Kieler Datenschützer: Lautstark oder zahnloser Tiger?

Von | 14. Dezember 2011

Das ULD hat sich heu­te an den Landtag gewandt und sein Leid geklagt: Gegenüber der Privatwirtschaft kann das ULD Verstöße mit einem Bußgeld ahn­den. Gegenüber öffent­li­chen Stellen kann es nur Beanstandungen aus­spre­chen. Das reicht Thilo Weichert nicht: „Damit stel­len wir Rechtsverstöße fest, kön­nen aber nicht deren Beendigung durch­set­zen. Hier ist das Parlament als Kontrolleur der Verwaltung gefor­dert.“

Hintergrund ist das Verhalten der Landesregierung gegen dem ULD in Sachen Facebook. Die Kieler Datenschützer hat­ten u.a. die Staatskanzlei auf­ge­for­dert, deren Fanpage bei Facebook zu löschen. Nach der Rechtsauffassung des ULD ver­stößt die Landesregierung damit näm­lich gegen gel­ten­des Recht. Die Landesregierung akzep­tiert die Meinung des ULD und betreibt die Fanpage seit­dem mit einem deut­li­chen Warnhinweis. In der Sache zwei­felt sie „erheb­lich“ an der Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten. Da auch ande­re Bundesländer Facebook-Fanpages nut­zen und daher ein abge­stimm­tes Vorgehen der Länder sinn­voll sei, hat das Land die Innenminister der Länder um deren daten­schutz­recht­li­che Bewertung gebe­ten. Danach will die Landesregierung ent­schei­den, wie sie mit den Bedenken des ULD umge­hen will.

Datenschützer Weichert sieht das anders: „Wie soll das ULD glaub­wür­dig gegen Datenschutzverstöße in der Privatwirtschaft vor­ge­hen kön­nen, wenn die zustän­di­gen Ministerien des Landes eben­sol­che Verstöße bege­hen oder im Rahmen der Rechtsaufsicht tole­rie­ren?

Thorsten Fürter, rechts­po­li­ti­scher Sprecher der Fraktion Bündnis 90/​Die Grünen im Kieler Landtag, steht auch Weicherts Seite. Die Landesregierung kön­ne nicht auf Durchzug schal­ten, wenn der unab­hän­gi­ge Datenschützer ein kon­kre­tes Beanstandungsverfahren ein­lei­te. Aus sei­ner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder brin­ge das Land die Beanstandung vor das Verwaltungsgericht, indem es aktiv gegen die Beanstandung vor­geht – oder sie leis­tet der Beanstandung Folge. Das ULD ein­fach zu igno­rie­ren, sei aber kei­ne Lösung.

Ich brin­ge eine drit­te Lösung ins Gespräch, die Herrn Weichert im vor­lie­gen­den Fall wohl nicht gefal­len wird, aber in der Praxis gut funk­tio­niert.

Der Landesrechnungshof (LRH) prüft die Verwaltung. Er pran­gert nicht nur Missstände im Verwaltungsablauf oder ver­fehl­te Investitionen an, son­dern auch Verstöße gegen das Haushaltsrecht. Prinzipiell sind die Prüfungen mit den Prüfungen des ULD ver­gleich­bar. Beide stel­len Verstöße fest, deren Beseitigung der knap­pen Kassen wegen lie­ber heu­te als mor­gen erfol­gen soll­te. Anderseits sind sel­ten höchs­te Rechtsgüter in Gefahr.

Stark ver­ein­facht läuft das so ab. Der LRH prüft, schreibt auf, was er fest­ge­stellt hat und bit­tet die Behörde um Stellungnahmen. Er gibt die Stellungnahme wie­der und erwi­dert etwas dar­auf.

So sieht das in der Praxis aus

Der LRH hält die­se groß­zü­gi­gen Übergangsregelungen nicht für gebo­ten (…)

Das Finanzministerium ver­weist auf die Vielzahl unter­schied­li­cher Regelungen in Bund und Ländern. In der Gesamtschau sei die Übergangsregelung zur Altersgrenze nicht zu groß­zü­gig (…)

Der LRH hält fest: Das Finanzministerium räumt ein, dass die Übergangsregelungen groß­zü­gig sind. (…)

Der LRH weist zudem auf Folgendes hin: Die Ausgleichszahlung soll­te bereits mit dem Haushalt 2009/​2010 gestri­chen wer­den. (…)

Der Bericht des Landesrechnungshofes wird dem Landtag über­ge­ben und der Öffentlichkeit vor­ge­stellt. Der Finanzausschuss des Landtages (die Arbeitsgruppe Haushaltsprüfung) nimmt sich des Berichtes und bil­det sich sei­ner­seits eine Meinung.

Das kann man bei vom ULD beklag­ten Verstößen der Landesregierung gegen Datenschutzrecht auch so machen. Es gibt die jähr­li­chen Tätigkeitsberichte des ULD. Da kön­nen sol­che Fälle mit rein.

Der Landesregierung hin­ge­gen kann man nicht pau­schal Ignoranz vor­wer­fen. Dass sie bei Themen, die offen­sicht­lich nicht Schleswig-Holstein-spe­zi­fisch sind, nicht wirk­lich nach Gefahr im Vollzug aus­se­hen und recht­lich strit­tig dis­ku­tiert wer­den zunächst die Abstimmung mit den Ländern sucht, ist ein­leuch­tend. Die vor­ge­schal­te­te Warnseite zeigt, dass die Landesregierung die Bedenken des ULD nicht igno­riert. Schließlich ist durch die zu erwar­ten­den Klage sei­tens die pri­va­ten Betreiber von Fanpages auch eine recht­li­che Auseinandersetzung gewähr­leis­tet. ULD, Landesregierung und Landtag soll­ten nicht den Rechtsweg son­dern die poli­ti­sche Debatte suchen.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

2 Gedanken zu “Kieler Datenschützer: Lautstark oder zahnloser Tiger?”:

  1. Ulrich Bähr

    Lieber Swen Wacker,

    als Unternehmer erwar­te ich vom Gesetzgeber und sei­ner Exekutive schon, dass er aktiv Rechtssicherheit schafft und nicht auf Stellvertreterkriege setzt. Oder zumin­dest klar Position bezieht. Die ex-post-Beschwerden des Landesrechnungshofes tau­gen da als Beispiel nicht, glau­be ich. Im worst case steht das Unternehmen mit einer ver­lo­re­nen Klage und dem ent­spre­chen­den Bußgeld da, und alle ande­ren, die Aufwand in ihre Facebook-Kommunikation gesteckt habe, kön­nen das Ding dann abschal­ten (oder wer­den sogar abge­mahnt).

    Reply
    1. Swen Wacker

      Lieber Ulrich Bähr,
      an der Situation des pri­va­ten Anwenders oder Unternehmers auf Facebook wür­de sich durch die Möglichkeit des ULD, ein Bußgeld (auch) gegen Behörden ver­hän­gen zu kön­nen, nichts ändern. Falls ich mich da miss­ver­ständ­lich aus­ge­drückt haben soll­te: Mein Vorschlag bezog sich allein auf den Vorstoß des ULD, auch(!) gegen Behörden mit Bußgeldern vor­ge­hen zu kön­nen.

      Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie sich die IHK ver­hält bzw. ver­hal­ten wird. Sie hat­te ja vor Wochen deut­lich gemacht, dass sie – qua­si stell­ver­tre­tend für die Unternehmen – eine zügi­ge recht­li­che Klärung anstre­be.

      Das ULD hat­te letz­te Woche auf­grund einer Nachfrage von CDU und FDP-Abgeordneten klar­ge­stellt, dass es über die bis­lang ver­häng­ten Bußgelder hin­aus „kurz­fris­tig nicht gegen klei­ne­re schles­wig-hol­stei­ni­sche Unternehmen wegen Facebook-Fanpages oder „Gefällt mir“-Buttons vor­ge­hen wird”. (https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20111209-facebook-duesseldorfer-kreis.htm) In die­ser Presseerklärung heißt es auch, dass das ULD davon aus­ge­he, dass in einem Fall noch im Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Klage erho­ben wer­den wer­de.

      Das ändert nichts an mei­ner hier im Blog immer wie­der geäu­ßer­ten Kritik am tak­ti­schen Vorgehen des ULD. In mei­nen Augen ist der eigent­li­che Adressat der Kritik Facebook (und ande­re Betreiber soci­al net­works). Hiergegen soll­ten sich dann kon­se­quen­ter­wei­se auch poli­ti­sche wie recht­li­che Klagen rich­ten. Die von ihm gefun­de­ne „Krücke“ Fanpage-Betreiber ist ein Stellvertreterstreit; im aktu­el­len Fall zulas­ten von schles­wig-hol­stei­ni­schen Unternehmen.

      Egal wie das vor dem VG in Schleswig aus­ge­hen wird: letzt­lich wird der Gesetzgeber (teil­wei­se Bund, teil­wei­se Land, teil­wei­se EU – allein die­se Streuung ist kein schö­ner Zustand), also die Parlamente, aktiv wer­den müs­sen, um das Datenschutzrecht vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Internets wei­ter­zu­ent­wi­ckeln.

      Reply

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert