Die Videokamera - Dein Freund und Zuschauer / CC-BY-SA 2.0
Der Landtag beschäftigt sich nach einem Antrag der Fraktion der Piratenpartei im letzten Jahr mit Videoüberwachung in Regionalbahnen. Demnach hatte das Land die Ausrüstung der Züge mit Videoüberwachung zum Teil der Ausschreibung für die Strecken im Land gemacht, ohne sich über Wirkung und Kosten im Klaren zu sein.
In einer Stellungnahme hat die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft (LVS) darauf hingewiesen, dass ihr keine Studien über die Wirksamkeit von Videoüberwachung in Regionalzügen bekannt sei und dass das auch schwierig nachzuweisen sein: „Es ist zu vermuten, dass dieser Nachweis aufgrund der geringen Kriminalitätsraten im Nahverkehr schwierig wäre.”
Sie werden eher vom Blitz getroffen, als im Zug überfallen
Tatsächlich hatte eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) ergeben, dass es in den letzten Jahren vier bis neun Gewaltdelikte in Bahnen pro Jahr in Schleswig-Holstein gegeben hat. Ob das tatsächlich die Oma ist, die überfallen wurde, oder ob es Fußball-Fans gewesen sind, die aneinander geraten sind, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht hervor. Und zur Einordnung: Alleine Regionalbahn Schleswig-Holstein und Nord-Ostsee-Bahn transportieren gemeinsam über 40 Millionen Personen pro Jahr. Und zum Vergleich: Im Autoverkehr werden jedes Jahr 15.000 Menschen in Schleswig-Holstein verletzt und über 100 getötet. Die Gefahr, dass einer Person in einem Zug etwas passiert, ist ungefähr so groß, wie vom Blitz getroffen zu werden, stellt Dr. Patrick Breyer in einem Kommentar fest.
Die Bundespolizei ist natürlich für die Videoüberwachung. Sie legt auch ganz andere Zahlen als die Landesregierung vor und beruft sich sogar auf den Terroranschlag von Madrid, um die Dringlichkeit für das ländliche Schleswig-Holstein festzustellen. Sie rechnet in ihre ungefähr 8500 Delikte das gesamte Bahnumfeld samt der 180 Bahnhöfe und Parkplätze und jegliche Art Fälle mit ein. Hauptsächlich sind das Fälle, in denen Menschen gar nicht bedroht wurden. Denn die Bundespolizei zählt auch Diebstahl und Sachbeschädigungen mit. Nur 3 – 4% der Fälle sind Körperverletzungen und Raub. Und wie viele davon tatsächlich im Zug stattfinden, wo zukünftig die Kameras filmen sollen, sagt sie mit ihrer aufgeblasenen Statistik nicht. Aber das hatte die Landesregierung bereits beantwortet: 4 – 9 Fälle.
Ut aliquid fiat: Sicherheitsesoterik
Trotzdem behauptet die Bundespolizei: „Die Videoüberwachung in Zügen ist ein wirksames und unverzichtbares Mittel, um die Sicherheit für Reisende zu erhöhen und bei Straftaten eine Strafverfolgung zu gewährleisten.” Das ist pure Sicherheitsesoterik: erst wird eine große Gefahr konstruiert und dann eine Maßnahme mit zweifelhaftem Nutzen vorgeschlagen. Dass man so alles rechtfertigen kann, darauf macht auch Robert Rothmann vom „Internationalen Forschungsinstitut für Medien, Kommunikation und kulturelle Entwicklung, Mediacult”, in seiner Stellungnahme leicht zynisch aufmerksam:
„In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass die Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen sowieso umgesetzt wird und zwar völlig losgelöst von den eingeholten Gutachten und auch ohne weitere Evaluation. An dieser Stelle möchte ich den Verantwortlichen zu diesem Schritt gratulieren ̶ sie liegen damit absolut im internationalen Trend. Unabhängig von Fragen über Datenschutz und Effektivität ist Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln mittlerweile Standard.
Zu berücksichtigen bleibt, dass die installierten Kameras das Setting auch tatsächlich lückenlos überwachen und dabei über ausreichend gute Bildqualität verfügen. Zudem empfehle ich den zusätzlichen Einsatz „intelligenter” Videoanalyse zur Gesichtserkennung sowie Verhaltensanalyse zur automatisierten Alarmierung der Sicherheitsbehörden im Anlassfall. Dabei ist darauf zu achten, dass ausnahmslos (!) jede Person bei Betreten der Zuggarnitur in ausreichender Qualität frontal erfaßt wird. Die gespeicherten Videodaten sollten automatisiert mit externen Datenbanken über gesuchte Tat- und Terrorverdächtige abgeglichen werden.
Auch eine Kombination mit Audioüberwachung zur Detektion verdächtiger Geräusche (Schütteln von Sprühdosen, Hilferufe vergewaltigter Frauen) sollte angedacht werden. Werden diese Aspekte nicht berücksichtigt oder sollte sich vielleicht sogar herausstellen, dass die Technologie noch gar nicht ausgereift genug ist, um sie tatsächlich zur Anwendung zu bringen, kann ich ihnen versichern, dass das von ihnen installierte Videoüberwachungssystem bereits jetzt als veraltet gilt und weder auf Opfer- noch auf Täterseite großen Eindruck machen wird. In diesem Fall wären sie wohl besser beraten, eine Werbeagentur mit der Durchführung einer Imagekampagne zu beauftragen.”
In der Landtagsdebatte beharrte der Abgeordnete Kai Vogel (SPD) trotzdem darauf, dass es ein Problem gäbe und relativierte aber: Die Videoüberwachung müsse in ein Sicherheitskonzept eingebettet sein:
„Eine Haltung des Hinschauens, wie von meiner Kollegin Simone Lange gefordert, gutes, geschultes Personal an Bord der Züge, eine Ausleuchtung, die Angsträume reduziert und weitere Maßnahmen können – und müssen! – hinzukommen.”
Die CDU ist natürlich für die Videoüberwachung. Als Hauptargument nennt Axel Bernstein: Die Leute fühlten sich damit sicherer.
Vielleicht sich die Reisenden nicht auch sicherer fühlen könnten, wenn man ihnen nicht ständig einreden würde, dass Regionalbahnen Todesfallen sind. Wenn die Regierung und Landtagsfraktion also der Meinung sind, dass sie Geld anders nicht los werden und es für technische Extras im Regionalverkehr übrig haben, dann sollte sie kostenloses WLAN in den Regionalbahnen anfordern. Solange es aber kein Kriminalitätsproblem gibt, braucht man auch kein umfassendes Konzept, um es zu lösen.
Links
- Landtagsinformationssystem: Vorgang zum Antrag der Fraktion der Piratenpartei