Gestern (14. Juni 2012) ist ein Referentenentwurf der Bundesregierung bekannt geworden, der nicht dazu führen kann, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen sich manche Verleger befinden, zu stoppen, auf den langen Weg bis zu dieser Erkenntnis aber seinen Teil dazu beitragen könnte, Meinungsfreiheit und Journalismus nachhaltig zu beschädigen.
Über das Leistungsschutzrecht wird seit Jahren spekuliert. Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht = IGEL befürchtet seit 2010, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hätte – unabhängig von dessen konkreter Ausgestaltung – bedenkliche Auswirkungen auf die Interessen Dritter und das Gemeinwohl. Im Landesblog hatten wir das Thema schon 2010 diskutiert.
Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage vor. Ausschließlich Presseverlage sollen das Recht haben, ihre Produkte zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Machen das auch andere, können sie zukünftig die Unterlassung einer „unerlaubter Nutzung“ verlangen. Gewerbliche Nutzer müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben.
Das hört sich erst mal vernünftig an. Und der Entwurf beeilt sich auch, naheliegende Befürchtungen zu zerstreuen. „Dies [der Erwerb einer Lizenz] gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit.“ Allein: Dieser Satz ist gelogen. In der Begründung des Entwurfes wird das Gegenteil belegt.
Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presseerzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben.
Ich bin ein Blogger. Das Landesblog ist ein Hobby-Blog. Ich produziere nicht nur Nachrichten oder bewerte und kommentiere politisches Geschehen in Schleswig-Holstein. Ich „verwende“ auch ab und an „Fachartikel aus einschlägigen Presseartikel“. Wenn sie zum Beispiel die Quelle einer Meldung sind. Oder wenn eine Schleswig-Holsteinische Zeitung, genauer: ein Journalist einer Schleswig-Holsteinischen Zeitung einen Missstand als erster aufgedeckt hat. Ich finde es nämlich unaufrichtig gegenüber der Zeitung oder dem Journalisten, wenn ich ihn nicht als Quelle benenne – sondern verbrämt ein „wie gestern in Kiel bekannt wurde“ schwurbele. Und ich halte das Landesblog bewusst werbefrei, weil ich an meinem Hobby nichts verdienen möchte (oder muss); habe aber am Ende eines jeden Artikels einen Flattr-Button, auf den man drücken kann, wenn man mir ein paar Cent zukommen lassen möchte, weil der Artikel gefallen hat: Auf Redaktionstreffen bestelle ich dann von dem Geld eine kleine Cola mit 6 Strohhalmen für uns alle. Ich handle also gewerblich und müsste folglich zukünftig Lizenzen kaufen.
Es liegt auf der Hand, dass das Verb „verwenden“ den abmahn-industriellen Komplex zu neuen Wachstumsschüben bringen wird. Wann ist etwas noch „zitieren“? Wann „verwende“ ich schon? Und wieso Blogger? Das sollte doch ein Lex Google werden? Sind wir Blogger denn überhaupt gemeint? Ging es nicht um Suchmaschinen wie Google, die vorgeblich mit dem (übrigens werbefreien) Dienst Google News auf wundersame Art und Weise Geld scheffeln? Nein. Das Wort „Suchmaschine“ kommt in dem Dokument nicht ein einziges Mal vor. Der Rechtsanwalt Udo Vetter analysiert den Entwurf und kommt zu der Erkenntnis – ich zitiere ihn voller Freude:
Zwar sollen nach dem Vorschlag das Zitatrecht sowie reine Links nicht unters Leistungsschutzrecht fallen. Allerdings wird nirgends deutlich, wie eine Abgrenzung erfolgen soll. Denn an anderer Stelle wird ausdrücklich betont, dass schon kleinste Passagen aus einem Presseerzeugnis geschützt seien. Ausdrücklich bezieht sich das Ministerium auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte für Musik festgelegt, dass schon die Übernahme kleinster Schnipsel unzulässig ist.
Was nach dem Zitatrecht also noch möglich wäre, könnte nach dem Leistungsschutzrecht verboten sein. Diese rechtliche Grauzone ist nach meiner Überzeugung kein Missgeschick, sondern Absicht. Denn das juristische Nirgendwo liefert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanzstarken Verleger aus.
Was heißt das für einen Blogger wie mich? Was heißt das für mich, wenn ich bei Facebook, Twitter, Google+ oder Friendica auf einen Zeitungsartikel verlinke? Bevor ich ihn Zukunft regelmäßig überlege, ob ich noch „verlinke“ oder schon „verwende“, werde ich es einfach lassen. Keine Zitate aus der sh:z, KN, LN oder Hamburger Abendblatt mehr, keine Verlinkungen dorthin mehr. Tut mir leid. Ich bin zwar nicht arm. Aber ich habe keine Lust, arm zu werden.
Ich überschätze mich nicht: Das wird die Verleger einen Dreck interessieren. Das ist wahrscheinlich sogar das Ziel. Nur: Es wird ihm wirtschaftlich nichts nutzen. Keinen zahlenden Leser mehr wird die Druckausgabe dadurch gewinnen. Die im Vorfeld stets befürchteten sinkenden Zugriffszahlen auf die Online-Angebote, wenn Google, Bing und Co die Zeitungen kurzerhand aus ihrem Index werfen, werden vielleicht nicht mal eintreten – wenn sich nämlich herausstellt, dass die Suchmaschine und ihre Indexe ungeschoren bleiben.
Das Landesblog, da bin ich mir sicher, wird nicht viel anders werden, wenn ich Zitate aus und Links auf die Landespresse zukünftig aus finanziellen Gründen vermeide. Ich produziere auch so guten Journalismus und ein gutes Blog. Und eine Einnahmequelle, wie der führende Lobbyist des Machwerkes uns Glauben machen möchte, wird das Leistungsschutzgeld dennoch nicht werden. Einerseits stünde das Hinterherlaufen hintern den Verlagen, sie möchten doch bitte eine Lizenz erwerben, wohl in keinem Aufwand zum Ertrag. Andererseits wird die wirtschaftlich sinnvollen Reaktion auf der Verlegerseite wohl eher sein, die Redaktionen darauf zu drängen, Blogger zu ignorieren oder deren Erkenntnisse „unzitiert” zu verwenden.
Was ist aber das Ziel des Gesetzes, wenn das Leistungsschutzgeld nicht dazu geeignet ist, wirtschaftlich zu nützen?
Was leiden wird, ist die Meinungsfreiheit. Wenn wir in Zukunft Angst vor dem Zitieren haben müssen, weil es uns Geld kosten könnte. Wenn wir unsere Kinder zukünftig nicht nur vor Downloadportalen und Streamingdiensten sondern auch vor dem angedachten Pressespiegel über die letztens organisierte Anti-ACTA-Demo warnen müssen.
Was außerdem leiden wird, ist der Journalismus, der seine, wie Frank Schirrmacher gestern twitterte, Prämbel verliert: Nur: wer, außer anderen „Presseerzeugnissen“, wird das zukünftig noch tun?
Und wem soll das Gesetz nützen? Glaubt auch nur ein Journalist ernsthaft, dass er auch nur einen Cent aus dem Abmahnungen und Lizenzgebühren auf das monatliche Salär obendrauf bekäme?
Augenblicklich steht noch viel im Konjunktiv. Noch kann das Gesetz verhindert werden. Der Streit wird aber schwierig werden. Die Bundesregierung scheint das Gesetz auf die Schnelle durchbringen zu wollen. Und auf den Bundesrat, auf die Länder können wir wohl nicht setzen. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig sein wird.
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„[…] eine Einnahmequelle, wie der führende Lobbyist des Machwerkes uns Glauben machen möchte, wird das Leistungsschutzgeld dennoch nicht werden.”
Die vermeintlichen Einnahmequelle ist meiner Meinung nach weit weniger gewünscht, als die Macht der Kontrolle, die mit dem vorgeschlagenem Gesetz einhergeht. Der Verlag bekommt hat die Möglichkeit durch rechtlichen Schritte (oder dessen Androhung) eine vielleicht unliebsame Verwendung aus dem Netz zu tilgen.
Die meisten privaten Angebote werden darunter leiden. Ganz klar. Und wenn nicht durch konkrete Androhung von juristischen Schritten, dann aufgrund der Angst vor diesen Schritten (Stichwort: Chilling effect). Wie du so schön sagtest: Besser ohne Link und Textbezug, dafür aber ohne Risiko und Schaden. Dem öffentlichen Diskurs schadet es aber so oder so! Seiten wie BildBlog werden das ganz sicher und sehr schnell zu spüren bekommen und vermutlich perspektivisch sogar von der Bildfläche verschwinden.
Sowohl Spiegel-Online als auch Frank Schirrmacher für die FAZ haben erklärt, dass sie das Zitieren in bisheriger Form voll akzeptieren würden, selbst wenn das LSR (was wohl unwahrscheinlich ist) kommen sollte:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-was-das-gesetz-bedeutet-a-839094.html
https://twitter.com/udovetter/status/213652740587536385