Sitzverteilung im Landtag: Unterschiede der verschiedenen Zählverfahren

Die Kieler Nachrichten hat­ten in der Donnerstagsausgabe Rüdiger Blaschke, Dozent für Staats– und Europarecht an der Verwaltungsakademie Bordesholm mit dem Hinweis zitiert, dass das erst­mals in Schleswig-​​Holstein zur Geltung kom­mende Zählverfahren nach Sainte-​​Laguë ein ande­res Ergebnis als das bis­he­rige Verfahren nach d’Hondt gelie­fert habe.

Das Verfahren nach d’Hondt benach­tei­ligt in der Tendenz klei­nere Parteien zuguns­ten grö­ße­rer. Das Verfahren nach Sainte-​​Laguë gewähr­leis­tet, dass es nicht zu irra­tio­na­len Abweichungen kommt. Wahlrecht.de ver­sucht sich hier in einer anschau­li­chen Darstellung der ver­schie­de­nen Verfahren.

Nicht ganz so genau, dafür aber etwas plas­ti­scher ist die­ser Screenshot, der das Schleswig-​​Holsteinische Ergebnis nach den Zählverfahren d’Hondt, Niemeyer und Hagenbach-​​Bischoff gegen­über­stellt. Es han­delt sich eine Bildschirmfoto des java­script­ba­sier­ten Rechners von Arndt Bruenner, der gegen­über den meis­ten ande­ren Mandaterechnern den Vorteil hat, dass die Methode der Berechnung mit einem Blick ins Javascript leicht nach­zo­gen wer­den kann. Da die­ser Rechner das Verfahren nach Sainte-​​Laguë nicht kennt – im Gegensatz zu unse­rem java­script­ba­sier­tem Mandaterechner –  habe ich das Schleswig-​​Holsteinische Ergebnis nach­träg­lich rot eingefügt.

 

Zählt man die Stimmanteile von SPD, Grünen und SSW zusam­men, dann ist deren Stimmanteil (48,2) grö­ßer als der von CDU, FDP und Piraten (47,2). Die Verteilung der Sitze nach Sainte-​​Laguë bewahrt die­ses Verhältnis; d’Hondt (oder Hagenbach-​​Bischoff) hätte die Mehrheitsverhältnisse umge­dreht. Der nächste Legitimitätsskandal wäre da gewe­sen. So aber hat schon die erste Wahl nach dem neuen Wahlgesetz gezeigt, dass es den Parteien gelun­gen ist, eine befrie­di­gende Lösung zu finden.

 

Über Swen Wacker

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.
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11 Antworten auf Sitzverteilung im Landtag: Unterschiede der verschiedenen Zählverfahren

  1. Chris sagt:

    Moin,

    gibt es irgendwo auch die Möglichkeit aus­zu­rech­nen, an wen die Ausgleichmandate gegan­gen wären, wenn die CDU 23 Wahlkreise und daher 1 Über­hang­man­dat gewon­nen hätte?

  2. Martin Ballhorn sagt:

    Moin Chris,

    das ERSTE Über­hang­man­dat wird in der Regel NICHT ausgeglichen…

    Aber Du berührst da einen wun­den Punkt:
    Wenn jemand nun mei­nen würde, das neue (schwarz-​​gelbe…) LT-​​Wahlrecht hätte sich in die­ser Wahl bewährt, dem möchte ich ent­ge­gen­hal­ten: ja, aber nur sehr´knapp und nur mit sehr viel Glück.
    Es ist nun mal ein Faktum, dass wir ler­nen müs­sen, mit 5 – 7 Parteien in den Parlamenten zu leben. Und mit rund 60% Stimmenanteilen, die sich auf die bei­den „gro­ßen” Parteien ver­tei­len — und nicht mehr 80 – 90% wie Anno Dunnemals.
    Wenn man jetzt also immer noch meint, 51% der Sitze über Direktmandate ver­ge­ben zu kön­nen, dann pro­vo­ziert man ein­fach Über­hang­man­date, die ja wohl all­ge­mein als uner­wünscht zu gel­ten haben.

    Wie gesagt: dies­mal ist uns das knapp erspart geblie­ben, vor allem Dank zweier über­ra­schen­der SPD-​​Wahlkreis-​​Ergebnisse (in OH-​​Nord und Hzm. Lbg.-Süd). Aber beim nächs­ten Mal kann das wie­der ganz schnell anders aussehen.

    Mein Wunsch oder Tipp also:
    Runter auf 1/​3 Direktmandate, wenn man denn meint, dass die über­haupt sein müssen.

    Liebe Grüße aus Addis,
    Maddin =:-)

    • Swen Wacker sagt:

      > Runter auf 1/​3 Direktmandate, wenn man denn meint, dass die über­haupt sein müssen.

      Da wäre ich dabei, zumal ich die enge Verknüpfung mit dem Wahlkreisen nicht sehe. MdL Göttsch, der in der letz­ten Legislaturperiode zwei­mal im Landtag redete, dazu zwei Presseerklärungen ver­öf­fent­lichte und bei zwei Anträgen als Antragsteller fir­mierte, bezeich­net sich auf sei­ner Webseite als „Sprachrohr der Region im Kieler Landtag” und wurde von den Wähler gewählt. Das legt für mich den Verdacht nahe, dass man in einem Wahlkreis erfolg­reich sein kann, ohne eine Personifizierung von Politik zu betreiben.

  3. Chris sagt:

    Moin Maddin,

    danke für Deine Antwort. Ja am Anfang des Wahlabends hieß es 12 SPD-​​Direktmandate, was ein Über­hang­man­dat für die CDU bedeu­tet hätte, schön, dass es 13 gewor­den sind.

    Jemand sagte uns aller­dings in der Wahlnacht im Brustton der Über­zeu­gung, dass es bei einem Über­hang­man­dat zwei Ausgleichsmandate gäbe. Hast Du eine Ahnung, wor­auf das basie­ren könnte?

    Grüße aus Südholstein

    Chris

  4. Martin Ballhorn sagt:

    Sorry,
    hab grad noch­mal nach­ge­le­sen: § 3 Absatz 5 Satz 3 Wahlgesetz S-​​H. Demnach darf es nur UNGERADE besetzte Landtage geben.
    Für jedes Über­hang­man­dat gibt es also min­des­tens EIN Ausgleichsmandat, sonst haben wir ja einen Landtag mit einer gera­den Anzahl an Abgeordneten.

    Daraufhin habe ich das Ergebnis noch­mal ein biss­chen durch­ge­rech­net.
    Bei der gege­be­nen Zweitstimmenzahl hätte sich der Landtag bei Über­hang­man­da­ten der CDU wie folgt vergrößert:

    CDU 23 –> + 1 SPD (23) –> Landtag 71 Abgeordnete,
    CDU 24 –> + 1 SSW (4) –> Landtag 73 Abgeordnete,
    also keine auf­re­gende Mehrheitsverschiebung bis hier.
    Aber dann wird’s span­nend:
    CDU 25 –> + 1 SPD(24) + 1 FDP(7) + 1 Piraten(7) –> Landtag 77;
    und damit keine Regierungsmehrheit mehr für rot/​grün/​dänisch
    (24+10+4=38 < 77/​2).

    Es war also doch immer­hin noch ein klein wenig mehr „Luft” nach oben, als ich zunächst dachte.

    Liebe Grüße,
    Maddin =:-)

    • Swen Wacker sagt:

      > Daraufhin habe ich das Ergebnis noch­mal ein biss­chen durchgerechnet

      Könntest Du mal sagen, wie Du das errech­nest bzw. wie „man” das kor­rekt errech­net. Ich stelle mit das so vor:
      Gegeben ist, dass die CDU vier Über­hangs­man­date hat, also einen Anspruch nicht auf 22 son­dern auf 26 Sitze hat.
      Ich erhöhe im Mandaterechner des Landesblogs die Anzahl der zu ver­ge­ben­den Sitze schritt­weise solange, bis die CDU auf 26 Sitze kommt (Dazu müss­ten ich die 69 Sitze, die aktu­elle fix ver­drah­tet sind, als Eingabefeld umfum­meln). Hat die CDU 26 und es kommt (durch die Anzahl der Ausgeichmandate) im Ergebnis zu einer gera­den Zahl, dann erhält die nächste noch nicht berück­sich­tigte Höchstzahl einen zusätz­li­cher Sitz (§ 3 Absatz 5). Um das an unse­rem Mandaterechner „erspie­len” zu kön­nen, müss­ten wir die Höchstzahlen einblenden.

      Richtig?

  5. Chris sagt:

    Danke.

    Wahrscheinlich wur­den hier Über­hang– und Ausgleichmandat zusam­men­ge­rech­net (die Person sprach ja aus­drück­lich von zwei Ausgleichsmandaten). Denn mit drei zusätz­li­chen Mandaten hätte wir einen Landtag mit einer gera­den Anzahl von Sitzen gehabt.

    Wobei der letzte Wahlkreis, der noch aus­stand, der von Martin Habersaat war und eigent­lich kein Grund zur Sorge bestand, zumal auch Glinde (der Ort, von dem bis tief in die Nacht nur Ergebnisse von 13 von 14 Wahlbezirken vor­la­gen) eher als rot gilt. Aber Deine Rechnung zeigt ja jetzt, dass selbst bei einem Über­hang­man­dat die Schleswig-​​Holstein-​​Ampel ihre Mehrheit behal­ten hätte.

    Liebe Grüße

    Chris

  6. Martin Ballhorn sagt:

    Richtig kaputt wird es dann, wenn man die Liste wei­ter fort­setzt:
    CDU 26 –> + 1 Grüne (11) + 2 (sic!) SPD (26) –> Landtag 81:
    und plötz­lich ist die Regierungsmehrheit wie­der da!
    Das lässt sich dann wirk­lich nur noch mit dem ver­fas­sungs­feind­li­chen „nega­ti­ven Stimmgewicht” erklä­ren. Und alles nur, weil man einen Landtag ver­hin­dern will, der in gera­der Abgeordnetenzahl besetzt ist…
    *kopf­schüt­tel*
    CDU 27 –> + 1 SPD (27) –> Landtag 83 (bleibt rot/​grün/​SSW);
    CDU 28 –> + 1 Grüne (12) –> Landtag 85 (auch noch rot/​grün/​SSW);
    CDU 29 –> +1 SPD(28) +1 FDP(8) +1 Piraten (8) –> Landtag 89,
    und wie­der wäre die Regierungsmehrheit dahin.

    Man sieht: es ist ein lus­ti­ges Hin und Her mit den natür­li­cher­weise auf­tre­ten­den Rundungsungenauigkeiten. Und bei einer poten­ti­ell auf­tre­ten­den Nachwahl in einem Wahlkreis könnte es gut den soge­nann­ten „DRESDEN-​​Effekt” geben, der ja das Bundesverfassungsgericht von der Existenz des „nega­ti­ven Stimmgewichts” über­zeugt hat: dass näm­lich eine Partei zur Nichtwahl eines eige­nen Direktkandidaten auf­ruft, um nega­tive Ergebnisse für die Gesamtmandate der eige­nen Partei bzw. Koalition zu vermeiden.

    Das war und ist verfassungswidrig.

    Ergo:
    Bitte nach­ar­bei­ten, werte Damen und Herren Gesetzgeber!!!

  7. Chris sagt:

    Moin,

    wenn ich das Wahlgesetz rich­tig ver­stehe, gibt es eine Nachwahl nur beim Tode eines Bewerbers oder einer Bewerberin VOR der Wahl, und eine Ersatzwahl nur beim Ausscheiden aus dem Landtag eines Abgeordneten oder einer Abgeordneten ohne Parteizugehörigkeit. Aber viel­leicht habe ich da etwas übersehen.

    Übri­gens finde ich den Begriff „Regierungsmehrheit” gut. Die Schleswig-​​Holstein-​​Ampel muss sich auch sprach­lich von der grund­sätz­lich ande­ren Situation mit der Ein-​​Stimmen-​​Mehrheit von 2005 abset­zen, und deut­lich machen, dass die “Totalopposition” eben nur 28 Sitze hat.

  8. Hans-Dirk Kämpfer sagt:

    „Der nächste Legitimitätsskandal wäre da gewe­sen.„
    Na ja. Bei mehr als 2 Parteien kann mathe­ma­tisch kein Zählverfahren die­ser Welt bei jeder Konstellation die Mehrheitsverhältnisse bewahren.

    Wenn etwa der SSW 1% weni­ger bekom­men hätte und diese Stimmen gleich­mä­ßig bei FDP und Piraten gelan­det wären, hätte sich die Sitzverteilung nicht ver­än­dert. Dann hät­ten SPD/​Grüne/​SSW mit 47,2% eine Parlamentsmehrheit gegen 48,2% bekommen.

    Ein Skandal wäre das nicht. Ebensowenig wie die Tatsache, dass unser Wahlgesetz einer 48%-Minderheit zu einer par­la­men­ta­ri­schen Mehrheit ver­hilft. Es ist unbe­streit­bar, dass die 5%-Hürde den Wählerwillen wesent­lich stär­ker ver­fälscht, als es ein D’Hondt-Verfahren oder auch ein Über­hang­man­dat täte.

    Letztlich hat fast jedes Wahlrecht Elemente, die eine „unge­rechte” Repräsentanz des Volkes her­bei­füh­ren, zur Erleichterung von par­la­men­ta­ri­schen Mehrheiten.
    In Griechenland bekommt die stärkste Partei ein­fach noch ein­mal 50 Sitze on top.
    Selbst ein Mehrheitswahlrecht wie in Frankreich oder Großbritannien ist nicht per se unde­mo­kra­tisch oder skan­da­lös.
    Und ein unaus­ge­gli­che­nes Über­hang­man­dat ist es als kleine Reminiszenz an ein Mehrheitswahlrecht auch nicht.

    • Swen Wacker sagt:

      > Wenn etwa der SSW 1% weni­ger bekom­men hätte und diese Stimmen gleich­mä­ßig bei FDP und Piraten gelan­det wären …

      Stimmt. Ich hatte ein wenig gespielt und war anschei­nend zu grob mit den Verteilung vor­ge­gan­gen. Bei mir kam stets ein Wechsel der Sitzzahl.

      > Und ein unaus­ge­gli­che­nes Über­hang­man­dat ist es als kleine Reminiszenz an ein Mehrheitswahlrecht auch nicht

      Das sah das Verfassungsgericht aber anders, wenn ich mich rich­tig erin­nere. Die hiel­ten es zwar nicht für skan­da­lös, aber einen Ausgleich für nötig um dem Grundsatz der Wahlgleichheit zu genügen.