Ein Blick in die Glaskugel – Welches Wahlrecht bekommt Schleswig-Holstein?

Von | 20. Februar 2011

Die Experten haben gespro­chen und es an deut­li­cher Kritik nicht man­geln las­sen. Nun liegt der Ball im Parlament, das bis Ende Mai ein neu­es, ver­fas­sungs­ge­mä­ßes Wahlrecht schaf­fen muss. Der Landtag soll in sei­ner März-Tagung das neue Wahlrecht ver­ab­schie­den.

Wer sich einen Rest an Idealismus (und Naivität) bewahrt hat, wür­de ange­sichts der viel­fäl­ti­gen und teils grund­le­gen­den Kritik in der Ausschussanhörung ver­mu­ten, dass die Fraktionen nun in sich gehen, die Argumente wägend einen sach­ge­rech­ten Kompromiss aus­han­deln. Neue Verhandlungen gibt es bis­lang aller­dings nicht. Aber in den letz­ten Tagen haben Landtagspräsident Geerdts und die SPD-Fraktion mit öffent­li­chen Äußerungen die Debatte wie­der in die Schlagzeilen gebracht.

Zeit für einen Blick in die Glaskugel: Kommt nun Bewegung in die Sache? Wo liegt Spielraum für Kompromisse? Was wird am Ende her­aus­kom­men? (für Eilige: Die Auflösung steht erst ganz am Ende)

Interessen der Parteien

Einigkeit besteht zwi­schen den Fraktionen allein dar­in, zukünf­tig Überhangmandate voll­stän­dig durch Ausgleichsmandate zu kom­pen­sie­ren, damit das Wahlrecht nie wie­der die Wahlmehrheit zur Parlamentsminderheit macht. Die ver­blie­be­nen Hauptstreitpunkte sind die Zahl der Wahlkreise, Ein- oder Zweistimmenwahlrecht und der Wahltermin. Für wei­ter­rei­chen­de Änderungen feh­len Zeit und poli­ti­scher Wille. Und die übri­gen Streitpunkte – Wahlrecht mit 16, Sitzzuteilung nach D’Hondt oder Sainte-Laguë, zuläs­si­ge Abweichung der Wahlkreisgrößen – sind letzt­lich unter­ge­ord­ne­te Verhandlungsmasse.

Wie vie­le Wahlkreise?

Paradoxerweise ist ein Kompromiss bei der Zahl der Wahlkreise gleich­zei­tig am leich­tes­ten und am unwahr­schein­lichs­ten. Grüne/​SSW wol­len nur 27, CDU/​FDP 35 Wahlkreise statt bis­her 40. Die SPD hat am Freitag 33 Wahlkreise und 34 Listenmandate vor­ge­schla­gen, wodurch die Regelgröße des Landtages auf 67 Abgeordnete sin­ken wür­de. Weder 35 noch 33 Wahlkreise wür­den zukünf­tig extre­me Aufblähungen des Landtages ver­hin­dern. Die Anzahl mög­li­cher Überhangmandate wür­de zwar um fünf bzw. sie­ben im Vergleich zu den jetzt 40 Wahlkreisen sin­ken, der vor­ge­se­he­ne Vollausgleich durch Ausgleichsmandate wür­de die­sen Effekt aber mehr oder min­der auf­wie­gen, da jedes Überhangmandat regel­mä­ßig mit zwei bis drei Ausgleichsmandaten aus­ba­lan­ciert wer­den muss. Die Vorschläge von CDU/​FDP/​SPD sind, weil sie bewusst gro­ße Landtage in Kauf neh­men, nicht nur poli­tisch frag­wür­dig, sie erfül­len auch die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts nicht. Deshalb soll die Regelgröße von 69 Abgeordneten aus der Verfassung gestri­chen wer­den, damit einem das Landesverfassungsgericht nicht noch ein­mal in die Suppe spu­cken kann.

Der poli­ti­sche Flurschaden wäre gleich­wohl groß, wenn sich auch nach der kom­men­den Landtagswahl deut­lich mehr als 69 Abgeordnete im Parlament tum­meln. Wer die­ses Risiko ein­geht, muss star­ke wider­stre­ben­de Beweggründe haben. Mehr Abgeordnete heißt mehr Posten und mehr Geld für die Parteikasse. Dieses Motiv ist aber bei ein­zel­nen Parteien unter­schied­lich stark. Die Grünen kön­nen auf deut­li­che Stimmenzuwächse bei der nächs­ten Wahl rech­nen, weg­fal­len­de Ausgleichsmandate wer­den mit regu­lä­ren Mandaten aus­ge­gli­chen, man kann gelas­sen sein. Bei der CDU ist offen, ob sie bes­ser abschnei­det; ohne Überhangmandate dro­hen ein Drittel der jetzt 34 Mandate weg­zu­bre­chen. Noch düs­te­rer sind die Aussichten der FDP: Sie könn­te die Hälfte der Stimmen und, fal­len kei­ne Ausgleichsmandate an, bis zu zwei Drittel der Mandate ein­bü­ßen.

Am schwers­ten wiegt das Interesse der gro­ßen Parteien CDU und SPD an einer mög­lichst hohen Zahl von Wahlkreisen. Direktmandate brin­gen Prestige und poli­ti­sches Kapital für Partei und erfolg­rei­che Kandidaten. Diese poli­ti­sche Ressource ist nur für CDU und SPD von Bedeutung, da (bis auf Weiteres) nur sie Direktmandate zu errin­gen in der Lage sind. Last but not least: Je weni­ger Wahlkreise es gibt, des­to mehr Abgeordnete bzw. Kandidaten wer­den sich im Vorfeld in inner­par­tei­li­che Konkurrenzkämpfe bege­ben müs­sen, poli­ti­sche Claims wer­den völ­lig neu abge­steckt. Das wird zu Unruhe und vie­len frus­trier­ten Verlierern und ent­spre­chend umkämpf­ten Listenparteitagen füh­ren. Jeder Wahlkreis mehr lässt ein wenig Druck aus dem Parteikessel. Da die Fraktions- auch die Parteivorsitzenden sind, wird klar, war­um CDU und SPD an die­ser Stelle mau­ern und Zuflucht zu der – argu­men­ta­tiv schwach­brüs­ti­gen, aber ver­ein­zelt gestütz­ten – Behauptung suchen, die Zahl von Direktmandaten dür­fe von Verfassung wegen nicht klei­ner als die der Listenmandate sein. Diese Strategie lässt wenig Raum für einen Kompromiss zwi­schen allen Parteien, der bei 30 bis 32 Wahlkreisen lie­gen könn­te.

Wann wird gewählt?

Berücksichtigt man sowohl sach­li­che als auch tak­ti­sche Erwägungen, wird die nächs­te Landtagswahl im Februar oder März 2012 statt­fin­den. Warum? Für die Streichung der Verfassungsvorgabe von 69 Abgeordneten braucht es eine 2/3-Mehrheit. Die SPD will das damit in ihren Händen lie­gen­de Erpressungspotenzial nut­zen und hat ihre Zustimmung an die Einigung auf einen mög­lichst frü­hen Wahltermin geknüpft. Die SPD will im November 2011 wäh­len, Schwarzgelb erst im September 2012. Unüberbrückbar? Keineswegs: Die Landeswahlleiterin hat den Wunschtermin der SPD — 13.11.2011 — und auch den fol­gen­den Sonntag raus­ge­schos­sen, weil dann die „stil­len“ Feiertage Volkstrauertag und Totensonntag sind. Denkbar wäre zwar der 27.11., doch dar­auf wird sich Schwarzgelb schon aus Gründen der Gesichtswahrung nicht ein­las­sen. Anschließend kom­men Adventszeit und Weihnachtsferien, die sind für Wahlen tabu. Realistisch kommt damit ein Wahltermin erst ab Februar in Betracht.

Das Beharren der Regierungskoalition auf eine Wahl erst im August oder September kann man getrost als tak­ti­sche Verhandlungsposition bezeich­nen. Denn bei einem Wahltermin nach den Sommerferien müss­te die Regierung als eine ihrer letz­ten Amtshandlungen vor den Sommerferien die Pflöcke für den nächs­ten Landeshaushalt ein­schla­gen und all die schmerz­haf­ten Einsparungen benen­nen, mit denen das struk­tu­rel­le Haushaltsloch gestopft und der Pfad zur Einhaltung der Schuldenbremse ein­ge­hal­ten wer­den soll. Das wür­de im ohne­hin abseh­bar schwie­ri­gen Wahlkampf der Regierungskoalition als zusätz­li­che Spaßbremse wir­ken. Da in den Sommerferien nicht gewählt wer­den kann und auch eine Konstituierung des Landtages in den Ferien untun­lich ist, liegt ein Wahltermin spä­ter als Mai nicht im Interesse von CDU und FDP. Weil die SPD das weiß, wird sie sich einen frü­her gele­ge­nen Wahltermin kaum abhan­deln las­sen. Damit bleibt ein Zeitkorridor Februar bis April 2011 übrig, wobei man noch die drei in den Osterferien lie­gen­den Sonntage her­aus rech­nen muss und wohl auch noch die letz­ten bei­den Aprilsonntage, um die hei­ße Wahlkampfphase aus den Osterferien her­aus­zu­hal­ten.

Weil man der Regierungskoalition offen­bar jede Hinterhältigkeit zutraut, woll­te die SPD den Wahltermin in die Verfassung auf­neh­men. Die Verfassungsästheten haben bei der Anhörung die Nase gerümpft; und es war klar, dass CDU und FDP nicht mit­ma­chen. Wenig über­ra­schend ist die SPD nun von die­ser Forderung abrückt, will eine ande­re Form ver­bind­li­cher Übereinkunft über den Wahltermin tref­fen.

Eine oder zwei Stimmen?

Die klei­nen Parteien hän­gen am Zweistimmenwahlrecht, den gro­ßen ist es läs­tig, zumal sie – ver­mut­lich irrig – glau­ben, dass mit der Zweistimme gesplit­te­te Stimmen bei einer Rückkehr zum Einstimmenwahlrecht wie­der bei Ihnen lan­den, bis­he­ri­ge Erststimmen- also zukünf­ti­ge Zweitstimmenergebnisse wer­den.

Das Landesverfassungsgericht hat die Rückkehr zum Einstimmenwahlrecht aus­drück­lich als einen Hebel zur Vermeidung von Überhangmandaten ins Spiel gebracht. Weil die gro­ßen Parteien an den Wahlkreisen und die klei­nen Parteien am Zweistimmenwahlrecht hän­gen, bie­tet sich ein Tauschgeschäft an: CDU und SPD stim­men einer Reduzierung der Wahlkreise auf unter 35 zu, die klei­nen Parteien sagen dem Zweistimmenwahlrecht Adieu. So auch der neu­es­te Vorschlag der SPD.

Der Verlust der zwei­ten Stimme wäre wohl zu ver­schmer­zen, wenn dadurch ein Wahlrechtskompromiss mög­lich wird. Zwar ermög­licht erst das Zweitstimmenwahlrecht eine ech­te Persönlichkeitswahl, weil der Wähler zwi­schen Kandidaten- und Parteistimme unter­schei­den kann (das scheint CDU und SPD, die stän­dig Loblieder auf die Persönlichkeitswahl anstim­men, offen­bar nicht zu inter­es­sie­ren). Das tat­säch­li­che Wahlverhalten ist in die­ser Hinsicht aber eher ernüch­ternd. Das Stimmensplitting ist meist tak­tisch moti­viert mit dem Ziel, dem favo­ri­sier­ten poli­ti­schen Lager zu Überhangmandaten zu ver­hel­fen (nur weil CDU und FDP in den Wahlkreisen Flensburg und Plön-Nord beim Stimmensplitting effek­ti­ver waren als das rot­grü­ne Lager, hat die Regierungskoalition über­haupt eine Mehrheit im Landtag). Dieses Motiv fällt im zukünf­ti­gen Wahlrecht jedoch weg, weil Überhangmandate voll aus­ge­gli­chen wer­den. Und um die Persönlichkeitswahl zu stär­ken, gibt es bes­se­re Instrumente, etwa das Panaschieren und Kumulieren.

Auszählen nach D’Hondt oder Sainte-Laguë?

Das Sitzzuteilungsverfahren nach D’Hondt bevor­zugt ein­sei­tig gro­ße Parteien, des­halb fin­den SPD und CDU es gut. Doch es ver­stößt gegen das Prinzip der Erfolgsgleichheit aller Wählerstimmen. Das Landesverfassungsgericht hält das Verfahren des­halb für pro­ble­ma­tisch. Mit dem Sainte-Laguë-Verfahren steht eine bes­se­re Alternative bereit. Sämtliche Experten auf der Wahlrechtsanhörung haben für den Abschied von D’Hondt plä­diert, einer der Experten hat in einem sehr lesens­wer­ten Beitrag noch ein­mal nach­ge­legt und die man­dats­re­le­van­ten Verzerrungen auf­ge­zeigt, zu denen D’Hondt bei zurück­lie­gen­den Landtagswahlen geführt hat. Wenn Ausschussanhörungen irgend­ei­nen Sinn haben sol­len, und wenn SPD, CDU und FDP noch einen Funken Redlichkeit und poli­ti­scher Glaubwürdigkeit für sich in Anspruch neh­men wol­len, muss zukünf­tig nach dem Sainte-Laguë-Verfahren gewählt wer­den. Die SPD hat dies offen­bar ein­ge­se­hen und ist umge­schwenkt. Das hat nichts mit Entgegenkommen zu tun, son­dern ist der ein­zi­ge Weg, sich nicht der Lächerlichkeit preis­zu­ge­ben.

Abweichung der Wahlkreisgröße

Etwas für Liebhaber des Wahlrechts ist die Frage, wie weit die Größe eines Wahlkreises von der mitt­le­ren Größe höchs­tens abwei­chen darf und ob Richtschnur die Gesamtbevölkerung oder die Zahl der Wahlberechtigten sein soll. Bislang sind 25 Prozent Abweichung erlaubt. Das Verfassungsgericht ver­langt gerin­ge­re Abweichungen, vor­ge­schla­gen sind 15 und 20 Prozent. Elementare poli­ti­sche Interessen der Parteien sind von die­ser Frage nicht betrof­fen, die Neuzuschneidung der Wahlkreise ist aber umso ein­fa­cher, je grö­ßer der Abweichungskorridor ist. Man wird sich des­halb auf eine 20-Prozent-Grenze eini­gen.

Wählen schon mit 16?

Die SPD möch­te Jugendliche mit 16 an die Wahlurnen las­sen, Grüne, SSW und Linke sind auch dafür. Bei CDU und FDP stößt man auf tau­be Ohren, gera­de die CDU fürch­tet wohl, dass die Jugendlichen unter­pro­por­tio­nal kon­ser­va­tiv wäh­len wür­den. Die Forderung wird des­halb aller Voraussicht nach unter den Tisch fal­len, zumal sie nichts mit den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts zu tun hat und für ein ver­fas­sungs­ge­mä­ßes Wahlrecht irrele­vant ist.

Was kommt am Ende raus?

Der Landtagspräsident bie­tet sich wei­ter als Vermittler an und wünscht sich einen Wahlrechtskonsens. Es wird sicher wei­te­re Verhandlungen geben. Allerdings hat der Präsident sich in sei­nem letz­ten Interview für ein Gleichgewicht von Direkt- und Listenmandaten und gegen eine Koppelung von Wahlrechtsreform und Festlegung des Wahltermins aus­ge­spro­chen. Damit hat er in zwei zen­tra­len Punkten Partei ergrif­fen und wird kaum noch als „ehr­li­cher Makler“ zwi­schen den Landtagsfraktionen agie­ren kön­nen. Ein Konsens wird damit noch unwahr­schein­li­cher, als er auf­grund der tak­ti­schen Ausgangslage und dem Stand der poli­ti­schen Kultur in Schleswig-Holstein ohne­hin schon ist.

Was folgt aus alle­dem? Es zeich­nen sich drei denk­ba­re Szenarien ab:

Szenario 1: Die Belgien-Koalition

Die Konsensbemühungen schei­tern, ins­be­son­de­re weil eine Einigung über die Zahl der Wahlkreise einen ech­ten Kompromiss vor­aus­set­zen wür­de, zu dem SPD und CDU augen­schein­lich nicht bereit sind. Schwarzgelbrot einigt sich auf Folgendes: 34 bis 35 Wahlkreise, Streichen der Regelgröße 69 aus der Verfassung, Wahltermin Februar/​März 2012, Sainte-Laguë-Verfahren, Abweichung der Wahlkreisgrößen max. 20 Prozent, Wahlalter 18; offen: Ein- oder Zweistimmenwahlrecht (je nach Durchsetzungsvermögen der FDP, Tendenz: Zweistimmenwahlrecht).

Wahrscheinlichkeit: hoch

Szenario 2: Konsens

Alle (evt. außer Linke-Fraktion) eini­gen sich auf: 30 bis 32 Wahlkreise, Streichen der Regelgröße 69 aus der Verfassung (und ggf. auf Klarstellung, dass es weni­ger Direkt- als Listenmandate geben darf), Wahltermin Februar/​März 2012, Sainte-Laguë-Verfahren, Abweichung der Wahlkreisgrößen max. 20 Prozent, Wahlalter 18, Einstimmenwahlrecht.

Wahrscheinlichkeit: gering

Szenario 3: Jamaika plus SSW

Pokert die SPD beim Wahltermin zu hoch, um unbe­dingt noch 2011 wäh­len zu kön­nen, ist auch noch die Konstellation denk­bar, bei der Schwarzgelb die Grünen und den SSW ins Boot holt (das reicht für eine ver­fas­sungs­än­dern­de Mehrheit). Ergebnis könn­te ein Wahlrecht wie im Szenario 2 sein. Da die SPD aber jüngst Kompromissbereitschaft beim Wahltermin signa­li­siert hat, gilt:

Wahrscheinlichkeit: sehr gering

Besonders bei den Szenarien 2 und 3 ist noch denk­bar, dass man den Kompromiss aus­drück­lich als Übergangswahlrecht bezeich­net und damit gegen Kritik abschirmt. Gleichzeitig könn­te man für die nächs­te Wahlperiode die Einrichtung einer Enquetekommission ver­ein­ba­ren, die sich mit den Umbrüchen im Parteiensystem und Möglichkeiten für mehr Transparenz und direk­te Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler befasst.

Fazit: Der Landtag ist drauf und dran, die Chance zu einem breit getra­ge­nen, sub­stan­zi­ell ver­bes­ser­ten und vom Wahlvolk akzep­tier­ten Wahlrecht zu ver­spie­len. Dann bekä­me Schleswig-Holstein ein Wahlrecht, das über kurz oder lang wie­der zu einem stark auf­ge­bläh­ten Landtag führt, wes­halb über kurz oder lang das Wahlrecht zwar nicht ver­fas­sungs­recht­lich, aber poli­tisch wie­der auf der Tagesordnung ste­hen wird.

Ulf Kämpfer
Von:

Dr. Ulf Kämpfer, 39, ist Jurist, arbeitet und lebt in Kiel

3 Gedanken zu “Ein Blick in die Glaskugel – Welches Wahlrecht bekommt Schleswig-Holstein?”:

  1. Oliver Fink

    Ich hof­fe, dass zumin­dest die Prognose eines Wahltermins im Februar oder März nicht ein­tritt. Mit den übli­chen 6 Wochen Vorlauf eines Landtagswahlkampfs hie­ße das wie­der im Winter zu pla­ka­tie­ren, in den Fußgängerzonen zu wahl­kämp­fen und bei Wind und Wetter Infomaterial zu ver­tei­len. Ich dach­te, das hät­ten wir end­lich hin­ter uns gelas­sen.

    Vielleicht soll­ten alle Parteien mal nicht nur an die Diäten der Abgeordneten und tak­ti­sche Spielereien den­ken, son­dern auch dar­an, dass die ein­fa­chen Parteimitglieder von der Basis dann wohl bei Wetterverhältnissen wie jetzt – oder schlim­mer noch bei Temperaturen um die Null Grad, Wind und Eisregen in den Fußgängerzonen ste­hen. Völlig merk­be­freit die­se Idee.

    In der Zeit zwi­schen November und April soll­ten eigent­lich kei­ne Wahltermine lie­gen. Wenn man sich also nicht auf einen Termin bis Ende Oktober 2011 eini­gen kann, dann soll­ten man bes­ser auch mit kei­nem vor Mai 2012 um die Ecke kom­men. Aber wahr­schein­lich ist bei die­sem Thema eh schon jede Vernunft aller Beteiligten aus­ge­schal­tet und es geht nur noch dar­um, um jeden Preis die Terminfrage zu „gewin­nen”.

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