Der Brief des ULD an Fanpagebetreiber im Wortlaut

Von | 10. Oktober 2011

Der ULD hat, wie das Landesblog berich­te­te, in der ver­gan­ge­nen Woche Briefe ver­schickt, in denen Behörden und Unternehmen auf­ge­for­dert wer­den, Facebooks „Gefällt mir-Button“ zu löschen und Facebook-Fan-Seiten zu schlie­ßen hät­ten.

Hier Auszüge aus einem der Briefe. Er liegt dem Landesblog vor. Er rich­tet sich offen­sicht­lich an einen Fanpage-„Betreiber“. Zu dem „Gefällt mir-Button“ wird in die­sem Brief kei­ne Kritik geäu­ßert.

(…) lei­ten wir hier­mit ein Kontrollverfahren nach § 39 Absatz 1 Satz 1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) ein. Nach unse­ren Recherchen betrei­ben Sie bis zum heu­ti­gen Tag … bei dem von Facebook zur Verfügung gestell­ten Portal eine Fanpage. Als Betreiber sind Sie gemäß § 2 Nr. 1 Telemediengesetz (TMG) als Diensteanbieter für die­ses Angebot ver­ant­wort­lich.

Mit Pressemeldung vom 19.08.2011 hat das ULD unter Verweis auf sei­ne tech­ni­sche und recht­li­che Analyse alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein öffent­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Betreiben einer Fanpage bei Facebook gegen das TMG und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)  bzw. das LDSG SH ver­stößt. (…)

Beim Aufruf Ihrer Fanpage wer­den nach unse­rem Kenntnisstand Angaben über die Nutzung Ihrer Fanpage durch Facebook-Mitglieder und -Nichtmitglieder in die USA an Facebook über­mit­telt. Webseitenbetreiber haben die Unterrichtungspflichten nach § 13 Absatz 1 TMG und die Anforderungen an die Einholung einer Einwilligung in die Datenweitergabe nach § 13 Absatz 3 TMG ein­zu­hal­ten. Dies konn­te bei dem von Ihnen ange­bo­te­nen Dienst, dem Betreiben einer Fanpage, nicht fest­ge­stellt wer­den.

Außerdem wer­den mit die­sen Daten indi­vi­du­el­le Nutzungsprofile über die Facebook-Mitglieder geschaf­fen. Diese indi­vi­du­el­len Profile die­nen unter ande­rem zur Erstellung von Nutzungsstatistiken ihrer Fanpage. Über die­se Datenverarbeitung erfolgt kei­ne hin­rei­chen­de Information; auch wird den Nutzern kein Wahlrecht zuge­stan­den. Das den Webseitenbetreibern von Facebook über­mit­tel­te Ergebnis der soge­nann­ten Reichweitenanalyse lässt für die­se zwar kei­ne Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten von Einzelpersonen zu, jedoch ändert sich nichts dar­an, dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unter Verletzung von Vorschriften des TMG in die USA an Facebook wei­ter­ge­lei­tet wer­den. Weiterhin erfolgt die Erstellung der Profile unter Verstoß gegen die Vorgaben des § 15 Absatz 3 TMG. Über die Reichweitenanalyse wird nicht infor­miert, eine Widerspruchsmöglichkeit exis­tiert eben­so wenig wie eine daten­schutz­recht­lich wirk­sa­me Einwilligungserklärung. Die Informationen aus der Reichweitenanalyse wer­den mit den iden­ti­fi­zie­ren­den Angaben der Facebook-Mitglieder zusam­men­ge­führt.

Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genü­gen nicht annä­hernd den Anforderungen nach den §§ 13, 15 TMG.

Sie sind als Betreiber Ihrer Fanpage Diensteanbieter im Sinne des § 2 Nr. 1 TMG und ver­ant­wort­li­che Stelle (§ 2 Absatz 3 LDSG SH). Sie tra­gen nach die­sen gesetz­li­chen Bestimmungen eine daten­schutz­recht­li­che Verantwortung für die Datenverarbeitung. (…)

Wir geben Ihnen hier­mit die Möglichkeit, zur Vermeidung wei­te­rer auf­sichts­recht­li­cher Maßnahmen, bis zum 31. Oktober 2011 die genann­te Fanpage zu löschen bzw., soweit dies tech­nisch nicht mög­lich sein soll­te, die­se zu deak­ti­vie­ren.

Soweit Sie eine Löschung/​Deaktivierung Ihrer Fanpage bis zum Ablauf der genann­ten Frist nicht beab­sich­ti­gen, geben wir Ihnen hier­mit Gelegenheit zur Stellungnahme. (…)

Viel Spaß bei der recht­li­chen Analyse.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

4 Gedanken zu “Der Brief des ULD an Fanpagebetreiber im Wortlaut”:

  1. Marco

    Das kann man doch alles ganz ein­fach umge­hen.
    Wir bie­ten mit dem Spreadly Button ja eine Lösung an die kein Kopfzerbrechen ver­ur­sacht.

    Reply
    1. Peter

      @Marco: Entweder klar am Thema vor­bei oder hem­mungs­lo­ser link bait? In jedem Fall unpas­send.

      Reply
  2. Marco

    Boah .. tut mir voll leid … Sorry. War echt nicht mei­ne Absicht. Muss mit den Gedanken woan­ders gewe­sen sein.

    Nochmals Sorry …
    Marco

    Reply

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