Ein kurzer Nachtrag zu dem NDR-Digitalradio-Staatsvertrag, über den ich vor ein paar Tagen berichtete. Auch dem Schleswig-Holsteinischen Landtag — und damit für die Bürger einsehbar — liegt nun der Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk vor. Gegenüber dem schon letztes Jahr von Hamburg veröffentlichten Entwurf (Die Mitteilung der Staatskanzlei an den Landtag in Kiel war unverständlicherweise „nichtöffentlich”) hat sich außer einer redaktionellen Änderung in der Bezeichnung des NDR-Staatsvertrages nichts verändert. Dass die drei DAB+-Sender schon seit Anfang Januar senden, wird in der Vorlage nicht erwähnt. Dort steht lediglich, dass sie „versuchsweise in DAB (alt) ausgestrahlt” werden.




Letzte Kommentare
- Ergebnisse der Woche ab dem 2013-05-17 | Iron Blogger Kiel bei Am 26. Mai ist Kommunalwahl
- Martin bei Plakat-Kommunikation im Wahlkampf – „Hier geht noch was!”
- Sebastian Maas bei Plakat-Kommunikation im Wahlkampf – „Hier geht noch was!”
- Steffen Voß bei Plakat-Kommunikation im Wahlkampf – „Hier geht noch was!”
- sebastian bei Plakat-Kommunikation im Wahlkampf – „Hier geht noch was!”
Kategorien
Abgebloggt Allgemein Arbeitsmarkt Aufgelesen Bildung Bildung und Einfluss Datenschutz Debatte-Facebook Energie Europa Finanzen Geld Geschichte Gesundheit Hochschule Innere Sicherheit Internes Jugend Justiz Kommunales Kultur und Gesellschaft Landtag Landtagswahlen Länderübergreifend Macht Medien Minderheiten Netz Nützliches Parteien Regionales Schwerpunkt Soziales Umwelt Verkehr Verteidigung Werte Wirtschaft

