Zum Steuerabkommen Deutschland–Schweiz

Von | 4. April 2012

Seit Wochen wirft Finanzminister Rainer Wiegard gebets­müh­len­ar­tig (1, 2, 3, 4, 5, 6) der Opposition (genau­er: den SPD-geführ­ten Bundesländern) vor, ihre Weigerung, dem Steuerabkommen Deutschland – Schweiz im Bundesrat zuzu­stim­men, sei absurd – Schleswig-Holstein gin­gen Millionen an Einnahmen ver­lo­ren. Die „schein­hei­li­gen Politik“ der rot-grün regier­ten Länder scha­de dem Nachwuchs: „Wir in Schleswig-Holstein hät­ten gern einen Teil davon zusätz­lich für den Ausbau der Kinderbetreuung ein­ge­setzt.”, Die FDP argu­men­tiert ähn­lich und rein emo­tio­nal: Rot-Grün ver­baue „unse­ren Kindern die Zukunft“.

Heute gab es – wenn ich es rich­tig über­bli­cke: zum ers­ten Mal – eine inhalt­li­che Reaktion der SPD in Schleswig-Holstein. Ralf Stegner erklär­te, das Steuerabkommen sei „aus Sicht der SPD nicht akzep­ta­bel, weil es Steuerhinterzieher viel zu mil­de behan­delt.“ Gnadenfristen und Schlupflöcher ver­hin­der­ten eine Steigerung der nach­zu­zah­len­den Steuern. Geld, das „wir gera­de für unse­re Bildungsinvestitionen drin­gend brau­chen“.

Geht es in dem Abkommen um die Finanzierung des Kindergartenausbaus? Worum geht da eigent­lich wirk­lich?

Das „Abkommen zwi­schen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt“ ist ein Vertrag zwi­schen Deutschland und der Schweiz. Er regelt die (bis­lang häu­fig genug unter­blie­be­ne) Besteuerung des grenz­über­grei­fen­den Kapitalverkehrs zwi­schen den bei­den Ländern. Unterschiedlichen Schätzungen zufol­ge haben Deutsche Bürger zwi­schen 100 und 180 Milliarden Euro – ille­gal und an der Steuer vor­bei – in der Schweiz gebun­kert.

Die Deutsche Steuergewerkschaft (DStG) beschränkt sich, wie vie­le Mitglied des Deutschen Beamtenbunds, nicht auf die gewerk­schaft­li­chen Kernaufgaben son­dern betä­tigt sich häu­fig als Standesorganisation und äußert sich des­halb auch zu steu­er­po­li­ti­schen Fragen. Ähnliche kennt man von den Polizeigewerkschaften. Schon Mitte August 2011 nahm sie in unge­wöhn­lich deut­li­cher Stellung zu dem streng geheim aus­ge­han­del­ten (und zu dem Zeitpunkt öffent­lich nicht zugäng­li­chen, also intrans­pa­ren­ten) Deutsch-Schweizerische Steuerabkommen Stellung.

  • Die DStG stör­te sich, wie spä­ter auch die EU-Kommission, an der im Abkommen ver­ein­bar­ten Abgeltungssteuer für zukünf­ti­ge „Kapitalerträge und –gewin­ne“. Der geplan­te Steuersatz von rund 26 Prozent ähn­le zwar dem Satz, der auch auf in Deutschland anfal­len­de Kapitaleinkünfte zu ent­rich­ten sei, lie­ge aber halt deut­lich unter der seit Juli 2011 gel­ten­den EU-Zinsrichtlinie, die auf Kapitalerträge einen Satz von 35 Prozent vor­sieht. „Gut ver­han­delt, Schweiz!“ ätz­ten die Gewerkschafter gegen Schäuble.
  • Die ver­ein­bar­ten Auskunftsersuchen, mit denen die Schweiz ihr Bankgeheimnis jeden­falls teil­wei­se für gegen deut­sche Steuerhinterzieher ermit­teln­de deut­sche Behörden lüf­tet, ist für die DStG „nichts ande­res als ein klei­nes Feigenblättchen“. 999 Fälle in einer Zweijahresfrist sei­en erlaubt. Bei 570 Finanzämtern kom­me da nicht ein­mal eine Anfrage pro Jahr und Finanzamt her­aus. Nicht zu ver­ges­sen: Der Name des Kunden muss über­mit­telt wer­den und ein „plau­si­bler Anlass“ erklärt wer­den. Auch hier: „Gut ver­han­delt, Schweiz!“ ätz­ten die Gewerkschafter gegen Schäuble.
  • Beim Blick zurück auf die auf­ge­lau­fe­nen Steuerschulden deut­scher Bürger las­sen die Gewerkschaftler end­gül­tig alles Zurückhaltung fah­ren: Mit Steuersätzen von 19 % bis 34 % sol­le „pau­schal und anonym besteu­ert und Straffreiheit ein­ge­kauft wer­den.“ Schlimmer noch: Zuständig für die Frage, wel­che Steuersatz es denn sein sol­le für den Kunden der Bank, sei allein die Schweizer Bank. Für die DStG ist das „bil­li­ger Ablasshandel“, „abso­lu­tes Discount-Modell“ „Gift für die Steuermoral“ und ein „Schlag ins Gesicht aller Ehrlichen“, die schon, etwa als Selbstanzeiger, kräf­tig zur Kasse gebe­ten wur­den. Und wie­der hieß es: „Gut ver­han­delt, Schweiz!“

Die Berufsverbands-Steuerexperten frag­ten sich, ob wohl das Bundesverfassungsgericht den – ihrer Meinung nach – „Verstoß gegen Gerechtigkeitsprinzipien und gegen die Belastungsgleichheit“ hin­neh­men wer­de. Mal ganz abge­se­hen davon, dass hier eine „Amnestie durch die Hintertür“ aus­ge­han­delt wur­de.

Ähnliche Kritik kam aus der Wissenschaft. Gerold Krause-Junk von der Universität Hamburg sah im September 2011 die Amnestie als pro­ble­ma­tisch an: „Mit der ver­gleichs­wei­se klei­nen Gruppe schwer­rei­cher Steuerflüchtiger bedarf es kei­ner der­ar­ti­gen Aussöhnung; der straf­freie Weg zur Steuerehrlichkeit steht die­ser Gruppe ja ohne­hin offen.“ Und: „die Wiederherstellung des tra­di­tio­nell gut nach­bar­schaft­li­chen Verhältnisses zur Schweiz ist teu­er bezahlt, wenn die von der Schweiz aus­ge­hen­de Hilfe zum Steuerbetrug im Nachhinein akzep­tiert wer­den muss.“
Der fis­ka­li­sche Teil kommt bei ihm bes­ser weg: „Deutsche Steuerpflichtige zah­len auf Kapitaleinkünfte ihrer Schweizer Konten zukünf­tig die glei­chen Steuern, die sie auch auf in Deutschland anfal­len­de Kapitaleinkünfte ent­rich­ten müss­ten. Insofern ist Neutralität und Gleichbehandlung her­ge­stellt. Für eine Steuerflucht in die Schweiz gibt es kei­nen Grund mehr. Damit ist die aus deut­scher Perspektive viel­leicht wich­tigs­te Steueroase tro­cken­ge­legt.“

Die DStG hält die zu erwar­ten­de Höhe der Nachzahlungen jedoch für „beschei­den“: Bei von ihr geschätz­ten 150 Mrd. Schwarzgeld sol­len gera­de mal (min­des­tens) 1,6 Mrd. Euro „Ablasszahlungen“ zusam­men­kom­men.

Schließlich zitier­ten die Steuerfachleute pikiert aus einem Text des Bundesministerium für Finanzen „Ebenfalls gelöst wur­de die Problematik des Kaufs steu­er­erheb­li­cher Daten“. Im Klartext geht es dabei um ein Verbot des Ankaufs von „Steuer-CDs“ durch deut­sche Finanzbehörden.

Die Bundesländer, beson­ders die rot-grün regier­ten, lie­fen gegen das Geheimabkommen Sturm und droh­ten an, das Machwerk im Bundesrat schei­tern zu las­sen, wenn Schäuble nicht ordent­lich nach­ver­han­de­le.

Mitte Dezember 2011 sah es dann nach einem Scheitern aus. Die DStG erneu­er­te ihre Vorwürfe. Die Europäische Kommission in Brüssel hat­te Bedenken ange­mel­det. Frankreich lehn­te solch Abkommen ab. Die Bundesländer blie­ben hart.

Schweizer Pressemeldungen zufol­ge ver­such­te die Schweiz der­weil, die Kommission aus­zu­trick­sen. Die Regelung über die Abgeltungssteuer könn­te man aus dem Staatsvertrag raus­neh­men und sich dar­über „auf Regierungsebene“ ver­stän­di­gen; per Handschlag sozu­sa­gen. Außerdem könn­te man die Höhe der Amtshilfeersuchen „mode­rat“ erhö­hen. Und schließ­lich könn­te man der Opposition in Deutschland ent­ge­gen­kom­men (genau­er: sie ent­zwei­en), indem man die Bestimmungen zur Aufteilung der Steuererträge inner­halb Deutschlands raus­strei­che.

Schließlich kam es noch zu gewis­sen Änderungen im Abkommen. Was genau in dem „Vertrag in ange­pass­ter Form“ geän­dert wur­de, ist aber nach einem Artikel in der NZZ vom 30.03. „bis heu­te nicht bekannt“. Bekannt ist aber die Haltung der Länder. Für deren Mehrheit ist der offen­sicht­lich nach­ge­bes­ser­te Abgeltungssteuersatz für „Altfälle“ immer noch zu nied­rig. Und die Möglichkeit für die Steuerhinterzieher, ihr Geld wei­ter­hin schad­los bis Anfang 2013 hät­ten aus der Schweiz abzie­hen zu kön­nen, passt ihnen immer noch nicht in den Kram.

 

Die Argumentationsebene ist eigent­lich ganz ein­fach. Die einen sagen: „Das ist kein akzep­ta­bles  Verhandlungsergebnis.“ Die ande­ren sagen: „Mehr ist nicht drin.“

Mit dem Ausbau von Kindergärten hat das nichts zu tun. Solche Argumentationslinien sind Volksverblödung: Genausogut könn­te man behaup­ten, der Staat wol­le mit dem Geld neue Panzer, die Gehaltserhöhung sei­ner Beschäftigten oder die Ehrensolde sei­ner Ex-Präsidenten bezah­len.

Das lenkt zudem vom eigent­li­chen Problem ab: Dem Abkommen kann man die gan­ze Reihe der bekann­ten Anwürfe „Geheimverhandlung“, „Intransparenz“, „da sind doch noch wei­te­re ver­steck­te Ziele?“, „da gibt es womög­lich münd­li­che Nebenreden /​ gehei­me Zusatzabkommen?“ auf Deckblatt schrei­ben. Mal wie­der.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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