Seit Wochen wirft Finanzminister Rainer Wiegard gebetsmühlenartig (1, 2, 3, 4, 5, 6) der Opposition (genauer: den SPD-geführten Bundesländern) vor, ihre Weigerung, dem Steuerabkommen Deutschland – Schweiz im Bundesrat zuzustimmen, sei absurd – Schleswig-Holstein gingen Millionen an Einnahmen verloren. Die „scheinheiligen Politik“ der rot-grün regierten Länder schade dem Nachwuchs: „Wir in Schleswig-Holstein hätten gern einen Teil davon zusätzlich für den Ausbau der Kinderbetreuung eingesetzt.”, Die FDP argumentiert ähnlich und rein emotional: Rot-Grün verbaue „unseren Kindern die Zukunft“.
Heute gab es – wenn ich es richtig überblicke: zum ersten Mal – eine inhaltliche Reaktion der SPD in Schleswig-Holstein. Ralf Stegner erklärte, das Steuerabkommen sei „aus Sicht der SPD nicht akzeptabel, weil es Steuerhinterzieher viel zu milde behandelt.“ Gnadenfristen und Schlupflöcher verhinderten eine Steigerung der nachzuzahlenden Steuern. Geld, das „wir gerade für unsere Bildungsinvestitionen dringend brauchen“.
Geht es in dem Abkommen um die Finanzierung des Kindergartenausbaus? Worum geht da eigentlich wirklich?
Das „Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt“ ist ein Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz. Er regelt die (bislang häufig genug unterbliebene) Besteuerung des grenzübergreifenden Kapitalverkehrs zwischen den beiden Ländern. Unterschiedlichen Schätzungen zufolge haben Deutsche Bürger zwischen 100 und 180 Milliarden Euro – illegal und an der Steuer vorbei – in der Schweiz gebunkert.
Die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) beschränkt sich, wie viele Mitglied des Deutschen Beamtenbunds, nicht auf die gewerkschaftlichen Kernaufgaben sondern betätigt sich häufig als Standesorganisation und äußert sich deshalb auch zu steuerpolitischen Fragen. Ähnliche kennt man von den Polizeigewerkschaften. Schon Mitte August 2011 nahm sie in ungewöhnlich deutlicher Stellung zu dem streng geheim ausgehandelten (und zu dem Zeitpunkt öffentlich nicht zugänglichen, also intransparenten) Deutsch-Schweizerische Steuerabkommen Stellung.
- Die DStG störte sich, wie später auch die EU-Kommission, an der im Abkommen vereinbarten Abgeltungssteuer für zukünftige „Kapitalerträge und –gewinne“. Der geplante Steuersatz von rund 26 Prozent ähnle zwar dem Satz, der auch auf in Deutschland anfallende Kapitaleinkünfte zu entrichten sei, liege aber halt deutlich unter der seit Juli 2011 geltenden EU-Zinsrichtlinie, die auf Kapitalerträge einen Satz von 35 Prozent vorsieht. „Gut verhandelt, Schweiz!“ ätzten die Gewerkschafter gegen Schäuble.
- Die vereinbarten Auskunftsersuchen, mit denen die Schweiz ihr Bankgeheimnis jedenfalls teilweise für gegen deutsche Steuerhinterzieher ermittelnde deutsche Behörden lüftet, ist für die DStG „nichts anderes als ein kleines Feigenblättchen“. 999 Fälle in einer Zweijahresfrist seien erlaubt. Bei 570 Finanzämtern komme da nicht einmal eine Anfrage pro Jahr und Finanzamt heraus. Nicht zu vergessen: Der Name des Kunden muss übermittelt werden und ein „plausibler Anlass“ erklärt werden. Auch hier: „Gut verhandelt, Schweiz!“ ätzten die Gewerkschafter gegen Schäuble.
- Beim Blick zurück auf die aufgelaufenen Steuerschulden deutscher Bürger lassen die Gewerkschaftler endgültig alles Zurückhaltung fahren: Mit Steuersätzen von 19 % bis 34 % solle „pauschal und anonym besteuert und Straffreiheit eingekauft werden.“ Schlimmer noch: Zuständig für die Frage, welche Steuersatz es denn sein solle für den Kunden der Bank, sei allein die Schweizer Bank. Für die DStG ist das „billiger Ablasshandel“, „absolutes Discount-Modell“ „Gift für die Steuermoral“ und ein „Schlag ins Gesicht aller Ehrlichen“, die schon, etwa als Selbstanzeiger, kräftig zur Kasse gebeten wurden. Und wieder hieß es: „Gut verhandelt, Schweiz!“
Die Berufsverbands-Steuerexperten fragten sich, ob wohl das Bundesverfassungsgericht den – ihrer Meinung nach – „Verstoß gegen Gerechtigkeitsprinzipien und gegen die Belastungsgleichheit“ hinnehmen werde. Mal ganz abgesehen davon, dass hier eine „Amnestie durch die Hintertür“ ausgehandelt wurde.
Ähnliche Kritik kam aus der Wissenschaft. Gerold Krause-Junk von der Universität Hamburg sah im September 2011 die Amnestie als problematisch an: „Mit der vergleichsweise kleinen Gruppe schwerreicher Steuerflüchtiger bedarf es keiner derartigen Aussöhnung; der straffreie Weg zur Steuerehrlichkeit steht dieser Gruppe ja ohnehin offen.“ Und: „die Wiederherstellung des traditionell gut nachbarschaftlichen Verhältnisses zur Schweiz ist teuer bezahlt, wenn die von der Schweiz ausgehende Hilfe zum Steuerbetrug im Nachhinein akzeptiert werden muss.“
Der fiskalische Teil kommt bei ihm besser weg: „Deutsche Steuerpflichtige zahlen auf Kapitaleinkünfte ihrer Schweizer Konten zukünftig die gleichen Steuern, die sie auch auf in Deutschland anfallende Kapitaleinkünfte entrichten müssten. Insofern ist Neutralität und Gleichbehandlung hergestellt. Für eine Steuerflucht in die Schweiz gibt es keinen Grund mehr. Damit ist die aus deutscher Perspektive vielleicht wichtigste Steueroase trockengelegt.“
Die DStG hält die zu erwartende Höhe der Nachzahlungen jedoch für „bescheiden“: Bei von ihr geschätzten 150 Mrd. Schwarzgeld sollen gerade mal (mindestens) 1,6 Mrd. Euro „Ablasszahlungen“ zusammenkommen.
Schließlich zitierten die Steuerfachleute pikiert aus einem Text des Bundesministerium für Finanzen „Ebenfalls gelöst wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten“. Im Klartext geht es dabei um ein Verbot des Ankaufs von „Steuer-CDs“ durch deutsche Finanzbehörden.
Die Bundesländer, besonders die rot-grün regierten, liefen gegen das Geheimabkommen Sturm und drohten an, das Machwerk im Bundesrat scheitern zu lassen, wenn Schäuble nicht ordentlich nachverhandele.
Mitte Dezember 2011 sah es dann nach einem Scheitern aus. Die DStG erneuerte ihre Vorwürfe. Die Europäische Kommission in Brüssel hatte Bedenken angemeldet. Frankreich lehnte solch Abkommen ab. Die Bundesländer blieben hart.
Schweizer Pressemeldungen zufolge versuchte die Schweiz derweil, die Kommission auszutricksen. Die Regelung über die Abgeltungssteuer könnte man aus dem Staatsvertrag rausnehmen und sich darüber „auf Regierungsebene“ verständigen; per Handschlag sozusagen. Außerdem könnte man die Höhe der Amtshilfeersuchen „moderat“ erhöhen. Und schließlich könnte man der Opposition in Deutschland entgegenkommen (genauer: sie entzweien), indem man die Bestimmungen zur Aufteilung der Steuererträge innerhalb Deutschlands rausstreiche.
Schließlich kam es noch zu gewissen Änderungen im Abkommen. Was genau in dem „Vertrag in angepasster Form“ geändert wurde, ist aber nach einem Artikel in der NZZ vom 30.03. „bis heute nicht bekannt“. Bekannt ist aber die Haltung der Länder. Für deren Mehrheit ist der offensichtlich nachgebesserte Abgeltungssteuersatz für „Altfälle“ immer noch zu niedrig. Und die Möglichkeit für die Steuerhinterzieher, ihr Geld weiterhin schadlos bis Anfang 2013 hätten aus der Schweiz abziehen zu können, passt ihnen immer noch nicht in den Kram.
Die Argumentationsebene ist eigentlich ganz einfach. Die einen sagen: „Das ist kein akzeptables Verhandlungsergebnis.“ Die anderen sagen: „Mehr ist nicht drin.“
Mit dem Ausbau von Kindergärten hat das nichts zu tun. Solche Argumentationslinien sind Volksverblödung: Genausogut könnte man behaupten, der Staat wolle mit dem Geld neue Panzer, die Gehaltserhöhung seiner Beschäftigten oder die Ehrensolde seiner Ex-Präsidenten bezahlen.
Das lenkt zudem vom eigentlichen Problem ab: Dem Abkommen kann man die ganze Reihe der bekannten Anwürfe „Geheimverhandlung“, „Intransparenz“, „da sind doch noch weitere versteckte Ziele?“, „da gibt es womöglich mündliche Nebenreden / geheime Zusatzabkommen?“ auf Deckblatt schreiben. Mal wieder.