Geheimnisvolle Wahlkreise?

Von | 23. Mai 2011

Am 19. November 2009 tag­te der Schleswig-Holsteinische Landtag. Tagesordnungspunkt 28 A „Besetzung und Wahl der Mitglieder des Landtags für den Wahlkreisausschuss“ stand an. Dem Plenum lag ein ein­mü­ti­ger Wahlvorschlag aller Fraktionen vor. Der Landtagspräsident ergriff das Wort: „Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vor­ge­se­hen. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 17/​60 zustim­men will, den bit­te ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das ist ein­stim­mig so beschlos­sen.

Das war’s. Mehr wis­sen wir, die Bürger, nicht von der Arbeit des Wahlkreisausschusses. Als inter­es­sier­ter und ein wenig fach­kun­di­ger Bürger fin­de ich noch den Hinweis, dass der Ausschuss für die Wahlkreiseinteilung bei Landtagswahlen zustän­dig ist (§ 17 Landeswahlgesetz) und gewähr­leis­ten soll, dass die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht zu sehr vom Durchschnitt abweicht, der Wahlkreis ein „zusam­men­hän­gen­des Ganzes“ bil­den, sei­ne „Bevölkerungsentwicklung mög­lichst bestän­dig” sein, „Gemeindegrenzen nur aus­nahms­wei­se durch­schnit­ten” wer­den und „ört­li­che Zusammenhänge” mög­lichst gewahrt blei­ben sol­len (§ 16 Landeswahlgesetz).

Wann das Gremium tagt, was dort ansteht, was dort beschlos­sen wur­de – all das bleibt im Verborgenen. Spontan erschließt sich mir nicht, war­um das so sein muss. Schließlich betref­fen Wahlkreise jeden Wählerin und jeden Wähler. Und deren Zuschnitt ist viel­leicht grot­ten­lang­wei­lig, aber bestimmt nicht geheim­nis­voll, das Gesetz regelt alles ziem­lich klar. Also: Warum nicht, wie es die meis­ten Ausschüsse des Landtages regel­mä­ßig machen, öffent­lich tagen? Die Unterlagen ver­öf­fent­li­chen? Die Protokolle ver­öf­fent­li­chen?

Absurd wird es, wenn das Gremium im Streit aus­ein­an­der­geht und der Disput öffent­lich aus­ge­tra­gen wird. Da hagelt es gegen­sei­ti­ge Schuldvorwürfe en mas­se und das mit­le­sen­de Publikum staunt — weil die Grund des Streites im Nebulösen bleibt. Besonders inter­es­sier­te Bürger wis­sen viel­leicht noch, dass der Ausschuss aktu­ell die Aufgabe hat, die Wahlkreise von 40 auf 35 zu redu­zie­ren. Und aus den Presseerklärungen kann man sich müh­sam zusam­men­rei­men, dass die einen das Ergebnis toll fin­den und die ande­ren nicht. Aber mal ehr­lich: Ohne die Karte, ohne die Unterlagen aus der Sitzung — bleibt der Streit ziem­lich vir­tu­ell und zusam­men­hangs­los. Es bleibt mir allen­falls, den Streithähnen und -hen­nen je nach par­tei­li­cher Präferenz zu glau­ben — oder auch nicht.

Kommt also bit­te mal im Kieler Landtag aus der Innenwelt raus in die rea­le Außenwelt und ver­öf­fent­licht die Unterlagen. Und lasst den Ausschuss bit­te zukünf­tig öffent­lich tagen. Das nen­nen wir dann Transparenz und einen klei­nen Schritt zu Open Government.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

7 Gedanken zu “Geheimnisvolle Wahlkreise?”:

  1. HinrichD

    Es gibt doch so ein schö­nes Informationsfreiheitsgesetz. Damit müss­te man doch an die gewünsch­ten Informationen kom­men.

    Hinrich

    Reply
    1. Swen Wacker Post author

      @Hinrich Schöner wäre es ja, wenn sol­che Dinge gleich von sich aus öffent­lich gemacht wer­den. Das spart ja auch unge­mein Mühe beim Kopieren der Akten und kos­tet kei­ne wirk­li­che zusätz­li­che Mühe. Aber in der Sache ist der Weg über das Informationsfreiheitsgesetz schon ein guter Tipp.

      Reply
  2. Kai Dolgner

    Eben haben CDU und FDP eine öffent­li­che Debatte über die Wahlkreiszuschneidung abge­lehnt (Dringlichkeitsdebatte). Für Interessierte lohnt es sich sicher das Plenarprotokoll nach­zu­le­sen( Das ist öffent­lich)

    Reply
    1. Jörg Hamer

      JETZT noch eine öffent­li­che Debatte dar­über zu füh­ren, könn­te ja ganz inter­es­sant sein. Aber mal ehr­lich: Das Kind ist im Brunnen und an Öffentlichkeit war bis­her NIEMAND inter­es­siert. Und weil ALLE so agie­ren, muss man sich viel­leicht nicht wun­dern, dass sich kaum jemand über die Ausschussmehrheit auf­regt. Unterstellt wird, dass ja sowie­so ALLE nur ihren eige­nen Vorteil suchen …

      Reply
    2. Oliver Fink

      Vorher flei­ßig mit­zumau­scheln und nun belei­digt Öffentlichkeit ein­zu­for­dern, weil man sich nicht durch­ge­setzt hat, ist in der Tat nicht beson­ders glaub­wür­dig.

      Ich bin wei­ter­hin ver­wun­dert über die Äußerung mei­nes Parteifreundes Kubicki, dass sich doch alle im Landtag einig sei­en, dass Beratungen über die Wahlkreise „aus guten Gründen” nicht in die Öffentlichkeit gehö­ren. Diese Gründe wür­de ich gern ein­mal ver­mit­telt bekom­men.

      SPD und Grüne schei­nen ja – zumin­dest bis zur Niederlage in der Abstimmung – die­se Gründe geteilt zu haben. Also: Welches sind die­se Gründe? Und was hat sich – außer der Abstimmungsniederlage – so geän­dert, dass SPD und Grüne nun eine ande­re Ansicht ver­tre­ten?

      Reply
  3. Kai Dolgner

    Mir wur­de das von älte­ren Kollegen am Beginn erläu­tert, dass es sowie­so sehr schwie­rig sei, Wahlkreise neu zu schnei­den, da es selbst­ver­ständ­lich regio­na­le, par­tei­li­che und sons­ti­ge Interressen geben wür­de und in so einer Situation sehr schwie­rig sei einen Konsens zwi­schen den Regionen und den Parteien her­zu­stel­len, wenn jeder Schritt breit dis­ku­tiert wird. Auch ich habe die Karten zwi­schen­durch nicht gese­hen! Angeblich sei­en bis­her alle Neuzuschneidungen ein­stim­mig getrof­fen wor­den ( ich habe das jetzt nicht nach­kon­trol­liert). In der heu­ti­gen Zeit scheint das aber nicht mehr zu funk­tio­nie­ren, den ver­nünf­ti­gen Ausgleich über einen gemein­sa­men Willen zum Konsens her­zu­stel­len. Es stellt sich dann die berech­tig­te Frage, ob das Verfahren dann so blei­ben kann.

    Reply

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert