Netzsperren im Glücksspielstaatsvertrag

Von | 3. Mai 2011

Man soll­te ja mei­nen, dass es sich rum­ge­spro­chen hat, dass Netzsperren nicht funk­tio­nie­ren. Und zwar unab­hän­gig davon, ob man das, was da gesperrt wer­den soll, nun „böse“ fin­det oder nicht.

Dem ist aber nicht so. Die Ministerpräsidenten der Länder haben kürz­lich in ihrem Entwurf für einen Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages beschlos­sen, dass 16 14 (Schleswig-Holstein und die in Bremen in Regierungsverantwortung befind­li­chen Grünen haben signa­li­siert, dass sie den Vertragsentwurf ableh­nen) Landesbehörden nach eige­nen Vorstellungen Internetzensor spie­len dür­fen (mehr dazu hier im Landesblog).

Bei der am Mittwoch (04. Mai) anste­hen­den Fortsetzung der Anhörung zum Glückspielgesetz wird sich Prof. Michael Rotert, Vorstandvorsitzender des Verbandes Deutscher Internetwirtschaft (eco) unter ande­ren die Meinung sei­nes Verbandes zum Thema Netzsperren äußern. In den vor­ab ver­öf­fent­lich­ten Schwerpunkten sei­ner münd­li­chen Stellungnahme heißt es dazu:

Blockierung bzw. netz­sei­ti­ge Sperrung von Websites zur Unterbindung der Nutzung in Deutschland nicht zuge­las­se­ner Glücksspielangebote ist nicht ziel­füh­rend und stellt kei­ne Handlungsoption dar. Sie ist inef­fek­tiv und für jeder­mann leicht umgeh­bar. Sperrmaßnahmen gene­rell und ins­be­son­de­re sol­che, die wett­be­werbs­recht­lich moti­viert zu Markabschottungszwecken ein­ge­setzt wer­den, lehnt eco ab.

Die in den ver­gan­ge­nen Monaten geführ­te brei­te poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Diskussion zur Sperrung von kin­der­por­no­gra­phi­schen Inhalten im Internet hat deut­lich gezeigt, dass das Sperren von Websites kein pro­ba­tes Mittel ist, tech­ni­sche Schwierigkeiten und zudem eine Vielzahl an recht­li­chen Fragestellungen auf­wirft. Ausdrücklich wur­de auf die nicht inten­dier­ten Auswirkungen sowie auf die Gefahren für die grund­recht­lich gewähr­leis­te­te Meinungsfreiheit hin­ge­wie­sen.

Im Gegensatz zu netz­sei­ti­gen Zugangssperren stellt die Kanalisierung auf die lega­len und kon­trol­lier­ten Angebote im Internet ein ziel­füh­ren­des Mittel, um den Anreizen nicht-zuge­las­se­ner Glücksspielangebote ent­ge­gen­zu­wir­ken und damit deren Nutzung best­mög­lich zu ver­hin­dern. Existieren sol­che lega­len Angebote in Deutschland in aus­rei­chen­der Weise, wären die Ziele einer Glücksspielregulierung, ins­be­son­de­re Jugend- und Spielerschutz zu gewähr­leis­ten und die ord­nungs­ge­mä­ße Durchführung von Glücksspielen sicher­zu­stel­len, nach­hal­tig gesi­chert.

Man soll­te sich wohl nicht zu sicher sein, dass die „in den ver­gan­ge­nen Monaten geführ­te brei­te poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Diskussion“ wirk­lich weit bis in die Politik vor­ge­drun­gen ist. So steht im gera­de beschlos­se­nen grün-roten Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg auf Seite 77, dass „die Ablehnung aller Versuche, Zensur- und Kontrollinfrastrukturen für das Netz“ Grundlage grün-roter Netzpolitik in Baden-Würrtemberg sei. 18 Seiten zuvor hat man sich gleich­wohl blau­äu­gig „für das staat­li­che Monopol bei Lotterien und Sportwetten“ aus­ge­spro­chen aber kein Wort dar­über ver­lo­ren, wie man den Widerspruch auf­lö­sen will.
Bitte: Diese Monopol gibt es längst nicht mehr! Und Zahnpasta kann man nicht zurück in die Tube schie­ben. Es gibt Millionen(!) Deutsche, die sich im Internet seit Jahren einen Kehricht um das Monopol küm­mern. Die las­sen sich nicht mehr durch sol­che Beschlüsse vom Zocken abhal­ten. Die kann der Staat nur wie­der ein­fan­gen, wenn er die Angebote kon­trol­liert lega­li­siert; zum Schutz der Jugend und gefähr­de­ter Spieler.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

8 Gedanken zu “Netzsperren im Glücksspielstaatsvertrag”:

  1. Oliver Fink

    Der Glücksspielstaatsvertrag benö­tigt gemäß des bis­her bekannt gewor­de­nen Entwurfs 13 teil­neh­men­de Bundesländer, um in Kraft gesetzt zu wer­den. Sollten Schleswig-Holstein und Bremen nicht mit­spie­len, feh­len also ledig­lich noch zwei Bundesländer zum Scheitern die­ses Unsinns.

    Unabhängig davon stellt sich mir aller­dings die Frage, wie es prak­tisch funk­tio­nie­ren soll, wenn nicht alle mit­spie­len. Werden dann Angebote, die in Schleswig-Holstein per Glücksspielgesetz legal lizen­siert sind, in ande­ren Bundesländern per Netzsperren blo­ckiert? Und wenn ja: Auf wel­cher Basis? Ist dann der Firmensitz des Zugangsproviders oder der des Benutzers ent­schei­dend? Wird also einem Schleswig-Holsteiner bei einem Berliner Provider der Zugang gesperrt und einem Berliner bei einem schles­wig-hol­stei­ni­schen Provider nicht? Oder umge­kehrt? Und hat sich von die­sen geis­tig hoch­ste­hen­den Verfechtern der Netzsperren in den jewei­li­gen Landesregierungen dar­über über­haupt schon jemand Gedanken gemacht? Oder spie­len Rahmenbedingungen der rea­len Welt dort schon lan­ge kei­ne Rolle mehr?

    Und wenn die in Schleswig-Holstein lega­len Angebote in ande­ren Bundesländern nicht gesperrt wer­den: Welcher Sinn wird dem Glücksspielstaatsvertrag dann noch zuge­schrie­ben, wenn allein Schleswig-Holstein ent­schei­det, was in Deutschland legal ist und was nicht? Außer natür­lich, dass er so eine Wirtschafts- und Einnahmeförderungsmaßnahme für unser schö­nes Bundesland wäre…

    Fragen über Fragen…

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  2. Swen Wacker

    Ich bin da kein Experte, gehe aber davon aus, dass die EU sich den GlüStV vor­neh­men wird (so er denn in Kraft tritt, was ich per­sön­lich nicht glau­be) und dann ent­schei­det, ob die (neue) Regelung end­lich EU-kon­form ist oder (wie­der) nicht. Es gäbe dann zwei Regelungen in Deutschland: Die eine (SH) wohl EU-rechts­kon­form, die ande­re (unter­zeich­nen­de Länder) wohl nicht.
    Ich kann mir vor­stel­len, dass die EU dann die Bundesrepublik Deutschland auf­for­dern wird, eine ein­heit­li­che EU-Rechtskonforme Lösung zu fin­den.
    Bis dahin kön­nen wir uns dann an der Absurdität des Verfahrens laben. Aus Sicht eines Blogs: pri­ma, das garan­tiert vie­le Artikel. Es ist offen­sicht­lich, dass wir hier eine lebens­prak­tisch längst nicht mehr taug­li­che föde­ra­le Länderkompetenz pfle­gen. Und es ist ein Trauerspiel, dass sich so vie­le Bundesländer vom Deutschen Lottoblock am Nasenring durch die weit­ge­hend men­schen­lee­re Arena zie­hen las­sen. Womit ich nicht gas­gt haben will, dass ich das Zusammenspiel der CDU- und FDP-Fraktion mit der Lobby der pri­va­ten Wettanbieter beson­ders glück­lich fin­de. Ich hät­te mir zum Beispiel (Stichwort Bundestreue) gewünscht, dass SH einen alter­na­ti­ven EU-Rechtskonformen Glücksspielstaatsvertragsentwurf vor­legt.
    Wegen der Mehreinnahme für SH bin ich eher skep­tisch. Sowas wird sich im LFA (Länderfinanzausgleich) weg­ni­vel­lie­ren. Eher geht es um einen (sich mit­tel­bar natür­lich finan­zi­ell aus­wir­ken­den) Imagegewinn.
    Rein prak­tisch gehe ich (gefühlt) eher davon aus, dass im Laufe des Jahres noch ein, zwei Länder die Nerven ver­lie­ren wer­den und in Konkurrenz zu SH gehen wol­len.

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    1. Oliver Fink

      Wenn sich jede Mehreinnahme durch den Länderfinanzausgleich weg­ni­vel­liert: Wieso macht sich Schleswig-Holstein eigent­lich Deiner Meinung nach die Mühe einer Haushaltskonsolidierung? Wäre dann doch ana­log eh für die Katz, oder?

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      1. Swen Wacker

        Weil es eine poli­ti­sche Pflicht und eine gesell­schaft­li­che Notwendigkeit ist (Nein, das mei­ne ich nicht pole­misch).

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        1. Oliver Fink

          Dann ist es doch aber auch eine Pflicht, zu ver­su­chen, die Einnahmen zu ver­bes­sern. Oder gilt das dort nicht?

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          1. Swen Wacker Post author

            Das ist ja die gera­de die Kritik am LFA: Er schafft das Dilemma, das sich der eigen­süch­ti­ge Wunsch nach Einnahmen nicht ratio­nall begrün­den lässt, weil das Zusammenspiel von Finanzkraftmesszahl und Ausgleichsmesszahl den Eindruck einer Hängematte ent­ste­hen lässt.

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