Zusammensetzung der Ausschüsse - Mathematik meets Politik

Von | 18. Mai 2012

Der Landeswahlausschuss tritt zwar erst am 18. Mai zusam­men. Aber die Experten von Wahlrecht.de haben schon im Vorwege die amt­li­chen Endergebnisse der Kreiswahlausschüsse für die 35 Wahlkreise zusam­men­ge­zählt.

An der Zusammensetzung des Landtages ändert sich nichts, aller­dings ist der Vorsprung der FDP auf die Piraten auf 51 Stimmen geschrumpft. Die Liberalen lie­gen damit 0,004 Prozent vor den Piraten.

Der Artikel mut­maßt, die Reihenfolge könn­te Auswirkungen auf die Besetzung der Ausschüsse im Landtag haben. Ich habe mir das mal ange­schaut und kom­me zu dem Ergebnis, dass ein Wechsel der Reihenfolge kei­ne Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Ausschüsse hät­te. Allerdings hat der Wechsel von d’Hondt zu Sainte Laguë Folgen.

Zusammensetzung der Ausschüsse

Die Geschäftsordnung des Landtages (GO) bestimmt in § 9 acht stän­di­ge Ausschüsse. Sie haben 13 Mitglieder (§ 13 Absatz 1). Die Zusammensetzung, so steht es im Absatz 2, ist im Verhältnis der Stärke der Fraktionen vor­zu­neh­men. Nun ist der SSW auf­grund sei­ner Größe zwar kei­ne Fraktion (§ 22 GO) – nach mei­nem Verständnis muss er aber den­noch als sol­che berück­sich­tigt wer­den, weil den Abgeordneten der natio­na­len däni­schen Minderheit nach § 22 Absatz 4 die Rechte einer Fraktion zuste­hen.

In der Geschäftsordnung des Landtages ist nicht gere­gelt, wie das Verhältnis der Stärke errech­net wird. Im Kommentar dazu steht, die Sitzverteilung wer­de „im Verfahren nach d’Hondt vor­ge­nom­men“. Dies sei zum „Geschäftsordnungsgewohnheitsrecht erstarkt“. „Das war schon immer so“ ist nur dann als Argumentation, wenn kei­ne aktu­el­len sach­li­chen Gründe vor­lie­gen. Da die Praxis sich offen­sicht­lich an das Landeswahlrecht anlehnt, war das Argument also schon immer schwach. Da das Landeswahlrecht mitt­ler­wei­le aber Sainte-Laguë vor­sieht, gibt es kei­nen erkenn­ba­ren Grund, war­um man davon hier abwei­chen soll­te. Im Gegenteil: Die offen­sicht­li­chen Mängel d’Hondts füh­ren dazu, dass sei­ne Verwendung expli­zit begrün­det wer­den müss­te. Um unnö­ti­gen Streit zu ver­mei­den, soll­te der Landtag die GO ergän­zen.

Quelle: http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/

Quelle: http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/

Nach Sainte-Laguë errech­net ergä­be sich dann fol­gen­de Zusammensetzung jedes Ausschusses:

CDU4
SPD4
Grüne2
FDP1
Piraten1
SSW1

Ausschlaggebend für den Sitz des SSW ist der Wechsel des Zählverfahrens zu Sainte-Laguë. Nach d’Hondt hät­te über den 13. Platz zwi­schen SPD und CDU gelost wer­den müs­sen. „Stärke der Fraktionen“ habe ich mit „Anzahl der Mandate“ gleich­ge­setzt.

Ausschussvorsitzende

Der Vorsitz in den stän­di­gen Ausschüssen erfolgt im Wege des Zugriffsverfahrens, wie­der nach der Stärke der Fraktionen (§ 13 Absatz 5 GO). Sainte-Laguë führt wie­der zu einer recht brei­ten Verteilung – aber auch zu einem Losverfahren: CDU und SPD stel­len zwei Vorsitzende, Grüne, FDP und Piraten je einen, der SSW geht leer aus. Ein Vorsitz muss zwi­schen SPD und CDU gelost wer­den:

Quelle: http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/

Quelle: http://www.wahlauswertung.de/probewahl/sitzverteilung/

Die Reihenfolge des Zugriffs nach den Höchstzahlen: CDU, SPD, Grüne, CDU, SPD, FDP, Piraten, Losentscheid CDU/​SPD. Bei der Reihenfolge habe ich bei Sitzgleichheit der Fraktion den Vorrang gege­ben, die mehr Zweitstimmen auf sich ver­ei­nen konn­te.

Nach d’Hondt wären neben dem SSW auch FDP und Piraten leer aus­ge­gan­gen. Gelost (zwi­schen SPD und CDU) hät­te aber auch bei d’Hondt wer­den müs­sen. SPD: 3/​4, CDU 3/​4, Grüne: 1.

Vizepräsidenten

Die GO sieht in § 3 schließ­lich auch vier Vizepräsidenten vor, die den Präsidenten – den die CDU stel­len wird – bei­sei­te ste­hen. Das Zuteilungsverfahren ist in der GO nicht gere­gelt. Auch hier wird es auf der Hand lie­gen, den Zugriff nach Sainte-Laguë  zu regeln. Landtagspräsident Lehnert wer­den je ein/​e Abgeordnete/​r von CDU, SPD und Grüne bei­sei­te ste­hen. Der vier­te wird zwi­schen SPD und CDU gelost. Nach d’Hondt hät­ten SPD und CDU sich die vier Sitze geteilt.

 

Die gan­zen Losentscheide könn­te man sich erspa­ren, wenn man nicht auf die Zahl der Sitze son­dern auf die Anzahl der Zweitstimmen schau­te. Nach mei­nem Gefühl wäre das auch gerech­ter.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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