Ein Nachtrag aus der letzten Woche, der hier irgendwie liegengeblieben war. Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch (1. Februar), wie erwartet, einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen festzustellen, „dass sowohl die Volksinitiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“, Umdruck 17/2976, als auch die Volksinitiative „Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen“, Umdruck 17/2975, das nach Artikel41 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erforderliche Quorum erreicht haben, sich auf einen zulässigen Gegenstand beziehen und daher beide Volksinitiativen zulässig sind.“ Gestern wurde der Kurzbericht der Ausschusssitzung veröffentlicht.
Initiator der beiden Begehren ist der Landesverband Schleswig-Holstein des Vereins Mehr Demokratie. Der Verein wird politisch breit unterstützt.
Die Volksinitiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz“ ist aus Sicht Schleswig-Holsteins zahnlos, da sie „nur“ eine Bundesratsinitiative zum Gegenstand hat. Der Landtag soll sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass diese einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringt, mit dem auf Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie Referenden eingeführt werden. Da die Mehrheitsverhältnisse dafür im Augenblick nicht gegeben sind, wäre der Initiative mit einem förmlich und ohne Leidenschaft eingebrachten Gesetzesentwurf nicht gedient. Die Gefahr des „wurde auftragsgemäß abgearbeitet“ bestünde.
Spannender ist da schon die Volksinitiative für mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen, die unmittelbar vom Landtag erfüllt werden kann. Sie hätte ein (schon ausformuliert vorliegenden) Gesetz für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen zur Folge. Das passt aktuell ganz gut in die politische Landschaft, wo ja landauf und landab von Dialog und Bürgernähe gesprochen wird.
Der Landtag wird sich im Februar (22. bis 24.02) mit den beiden Initiativen befassen und deren Zulässigkeit wohl bejahen. Für die Entscheidung, ob er die Volksinitiativen ablehnen oder ihnen folgen will, hat der Landtag vier Monate Zeit. Ginge es nach der Piratenpartei, die letzte Woche das Votum des Innen- und Rechtsausschusses begrüßte, entschiede der Landtag noch vor der Landtagswahl im Mai in der Sache. Rechtlich möglich wäre eine Entscheidung bis zum 12. — 13. Juni, dem ersten regulären Sitzungstermin des neuen Landtages nach dessen Konstituierung am 5. Juni.