschützer fordern: Facebook-​​Fanpage abschalten

Nach den Abschalten der Atomkraftwerke sind jetzt die Fanpages bei Facebook dran: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat heute „alle Stellen in Schleswig-​​Holsteinper Presseerklärung auf­ge­for­dert, ihre Fanpages bei Facebook zu löschen und Social-​​Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu ent­fer­nen. Diese Facebook-​​Dienste geben näm­lich Verkehrs– und Inhaltsdaten in die USA wei­ter. Zudem finde eine „qua­li­fi­zierte Rückmeldung“ an den Betreiber über die Nutzung des Angebots, eine soge­nannte „Reichweitenanalyse“, statt (die Begriffe „tracking“ oder „aus­hor­chen“ pas­sen auch). Die Behörde des streit­ba­ren schleswig-​​holsteinischen Datenschützers Thilo Weichert fin­det nun, dass dies gegen die ein­schlä­gi­gen schleswig-​​holsteinischen, deut­schen und euro­päi­schen Datenschutznormen ver­stoße, da die Facebook-​​Nutzer nicht aus­rei­chend hier­über infor­miert wür­den und ihnen kein Wahlrecht zuge­stan­den werde.

Mehrere Mitarbeiter des ULD haben die tech­nisch belegte und recht­lich begrün­dete Auffassung auf dem heute (19. August) und mor­gen (20. August) in Kiel statt­fin­den­den BarCamp Kiel in einer Session offen­siv ver­tre­ten. Jens Matheuszik vom Pottblog hat dar­über nicht nur aus­führ­lich berich­tet son­dern auch Dr. Moritz Karg vom ULD dazu interviewt:

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Kieler Reaktionen unterschiedlich 

Die Fraktion im Kieler Landtag rea­gier­ten unterschiedlich:

Der medi­en­po­li­ti­sche Sprecher der Grünen, Thorsten Fürther, zeigte sich alar­miert über die tech­ni­sche und recht­li­che Bewertung des ULD , for­derte jedoch „dif­fe­ren­zierte und maß­volle“ Konsequenzen: Die Forderung sei rich­tig im Hinblick auf alle öffent­li­chen Betreiber sol­cher Seiten. Privaten Betreibern von Fanseiten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro anzu­dro­hen, sei aber der fal­sche Weg: „Die Problematik muss für diese anders gelöst wer­den. Hier ist die Politik der rich­tige Adressat, um sich für den Schutz der Persönlichkeitsrechte der NutzerInnen im Internet auf inter­na­tio­na­ler Ebene ein­zu­set­zen.“ 

Der medi­en­po­li­ti­sche Sprecher der SPD-​​Landtagsfraktion, Peter Eichstädt, will die Einwände des Landesdatenschutzbeauftragten, den er eine „beson­ders sen­si­ble Instanz in Sachen Datenschutz“ nannte, ernst neh­men, fin­det aller­dings, das zunächst nicht mit hohen Geldstrafen zu dro­hen sei, son­dern „auf Aufklärung und wei­tere Förderung der Medienkompetenz“ gesetzt wer­den solle.

Auch Dr. Michael von Abercron, daten­schutz­po­li­ti­scher Sprecher der CDU-​​Fraktion, begrüßt die Initiative Weicherts, hält aber nicht viel von den Bußgeldern: „Bevor über Bußgeldverfahren gere­det werde, solle aller­dings nach einem recht­lich sau­be­ren Weg gesucht wer­den, der vor jede Datenweitergabe den Erlaubnisvorbehalt des Nutzers stelle“. Er wider­sprach auch der Forderung der Grünen nach einer unter­schied­li­chen Behandlung von öffent­li­chen Betreibern und ande­ren: „Die Vernetzung über soziale Netzwerke ist heute ein uner­läss­li­ches Mittel der Informationsarbeit – auch und gerade für öffent­li­che Einrichtungen. Es wäre nicht im öffent­li­chen Interesse, wenn Privatpersonen, Medien, Konzerne und Lobbygruppen sich wei­ter­hin über soziale Medien ver­net­zen und aus­tau­schen kön­nen und öffent­li­che Betreiber außen vor sind. Dann wird Politik im wahrs­ten Sinne des Wortes zum ‚clo­sed shop’“. Der CDU-​​Abgeordnete setzt auf den Markt: „Die Konkurrenz im Bereich der sozia­len Netzwerke ist durch­aus da. Datenschutz wird dann zum Wettbewerbsvorteil“.

Ingrid Brand-​​Hückstädt, medi­en­po­li­ti­sche Sprecherin der FDP-​​Landtagsfraktion, fand die Hinweise des ULD inter­es­sant, die Drohungen aber über­zo­gen: „Ich bin erstaunt über die for­sche Ankündigung des Datenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert. Gegen schleswig-​​holsteinische Webseitenbetreiber ord­nungs­recht­lich vor­ge­hen zu wol­len, soll­ten diese ihre Fanpages oder die soge­nann­ten ‚Social-​​Plugins’ nicht ent­fer­nen, erscheint mir zum jet­zi­gen Zeitpunkt unver­hält­nis­mä­ßig.”

Die Vorsitzende der SSW-​​Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk fin­det es gut, dass Thilo Weichert ein „beson­ders enga­gier­ter Datenschutzbeauftragter“ sei, der den „infor­ma­ti­ons­hung­ri­gen Internetkonzernen wie Facebook und Google genau auf die Finger schaut. Mit sei­nem heu­ti­gen Paukenschlag hat Thilo Weichert auf jeden Fall dafür gesorgt, dass die Schattenseite die­ses klei­nen unauf­fäl­li­gen „Gefällt mir“-Knopfs und der Facebook-​​Fanseiten mög­lichst vie­len Menschen bewusst wird. Ob nun ein dra­ko­ni­sches Bußgeld oder andere Maßnahmen am bes­ten geeig­net sind, der­ar­ti­gen Datenmissbrauch zu ver­mei­den, wer­den wir im zustän­di­gen Innenausschuss des Landtages noch näher erör­tern müs­sen“.

Und nun?

Ich bin mir sicher, das Thilo Weichert ein­fach nur sei­nen Job macht: Er inter­pre­tiert vor­han­dene Gesetze und zieht dar­aus die Konsequenzen, die er als Behörde zu zie­hen hat. Wo es Ermessenspielräume gibt, wer­den diese im Zweifel gericht­lich geklärt wer­den. Die Kritik ist nicht an ihm zu üben. 

Politik hin­ge­gen sollte sich Gedanken über die Gesetze als sol­che machen. Global agie­ren­den Unternehmen, deren Standort „Erde“ ist, mit loka­len oder regio­na­len Rechtsvorschriften bei­kom­men zu wol­len, die „dort über den Wolken“, wo Facebook oder Google agie­ren, nicht durch­ge­setzt wer­den kön­nen, ist Unfug. So nach­voll­zieh­bar die Taktik Weicherts ist, so glaub­haft die tech­ni­schen Analyse ist, so sehr ich ihm recht geben möchte in der recht­li­chen Bewertung – es bleibt ein scha­ler Nachgeschmack.

Denn letzt­lich führt er das Recht ad absur­dum: Von drölf abge­schal­te­ten Facebook-​​Plugin in Schleswig-​​Holstein mer­ken sol­che Konzerne nichts. Das erin­nert eher an die nach Australien rei­sen­den Ameisen in dem Gedicht von Joachim Ringelnatz. Wenn es noch eines Beispiels gebraucht hätte, dass die Durchsetzung von Datenschutzrecht in die­sen Dimensionen nicht auf regio­na­ler, nicht ein­mal auf staat­li­cher (da ver­sagt die Bundesministerin Aigner seit Monaten auf gan­zer Linie), son­dern auf euro­päi­scher Ebene zu erfol­gen hat, dann brachte es der heu­tige Tag.

Der gelack­mei­erte ist also allein der schleswig-​​holsteinische Blogger oder Kleinunternehmer, wäh­rend in irgend­wel­chen Konzernzentralen nie­mand nur ein Kratzen wahrnimmt.

Ich muss mit dem Landesblog kein Geld ver­die­nen. Wenn ich 360 Leser weni­ger am Tag habe, dann geht meine Welt nicht unter. Was aber der Sinn sein soll, wenn ich zukünf­tig auf die Artikel mei­nes Blogs halt nicht mehr über eine Fanpage son­dern über mei­nen pri­va­ten Account hin­weise, dass kapiere ich nicht. Und reicht es alter­na­tiv, wenn ich das Weichertsche Revier ver­lasse und mei­nen Erstwohnsitz nach Lüneburg ver­lege?
Nein, ein Recht, das an einer immer weni­ger in Zweifel gezo­ge­nen, geleb­ten Realität vor­bei geht, ver­liert an Strahlkraft. Kai Biermann ver­gleicht das in einem lesens­wer­ten Analyse in der Zeit mit der Post, die uns zu Olims Zeiten die Modems verbot.

Über Swen Wacker

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.
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5 Antworten auf Datenschützer fordern: Facebook-​​Fanpage abschalten

  1. Chräcker sagt:

    Jup, 99% sehe ich genauso. Allerdings emp­finde ich auch immer einen etwas scha­len Beigeschmack bei der Formel: Gesetze nach gelebte Realität. Wenn ich dabei noch vor ein paar Jahren auf mei­nen Atomstrom geschielt habe, aus mei­ner PET-​​Flasche trinke und abends mein Mastviehsteak esse, erlebe ich eine Menge gelebte Realität, wo etwas lokale Sperrigkeit ja auch nicht so falsch wären. Auch unab­hän­gig davon, das es Global kei­nen jucken würde, wenn wir da hier­zu­lande etwas sper­ri­ger wären.

    ABER: ich gehe beim Datenschutz hier in der Tat auch eher in des Artikels Gedankenrichtung. Und vor allem in der Formel: nicht den Interpretateuren des Gesetztes ist ein Vorwurf zu machen und keine Behörde ver­bie­tet „plötz­lich” etwas gelieb­tes, son­dern man muß beim Gesetz anpa­cken und natür­lich beim „Strafvervolgungs-​​Ermessensspielraum” bei, wenn es denn wirk­lich so ist, loka­lem Über­tre­ten sel­bi­ger Regeln durch Privatpersonen.

    • Kai Dolgner sagt:

      Natürlich muss der Gesetzgeber auf die Durchsetzbarkeit und Durchführbarkeit eines Gesetzes ach­ten und ggf. anpas­sen, beson­ders wenn sich Gesellschaft und Technik wei­ter­ent­wi­ckelt hat. Sonst macht er sich lächer­lich (Sendezeiten im Internet(!)) oder er ver­sucht im mit immer stär­ke­ren Einschränkungen zu rea­gie­ren um das ursprüng­li­che zu schüt­zende Gut (Jugendschutz) zu ver­tei­di­gen (Netzsperren). Wer etwas lokal oder glo­bal „sper­ren” oder ver­bie­ten möchte (Mastviehsteak), wird um stär­kere Kontrollen und Über­wa­chung nicht her­um­kom­men, die umso klein­tei­li­ger sind, je lokal begrenz­ter die „Äch­tung” sein soll. Stärkere Kontrollen bedin­gen aber auch immer, dass ich Unbeteiligte beläs­tige oder sie sogar in ihren Freiheitsrechten ein­schränke. Deshalb ist der „Ruf nach dem Gesetzgeber” immer sehr ambivalent.

      • Chräcker sagt:

        Ja. Sehe ich auch so. Nur des­we­gen möchte ich ungerne auf zwei der drei Gewalten ver­zich­ten, nur weil uns ein Gesetz nicht behagt. Dann müs­sen wir das Gesetz und die Regel ändern. Sonst wird das alles beliebig.

        Auch wollte ich kein Plädoyer für „Gesetze für alle Eventualitäten” hal­ten mit mei­nen Beispielen, son­dern nur von der Formel weg kom­men, die im Internet oft ange­wen­det wird wenn es gerade so rein passt: es ist längst eta­blier­ter Standard und inter­na­tio­nal so üblich und daher nicht mehr weg zu den­ken, auch wenn wir natio­nal es anders machen wür­den. => das ist mir als Bewertungsgrunformel dann doch zu wenig.

  2. Kevin Kamionka sagt:

    Hallo Swen, hast du zufäl­lig noch eine Diaspora Einladung?