Lorenz-von-Stein-Institut: Facebook für die öffentliche Verwaltung? Es geht doch!

Von | 21. Februar 2012

Das Lorenz-von-Stein-Institut kommt in einem jetzt ver­öf­fent­lich­ten Aufsatz zu dem Schluss, dass das ULD mit sei­ner Kritik an den Facebook-Fanseiten falsch liegt und mahnt eine Überarbeitung des deut­schen Datenschutzrechts an. Die IHK Schleswig-Holstein sieht sich in ihrer Ansicht bestärkt, sieht die Bahn frei für das Web 2.0 in Schleswig-Holstein und erwar­tet von der Landesregierung, dass sie im Bundesrat in Sachen Datenschutz initia­tiv wird. 

Es mag sein, dass sich über Sinn, Nutzen und Kosten von sozia­len Netzwerken treff­lich strei­ten lässt. Fakt ist aber erst ein­mal, dass die Nutzung der soge­nann­ten Web 2.0-Angebote (dazu zählt man in nicht son­der­lich trenn­schar­fer Definition Socialmedia-Netzwerke, Videoportale, Wikipedia, Blogs, Twitter und Communities) in den ver­gan­ge­nen Jahren rasant gestie­gen ist. Bald die Hälfte der deutsch­spra­chi­gen Onlinenutzer benutzt sie regel­mä­ßig, wie die ARD-ZDF-online-Studie all­jähr­lich belegt. Und wer sie benutzt, der nutzt sie über­wie­gend täg­lich. Mehr oder weni­ger inter­ak­ti­ve Plattformen wie Facebook, Wikipedia oder Youtube sind also: Alltag. 

Dort wo die Menschen sich auf­hal­ten, kom­mu­ni­zie­ren, Wissen pro­du­zie­ren und nut­zen, ansprech­bar sind, da müs­sen sich auch Unternehmen und Staat fra­gen, wie und wozu sie die­se Plätze für ihre Anliegen und ihre Dienstleistungen nut­zen. Wie über­all und für jeder­mann, gel­ten auch im Netz Regeln, seit jeher. Teils sind das unge­schrie­be­ne Konventionen, teils sind es aber auch hand­fes­te Gesetze und ande­re Richtlinien, die den Streitfall im bes­ten Fall ver­mei­den und im ungüns­ti­gen Fall hel­fen, ihn zu lösen. Manche Regeln sind für das Medium geschaf­fen wer­den, ande­re wur­den dort­hin über­tra­gen. Das klappt häu­fig rei­bungs­los und fällt uns nicht auf. In ande­ren Fällen, dort wo es wider­sin­nig oder unfer­tig erscheint, springt es uns ins Auge. 

Welche for­ma­len Regeln gilt es zu beach­ten? Das zu durch­schau­en ist zuwei­len schwer. Den Sinn man­che Regeln zu erfas­sen, noch schwe­rer. Eine neue Publikation des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften will da Abhilfe schaf­fen. Zusammen mit der Industrie- und Handelskammer zu Kiel stell­ten Dr. Sönke E. Schulz von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und Tina Möller, Rechtsreferentin der IHK Kiel, ges­tern (20. Februar) das Buch „Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web 2.0 für die öffent­li­che Verwaltung“ vor. 

Auf 235 Seiten gehen die 10 Autoren in fünf Kapiteln der Frage nach, wie der Staat Soziale Medien nut­zen kann. Prof. Dr. Utz Schliezky (Verantwortung im E-Government) und Timm Janda (Open Government — Transparenz, Partizipation und Kollaboration als Staatsleitbild) füh­ren in zwei Aufsätzen in die Thematik ein. Der Fokus der Veröffentlichung liegt dabei auf Rechtsfragen. Quantitative oder qua­li­ta­ti­ve Analysen, Rankings oder all­ge­mein gefass­te Dos und Don’ts sucht man ver­ge­bens. Ausnahme: In dem Kapitel „Social Media Guidelines für die öffent­li­che Verwaltung“ ent­wirft und begrün­det Dr. Sönke E. Schulz einen Entwurf für eine „Verwaltungsvorschrift über die Nutzung sozia­ler Medien und von Web 2.0-Anwendungen [im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zur Beantwortung von Bürgeranfragen, zum fach­li­chen Diskurs für die inter­ne Behördenkommunikation]“. 

Ob es nun die Betrachtung des Komplexes „Open Data in der öffent­li­chen Verwaltung“ durch Christian Hoffmann und Jens Klessmann ist, Die Ausführungen über das „Bürgertelefon 115 mit Mehrkanalzugang“ durch Thomas Warneke, Rechtsfragen bei der Bürgerpartizipation am Beispiel Bürgerhaushalt durch Jakob Tischer, die Diskussion über die Optimierung des behör­den­in­ter­nen Wissensmanagements durch kol­la­bo­ra­ti­ve Web 2.0-Anwendungen durch Christian Hoffmann, die Frage nach Best Practice für Richtlinien über „Soziale Medien im öffent­li­chen Sektor“ durch Jens Klessmann und Dominic Gorny oder die Grenze der Rolle des Internets als Informationsquelle staat­li­cher Stellen (im Sinne einer „Online-Streife“) durch Christian Hoffmann, Anika D. Luch und Sönke E. Schulz ist. Die jewei­li­ge Fazits haben einen gemein­sa­men roten Faden: Ja, prin­zi­pi­ell geht es und ja, es ist auch ein­deu­tig nütz­lich, aber: Hier fehlt noch ein Vorschrift, dort steht was im Weg – und fast immer fehlt ein umspan­nen­des Konzept, ein wirk­lich erkenn­ba­rer Wille, „es“ in Angriff zu neh­men. Schiffe gibt es genug, es wim­melt von Leuchttürmen, aber die Bestimmung des Kurses und das Festlegen der Fahrrinne nimmt bis­lang kei­ner in der Hand. 

Was nützt eine E-Government-Strategie, was nützt ein E-Governmentgesetz, wenn sie nur auf dem Papier exis­tie­ren und ihnen kein Leben ein­ge­haucht wird, kri­ti­sier­ten Tina Möller von der IHK und Dr. Sönke Schulz, Geschäftsführender wis­sen­schaft­li­cher Mitarbeiter am Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel den aktu­el­len Stand nicht nur in Schleswig-Holstein. „Für die Wirtschaft im Lande“, so Frau Möller ist „eine moder­ne Verwaltung ein Standortfaktor“. Dazu pas­se es nicht, wenn die Landesregierung den Einheitlichen Ansprechpartner, der Unternehmen kur­ze, schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Wege ermög­lich soll, eta­bliert, das Vorhaben dann aber bei der prak­ti­schen Umsetzung auf­grund beschränk­ter finan­zi­el­ler Ressourcen „aus­ge­bremst“ wer­de. 

Deutlicher wur­de bei­de, als es um ein Kapitel des Buches ging, das erst im Laufe des Projektes an Bedeutung (für Schleswig-Holstein) gewann: „Web 2.0 in öffent­li­cher Verwaltung: Twitter, Facebook und Blogs aus recht­li­cher Perspektive“ Christian Hoffmann, Sönke E. Schulz und Franziska Brackmann wis­sen, dass nichts so spon­tan ist und eine brei­te Öffentlichkeit so unge­fil­tert errei­chen kann wie ein Tweet, ein Blog oder die Statusnachricht in einem sozia­len Netzwerk. „Doch gera­de aus die­sem Umständen erge­ben sich auch eini­ge Probleme die­ser neu­en Kommunikationsformen. Denn aus all­zu gro­ßer Spontanität kann auch Unachtsamkeit wer­den, die bei einer gro­ßen Reichweite, wie Twitter und Facebook sie haben, auch umfang­rei­che Wirkungen und Folgen haben.“ Das wird alles sehr unauf­ge­regt und mit erkenn­ba­rer Kenntnis des betrach­te­ten Mediums (auch das Lorenz von Stein Institut ist bei Facebook aktiv) dis­ku­tiert. Die Autoren gehen der Zulässigkeit der Benutzung bestimm­ter Tools pri­va­ter Angebote nach und dif­fe­ren­zie­ren dann die Vorgaben, die für kon­kre­te Aktivitäten der Verwaltung auf die­ser Plattform gel­ten (Datenschutz, Informationspflichten, Barrierefreiheit, Namens- und Markenrecht, Urheberrecht, Haftungsfragen). Im Fazit steht für die Autoren klar fest: Die Nutzung sozia­ler Medien ist für die öffent­li­che Verwaltung eine zuläs­si­ge Option. „Während die „eige­nen“ Aktivitäten der öffent­li­chen Verwaltung unmit­tel­bar an recht­li­chen Maßstäben zu mes­sen sind, ist eine Zurechnung des Verhaltens Dritter – sei es nun der Plattformbetreiber auf der einen, der Nutzer der Angebote der öffent­li­chen Verwaltung auf der ande­re Seite – hin­ge­gen nicht (allen­falls mit­tel­bar) mög­lich. Die Unterscheidung zwi­schen Web 2.0-Diensten und –Plattformen (und ihren Betreibern), den nut­zer­ge­ne­rier­ten Inhalten ers­ter (z.B. Facebook-Seite) und zwei­ter Ordnung (Kommentare auf der „frem­den“ Facebook-Seite) ist geeig­net, den erfor­der­li­chen, ins­be­son­de­re daten­schutz­recht­li­chen, Diskussionen mehr Struktur zu geben und die Verantwortlichkeiten gezielt zuzu­ord­nen. Berücksichtigt die Verwaltung die­se Vorgaben, steht einer Erschließung die­ses neu­en Zugangskanals nichts mehr im Wege“. Kurz: Die Autoren lei­ten her, dass das ULD mit sei­nem Vorgehen gegen Schleswig-Holsteinische Unternehmen, die Facebook-Fanseiten ange­legt haben, falsch lie­ge. 

Das Buch setzt ein wich­ti­ges Signal für die Unternehmen in Schleswig-Holstein: es geht eben doch“, sag­te Tina Möller von der IHK und ver­hehl­te ihre Unzufriedenheit nicht: Die Aktivitäten des ULD dürf­ten nicht zu Standortnachteilen für Schleswig-Holstein Unternehmen füh­ren. Wie auch Schulz kri­ti­sier­te sie das gel­ten­de Datenschutzrecht: „Die Datenschutzgesetze sind nicht mehr zeit­ge­mäß. Sie pas­sen nicht auf sozia­le Medien“ Schulz sieht dabei in der aktu­el­len Facebook-Diskussion nur einen Teilaspekt: „Das deut­sche Datenschutzrecht ist (…) nicht auf der­ar­ti­ge Technologien aus­ge­rich­tet und wird der Funktionsweise des Internets nicht mehr gerecht.“ Die Reparatur kön­ne daher auch nicht im Lande erfol­gen son­dern müs­se auf Bundesebene in Angriff genom­men wer­den. Die IHK erwar­tet Handlungen, auch von der Landesregierung: Möller for­der­te eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Datenschutzrechts, die dem Engagement der Unternehmen in den sozia­len Medien einen ver­läss­li­chen recht­li­chen Rahmen gebe. 

Das Buch „Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web. 2.0 für die öffent­li­che Verwaltung“ wird her­aus­ge­ge­ben von Professor Utz Schliesky und Dr. Sönke Schulz. Seine ISBN Nummer lau­tet 978 – 3-936 – 773-71 – 2. Es kos­tet 39,00 Euro. Die Artikel sind, lei­der nur teil­wei­se, in Veröffentlichungen der ISPRAT online erreich­bar.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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