Ein kurzer Nachtrag zu dem NDR-Digitalradio-Staatsvertrag, über den ich vor ein paar Tagen berichtete. Auch dem Schleswig-Holsteinischen Landtag — und damit für die Bürger einsehbar — liegt nun der Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestischen Hörfunkprogrammen durch den Norddeutschen Rundfunk vor. Gegenüber dem schon letztes Jahr von Hamburg veröffentlichten Entwurf (Die Mitteilung der Staatskanzlei an den Landtag in Kiel war unverständlicherweise „nichtöffentlich”) hat sich außer einer redaktionellen Änderung in der Bezeichnung des NDR-Staatsvertrages nichts verändert. Dass die drei DAB+-Sender schon seit Anfang Januar senden, wird in der Vorlage nicht erwähnt. Dort steht lediglich, dass sie „versuchsweise in DAB (alt) ausgestrahlt” werden.