GEZ: Neuer Rundfunkbeitrag, alter Ärger

Von | 20. März 2012

Ab 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Für pri­va­te Haushalte gilt die Faustformel „pro Wohnung ein Beitrag“. Und gin­ge es nach der GEZ, dann ist es auch für Betriebe ganz ein­fach: „Der Beitrag für Unternehmen und Institutionen wird nach kla­ren Regeln berech­net“. Die Handwerkskammer in Lübeck hat Zweifel.

 

Die Handwerkskammer Lübeck kri­ti­sier­te ges­tern (19. März) den Erfassungsbogen der GEZ für die neue Rundfunkbeitrag, den die­se seit kur­zem an ver­meint­lich bei­trags­pflich­ti­ge Betriebe ver­schickt. Der Hauptgeschäftsführer der Kammer, Andreas Katschke, fin­det: „Die Erläuterungsmaterialien der GEZ zum Erfassungsbogen sind viel zu knapp“. Er zwei­felt beson­ders an der Definition der Betriebsstätte, der Beschäftigtenzahl und an der Ermittlung der Zahl der bei­trags­pflich­ti­gen Fahrzeuge und nennt prak­ti­sche Beispiele: „Wie die GEZ Konstellationen bewer­tet, in denen Teile von Betriebsstätten nur mini­mal räum­lich von­ein­an­der getrennt sind, z. B. bei einem Verkaufspavillon auf der ande­ren Straßenseite des Hauptgeschäftes, ist noch völ­lig unge­klärt“. Oder: Im Erfassungsbogen wird die Zahl der Beschäftigten „zum jet­zi­gen Zeitpunkt“ ver­langt — im Staatsvertrag wer­de jedoch auf die Beschäftigten im Jahresdurchschnitt Bezug genom­men. 

Katschke: „Es ist für mich völ­lig uner­klär­lich, wie die GEZ einen Erfassungsbogen ver­sen­den kann, wenn so vie­le Zweifelsfragen noch nicht abschlie­ßend geklärt sind“. Er kün­dig­te an, dass die Spitzenorganisationen des Handwerks gemein­sam mit ande­ren Wirtschaftsverbänden die offe­nen Fragen der Beitragserhebung mit den Staatskanzleien und Rundfunkanstalten klä­ren wer­den.

 

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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