Stellungsnahmen zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung trudeln ein

Von | 8. Januar 2013

„WLANs soll man nur geschützt durch ein Passwort betrei­ben. Sonst kann jeder über den Internetzugang böse Dinge tun und du musst dafür gera­de ste­hen.” So erzäh­len es die Eltern ihren Kindern. Doch ist es nicht scha­de, dass man in Städten an jeder belie­bi­gen Stelle ein Dutzend WLAN emp­fan­gen kann, hin­ter denen sich dicke DSL-Leitungen lang­wei­len, wäh­rend die Kanäle der Mobilfunkanbieter mal wie­der heil­los über­for­dert sind?

Diese und ähn­li­che Überlegungen haben wohl dazu geführt, dass die SPD-geführ­ten Landesregierungen in Berlin und Hamburg eine Änderung der Rechtslage über den Bundesrat errei­chen wol­len. In Schleswig-Holstein haben die Piraten einen ent­spre­chen­den Antrag (Drucksache 18/​195) gestellt:

„Aufforderung der LRg [Landesregierung Anm.d.Red.] zur Vorlage eines Gesetzentwurfs im Bundesrat; Ausweitung der Haftungsbegrenzungen des Telemediengesetzes auf Telekommunikationsdienste, Begrenzung der Pflicht der Anbieter von Speicher- oder Durchleitungsdiensten zur Entfernung oder Sperrung von Inhalten sowie zur Verhinderung von Rechtsverletzungen, Ausweitung des Fernmeldegeheimnisses auf die Nutzung von Telemediendiensten, Geltung des Datenschutzes auch für von Telemedienanbietern gesam­mel­te Internet-Protokolladressen, Information der Nutzer über die Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten, Verbot von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers, Umsetzung der euro­päi­schen Regelung zum Schutz vor dem Ausspionieren durch „Spyware” etc., Stärkung des Rechts auf anony­me Internetnutzung durch ein Kopplungsverbot, Schutz der Nutzer vor unan­ge­mes­se­nen Einwilligungsklauseln”

Der Umfang des Antrags beschränkt sich erkenn­bar nicht auf die WLAN-Störerhaftung, son­dern umfasst alle mög­li­chen Fragen der „Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet”. Es geht also nicht nur um die Befreiung der WLAN-Betreiber von der Haftung für ihren Internetzugang, son­dern zum Beispiel auch dar­um, dass die Nutzer den glei­chen Schutz wie die Nutzer von Post und Telefon (Post- und Fernmeldegeheimniss) bekom­men.

Der Antrag wird zur Zeit im Innen- und Rechtsausschuss dis­ku­tiert. Die Fraktionen haben dazu ver­schie­de­ne Expertinnen und Experten ein­ge­la­den, Stellung zu die­sem Antrag zu neh­men. Die schrift­li­chen Stellungnahmen tru­deln nun nach und nach bei der Landtagsverwaltung ein. Bisher ein­ge­gan­gen sind:

  1. Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
  2. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
  3. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes — Zentrale Geschäftsstelle -, Landeskriminalamt Baden-Württemberg
  4. Schleswig-Holsteinischer Richterverband, Der Vorstand
  5. Toppoint e.V., Vorstand
  6. IHK, Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein
  7. Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg
  8. Vodafone GmbH [Update 10.1.2013]

Der nächs­te Termin dazu ist die gemein­sa­me Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses und des Finanzausschusses, am Mittwoch, dem 9. Januar 2013, 14:00 Uhr, im Sitzungszimmer 142 des Landtages.

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