Willkommen im Spielerparadies Schleswig-Holstein?

Von | 6. August 2012

Der Alleingang des Landes unter der schwarz-gel­ben Vorgängerregierung in der Regelung des Glücksspielmarkts war falsch und ein gol­de­ner Kniefall vor der mil­li­ar­den­schwe­ren Glücksspiellobby. Denn die zu ver­ge­ben­den Lizenzen glei­chen einer Gelddruckmaschine für die Anbieter, was das hohe Interesse und auch die jüngst erklär­te Klagebereitschaft der Anbieter gegen das Land erklärt.

Ohne Frage gehört der Glücksspielmarkt staat­lich gere­gelt. Wäre Glücksspiel ein nor­ma­les Geschäft, lie­ße sich dar­über treff­lich strei­ten. Mit dem Glücksspiel geht jedoch eine gro­ße Suchtgefährdung ein­her, die die sozia­le und wirt­schaft­li­che Existenz der Spielsüchtigen stark gefähr­det. Um so wich­ti­ger ist eine Politik staat­li­cher Suchtprävention, die den Zugang zu Glücksspielen ein­grenzt und regle­men­tiert. Dies darf nicht einem frei­en Markt über­las­sen wer­den.

Die Entscheidung der Vorgängerregierung ist dar­über hin­aus auch unso­li­da­risch gegen­über den ande­ren Bundesländern, führt sie zu einer Konzentration der zu erwar­ten­den Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel in Schleswig-Holstein. Das kann gut für den Landeshaushalt sein, in der Diskussion um den Länderfinanzausgleich kann sich dies jedoch als Bumerang für Schleswig-Holstein erwei­sen.

Die beson­ne­ne Rückkehr des Landes in den Glücksspielstaatsvertrag ist die rich­ti­ge Entscheidung, auch um Schadensersatzforderungen der Glücksspielanbieter zu ver­mei­den. Das Ziel muss eine (bes­se­re) bun­des­wei­te und wei­ter­ge­hend eine euro­pa­weit gel­ten­de ein­heit­li­che und streng regle­men­tie­ren­de Regelung des Glücksspiels sein.

Thomas Lange
Von:

Thomas Lange, 37 Jahre aus Kiel, ist Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Medien & Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein. Er twittert unter @tomkuenstler.

2 Gedanken zu “Willkommen im Spielerparadies Schleswig-Holstein?”:

  1. Knut Voigt

    Moin,

    ich bin geschockt von dei­ner rein aus dei­ner poli­ti­schen Herkunft Motivierten Stellungnahme. Gerade jemand wie du, der sel­ber sehr netz­af­fi­ne ist soll­te es doch bes­ser wis­sen. Das schwarz-gel­be Gesetz hat nicht, wie du behaup­test, dere­gu­liert, son­dern regu­liert wo es kei­ne Regeln gab und wenn Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag bei­tritt, auch wie­der kei­ne Regeln mehr geben wird. Es ist rich­tig, dass man mit den Lizenzen viel Geld ver­die­nen kann, aber wem kommt es denn zu gute? Der Suchtprävention und dem Sport! Diese gro­ßen Einnahmen wird es jetzt nicht geben. Schade für die Vereine im Land und die Prävention.

    Wird es des­halb weni­ger Onlineglücksspiel geben? Nein! Nur das Geld wird wei­ter in Malta oder ande­ren Ländern ein­ge­nom­men.

    Traurig für eine Partei die sich sonst immer so modern gibt.

    Gruß Knut Voigt

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  2. Andy

    Moin moin,
    ich bin auch scho­ckiert dar­über, dass SPD, SSW und die Grünen den Glücksspielstaatsvertrag in Schleswig Holstein wie­der kip­pen wol­len. Ich bin weder CDU, noch FDP Wähler, aber Herr Arp und Herr Kubicki haben hier wirk­lich tol­le Arbeit geleis­tet. Der Vertrag ist durch die EU noti­fi­ziert wor­den, bringt Steuereinnahmen und ist rechts­si­cher. Warum man solch einen Vertrag /​ solch ein Gesetz nun kip­pen will bleibt mir rät­sel­haft. Entweder man hat Spaß Klagen zu bekom­men oder man kann gute Arbeit ande­rer Politiker nicht akzep­tie­ren.

    Kurt Beck hat einen Vertrag geschaf­fen, der weder rechts­si­cher ist, noch von der EU noti­fi­ziert wor­den ist. Klagen wer­den kom­men und die Grauzone wird blei­ben. Aber nach dem Desaster mit dem Nürnburgring, ken­nen wir die Kompetenz und Intelligenz eines Kurt Beck.

    Sofern man sich kei­ne Klagen ein­fan­gen will und einen rechts­si­che­ren Weg gehen will, soll­te man ver­su­chen ande­re Bundesländer für den Vertrag in Schleswig Holstein zu gewin­nen. Alles ande­re wür­de nur noch mehr Chaos ver­ur­sa­chen und even­tu­ell für eine lan­ge Zeit eine undeut­li­che Rechtslage in allen Bundesgebieten schaf­fen. Aber viel­leicht wer­den eini­ge Bundesländer ein­len­ken, wenn die ers­ten Klagen ein­tru­deln oder ver­lo­ren gehen.

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