Das Parlament ist kein Kaffeekränzchen

Es gibt die ver­brei­tete Meinung, dass im Parlament nicht mit offe­nen Karten gespielt würde, wenn das Parlament leer, das Ergebnis aber trotz­dem vor­aus­seh­bar ist. Wir hat­ten die Diskussion dar­über beim Thema „Pairing” und wir haben es jetzt wie­der bei der Kritik am „Meldegesetz”. Sie beruht auf dem Irrglauben, dass im Parlament dis­ku­tiert würde. Das pas­siert da nicht. Im Parlament fin­den Debatten statt. Und Debatten fol­gen bestimm­ten Regeln. Gesetzgebung ist als kom­mu­ni­ka­ti­ves System das Gegenstück zur Rechtsprechung.

Anders als man meint, wenn man „Gerichtsshows” sieht, sind die Abläufe vor Gericht klar fest­ge­legt: Erst spricht der Eine. Dann darf der Andere spre­chen. Wenn nach die­sem System alle Argumente aus­ge­tauscht sind, ent­schei­det der Mensch vorne in der Mitte. Und das tut der nicht nach Gefühl, son­dern auch der muss wie­der auf Basis der Gesetze begrün­den, wie er zu sei­ner Entscheidung kommt. Und wenn er das nicht gut genug tut, geht man zum nächst höhe­ren Gericht und ver­sucht das dort noch einmal.

Rechtsprechung ist ein fes­tes kom­mu­ni­ka­ti­ves System. Und es ist auch im Prinzip egal wer Staatsanwältin, Anwalt, Richterin ist. Die Personen agie­ren in bestimm­ten Funktionen in die­sem System — des­we­gen zie­hen die sich in die­ser Funktion auch spe­zi­elle Kleidung an. Juristen mögen mir die Vereinfachung verzeihen.

Die Grundlage der Rechtsprechung sind die Gesetze. Und die sind durch ein genauso gere­gel­tes System ent­stan­den. Dieses System sorgt dafür, dass aus 80 Millionen Meinungen, Interessen und Werten in Deutschland eine all­ge­mein ver­bind­li­che Regel — ein Gesetz wird. Als Grundlage haben wir also die Meinungsfreiheit. Darauf baut die Willensbildung auf. Und das Ergebnis ist dann ein Gesetz. Politikwissenschaftlerinnen mögen mir die Vereinfachung verzeihen

Willensbildung

Die Willensbildung beginnt dort, wo sich Menschen zusam­men­tun, um ihre gemein­sa­men Interessen zu ver­tre­ten. Im Grundgesetz steht zum Beispiel im Artikel 21(1). „Die Parteien wir­ken bei der poli­ti­schen Willensbildung des Volkes mit. […]”. Das pas­siert aber natür­lich auch in Vereinen und Verbänden. Dort stim­men die Mitglieder mit­ein­an­der ab, was sie im Hinblick auf bestimmte Fragen ver­tre­ten. Ob Vereinssitzung oder Bundestag, ob evan­ge­li­sche Kirche oder Arbeiterwohlfahrt: Alle diese Sitzungen lau­fen nach dem glei­chen Muster ab: Es ist zum Beispiel geregelt,

  • dass die Mitglieder recht­zei­tig von der Sitzung erfahren,
  • dass sie Sitzung eine Versammlungsleitung hat, die die Sitzung eröff­net und schließt.
  • Die Sitzung hat eine Tagesordnung und es ist gere­gelt, wer wann zu wel­chem Thema spre­chen darf.
  • In einem Protokoll wer­den die Ergebnisse fest­ge­hal­ten, über die nach einer Diskussion abge­stimmt wurde.

Parteien erstel­len auf diese Weise ihre Wahlprogramme. Wählerinnen und Wähler ent­schei­den dann, ob sie diese Programme gut fin­den, und ob sie den kan­di­die­ren­den Personen zutrauen, die eige­nen Interessen auch in Koalitionen und bei aktu­el­len Themen ordent­lich zu ver­tre­ten. Die Wahlprogramme sind keine Fünfjahrespläne, die stur abge­ar­bei­tet wer­den. Gerade die „Doppelwende” beim Atomausstieg zeigt, dass natür­lich Politik auf das rea­gie­ren kann, was sie als Mehrheitsmeinung wahr­nimmt. Dafür hat sie das „Mandat”.

Wahlen

Auch die Wahlen lau­fen dann nach einem fes­ten Prozedere ab: Wählerinnen und Wähler wer­den recht­zei­tig zur Wahl „ein­ge­la­den”. Von 8 – 18 Uhr fin­det dann die Wahl statt und jeder darf seine Stimme ein­mal abge­ben. Das Wahlergebnis wird protokolliert.

Aus den abge­ge­be­nen Stimmen wird dann errech­net, wie das Parlament zusam­men­ge­setzt ist, wes­sen Programm und Personal also wel­chen Anteil der Bevölkerung reprä­sen­tiert. In der Wahl wer­den dann aus 80 Millionen nur noch Meinungen fünf bis sechs Meinungen.

Regierung…

Dann gucken sich alle im Parlament um und schauen, wer mit wem am bes­ten zusam­men­ar­bei­ten kann — also wo die Ziele am ähn­lichs­ten sind. Denn als nächs­tes müs­sen die Spitzen der Exekutive gewählt wer­den. Und dann ist es prak­tisch, wenn man sich gleich so zusam­men­tut, dass man sich auf die Dinge einigt, in denen man prin­zi­pi­ell einer Meinung ist und das Vorgehen in Fragen klärt, in denen man sich nicht einig ist. Das wird dann im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Die Regierung reprä­sen­tiert so zumin­dest ten­den­zi­ell die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler. Die Wahl ist natür­lich immer eine Abstimmung über sehr viele Themen. Es ist zur Zeit die ein­zige Willensbekundung des Souveräns, die wir auf Bundesebene haben. Und als Abstimmung mit der übli­cher­weise höchs­ten Wahlbeteiligung hat sie auch die höchste Legitimierung.

…und Parlament

Wie ich schon in dem Artikel über das Pairing schrieb, darf diese Legitimierung nicht durch zufäl­lige Krankheiten oder kon­kur­rie­rende Ausschusstermine in Frage gestellt werden.

Es ist gut, dass in Ausschüssen die Fachpolitiker die kon­krete Ausgestaltung der Gesetze dis­ku­tie­ren. Es gehört dann aber auch zu die­sem kom­mu­ni­ka­ti­ven System, dass dann im Parlament noch ein­mal alle Argumente aus­ge­tauscht wer­den und auch die gro­ßen Linien der ver­schie­de­nen Parteien noch ein­mal auf­ge­zeigt wer­den — des­we­gen wird im Parlament auch nie „über die Formulierung in Absatz 2 von Paragraf 17a” gespro­chen. Da ist es dann auch egal, ob die Reden tat­säch­lich gehal­ten oder nur zu Protokoll gege­ben wer­den. Doch das Abstimmungsverhalten steht als Ergebnis die­ses lan­gen Willensbildungsprozesses fest.

Dadurch ist das Parlament keine „Schaukampfbühne”, son­dern ein Gesprächsrahmen, der wenig mit der Art und Weise zu tun hat, in der sich Menschen nor­ma­ler­weise über ein Thema unter­hal­ten. Es ist der for­male Abschluss des par­la­men­ta­ri­schen Gesetzgebungsverfahrens. Das wirkt künst­lich, unmensch­lich und intrans­pa­rent — wenn man die Regeln nicht versteht.

Der Fußballvergleich zum Abschluss

Auch Fußball ergibt erst Sinn, wenn man die Regeln kennt. Ansonsten muss man sich doch wun­dern, warum die Leute den Ball nicht in de Hand neh­men und ihre Gegner umhol­zen. Warum sind da nur elf Leute in jedem Team? Und warum zwei Teams? Und auch bei Fußball ist gere­gelt, dass der­je­nige gewon­nen hat, der es in 90 Minuten am häu­figs­ten geschafft hat, den ein­zi­gen Ball ins geg­ne­ri­sche Tor zu beför­dern. Fußballfans mögen mir die Vereinfachung verzeihen

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Foto: Some rights reser­ved by JoshLawton

Steffen Voß

Über Steffen Voß

Web-Fuchs, Vorsitzender des Vereins für Neue Medien Kiel e.V, Orga beim Kieler WebMontag und dem Kieler BarCamp, bloggt unter kaffeeringe.de und: Sozialdemokrat
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2 Antworten auf Das Parlament ist kein Kaffeekränzchen

  1. Thilo P. sagt:

    Vielleicht eine zutref­fende Beschreibung des Ist-​​Zustandes. Allerdings bezweifle ich zum einen das Funktionieren der Repräsentanz eines Wählerwillens. Zum ande­ren ist es so, dass der Wähler ja Parteien und Abgeordnete wählt — und das ent­schei­dende Gremium, die ent­schei­dende Bühne sollte das Parlament sein. Natürlich soll da kei­ner unvor­be­rei­tet rein­ge­hen. Aber wenn Haltungen schon vor­her fest­ste­hen, kön­nen wir das Parlament auch ganz abschaf­fen — dann stö­ren Repräsentanz oder Direktmandate auch nur den per­fek­ten Ablauf. Es gibt einen gro­ßen Beamtenapparat, wir brau­chen dann auch keine Minister, mit Ministergehältern und Fuhrpark und keine Sitzreihen. Dann kön­nen die Parteien ein­fach nur ihre Position zu Papier geben und wie ent­schied wird, wird dann nach Proporz ent­schie­den. Sprich CDUSPD , etc. erhal­ten ein fes­tes Stimmengewicht. Das ganze drum­herum ist dann nur Zirkus,der uns alle zig­mil­lio­nen Euro kos­tet.
    Nein, das ganze par­la­men­ta­ri­sche System macht nur dann Sinn, wenn Entscheidungen so lange offen sind, bis das Parlament als höchs­tes Gremium ent­schei­det. Hier soll der Wählerwille zum Ausdruck kom­men. Und die Parlamentarier sol­len für ihre Wähler so ent­schei­den, wie die Wähler es wol­len. Wobei da ja schon das Problem ist, dass Abgeordnete ja auch nur ihrem Gewissen ver­pflich­tet sind und es kein impe­ra­ti­ves Mandat gibt. Das heisst es gibt zwar ein reprä­sen­ta­ti­ves Parlament, aber keine Repräsentation der WählerInnen. Die Parlamentarier sind total frei in dem wie sie abstim­men. Und so wie Du es zutref­fend beschreibst, bestim­men am ande­ren Ende aus­schließ­lich Ministerien und Parteien die Politik. Ich sage bewußt BESTIMMEN und nicht MITWIRKEN. Es ist ja eher umge­kehrt: Der Bürger wirkt an der Willensbildung von Staat und Parteien mit, spielt aber in dem gan­zen eine unter­ge­ord­nete Rolle.
    Das ist ja auch der Punkt wo Leute auf die Straße gehen, wo sich Wutbürger for­mie­ren, „Echte Demokratie” for­dern, „Empört” sind. Weil das, was sich da abspielt nur eine Farce ist. Man tut so, als gäbe es Demokratie. Dabei hört die Mitbestimmung schon vor der Wahlurne auf. Denn was ich wähle hat gar kei­nen Einfluss dar­auf, wel­che Politik gemacht wird. Es gibt keine Koppelung mei­ner Stimme oder die Stimmen der Mehrheit an eine Umsetzung des­sen oder der Parteiprogramme. Und das Ergebnis ist die viel­be­klagte Politikverdrossenheit. Bürger die sagen: Wir kön­nen ja eh nix ändern sind gar nicht so dumm, son­dern nur des­il­lu­sio­niert und es man­gelt Ihnen an der Phantasie zu Alternativen, jen­seits einer rein par­la­men­ta­ri­schen Demokratie.

  2. H.M. sagt:

    Es gibt in der Tat eine Parallele zur Diskussion über Pairing. Wer vom Parlament nur erwar­tet, dass es abnickt, was vor­her in klei­nen Zirkeln ent­schie­den wurde, der ist ebenso selbst­ver­ständ­lich für Pairing wie für das zu-​​Protokoll-​​geben von Reden und kann die Empörung der Öffent­lich­keit über die Abstimmung zum Meldegesetz nicht nachvollziehen.

    Der Vergleich zum kom­mu­ni­ka­ti­ven System vor Gericht ist inter­es­sant, ich weiß aber nicht, wo er hin­füh­ren soll. Bei Gericht ist eini­ges for­ma­li­siert, aber es ist völ­lig üblich, dass die Beteiligten tat­säch­lich mit­ein­an­der reden, dass man auf die Argumente des ande­ren rea­giert und dass die Redebeiträge die Chance haben, das Ergebnis des Verfahrens zu beein­flus­sen. Wenn abschlie­ßend die getrof­fene Entscheidung münd­lich begrün­det wird, gibt es auch keine Gegenrede mehr, die folgt ggf. in der nächs­ten Instanz.