Landeswahlleiterin: Einsprüche zur Landtagswahl sind unbegründet

Im Umdruck 18/45 lässt sich der Vorprüfungsbericht der Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler nachlesen. Dort werden die Einsprüche zur Landtagswahl am 6. Mai 2012 aufgelistet und juristisch bewertet.

Eine Reihe Menschen hat sich am Status des SSW gestört, jemand beschwert sich über vermeintliche Schützenhilfe der FDP Bundestagsfraktion und eine polizeilich aufgelöste NPD-Wahlveranstaltung. Ein Einspruchsführer beanstandet, dass es für Justizvollzugsanstalten keinen beweglichen Wahlvorstände gegeben habe. Etwas Besonderes, scheint der Einspruch 23 zu sein, der anhand des geringen Stimmensplittings der FDP- und der PIRATEN-Wähler im Wahlkreis 4 Flensburg-Land vermutet, dass die Wahl manipuliert wurde, um die Wahlbeteiligung höher darzustellen:

“Soweit überhaupt aus dem Einspruch erkennbar, hält der Einspruchsführer die Zahl der auf diese beiden Parteien entfallenen Erststimmen für zu hoch.”

Alle Einsprüche werden von der Landeswahlleiterin als unbegründet bewertet. Die eigentliche Wahlprüfung führt jedoch der Landtag durch. Er entscheidet über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.

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Steffen Voß

Über Steffen Voß

Web-Fuchs, Vorsitzender des Vereins für Neue Medien Kiel e.V, Orga beim Kieler WebMontag und dem Kieler BarCamp, bloggt unter kaffeeringe.de und: Sozialdemokrat
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Eine Antwort auf Landeswahlleiterin: Einsprüche zur Landtagswahl sind unbegründet

  1. ML sagt:

    Abwarten