Salz hat seinen Sinn. Zucker auch. Viele schmackhafte Gerichte haben Salz oder Zucker als Zutat. Aber niemand kommt auf die Idee, Salzzucker herzustellen. Als Mischung schmeckt es nicht. Überhaupt kann zuviel Salz schädlich sein. Zuviel Zucker ist auch nicht gesund. Und manchmal passt nur das eine, manchmal nur das andere.
Das ist eine Binsenweisheit, deren Allgemeingültigkeit wir immer dann merken, wenn uns jemand eine Packung Salzzucker verkaufen will. Womit wir beim Thema, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), sind.
I.
Wenn in Deutschland die Länder die Kompetenz zur Gesetzgebung haben, das Thema aber unteilbar über das Gebiet eines Landes hinausreicht, werden Staatsverträge zwischen den Ländern geschlossen. Zunächst diskutieren die Länderregierungen und versuchen, einen Kompromiss zu finden. Sie stimmen sich dabei im Idealfall mit ihren Parlamenten ab. Inkrafttreten kann so ein Staatsvertrag nämlich erst dann, wenn alle Länderparlamente dem Vertrag auch zustimmen. Der Rundfunkstaatsvertrag ist so ein Ding.
Bis 2003 war der Jugendmedienschutz im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Seither wird er jedoch in einem eigenen Staatsvertrag, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, behandelt. Damit wurde der Jugendschutz für den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) mit dem für die „Mediendienste“, also auch “das Internet“, zusammengepackt. Das ist so wie Salz und Zucker vermischen. Ich stelle mir das ungefähr so vor: Sagt ein alter Mann mit Kugelschreiber zu einer alten Frau mit Kugelschreiber: „Da gibt es jetzt das Internet. Da ist der Boris Becker drin. Das Internet ist so etwas wie BTX. Und das sieht aus wie Videotext. Also so was wie Fernsehen. Das lass uns also mal zusammen regeln.”
Es braucht nicht viel Phantasie, um zu erahnen, dass das nichts werden kann — weder für das Internet, noch für den Jugendschutz. Und das ist schlimm. Denn so wird seit Jahren beides verhindert: Ein Jugendschutz, der die Eigentümlichkeiten des Netzes kennt und eine gesellschafts- und netzpolitisch sinnvolle Nutzung des Internets.
Zudem, weil die Summe des Schadens auch hier größer ist, als die Anzahl der Fehler es vermuten lässt: Kleine und mittlere Unternehmen werden mit Auflagen und damit mit Kosten belegt, deren medienpädagogischer, jugendschutzrechtlicher und netzpolitischer Nutzen mehr als zweifelhaft ist.
II.
Das Internet ist nicht mit Radio oder Fernsehen vergleichbar. Schon wegen einer ihm untrennbar innewohnenden Eigenschaft: Everyone’s a publisher. Jeder kann sich dort aktiv, also nicht nur empfangend, sondern auch produzierend, also sendend, betätigen. Es gibt nicht einen Sender und viele Zuhörer, wie es die Regelungen, die für den Rundfunk gelten, unterstellen. Es gibt viele Sender und viele Empfänger. Und genau genommen stimmt nicht mal diese Aussage, legt sie doch nahe, jemand wäre (nur) Sender oder Empfänger. Tatsächlich sind wir, wenn wir im Internet “unterwegs” sind, stets und ständig zugleich Sender und Empfänger, Anbieter und Nutzer: Wir verschicken via Twitter einen Tweet, lesen bei Facebook die Statusmeldungen unserer Freude, schreiben bei SchülerVz, was wir von dem Tag halten, lesen einen Artikel bei Spiegel-Online, hinterlassen in einem Blog einen Kommentar, veröffentlichen bei Flickr Bilder vom letzten Hundespaziergang, schauen uns das Video eines Freude bei Youtube an, ergänzen bei Wikipedia einen Artikel, finden bei Google eine gesuchtes Zitat und stellen in einem Online-Forum eine Frage.
Die Grundidee des JMStV, Regeln für “Anbieter” und deren “Nutzer” aufzustellen, ist für das Internet anachronistisch — sie passt einfach nicht.
Der Versuch, die Realität in dem Staatsvertrag immerhin ansatzweise nachzubilden, ist ein Spagat zwischen unverständlich und absurd. Oder muss ein Anbieter eines Blogs oder einer Homepage solche Sätze verstehen wie in § 5 Absatz 3, kann er sie gar beachten? :
Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen.
Kontrollfrage: Wenn der Nutzer das Angebot verändert hat: Ist er dann Anbieter oder Nutzer? Anders gefragt: Wie kann ein Nutzer nicht nur Inhalte des Anbieters, sondern sogar das Angebot an sich verändern — ohne zugleich Anbieter zu sein?
Man muss sich nicht weiter in Details verlieren um zu erahnen, dass die Neuregelungen mehr Probleme aufwerfen werden, als sie zu lösen beanspruchen.
III.
Die linkische Holperigkeit der Regelungen, das Unvermögen des Textes, die Realität zu beschreiben, bleiben weit hinter dem selbst gesteckten Anspruch zurück , “im Medienbereich den Verbraucherschutz voranzubringen” Mit solchen Regelungen wird das “Schutzniveau für Kinder und Jugendliche” nicht erweitert.
Das ist glücklicherweise nicht fatal, denn Deutschland ist in Jugendschutzfragen schon jetzt kein unreguliertes Land. Das gilt auch für das Internet. In der bisherigen Evaluierung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind keine Schutzlücken bekannt geworden, die so geschlossen werden müssten. Schwer jugendgefährdende Inhalte sind schon heute verboten, Verstöße dagegen strafbewehrt.
Zudem: Der Widerspruch, dass die ominösen “Jugendschutzprogramme”, die zur Umsetzung des Gesetzes zwingend erforderlich scheinen, bis heute nicht existieren, bleibt unaufgelöst. Der Gesetzgeber stellt ungedeckte Schecks aus. Dabei liegen schon seit Jahren ausreichend Hinweise vor, dass solche “Programme” oder Techniken nicht bzw. nur sehr oberflächlich funktionieren, bestenfalls feigenblättriger Ausdruck symbolischer Politik sind, die ohne die Erziehungsarbeit der Eltern und der Schule nicht funktionieren kann. Hier wird Eltern ein “Schutz” vorgetäuscht. Es gibt kein Programm, das ihre Kinder schützt, ohne dass sie, die Eltern, selbst etwas tun müssten. Und das wäre auch fatal. Denn ohne die Erziehungsarbeit der Eltern geht es nicht.
IV.
Es war also kein Wunder, dass sich bundesweit Protest erhob, als Anfang des Jahres die ersten Entwürfe des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags der „Arbeitsebene“ das Licht der Öffentlichkeit erblickten. Diese „Arbeitsebene“ hat sich, was das Internet anbelangt, von der Realität abgekoppelt. Anders kann ich mir Regelungen wie die Pflicht zum „Depublizieren“ von Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht erklären. Wie so etwas mit der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunk vereinbar ist, der, wie es im Rundfunkstaatsvertrag, heißt, die „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft“ erfüllen soll, ist mir unbegreiflich. Ich kenne keinen GEZ-Gebühren zahlenden Bürger in unserer Gesellschaft, dessen demokratische, soziale und kulturelle Bedürfnisse so befriedigt werden. Unsere Abgeordnete anscheinend schon. Die haben das nämlich beschlossen. Auch im Kieler Landtag.
V.
Aber zurück zum JMStV. Seit dem Tag der Veröffentlichung des Entwurfes hat es eine Vielzahl von kritischen Stellungnahmen gegeben. Die schlimmsten Fehler des Vertragsentwurfes wurden kurz vor der Beschlussfassung der Ministerpräsidenten noch flugs aus dem Vertrag gekegelt. Was übrig geblieben ist, ist gleichwohl nicht hilfreich.
Und das weiß oder ahnt wohl auch das Parlament in Schleswig-Holstein. In der Diskussion über den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 8. September klangen bei allen Rednern fraktionsübergreifend kritische Punkte an:
- Schon der Grundansatz, Jugendschutz in Radio, TV und Internet zusammen zu regeln, ist falsch.
- In der Folge verwundert es nicht, dass die einzelnen Normen im besten Fall ins Leere laufen und ohne praktische Relevanz sind, häufig genug aber unbestimmt bleiben und interpretationsbedürftig sind.
- Jugendschutz kann nicht durch statisches Erlauben, Verbieten oder Filtern „erledigt“ werden. Er ist immer auch und zugleich ein Prozess, der mit angestoßen und am Laufen gehalten werden muss.
- Die Umsetzung der Alterskennzeichnungen, die faktisch auf eine Pflicht hinauslaufen wird, stellt kleine und mittlere Unternehmen vor schwierige Aufgaben. Private Betreiber von Webseiten, Blogs und Foren stehen, wie erste praktische Versuche zeigten, vor einer kaum lösbaren Aufgabe.
Bei allem Lob über den Verlauf der Debatte bleiben bei mir deutliche Zweifel: SPD und Grüne haben in Nordrhein-Westfalen vor wenigen Tagen gezeigt, dass die Kritik an dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag schnell verebbt, wenn Regierungs(ohn)macht sie überlagert. Und wem nützt die geäußerte Skepsis von der CDU- und FDP-Fraktion an dem Verhandlungsergebnis, wenn es schließlich doch an dem Mut mangelt, als Parlament deutlich zu machen, dass man eben nicht allein zum Abnicken von dem da ist, was die Regierungschefs aushandelten. Und der SSW — dessen Rednerin im Plenum ernsthaft die Idee vertrat, dass selbst eine Altergrenze ab 18 Jahren nicht immer ausreichend sei — wird sich fragen müssen, warum er einer Regelung zustimmt, die ihm nicht weit genug geht.
Nun ist der Entwurf im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages gelandet. Ist es bezeichnend, dass der Bildungs- und der Sozialausschuss, deren Kompetenz in Jugendfragen und pädagogischen Fragestellungen durchaus nützlich sein könnte, nicht beteiligt werden?
VI.
Wenn die Reden im Kieler Landtag am 8. September 2010 keine Fensterreden sein sollen; wenn die Kritik des Landtages am Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz nicht folgenlos bleiben soll; wenn die Parteien in Schleswig-Holstein wirklich signalisieren wollen, dass sie kritische Stimmen ernst nehmen und ein Umdenken nach vorn einleiten wollen …
… wenn das alles also stimmt, dann können wir eine öffentliche Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Ausschüssen des Landtages erwarten, in der Experten angehört und neben den oben genannten Kritikpunkten weitere Fragen diskutiert werden. Zum Beispiel:
- Ist es besser, Jugendschutz zusammen mit Medienkompetenz und Netzkompetenz, aber getrennt vom Jugendschutz in „klassischen“ Medien zu regeln? (Mit dem Thema Medien- bzw. Netzkompetenz befasste sich jüngst die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, die Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein hat vor wenigen Jahren einige der Defizite etwa in der Medienkompetenzförderung aufgezeigt)
- Können Filterprogramme überhaupt wirksamen Jugendschutz entfalten?
- Wie sieht Medienpädagogik im Jahr 2010 aus? Wie müsste sie eigentlich aussehen?
- Welche Rolle hat die Netzpolitik in diesem Kontext?
- Wer kann unabhängig und unvoreingenommen den bisherigen JMStV evaluieren?
- Welche Aufgaben haben Eltern, Schulen, Bildungseinrichtungen?
- Welche Netz- und Webkompetenzen brauchen Wissensvermittelnde, Lehrende, Betreuende und nicht zuletzt: Kinder und Jugendliche heute?
- Welche Angebote plant die Landesregierung, um Bloggern und anderen Netzaktiven sowie den kleinen und mittleren Unternehmern in Schleswig-Holstein die Anwendung der sich aus dem JMStV ergebenden Rechte und Pflichten näher zu bringen.
Warum nicht die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD zur Medienkompetenz in der Informationsgesellschaft abwarten und dann fundiert diskutieren und gemeinsam darüber nachdenken, was man wie besser machen kann? Diese Republik geht nicht unter, wenn der Staatsvertrag ein paar Monate später, vielleicht sogar erst nach einer grundlegenden Reform, in Kraft tritt. Es gibt schon jetzt hinreichende Regelungen für den Jugendschutz. Und: Nichts von dem, was da beschlossen werden soll, macht es besser. Das Ergebnis der Evaluierung des vorliegenden Staatsvertrags kann man sich angesichts der fundierten Kritik schenken. Da kann kaum mehr rauskommen also ein: “das war nix” — vielleicht etwas höflicher, vielleicht etwas wissenschaftlicher formuliert.
VII.
Die Aufforderung geht aber nicht nur in Richtung Politik, Parlament und Verwaltung. Natürlich, man mag sich die Haare raufen, wenn in dem Protokoll einer Ausschusssitzung auf den Hinweis einer Abgeordneten, dass es eine ja „durchaus kritische Haltung der sogenannten Internetcommunity zum Staatsvertrag“ gebe, als Antwort vermerkt wird: “Diese Kritik sei bisher in dieser Form nicht an die Staatskanzlei herangetragen worden“. Bitte? Natürlich dreht sich die Welt anders herum. Politik und Verwaltung müssen nach Kritik suchen, den Betroffenen zuhören und eben nicht in Büros und Plenarsälen warten, ob jemand ihnen was erzählt.
Es macht aber auch deutlich, dass die „Internetcommunity“, also wir, nicht den Fehler machen dürfen, uns in uns selbst einzuigeln. Es gibt noch genügend in den Büros, Schreibstuben und Plenarsälen, die den Schritt in die Moderne noch nicht gemacht haben. Über die muss man nicht lachen, auf die kann man auch mal zugehen: wenn ihr nicht kommen könnt oder wollt, dann kommen wir. Tief in unserem Herzen ahnen wir es doch alle: Die alten Männer mit den Kugelschreibern sind vielleicht gar nicht so alt und kennen vielleicht sogar schon andere Medien, mit denen man schreiben kann. Vielleicht sollten wir mal drüber reden.
VIII.
Es gibt genug Gründe, warum es dieses Blog nun gibt. Das war einer davon. Wir freuen uns auf Kritik, Unterstützung und Teilhabe. Es geht voran.
Anlage:
Für Leselustige hier eine Linkliste, um sich in das Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einzulesen:
Dokumente aus der parlamentarischen Behandlung im Schleswig-Holsteinischen Landtag
- Protokoll der Sitzung des Innen- und Rechtsauschusses (Landtag SH), 17.02.2010
- Protokoll der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses (Landtag SH), 28.04.2010
- Entwurf eines Gesetzes zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drucksache 17/774
- Presseerklärung Thorsten Fürter (MdL, B 90/Grüne) vom 08.09.2010
- Presseerklärung Ingrid Brand-Hückstädt (MdL, FDP) vom 08.09.2010
- Presseerklärung Silke Hinrichsen (MdL, SSW) vom 08.09.2010
- Presseerklärung Dr. Christian von Boetticher (MdL, CDU) vom 08.09.2010
- Presserklärung Peter Eichstädt (MdL, SPD) vom 08.09.2010
- Plenarprotokoll der 26. Sitzung des SH Landtages 08.09.2010
Eine Auswahl von Stellungnahmen und Artikeln aus der bundesweiten Diskussion zum JMStV
- Überblick über Blogbeiträge des Rechtsanwaltes Thomas Stadler zum JMStV
- Überblick über Beiträge des Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur zum JMStV
- Experiment zur Alterseinstufung von Webseiten
- Blog-Artikel zum Thema JMStV auf Netzpolitik.org
- Aktueller Beitrag auf Netzpolitik.org
- Medienkompetenz als Chance — Akzeptiert das globale Dorf
Wenn Ihr Eure Diskussionen auch außerhalb des Internet führt (was die „Über uns”-Seite vermuten lässt), dann könntet Ihr sogar etwas bewegen.
In diesem Sinne: Weiter so! :-)
Danke.
In beide Richtungen soll es gehen: Auch über hier Stellung nehmende, diskutierende Politiker freue ich mich :-)
Toller Artikel und ein grandioser Auftakt für dieses Blog! :)
Ich hoffe, es einrichten zu können, am Mittwoch Abend mit von der Partie sein zu können und dann, hoffentlich, „endgültig” Teil des Teams zu werden und mich einbringen zu können/dürfen.
Da hat der Chefredakteur ja mal ordentlich einen vorgelegt! Dir, Swen und allen Redaktionskolleginnen und -kollegen meinen Glückwunsch zu Kiellegung und Stapellauf des Landesblogs!
„Wenn ihr nicht kommen könnt oder wollt, dann kommen wir. Vielleicht sollten wir mal drüber reden.” — leicht verkürzt ein schönes Motto für diese Seiten.
Selbst Blogger bin auch ich mit all diesen schön klingenden Attributen, wie „netzaffin” belegt. Netzaffin hört sich für mich im Zusammenhang mit Zucker und Salz im übrigen irgendwie wie „Netzraffinade” an. Raffinade bezeichnet das Endprodukt eines — laut Wikipedia — technischen Verfahrens zur Reinigung, Veredlung, Trennung und/oder Konzentration von Rohstoffen, Nahrungsmitteln und technischen Produkten.
Mit dem JMStV das „Netz” in diesem Sinne reinigen, veredeln, von Schlechtem trennen und auf das Sinnvolle konzentrieren zu wollen ist jedoch ein Ziel, dass von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Denn es ist dem Netz eigentümlich, dass ungehindert immer wieder Unraffiniertes in den Schmeztiegel von Daten und Informationen nachfließt.
Also die Hände in den Schoß legen? Nicht versuchen zu regeln, was nicht geregelt werden kann? Oder sollte man es gar von der anderen Seite aufzäumen und statt den Zugang zum Netz lieber die (fehlende) Erziehungsarbeit der Eltern und der Schule regeln?
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Dieser Artikel ist sehr, sehr gut. Er macht schmerzlich deutlich, dass diesem Blog eins fehlt: Der Flattr- bzw. paypal-Spendenbutton. Ansonsten: Weiter so!
Danke. Ich wollte zunächst mit Inhalt glänzen und erst dann mit Dingen wie Flattr, tolles Layout und so. Es wäre mir nämlich ehrlich gesagt ein wenig peinlich gewesen, es andersherum zu versuchen.
Wir werden aber hoffentlich noch weitere lesenswerte Artikel veröffentlichen. Das Lob der Leser spornt an :-)
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Danke für den ausführlichen Artikel!
Zum Punkt des Aufeinanderzugehens möchte ich gerne anmerken, dass wir vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) sehr wohl sehr früh nach Bekanntwerden des Ganzen eine ausführliche Stellungnahme abgegeben haben und u.a. der federführenden Mainzer Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz zukommen lassen haben. Außerdem waren wir bei einer der ersten öffentlich bekannten Anhörungen in großer Runde mit Ländervertretern und Verbandsvertretern vor Ort und haben ebenfalls unsere ablehnende Haltung und die wesentlichen Kritikpunkte vorgetragen. In vielen Pressemitteilungen, Interviews und Diskussionsrunden haben wir im Laufe dieses Jahres Kritik geübt.
Es ist also keinesfalls so, dass es keine kritischen Stimmen gab — im Gegenteil. Wir haben ganz deutlich gemacht, welche Gefahr dieser Staatsvertrag für das freie Internet und für die Informations- und Meinungsfreiheit bedeutet und dass wir in diesem Ansatz für den Jugendschutz den völlig falschen Weg sehen. Unsere kritische Stimme war präsent, laut und hörbar. Wenn man sie denn hören wollte.
Die Landesvertreter, insbesondere die der Rheinland-Pfälzischen SPD-Alleinregierung wollten sie aber nicht wahrnehmen. Sie wollten ihr bereits über Jahre im Hinterkämmerchen (mit den verschiedenen Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle und anderen — auch finanziell involvierten — Akteuren wie der jugendschutz.net gGmbH) ausgehandeltes Vertragswerk durchsetzen. Bestimmte Moralvorstellungen sollten noch stärker gesetzlich fixiert werden.
Einigen Verbänden, vor allem denen der Telekommunikationsbetreiber ist es zum Glück gelungen, kleine Änderungen z.B. bei der Providerhaftung zu ihren Gunsten und denen der Internetnutzer durchzusetzen. Schärfere, grundsätzliche Kritiker wie wir vom AK ZENSUR wurden zu weiteren Diskussionsrunden und Anhörungen schlicht nicht mehr eingeladen.
Insgesamt ist also festzuhalten: Die gesamte Kritik ist frühzeitig laut und deutlich artikuliert worden. Es musste sich niemand im Netz auf die Suche nach einer Community machen und versuchen deren Stimme einzufangen. Die grundsätzliche Kritik am Regelwerk als völlig verfehltem Ansatz für den Jugendschutz sowie die Warnung vor demokratiegefährdenden Eingriffen wie den Prüf- und Kennzeichnungspflichten für Inhalteanbieter und der Hinweis auf wirklich absurde Regelungen wie Sendezeitbeschränkungen für das World Wide Web wollten schlicht und ergreifend nicht gehört werden. Wer dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag in dieser Form zustimmt, trägt die volle Verantwortung.
Danke, Florian, für den ausführlichen Kommentar. Meine Anmerkungen hinsichtlich des Einigelns bzw „Aufeinanderzugehens” bezieht sich nicht auf die Arbeit des AK Zensur. Im Gegenteil kann man an der Arbeit des AK sogar sehr gut erkennen, wie wichtig es ist, sich gegenüber den Entscheidungsgremien zu positionieren. Denn selbst wenn zu befürchten ist, dass letzlich kein Länderparlament die Änderung des JMStV verhindern wird, bleibt es ein Erfolg, dass die Kritik an dem JMStV öffentlicher geworden ist. Da macht Mut und gibt Zuversicht für die nächste Runde. #dicke_Bretter_bohren
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