Landeswahlleiterin: Einsprüche zur Landtagswahl sind unbegründet

Im Umdruck 18/​45 lässt sich der Vorprüfungsbericht der Landeswahlleiterin Manuela Söller-​​Winkler nach­le­sen. Dort wer­den die Einsprüche zur Landtagswahl am 6. Mai 2012 auf­ge­lis­tet und juris­tisch bewertet.

Eine Reihe Menschen hat sich am Status des SSW gestört, jemand beschwert sich über ver­meint­li­che Schützenhilfe der FDP Bundestagsfraktion und eine poli­zei­lich auf­ge­löste NPD-​​Wahlveranstaltung. Ein Einspruchsführer bean­stan­det, dass es für Justizvollzugsanstalten kei­nen beweg­li­chen Wahlvorstände gege­ben habe. Etwas Besonderes, scheint der Einspruch 23 zu sein, der anhand des gerin­gen Stimmensplittings der FDP– und der PIRATEN-​​Wähler im Wahlkreis 4 Flensburg-​​Land ver­mu­tet, dass die Wahl mani­pu­liert wurde, um die Wahlbeteiligung höher darzustellen:

„Soweit über­haupt aus dem Einspruch erkenn­bar, hält der Einspruchsführer die Zahl der auf diese bei­den Parteien ent­fal­le­nen Erststimmen für zu hoch.”

Alle Einsprüche wer­den von der Landeswahlleiterin als unbe­grün­det bewer­tet. Die eigent­li­che Wahlprüfung führt jedoch der Landtag durch. Er ent­schei­det über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.

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Steffen Voß

Über Steffen Voß

Web-Fuchs, Vorsitzender des Vereins für Neue Medien Kiel e.V, Orga beim Kieler WebMontag und dem Kieler BarCamp, bloggt unter kaffeeringe.de und: Sozialdemokrat
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Eine Antwort auf Landeswahlleiterin: Einsprüche zur Landtagswahl sind unbegründet

  1. ML sagt:

    Abwarten