Facebook Fanseiten: IHK Schleswig-Holstein klagt gegen ULD

Von | 23. Januar 2012

Die Industrie und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein ist in Sachen Facebook-Fanpages in die recht­li­che Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ein­ge­tre­ten. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ist anhän­gig. 

Das ULD ist der Auffassung, dass das Betreiben von Facebook-Fanpages gegen deut­sches Datenschutzrecht ver­sto­ße. Noch Mitte Dezember war­te­te die Arbeitsgemeinschaft der IHKn Flensburg, Kiel und Lübeck vol­ler Tatendrang auf einen Widerspruchsbescheid des ULD, den sie vor Gericht anfech­ten könn­te. Da die IHK als berufs­stän­di­sche Körperschaft des öffent­li­chen Rechts nur bean­stan­det wer­den kann (wegen des Unterschiedes ver­wei­se ich auf die­sen Artikel), hat­te die Kammer ihr pri­vat­recht­lich orga­ni­sier­tes Bildungswerk vor­ge­schickt, das eben­falls eine Fanpage bei Facebook betreibt. 

 

Nachdem die Unterlassungsverfügung des ULD ein­ging, hat das Bildungswerk nun Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig ein­ge­reicht. Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein, begrün­de­te die Klage: „Wir sind froh, dass es jetzt zu einer gericht­li­chen Klärung kommt, weil die bereits ent­stan­de­nen Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein aus­ge­räumt wer­den kön­nen“. Für die IHK, die die Interessen von 175.000 Unternehmen mit rund 750.000 Arbeitnehmern in Schleswig-Holstein wahr­nimmt, geht es dabei aber auch um eine grund­sätz­li­che Frage: Der Gegenstand der Klage ist auf ande­re sozia­le Netzwerke und Internetaktivitäten von Unternehmen über­trag­bar. Auch des­halb ist die IHK Schleswig-Holstein nach eige­nen Worten an einer mög­lichst schnel­len Rechtsklärung inter­es­siert und hat die Klage voll­stän­dig begrün­det ein­ge­reicht. 

Weitere Klagen soll­ten nicht zu erwar­ten sein, wenn es nach Marcus Schween gin­ge: „Die Untersagung recht­mä­ßi­gen Verhaltens birgt schließ­lich auch erheb­li­che Haftungsrisiken für das ULD und für eine Rechtsklärung bedarf es nur eines Rechtsstreits und nicht meh­re­rer.“ Das ULD hat­te im Vorfelde deut­lich gemacht, dass es nicht gegen Privatpersonen vor­ge­hen wür­de.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

6 Gedanken zu “Facebook Fanseiten: IHK Schleswig-Holstein klagt gegen ULD”:

  1. MM

    Haben die Unternehmen eigent­lich ver­stan­den, dass sie mit dem Einsatz des Gefällt-mir-but­tons face­book mög­li­cher­wei­se eine Statistik ihrer Webseite zur Verfügung stel­len ? Und face­book darf alle Daten, die es sam­melt, zu eige­nen Zwecken ver­wen­den … ?

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    1. Swen Wacker

      Ich glau­be schon, dass sie das wis­sen. Es ist ein Geben und Nehmen, das bei­den nützt. Die Daten, die Facebook über eine exter­ne Webseite erhe­ben könn­te, sind für die Interessen Facebooks aller­dings wohl recht wert­los. Wie soll­te man sie mone­ta­ri­sie­ren kön­nen?

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  2. MM

    Zur Optimierung von Firmenhomepages wären die Statistiken der Wettbewerber doch wohl schon ein biß­chen Geld wert, oder ? Ist doch span­nend, wel­che Seiten dort beson­ders oft ange­klickt wer­den. Und wenn face­book die in Deutschland wegen der Datenschutzdiskussion nicht offen­siv ver­kau­fen darf/​will, dann eben an die chi­ne­si­schen Mitbewerber … Die Masse sorgt für eine gute sta­tis­ti­sche Validität. Daher viel­leicht auch der face­book-Widerstand gegen die 2-Klick-Lösung mit der faden­schei­ni­gen Begründung „Markenschutz des Logos”.

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    1. Swen Wacker

      Nein, für sol­che Fragen trackt jeder Webseitenbetreiber sei­ne Seiten selbst (mit Piwik, Google Analytics etc) Das geht so bes­ser, genau­er, und schnel­ler. Facebooks Geschäftsidee basiert dar­auf, Daten nicht zu ver­kau­fen, also aus der Hand geben, son­dern das Wissen, das FB aus den Daten schöpft, für zu ver­kau­fen­de Werbeplätze nut­zen.

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  3. MM

    Genau: jeder trackt selbst und sen­det — wenn er den gefällt-mir-but­ton — auf sei­ner Seite ein­baut — eine „Kopie” sei­ner Statistik an face­book — und das haben bestimmt die wenigs­ten ver­stan­den !

    http://www.facebook.com/help/?faq=186325668085084

    „… Die „Gefällt mir“-Schaltfläche ist ein klei­ner Teil von Facebook, der auf einer ande­ren Webseite inte­griert ist. Der Browser sen­det Informationen … Wenn du bei­spiels­wei­se eine Webseite mit einer „Gefällt mir“-Schaltfläche besuchst, müs­sen wir wis­sen, … Zu den Daten, die wir erhal­ten, gehö­ren …, die besuch­te Webseite, …

    Wenn du von Facebook abge­mel­det bist oder kein Facebook-Konto besitzt und eine Webseite mit der „Gefällt mir“-Schaltfläche oder einem ande­ren sozia­len Plug-in besuchst, sen­det dein Browser weni­ger Informationen an uns. … Wir erhal­ten Informationen über die besuch­te Webseite, …

    Egal ob du ange­mel­det bist oder nicht: Die Informationen, die wir erhal­ten, wenn du eine Webseite mit der „Gefällt mir“-Schaltfläche oder einem ande­ren sozia­len Plug-in besuchst, ver­wen­den wir nicht, um … oder dir Werbeanzeigen zu zei­gen. …”

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    1. Swen Wacker

      Nochmal: Das tra­cken der User durch FB ist für den Webseitenbetreiber zu unge­nau, um für ihn inter­es­sant zu sein. Daten, die da rele­vant sind, erhebt FB nicht. Für Mitbewerber, denen ein „böses FB” das ver­kau­fen kön­nen woll­te, sind die Daten aus eben die­sen Gründe irrele­vant. Die Grundthese ist daher m.E. falsch. Aus Sicht des Besuchers einer Seite, die ein sozia­les Plug-in von Facebook inte­griert hat (das ist jetzt eine ande­re Zielgruppe) stellt sich die Sicht anders da. Ist der User nicht bei FB, wird nicht iden­ti­fi­zier­bar getrackt. Strittig ist IIRC die Frage, ob FB aus­ge­logg­te FB-User den­noch logt. Um ide­se Frage dreht sich die (nach­voll­zieh­ba­re) Kritik an FB. Auf alle Fälle tau­gen aber auch die­se Daten nicht dazu, etwai­ge Mitbewerber des Webseitenbetreibers (um wie­der zum Ausgangspunkt zurückzukommen)einen irgend­wie gear­te­te Vorteil zu geben.

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