Ab 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Für private Haushalte gilt die Faustformel „pro Wohnung ein Beitrag“. Und ginge es nach der GEZ, dann ist es auch für Betriebe ganz einfach: „Der Beitrag für Unternehmen und Institutionen wird nach klaren Regeln berechnet“. Die Handwerkskammer in Lübeck hat Zweifel.
Die Handwerkskammer Lübeck kritisierte gestern (19. März) den Erfassungsbogen der GEZ für die neue Rundfunkbeitrag, den diese seit kurzem an vermeintlich beitragspflichtige Betriebe verschickt. Der Hauptgeschäftsführer der Kammer, Andreas Katschke, findet: „Die Erläuterungsmaterialien der GEZ zum Erfassungsbogen sind viel zu knapp“. Er zweifelt besonders an der Definition der Betriebsstätte, der Beschäftigtenzahl und an der Ermittlung der Zahl der beitragspflichtigen Fahrzeuge und nennt praktische Beispiele: „Wie die GEZ Konstellationen bewertet, in denen Teile von Betriebsstätten nur minimal räumlich voneinander getrennt sind, z. B. bei einem Verkaufspavillon auf der anderen Straßenseite des Hauptgeschäftes, ist noch völlig ungeklärt“. Oder: Im Erfassungsbogen wird die Zahl der Beschäftigten „zum jetzigen Zeitpunkt“ verlangt — im Staatsvertrag werde jedoch auf die Beschäftigten im Jahresdurchschnitt Bezug genommen.
Katschke: „Es ist für mich völlig unerklärlich, wie die GEZ einen Erfassungsbogen versenden kann, wenn so viele Zweifelsfragen noch nicht abschließend geklärt sind“. Er kündigte an, dass die Spitzenorganisationen des Handwerks gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden die offenen Fragen der Beitragserhebung mit den Staatskanzleien und Rundfunkanstalten klären werden.