Facebook-Streit: Landesregierung lässt Fan-Seiten bestehen

Von | 1. November 2011

Für die schles­wig-hol­stei­ni­sche Landesregierung hat der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Staatssekretär Dr. Arne Wulff, dem Datenschutzbeauftragten ges­tern (31. Oktober) mit­ge­teilt, dass die Landesregierung ihre Fan-Seiten auch über den 31. Oktober hin­aus wei­ter­hin betrei­ben wird. Zuvor hat­te der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, die Landesregierung auf­ge­for­dert, ihre Fan-Seiten beim sozia­len Netzwerk Facebook abzu­schal­ten. Auch die ande­ren von der Landesregierung betrie­ben Fan-Seiten (wenn ich es recht über­bli­cke, sind das neben der Fan-Seite Schleswig-Holstein noch die Fan-Seiten Wirtschaftsministerium Aktuell und Nationalpark Wattenmeer Schleswig-Holstein sowie das Profil Matthias Günther Pressesprecher FimishSchleswig-Holstein Wirtschaftsland wird man wohl auch hin­zu­zäh­len kön­nen, nicht aber Knut Peters) bestehen wei­ter­hin.

Wie schon erwähnt muss die Landesregierung kein Bußgeld befürch­ten. Das ULD kann „nur“ bean­stan­den. Der ist jetzt am Zuge. Mit der Feststellung von Mängeln und der Beanstandung soll er „Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und zur sons­ti­gen Verbesserung des Datenschutzes“ ver­bin­den. Macht die Behörde es sich ein­fach, bedeu­te­te das: Beseitigung der Mängel durch Abschaltung — was im Grund kei­ne Beseitigung son­dern nur eine sin­gu­lä­re Vermeidung wäre, mit­hin unsin­nig.

Die mitt­ler­wei­le bekann­ten Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages und des hie­si­gen Landtages machen die Landesregierung eben­so sicher wie die sicher­lich regie­rungs­in­tern vor­ge­nom­me­ne Überprüfung der Haltung des ULD. Sie zwei­felt „erheb­lich an der Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten“. Dennoch will man einen „Warnhinweis für die Nutzer auf unse­re Fan-Page“ stel­len.

Die abschlie­ßend Kritik an dem Kieler Datenschützer zeugt von der mitt­ler­wei­le leicht gereiz­te Stimmung: Mit sei­ner Äußerung, Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen sei durch die Fortführung der Fan-Page „ein schlech­tes Vorbild“, ver­mi­sche Dr. Weichert „zuneh­mend dienst­li­che Aufgaben mit pri­va­ten Anschauungen“.

In der Sache wird die­ser Teil des Streits nicht viel brin­gen. Mangels Klagemöglichkeit wird die gericht­li­che Klärung wohl dem kom­men­den Rechtsstreit des ULD mit der IHK vor­be­hal­ten blei­ben. Im Lichte des Urteils wird dann die Politik ent­schei­den müs­sen, ob die Datenschutzgesetze in Deutschland an die wohl ver­än­der­te Haltung der Bürgerinnen und Bürger zu Datenschutzfragen in sozia­len Netzwerken ange­passt wer­den sol­len – denn ein Sonderweg Schleswig-Holstein wäre nicht nur ein abstru­ser, son­dern auch poli­tisch und recht­lich uner­träg­li­cher Zustand.

  

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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