Volksinitiative für mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen zulässig

Von | 7. Februar 2012

Ein Nachtrag aus der letz­ten Woche, der hier irgend­wie lie­gen­ge­blie­ben war. Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat in sei­ner Sitzung am ver­gan­ge­nen Mittwoch (1. Februar), wie erwar­tet, ein­stim­mig beschlos­sen, dem Landtag zu emp­feh­len fest­zu­stel­len, „dass sowohl die Volksinitiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“, Umdruck 17/​2976, als auch die Volksinitiative „Für ver­ein­fach­te Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen“, Umdruck 17/​2975, das nach Artikel41 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erfor­der­li­che Quorum erreicht haben, sich auf einen zuläs­si­gen Gegenstand bezie­hen und daher bei­de Volksinitiativen zuläs­sig sind.“ Gestern wur­de der Kurzbericht der Ausschusssitzung ver­öf­fent­licht.

Initiator der bei­den Begehren ist der Landesverband Schleswig-Holstein des Vereins Mehr Demokratie. Der Verein wird poli­tisch breit unter­stützt.

Die Volksinitiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“ ist aus Sicht Schleswig-Holsteins zahn­los, da sie „nur“ eine Bundesratsinitiative zum Gegenstand hat. Der Landtag soll sich bei der Landesregierung dafür ein­set­zen, dass die­se einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein­bringt, mit dem auf Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie Referenden ein­ge­führt wer­den. Da die Mehrheitsverhältnisse dafür im Augenblick nicht gege­ben sind, wäre der Initiative mit einem förm­lich und ohne Leidenschaft ein­ge­brach­ten Gesetzesentwurf nicht gedient. Die Gefahr des „wur­de auf­trags­ge­mäß abge­ar­bei­tet“ bestün­de.

Spannender ist da schon die Volksinitiative für mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen, die unmit­tel­bar vom Landtag erfüllt wer­den kann. Sie hät­te ein (schon aus­for­mu­liert vor­lie­gen­den) Gesetz für ver­ein­fach­te Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen zur Folge. Das passt aktu­ell ganz gut in die poli­ti­sche Landschaft, wo ja land­auf und land­ab von Dialog und Bürgernähe gespro­chen wird.

Der Landtag wird sich im Februar (22. bis 24.02) mit den bei­den Initiativen befas­sen und deren Zulässigkeit wohl beja­hen. Für die Entscheidung, ob er die Volksinitiativen ableh­nen oder ihnen fol­gen will, hat der Landtag vier Monate Zeit. Ginge es nach der Piratenpartei, die letz­te Woche das Votum des Innen- und Rechtsausschusses begrüß­te, ent­schie­de der Landtag noch vor der Landtagswahl im Mai in der Sache. Rechtlich mög­lich wäre eine Entscheidung bis zum 12. — 13. Juni, dem ers­ten regu­lä­ren Sitzungstermin des neu­en Landtages nach des­sen Konstituierung am 5. Juni.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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