NDR-Digitalradio-Staatsvertrag: Gesetzesentwurf liegt vor

Von | 8. Februar 2012

Ein kur­zer Nachtrag zu dem NDR-Digitalradio-Staatsvertrag, über den ich vor ein paar Tagen berich­te­te. Auch dem Schleswig-Holsteinischen Landtag — und damit für die Bürger ein­seh­bar — liegt nun der Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digi­ta­len ter­res­ti­schen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk vor. Gegenüber dem schon letz­tes Jahr von Hamburg ver­öf­fent­lich­ten Entwurf (Die Mitteilung der Staatskanzlei an den Landtag in Kiel war unver­ständ­li­cher­wei­se „nicht­öf­fent­lich”) hat sich außer einer redak­tio­nel­len Änderung in der Bezeichnung des NDR-Staatsvertrages nichts ver­än­dert. Dass die drei DAB+-Sender schon seit Anfang Januar sen­den, wird in der Vorlage nicht erwähnt. Dort steht ledig­lich, dass sie „ver­suchs­wei­se in DAB (alt) aus­ge­strahlt” wer­den.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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