Schön und problemlos postbar: Ein leerer Strand | Foto: Pascal Willuhn - CC BY 2.0
„Wenn das der Klimawandel ist, den lass ich mir gern gefallen!“, so ähnlich denkt wohl so mancher im Norden angesichts des Supersommers, den wir im Land zwischen den Meeren in diesem Jahr erleben konnten. Wochenlang Temperaturen an die 30°C, von den andernorts auszuhaltenden Gewittern und anderem Ungemach — Folgen desselben Klimawandels übrigens — war wenig zu spüren. Das Superwetter zur Ferienzeit hinterließ nicht nur im Gesicht und auf dem Rücken unvorsichtiger Strandurlauber seine Spuren. Im Zeitalter allgegenwärtiger Smartphones sind auch die Facebook-Pinnwände und Twitter-Timelines derselben unvorsichtigen Urlauber voll von Urlaubsimpressionen.
Der letzte Satz provoziert natürlich Augenrollen: Die Juristen wieder! Was soll denn falsch sein an ein paar harmlosen Strandimpressionen für die daheimgebliebenen? An sich ist daran natürlich gar nichts auszusetzen, nur sollten die Motive sorgfältig gewählt und manches im Zweifel unfotografiert bleiben.
Auch der Nord- und Ostseestrand ist nämlich kein „rechtsfreier Raum“. Es gelten dieselben Regeln, die jeder aktive Nutzer von Facebook oder Twitter im Schlaf herbeten können sollte: Bei identifizierenden Fotografien müssen die Abgebildeten gefragt werden, bevor ein Foto veröffentlicht werden soll, und sei die Veröffentlichung noch so „privat“! Wenn Kinder zu sehen und zu erkennen sind, müssen deren Eltern zustimmen, bevor ein Foto online gestellt wird! Das gilt natürlich auch dann, wenn auch der eigene Nachwuchs mit abgebildet ist.
Übrigens kann nicht nur die Veröffentlichung, sondern auch schon das bloße Fotografieren anderer in Strandsituationen rechtlich bedenklich sein. Identifizierende Fotos sind personenbezogene Daten. Sind diese öffentlich zugänglich – wie zum Beispiel am Strand – so dürfen sie grundsätzlich erhoben und auch (etwa auf einer Digitalkamera) gespeichert werden. Dies gilt aber nicht, wenn ein offensichtliches Interesse des Betroffenen entgegensteht. Denken wir an nackte Kinder, die am Strand herumtollen: Nicht erst seit dem „Fall Edathy“ wissen wir, dass solche Fotos nicht unbedingt nur in Familienalben landen. Man kann durchaus von einem entgegenstehenden Interesse ausgehen.
Kinder sind hier ohnehin ein wichtiges Thema, und zwar eines, das über die „Einwilligungsfrage“ hinausgeht: Auch wenn der Jurist grünes Licht gibt, so lange es um die Veröffentlichung der von Fotos der eigenen Sprösslinge geht, sollte der gesunde Menschenverstand Zurückhaltung gebieten: Wie würden es heutige Eltern wohl finden, wenn Fotos Ihres allerersten Strandbesuchs seit 30 Jahren weltweit abrufbar wären? Eben.
4 Gedanken zu “Strandleben 2.0: Wenn Urlaubsfotos zum Ärgernis werden”: