Der wilde Norden - Kommentar zur Neufassung des LNatSchG

Von | 20. Oktober 2015

Schleswig-Holstein soll wil­der wer­den. Anfang 2016 will der Landtag über eine Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes abstim­men. Beim 21. Naturschutztag in Rendsburg erklär­te Umweltminister Robert Habeck: „Wenn wir Akzeptanz für mehr Wildnis in Schleswig-Holstein errei­chen wol­len, müs­sen wir die Menschen ein­bin­den. Sie müs­sen Wildnis als etwas Faszinierendes haut­nah erle­ben kön­nen”. Das klang nach mehr Freiheit.

Wildnis ist für mich, wenn ich nach einem Tagesmarsch auf einer Anhöhe ste­he, um kilo­me­ter­weit zu gucken, mich dann 360 Grad um die eige­ne Achse dre­he, ohne ein Zeichen für Zivilisation zu sehen, also kei­ne Bauten, weder ein Gipfelkreuz noch einem Strommast, ja, nicht mal den Kondensstreifen eines Flugzeuges am Himmel. Verletzungen oder eine plötz­lich auf­tre­ten­de Krankheit wach­sen dort rasch zur huma­ni­tä­ren Katastrophe aus. Das ist fas­zi­nie­rend anders als daheim.

Faktisch exis­tiert bei uns in Schleswig-Holstein die­se Art von Wildnis nicht mehr. Für die Allgemeinheit beschränkt sich wil­des Naturerleben auf ver­spreng­te Gebiete unter­schied­li­chen Schutzfaktors, die groß­zü­gig hoch­ge­rech­net kaum mehr als acht Prozent der Landesfläche aus­ma­chen. Einiges davon ist für mich gesperrt. Der Entwurf zu einer Novelles des Landesnaturschutzgesetzes sieht nun vor, zwei Prozent der Landesfläche in Wildnisgebiete zu ent­wi­ckeln. Damit ver­grö­ßert sich mein Erholungsgebiet jedoch nicht, denn Habeck stellt sich dar­un­ter eine „Vertiefung bestehen­der Gebiete“ vor, was den Ausschluss der Öffentlichkeit zur Folge haben wird, um „die Natur weit­ge­hend unbe­ein­flusst von mensch­li­chen Nutzungen” (§12 Biotopverbund) zu erhal­ten.

Am Wegrand Pause zu machen, ist im Naturschutzgebiet erlaubt, sofern ich bloß ras­te und das dem ein­fa­chen Lagern ent­spricht. Es darf aber nicht nach Kampieren aus­se­hen, denn das gilt deutsch­land­weit als Straftat. Will ich außer­halb die­ser Zonen in Wald und Flur wild cam­pen, sagt mir das aktu­el­le LNatSchG, muss ich dazu „pri­vat­recht­lich befugt sein“ und es dür­fen „kei­ne ande­ren Rechtsvorschriften ent­ge­gen­ste­hen“ (§ 37; 2). Im Klartext heißt das, ich brau­che Erlaubnis. Habe ich die nicht, ris­kie­re ich Bußgeld. Auch dar­an wird die Gesetzesnovelle nichts ändern.

In die­sem Punkt müht sich die Kampagne „Wildes Schleswig-Holstein“ von der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein mit ihrem Schirmherrn Robert Habeck um Ausgleich. Auf deren Internetportal fin­den wir die Koordinaten von 15 Übernachtungsplätzen. Sie dür­fen von Wanderern oder Radfahrern mit maxi­mal zwei Zelten zu jeweils drei Personen belegt wer­den. Dafür brauch­te es kei­ne Gesetzesänderung. Es han­delt sich um offi­zi­ell geneh­mig­te Plätze an Wegrändern oder auf Privatgrund, ganz im Sinne des LNatSchG. Einen davon nutz­te der Umweltminister bei sei­ner som­mer­li­chen Promotiontour, um „sym­bo­lisch den Gedanken des skan­di­na­vi­schen Jedermannsrechts mit nach Schleswig-Holstein“ zu brin­gen.

Querfeldein stie­feln wie bei­spiels­wei­se in Norwegen ist bei uns nicht erlaubt. In frei­er Landschaft darf sich zum Erholungszweck nur auf­hal­ten, wer auf Wegen bleibt. Dieses restrik­ti­ve Betretensrecht wird mit der Novelle an groß­zü­gi­ge­re Regelungen ande­rer Bundesländer ange­passt. Sobald Schleswig-Holsteins Äcker abge­ern­tet sind und auf Grünland nichts mehr wächst, soll ich sie nach Lust und Laune betre­ten dür­fen (§ 30). Dieser ange­deu­te­te Wink in Richtung Allemannsrett ist in der Tat kaum mehr als ein sym­bo­li­scher Akt. Und so bleibt es dabei: Der echt wil­de Norden fängt für mich Höhe Padborg an.

 

 

 

 

panama
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das; Abk. f. Panorama (griech.). Unter diesem Namen postet Daniela Mett vermischte Nachrichten aus der bewohnten Welt des Nordens. Die ausgebildete Magazinjournalistin berichtet frei und unabhängig. Sie hat sich in 30 Berufsjahren spezialisiert auf Reportagen und Interviews - www.panama-sh.com.

5 Gedanken zu “Der wilde Norden - Kommentar zur Neufassung des LNatSchG”:

  1. Tobias Langguth

    Für uns Menschen mag die Erholung im Mittelpunkt ste­hen, dar­um geht es bei der Einrichtung der Wildnisgebiete nicht. Deswegen sind sie auch Teilmenge des Biotop-Verbundes: sie sol­len Pflanzen und Tieren einen Rückzugsorten ohne Einfluss des Menschen bie­ten, in denen sich die evo­lu­tio­nä­ren und bio­lo­gi­schen Prozesse frei ent­fal­ten kön­nen. Dies soll eine gewis­se Natürlichkeit unse­rer Ökosysteme bewah­ren und auch als Referenz zur Kulturlandschaft die­nen — gera­de im Zuge des Klimawandels wer­den sol­che Referenzflächen sehr wich­tig.
    Aber natür­lich fin­det man in Schleswig-Holstein kei­ne völ­lig unbe­ein­fluss­ten Flächen mehr. Sowas exis­tiert in Mitteleuropa schlicht nicht mehr. Dies soll­te uns aber moti­vie­ren die weni­gen, noch annä­hernd „wil­den” Flächen ganz beson­ders zu schüt­zen. Es ist alles was uns von der ursprüng­li­chen Natur zwi­schen den Meeren geblie­ben ist.

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    1. panamapanama Post author

      Freie Entfaltung für evo­lu­tio­nä­re und bio­lo­gi­sche Prozesse wäre pri­ma. Da bin ich dabei. Doch mit der „Vertiefung bestehen­der Biotope” wer­den mei­ner Befürchtung nach aus­ge­wähl­te Tiere und Pflanzen sub­ven­tio­niert, genau­so wie anders­wo die Landwirte, Autofahrer, Investoren. Wieder erlernt wer­den soll aber doch, Balance zu hal­ten, Achtsamkeit, Respekt und Verantwortungsbewusstsein gegen­über Ökosystemen zu ent­wi­ckeln. Dafür hät­te ich gern ein klei­nes, wil­des Testgelände, viel­leicht mit der Möglichkeit, am Ziel mei­nes Tagesmarsches zur Belohnung an einem Platz mei­ner Wahl cam­pen zu dür­fen oder in einer Hytte — wenn es denn sein muss, gegen Gebühr und nach vor­he­ri­ger Anmeldung. Aber nicht am Wegrand, neben Parkplätzen oder auf pri­va­tem Hofgelände wie es das „wil­de Schleswig-Holstein” vor­schlägt son­dern mit­ten­drin in der Wildnis.

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      1. Tobias Langguth

        Bei der „Vertiefung” geht es mei­ner Beobachtung weni­ger dar­um bestimm­te Arten zu bevor­zu­gen — in „Wildnis”-Gebieten soll die Pflege tat­säch­lich ein­ge­stellt wer­den — als mehr um die poli­ti­sche Botschaft, dass dafür kei­ne zusätz­li­chen Schutzgebiete geschaf­fen wer­den. So soll dem poten­ti­el­len Widerstand von Bauernverband & Co. direkt der Wind aus den Segeln genom­men wer­den.
        Bezüglich der wil­den Campen in ech­ter Wildnis gebe ich aber Recht. Das ” wil­de SH” ist nur ein Marketinggag.

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  2. Schnitzler

    Herr Habeck soll­te mehr über die zum Teil völ­lig falsch erteil­ten Subventionen aus Brüssel für nicht tier­ge­rech­te Grossbetriebe mit Massentierhalltung die mit ihren Abfällen die Böden und die Natur belas­ten nach­den­ken und für Abhilfe sor­gen.

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