Und dann, steht auf dem vierten meiner Notizzettel, sagte der Landtagsabgeordnete: „Das ist nun mal so, wenn man sich einigen muss“. Nein, muss man nicht, tut ihr auch nicht.Am Mittwoch (07. September 2011) hat der Innen- und Rechtsausschuss im Kieler Landtag in einer mündlichen Anhörung Vertreter des Datenschutzes, der Kommunen, der Gehörlosenverbände, der Wirtschaft und des NDR zum GEZ-Staastsvertrag angehört.
Die Anhörung begann spät. Kurzfristig zu spät, weil zuvor das Thema Facebook eingeschoben worden war. Langfristig zu spät, weil eh nichts geändert werden kann.
Dem Kieler Datenschützer Dr. Thilo Weichert leuchtete nicht ein, was die Datensammelwut eigentlich soll. Prof. Dr. Hans-Peter Bull, ehemals Bundesbeauftragter für den Datenschutz, wusste nicht, was an dem faktischen Aufbau einer zweiten Meldebehörde so schlimm sei, wo es doch um zentral wichtige Dinge wie den Gebühreneintrieb der öffentlich-rechtlichen Sender ging.
Die ehrenamtlichen Vertreter der Gehörlosenverbände verstanden nicht, warum sie drei Stunde warten mussten, bis sie mit ihrer überzeugend vorgetragene Kritik an der Barrierearmut des NDR-Programms dem Sender ein Armutszeugnis ausstellen durften.
Die Arbeitgeberverbände wollten nicht, dass die mittelständig geprägte Wirtschaft in Schleswig-Holstein übermäßig belastet wird und zählten reichlich dramatische Zahlenbeispiele auf.
Das Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung hätte es ganz anders gemacht.
Der NDR, der als einziger nicht verstand, was es an dem wunderbaren Modell überhaupt zu kritisieren geben könnte, sagte auch was.
Und schließlich der GEZ-Vertreter, der sorgfältig vom Blatt ablas, dass der Mitarbeiterstamm der GEZ kurzfristig von 1.150 auf 1.400 anschwellen (um alle die neuen Daten zu zählen und zu sortieren), dann aber auf 930 absinken werde (weil man ja nicht mehr die vielen Geräten sondern nur noch die Wohnungen und Betriebsstätten zählen müsse).
So hatten alle ihre Bauchschmerzen und auch aus dem Kreis der Abgeordneten kam viel Verständnis für die Kritik. Ja, man hätte das auch gern anders gehabt und Nein, im 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werde das nicht schon wieder geändert, vielleicht im 17., wenn nicht dazwischen kommt. Und es gibt ja eine Protokollerklärung Schleswig-Holsteins, in der stehe, dass man das Ziel habe, dies oder das zu machen. Und man werde im Landtag eine Resolution einbringen, streckenweise vielleicht sogar ein wenig äußerst scharf formuliert. Und dann werde man zustimmen. Aus Sachzwängen oder so?
Sicher, man kann das Gesetzgebungsverfahren in den Landtagen und Bundestages kritisieren und mehr folgenreiche Bürger- und Verbändebeteiligung und mehr Bereitschaft zum echte Zuhören verlangen. Aber im Vergleich zu Staatsverträgen sind diese Verfahren schon heute Horte der bürgernahen Demokratie. Das Modell Staatsvertrag ist ein Auslaufmodell. Jugendmedienschutzstaatsvertrag, Glücksspielstaatsvertrag, De-Publizierungsstaatsvertrag, GEZ-Staatsvertrag – den Ministerpräsidenten gelingt es zunehmend nicht mehr, Regelwerke vorzulegen, die in der Mitte unserer Gesellschaft ankommen. Zur Staffage degradierte Landtagsabgeordnete lassen sich am Nasenring durch die Manege ziehen. Das führt zunehmend zu Unverständnis und Verdrossenheit. Die vom Osnabrücker Professor Ipsen im Rahmen der Enquete-Kommission norddeutsche Zusammenarbeit diskutierte „Ständige Vertragskommission der Länder“ würde vielleicht die Abgeordneten näher einbinden. Da das aber keine Rückkoppelung mit den Verbänden und Bürgern garantiert, kann das eher nach hinten losgehen, weil es die Abgeordneten endlich noch mehr in ihrem Abstimmungsverhalten binden könnte.
„Das ist nun mal so, wenn man sich einigen muss“? Nein, die Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Landtag müssen sich nicht einigen, es gab nämlich nichts zu verhandeln, es gibt kein Ergebnis, auf das man sich jetzt einigt. Sie winken durch. Sie dürfen zustimmen. Und in einem Jahr wird dann die nächste Staatsvertragssau durch Dorf getrieben und das Spiel beginnt von vorn? Nein, es rettet auch nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn mit Bauchgrimmen zugestimmt wird, was erkennbar fehlerbehaftet ist. Auf lange Strecke gesehen, schadet es ihm eher.
Der Landtag kann aber auch ablehnen. Schlimmes passiert dann nicht. Es passiert einfach nichts. Denn das neue Modell soll eh erst am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es gibt also noch ein ganzes Jahr, in dem sich die Gesellschaft einigen kann.