Nach den Abschalten der Atomkraftwerke sind jetzt die Fanpages bei Facebook dran: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat heute „alle Stellen in Schleswig-Holstein“ per Presseerklärung aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook zu löschen und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Diese Facebook-Dienste geben nämlich Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA weiter. Zudem finde eine „qualifizierte Rückmeldung“ an den Betreiber über die Nutzung des Angebots, eine sogenannte „Reichweitenanalyse“, statt (die Begriffe „tracking“ oder „aushorchen“ passen auch). Die Behörde des streitbaren schleswig-holsteinischen Datenschützers Thilo Weichert findet nun, dass dies gegen die einschlägigen schleswig-holsteinischen, deutschen und europäischen Datenschutznormen verstoße, da die Facebook-Nutzer nicht ausreichend hierüber informiert würden und ihnen kein Wahlrecht zugestanden werde.
Mehrere Mitarbeiter des ULD haben die technisch belegte und rechtlich begründete Auffassung auf dem heute (19. August) und morgen (20. August) in Kiel stattfindenden BarCamp Kiel in einer Session offensiv vertreten. Jens Matheuszik vom Pottblog hat darüber nicht nur ausführlich berichtet sondern auch Dr. Moritz Karg vom ULD dazu interviewt:
Kieler Reaktionen unterschiedlich
Die Fraktion im Kieler Landtag reagierten unterschiedlich:
Der medienpolitische Sprecher der Grünen, Thorsten Fürther, zeigte sich alarmiert über die technische und rechtliche Bewertung des ULD , forderte jedoch „differenzierte und maßvolle“ Konsequenzen: Die Forderung sei richtig im Hinblick auf alle öffentlichen Betreiber solcher Seiten. Privaten Betreibern von Fanseiten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro anzudrohen, sei aber der falsche Weg: „Die Problematik muss für diese anders gelöst werden. Hier ist die Politik der richtige Adressat, um sich für den Schutz der Persönlichkeitsrechte der NutzerInnen im Internet auf internationaler Ebene einzusetzen.“
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt, will die Einwände des Landesdatenschutzbeauftragten, den er eine „besonders sensible Instanz in Sachen Datenschutz“ nannte, ernst nehmen, findet allerdings, das zunächst nicht mit hohen Geldstrafen zu drohen sei, sondern „auf Aufklärung und weitere Förderung der Medienkompetenz“ gesetzt werden solle.
Auch Dr. Michael von Abercron, datenschutzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, begrüßt die Initiative Weicherts, hält aber nicht viel von den Bußgeldern: „Bevor über Bußgeldverfahren geredet werde, solle allerdings nach einem rechtlich sauberen Weg gesucht werden, der vor jede Datenweitergabe den Erlaubnisvorbehalt des Nutzers stelle“. Er widersprach auch der Forderung der Grünen nach einer unterschiedlichen Behandlung von öffentlichen Betreibern und anderen: „Die Vernetzung über soziale Netzwerke ist heute ein unerlässliches Mittel der Informationsarbeit – auch und gerade für öffentliche Einrichtungen. Es wäre nicht im öffentlichen Interesse, wenn Privatpersonen, Medien, Konzerne und Lobbygruppen sich weiterhin über soziale Medien vernetzen und austauschen können und öffentliche Betreiber außen vor sind. Dann wird Politik im wahrsten Sinne des Wortes zum ‚closed shop’“. Der CDU-Abgeordnete setzt auf den Markt: „Die Konkurrenz im Bereich der sozialen Netzwerke ist durchaus da. Datenschutz wird dann zum Wettbewerbsvorteil“.
Ingrid Brand-Hückstädt, medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, fand die Hinweise des ULD interessant, die Drohungen aber überzogen: „Ich bin erstaunt über die forsche Ankündigung des Datenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert. Gegen schleswig-holsteinische Webseitenbetreiber ordnungsrechtlich vorgehen zu wollen, sollten diese ihre Fanpages oder die sogenannten ‚Social-Plugins’ nicht entfernen, erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig.”
Die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk findet es gut, dass Thilo Weichert ein „besonders engagierter Datenschutzbeauftragter“ sei, der den „informationshungrigen Internetkonzernen wie Facebook und Google genau auf die Finger schaut. Mit seinem heutigen Paukenschlag hat Thilo Weichert auf jeden Fall dafür gesorgt, dass die Schattenseite dieses kleinen unauffälligen „Gefällt mir“-Knopfs und der Facebook-Fanseiten möglichst vielen Menschen bewusst wird. Ob nun ein drakonisches Bußgeld oder andere Maßnahmen am besten geeignet sind, derartigen Datenmissbrauch zu vermeiden, werden wir im zuständigen Innenausschuss des Landtages noch näher erörtern müssen“.
Und nun?
Ich bin mir sicher, das Thilo Weichert einfach nur seinen Job macht: Er interpretiert vorhandene Gesetze und zieht daraus die Konsequenzen, die er als Behörde zu ziehen hat. Wo es Ermessenspielräume gibt, werden diese im Zweifel gerichtlich geklärt werden. Die Kritik ist nicht an ihm zu üben.
Politik hingegen sollte sich Gedanken über die Gesetze als solche machen. Global agierenden Unternehmen, deren Standort „Erde“ ist, mit lokalen oder regionalen Rechtsvorschriften beikommen zu wollen, die „dort über den Wolken“, wo Facebook oder Google agieren, nicht durchgesetzt werden können, ist Unfug. So nachvollziehbar die Taktik Weicherts ist, so glaubhaft die technischen Analyse ist, so sehr ich ihm recht geben möchte in der rechtlichen Bewertung – es bleibt ein schaler Nachgeschmack.
Denn letztlich führt er das Recht ad absurdum: Von drölf abgeschalteten Facebook-Plugin in Schleswig-Holstein merken solche Konzerne nichts. Das erinnert eher an die nach Australien reisenden Ameisen in dem Gedicht von Joachim Ringelnatz. Wenn es noch eines Beispiels gebraucht hätte, dass die Durchsetzung von Datenschutzrecht in diesen Dimensionen nicht auf regionaler, nicht einmal auf staatlicher (da versagt die Bundesministerin Aigner seit Monaten auf ganzer Linie), sondern auf europäischer Ebene zu erfolgen hat, dann brachte es der heutige Tag.
Der gelackmeierte ist also allein der schleswig-holsteinische Blogger oder Kleinunternehmer, während in irgendwelchen Konzernzentralen niemand nur ein Kratzen wahrnimmt.
Ich muss mit dem Landesblog kein Geld verdienen. Wenn ich 360 Leser weniger am Tag habe, dann geht meine Welt nicht unter. Was aber der Sinn sein soll, wenn ich zukünftig auf die Artikel meines Blogs halt nicht mehr über eine Fanpage sondern über meinen privaten Account hinweise, dass kapiere ich nicht. Und reicht es alternativ, wenn ich das Weichertsche Revier verlasse und meinen Erstwohnsitz nach Lüneburg verlege?
Nein, ein Recht, das an einer immer weniger in Zweifel gezogenen, gelebten Realität vorbei geht, verliert an Strahlkraft. Kai Biermann vergleicht das in einem lesenswerten Analyse in der Zeit mit der Post, die uns zu Olims Zeiten die Modems verbot.
Jup, 99% sehe ich genauso. Allerdings empfinde ich auch immer einen etwas schalen Beigeschmack bei der Formel: Gesetze nach gelebte Realität. Wenn ich dabei noch vor ein paar Jahren auf meinen Atomstrom geschielt habe, aus meiner PET-Flasche trinke und abends mein Mastviehsteak esse, erlebe ich eine Menge gelebte Realität, wo etwas lokale Sperrigkeit ja auch nicht so falsch wären. Auch unabhängig davon, das es Global keinen jucken würde, wenn wir da hierzulande etwas sperriger wären.
ABER: ich gehe beim Datenschutz hier in der Tat auch eher in des Artikels Gedankenrichtung. Und vor allem in der Formel: nicht den Interpretateuren des Gesetztes ist ein Vorwurf zu machen und keine Behörde verbietet „plötzlich” etwas geliebtes, sondern man muß beim Gesetz anpacken und natürlich beim „Strafvervolgungs-Ermessensspielraum” bei, wenn es denn wirklich so ist, lokalem Übertreten selbiger Regeln durch Privatpersonen.
Natürlich muss der Gesetzgeber auf die Durchsetzbarkeit und Durchführbarkeit eines Gesetzes achten und ggf. anpassen, besonders wenn sich Gesellschaft und Technik weiterentwickelt hat. Sonst macht er sich lächerlich (Sendezeiten im Internet(!)) oder er versucht im mit immer stärkeren Einschränkungen zu reagieren um das ursprüngliche zu schützende Gut (Jugendschutz) zu verteidigen (Netzsperren). Wer etwas lokal oder global „sperren” oder verbieten möchte (Mastviehsteak), wird um stärkere Kontrollen und Überwachung nicht herumkommen, die umso kleinteiliger sind, je lokal begrenzter die „Ächtung” sein soll. Stärkere Kontrollen bedingen aber auch immer, dass ich Unbeteiligte belästige oder sie sogar in ihren Freiheitsrechten einschränke. Deshalb ist der „Ruf nach dem Gesetzgeber” immer sehr ambivalent.
Ja. Sehe ich auch so. Nur deswegen möchte ich ungerne auf zwei der drei Gewalten verzichten, nur weil uns ein Gesetz nicht behagt. Dann müssen wir das Gesetz und die Regel ändern. Sonst wird das alles beliebig.
Auch wollte ich kein Plädoyer für „Gesetze für alle Eventualitäten” halten mit meinen Beispielen, sondern nur von der Formel weg kommen, die im Internet oft angewendet wird wenn es gerade so rein passt: es ist längst etablierter Standard und international so üblich und daher nicht mehr weg zu denken, auch wenn wir national es anders machen würden. => das ist mir als Bewertungsgrunformel dann doch zu wenig.
Hallo Swen, hast du zufällig noch eine Diaspora Einladung?
[x] done