Wider den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Von | 20. September 2010

Salz hat sei­nen Sinn. Zucker auch. Viele schmack­haf­te Gerichte haben Salz oder Zucker als Zutat. Aber nie­mand kommt auf die Idee, Salzzucker her­zu­stel­len. Als Mischung schmeckt es nicht. Überhaupt kann zuviel Salz schäd­lich sein. Zuviel Zucker ist auch nicht gesund. Und manch­mal passt nur das eine, manch­mal nur das ande­re.

Das ist eine Binsenweisheit, deren Allgemeingültigkeit wir immer dann mer­ken, wenn uns jemand eine Packung Salzzucker ver­kau­fen will. Womit wir beim Thema, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), sind.

I.

Wenn in Deutschland die Länder die Kompetenz zur Gesetzgebung haben, das Thema aber unteil­bar über das Gebiet eines Landes hin­aus­reicht, wer­den Staatsverträge zwi­schen den Ländern geschlos­sen. Zunächst dis­ku­tie­ren die Länderregierungen und ver­su­chen, einen Kompromiss zu fin­den. Sie stim­men sich dabei im Idealfall mit ihren Parlamenten ab. Inkrafttreten kann so ein Staatsvertrag näm­lich erst dann, wenn alle Länderparlamente dem Vertrag auch zustim­men. Der Rundfunkstaatsvertrag ist so ein Ding.

Bis 2003 war der Jugendmedienschutz im Rundfunkstaatsvertrag gere­gelt. Seither wird er jedoch in einem eige­nen Staatsvertrag, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, behan­delt. Damit wur­de der Jugendschutz für den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) mit dem für die „Mediendienste“, also auch “das Internet“, zusam­men­ge­packt. Das ist so wie Salz und Zucker ver­mi­schen. Ich stel­le mir das unge­fähr so vor: Sagt ein alter Mann mit Kugelschreiber zu einer alten Frau mit Kugelschreiber: „Da gibt es jetzt das Internet. Da ist der Boris Becker drin. Das Internet ist so etwas wie BTX. Und das sieht aus wie Videotext. Also so was wie Fernsehen. Das lass uns also mal zusam­men regeln.”

Es braucht nicht viel Phantasie, um zu erah­nen, dass das nichts wer­den kann — weder für das Internet, noch für den Jugendschutz. Und das ist schlimm. Denn so wird seit Jahren bei­des ver­hin­dert: Ein Jugendschutz, der die Eigentümlichkeiten des Netzes kennt und eine gesell­schafts- und netz­po­li­tisch sinn­vol­le Nutzung des Internets.
Zudem, weil die Summe des Schadens auch hier grö­ßer ist, als die Anzahl der Fehler es ver­mu­ten lässt: Kleine und mitt­le­re Unternehmen wer­den mit Auflagen und damit mit Kosten belegt, deren medi­en­päd­ago­gi­scher, jugend­schutz­recht­li­cher und netz­po­li­ti­scher Nutzen mehr als zwei­fel­haft ist.

II.

Das Internet ist nicht mit Radio oder Fernsehen ver­gleich­bar. Schon wegen einer ihm untrenn­bar inne­woh­nen­den Eigenschaft: Everyone’s a publisher. Jeder kann sich dort aktiv, also nicht nur emp­fan­gend, son­dern auch pro­du­zie­rend, also sen­dend, betä­ti­gen. Es gibt nicht einen Sender und vie­le Zuhörer, wie es die Regelungen, die für den Rundfunk gel­ten, unter­stel­len. Es gibt vie­le Sender und vie­le Empfänger. Und genau genom­men stimmt nicht mal die­se Aussage, legt sie doch nahe, jemand wäre (nur) Sender oder Empfänger. Tatsächlich sind wir, wenn wir im Internet “unter­wegs” sind, stets und stän­dig zugleich Sender und Empfänger, Anbieter und Nutzer: Wir ver­schi­cken via Twitter einen Tweet, lesen bei Facebook die Statusmeldungen unse­rer Freude, schrei­ben bei SchülerVz, was wir von dem Tag hal­ten, lesen einen Artikel bei Spiegel-Online, hin­ter­las­sen in einem Blog einen Kommentar, ver­öf­fent­li­chen bei Flickr Bilder vom letz­ten Hundespaziergang, schau­en uns das Video eines Freude bei Youtube an, ergän­zen bei Wikipedia einen Artikel, fin­den bei Google eine gesuch­tes Zitat und stel­len in einem Online-Forum eine Frage.
Die Grundidee des JMStV, Regeln für “Anbieter” und deren “Nutzer” auf­zu­stel­len, ist für das Internet ana­chro­nis­tisch — sie passt ein­fach nicht.

Der Versuch, die Realität in dem Staatsvertrag immer­hin ansatz­wei­se nach­zu­bil­den, ist ein  Spagat zwi­schen unver­ständ­lich und absurd. Oder muss ein Anbieter eines Blogs oder einer Homepage sol­che Sätze ver­ste­hen wie in § 5 Absatz 3, kann er sie gar beach­ten? :

Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten ver­mit­teln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht voll­stän­dig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fal­len, ins­be­son­de­re weil die­se von Nutzern in das Angebot inte­griert wer­den oder das Angebot durch Nutzer ver­än­dert wird, setzt vor­aus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot ver­hin­dert, die geeig­net sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das Alter der gekenn­zeich­ne­ten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beein­träch­ti­gen.

Kontrollfrage: Wenn der Nutzer das Angebot ver­än­dert hat: Ist er dann Anbieter oder Nutzer? Anders gefragt: Wie kann ein Nutzer nicht nur Inhalte des Anbieters, son­dern sogar das Angebot an sich ver­än­dern — ohne zugleich Anbieter zu sein?

Man muss sich nicht wei­ter in Details ver­lie­ren um zu erah­nen, dass die Neuregelungen mehr Probleme auf­wer­fen wer­den, als sie zu lösen bean­spru­chen.

III.

Die lin­ki­sche Holperigkeit der Regelungen, das Unvermögen des Textes, die Realität zu beschrei­ben, blei­ben weit hin­ter dem selbst gesteck­ten Anspruch zurück , “im Medienbereich den Verbraucherschutz vor­an­zu­brin­gen”  Mit sol­chen Regelungen wird das “Schutzniveau für Kinder und Jugendliche” nicht erwei­tert.

Das ist glück­li­cher­wei­se nicht fatal, denn Deutschland ist in Jugendschutzfragen schon jetzt kein unre­gu­lier­tes Land. Das gilt auch für das Internet. In der bis­he­ri­gen Evaluierung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind kei­ne Schutzlücken bekannt gewor­den, die so geschlos­sen wer­den müss­ten. Schwer jugend­ge­fähr­den­de Inhalte sind schon heu­te ver­bo­ten, Verstöße dage­gen straf­be­wehrt.
Zudem: Der Widerspruch, dass die omi­nö­sen “Jugendschutzprogramme”, die zur Umsetzung des Gesetzes zwin­gend erfor­der­lich schei­nen, bis heu­te nicht exis­tie­ren, bleibt unauf­ge­löst. Der Gesetzgeber stellt unge­deck­te Schecks aus. Dabei lie­gen schon seit Jahren aus­rei­chend Hinweise vor, dass sol­che “Programme” oder Techniken nicht bzw. nur sehr ober­fläch­lich funk­tio­nie­ren, bes­ten­falls fei­gen­blätt­ri­ger Ausdruck sym­bo­li­scher Politik sind, die ohne die Erziehungsarbeit der Eltern und der Schule nicht funk­tio­nie­ren kann. Hier wird Eltern ein “Schutz” vor­ge­täuscht. Es gibt kein Programm, das ihre Kinder schützt, ohne dass sie, die Eltern, selbst etwas tun müss­ten. Und das wäre auch fatal.  Denn ohne die Erziehungsarbeit der Eltern geht es nicht.

IV.

Es war also kein Wunder, dass sich bun­des­weit Protest erhob, als Anfang des Jahres die ers­ten Entwürfe des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags der „Arbeitsebene“ das Licht der Öffentlichkeit erblick­ten. Diese „Arbeitsebene“ hat sich, was das Internet anbe­langt, von der Realität abge­kop­pelt. Anders kann ich mir Regelungen wie die Pflicht zum „Depublizieren“ von Inhalten des öffent­lich-recht­li­chen Rundfunks nicht erklä­ren. Wie so etwas mit der Aufgabe des öffent­lich-recht­li­chen Rundfunk ver­ein­bar ist, der, wie es im Rundfunkstaatsvertrag, heißt,  die „demo­kra­ti­schen, sozia­len und kul­tu­rel­len Bedürfnisse der Gesellschaft“ erfül­len soll, ist mir unbe­greif­lich. Ich ken­ne kei­nen GEZ-Gebühren zah­len­den Bürger in unse­rer Gesellschaft, des­sen demo­kra­ti­sche, sozia­le und kul­tu­rel­le Bedürfnisse so befrie­digt wer­den. Unsere Abgeordnete anschei­nend schon. Die haben das näm­lich beschlos­sen. Auch im Kieler Landtag.

V.

Aber zurück zum JMStV. Seit dem Tag der Veröffentlichung des Entwurfes hat  es eine Vielzahl von kri­ti­schen Stellungnahmen gege­ben. Die schlimms­ten Fehler des Vertragsentwurfes wur­den kurz vor der Beschlussfassung der Ministerpräsidenten noch flugs aus dem Vertrag geke­gelt. Was übrig geblie­ben ist, ist gleich­wohl nicht hilf­reich.
Und das weiß oder ahnt wohl auch das Parlament in Schleswig-Holstein. In der Diskussion über den neu­en Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 8. September klan­gen bei allen Rednern frak­ti­ons­über­grei­fend kri­ti­sche Punkte an:

  • Schon der Grundansatz, Jugendschutz in Radio, TV und Internet zusam­men zu regeln, ist falsch.
  • In der Folge ver­wun­dert es nicht, dass die ein­zel­nen Normen im bes­ten Fall ins Leere lau­fen und ohne prak­ti­sche Relevanz sind, häu­fig genug aber unbe­stimmt blei­ben und inter­pre­ta­ti­ons­be­dürf­tig sind.
  • Jugendschutz kann nicht durch sta­ti­sches Erlauben, Verbieten oder Filtern „erle­digt“ wer­den. Er ist immer auch und zugleich ein Prozess, der mit ange­sto­ßen und am Laufen gehal­ten wer­den muss.
  • Die Umsetzung der Alterskennzeichnungen, die fak­tisch auf eine Pflicht hin­aus­lau­fen wird, stellt klei­ne und mitt­le­re Unternehmen vor schwie­ri­ge Aufgaben. Private Betreiber von Webseiten, Blogs und Foren ste­hen, wie ers­te prak­ti­sche Versuche zeig­ten, vor einer kaum lös­ba­ren Aufgabe.

Bei allem Lob über den Verlauf der Debatte blei­ben bei mir deut­li­che Zweifel: SPD und Grüne haben in Nordrhein-Westfalen vor weni­gen Tagen gezeigt, dass die Kritik an dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag schnell ver­ebbt, wenn Regierungs(ohn)macht sie über­la­gert. Und wem nützt die geäu­ßer­te Skepsis von der CDU- und FDP-Fraktion an dem Verhandlungsergebnis, wenn es schließ­lich doch an dem Mut man­gelt, als Parlament deut­lich zu machen, dass man eben nicht allein zum Abnicken von dem da ist, was die Regierungschefs aus­han­del­ten. Und der SSW — des­sen Rednerin im Plenum ernst­haft die Idee ver­trat, dass selbst eine Altergrenze ab 18 Jahren nicht immer aus­rei­chend sei — wird sich fra­gen müs­sen, war­um er einer Regelung zustimmt, die ihm nicht weit genug geht.

Nun ist der Entwurf im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages gelan­det. Ist es bezeich­nend, dass der Bildungs- und der Sozialausschuss, deren Kompetenz in Jugendfragen und päd­ago­gi­schen Fragestellungen durch­aus nütz­lich sein könn­te, nicht betei­ligt wer­den?

VI.

Wenn die Reden im Kieler Landtag am 8. September 2010 kei­ne Fensterreden sein sol­len; wenn die Kritik des Landtages am Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz nicht fol­gen­los blei­ben soll; wenn die Parteien in Schleswig-Holstein wirk­lich signa­li­sie­ren wol­len, dass sie kri­ti­sche Stimmen ernst neh­men und ein Umdenken nach vorn ein­lei­ten wol­len …
… wenn das alles also stimmt, dann kön­nen wir eine öffent­li­che Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses in Zusammenarbeit mit ande­ren betrof­fe­nen Ausschüssen des Landtages erwar­ten, in der Experten ange­hört und neben den oben genann­ten Kritikpunkten wei­te­re Fragen dis­ku­tiert wer­den. Zum Beispiel:

  • Ist es bes­ser, Jugendschutz zusam­men mit Medienkompetenz und Netzkompetenz, aber getrennt vom Jugendschutz in „klas­si­schen“ Medien zu regeln? (Mit dem Thema Medien- bzw. Netzkompetenz befass­te sich jüngst die Enquete-Kommission Internet und digi­ta­le Gesellschaft, die Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein hat vor weni­gen Jahren eini­ge der Defizite etwa in der Medienkompetenzförderung auf­ge­zeigt)
  • Können Filterprogramme über­haupt wirk­sa­men Jugendschutz ent­fal­ten?
  • Wie sieht Medienpädagogik im Jahr 2010 aus? Wie müss­te sie eigent­lich aus­se­hen?
  • Welche Rolle hat die Netzpolitik in die­sem Kontext?
  • Wer kann unab­hän­gig und unvor­ein­ge­nom­men den bis­he­ri­gen JMStV eva­lu­ie­ren?
  • Welche Aufgaben haben Eltern, Schulen, Bildungseinrichtungen?
  • Welche Netz- und Webkompetenzen brau­chen Wissensvermittelnde, Lehrende, Betreuende und nicht zuletzt: Kinder und Jugendliche heu­te?
  • Welche Angebote plant die Landesregierung, um Bloggern und ande­ren Netzaktiven sowie den klei­nen und mitt­le­ren Unternehmern in Schleswig-Holstein die Anwendung der sich aus dem JMStV erge­ben­den Rechte und Pflichten näher zu brin­gen.

Warum nicht die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD zur Medienkompetenz in der Informationsgesellschaft abwar­ten und dann fun­diert dis­ku­tie­ren und gemein­sam dar­über nach­den­ken, was man wie bes­ser machen kann? Diese Republik geht nicht unter, wenn der Staatsvertrag ein paar Monate spä­ter, viel­leicht sogar erst nach einer grund­le­gen­den Reform, in Kraft tritt. Es gibt schon jetzt hin­rei­chen­de Regelungen für den Jugendschutz. Und: Nichts von dem, was da beschlos­sen wer­den soll, macht es bes­ser. Das Ergebnis der Evaluierung des vor­lie­gen­den Staatsvertrags kann man sich ange­sichts der fun­dier­ten Kritik schen­ken.  Da kann kaum mehr raus­kom­men also ein: “das war nix” — viel­leicht etwas höf­li­cher, viel­leicht etwas wis­sen­schaft­li­cher for­mu­liert.

VII.

Die Aufforderung geht aber nicht nur in Richtung Politik, Parlament und Verwaltung. Natürlich, man mag sich die Haare rau­fen, wenn in dem Protokoll einer Ausschusssitzung auf den Hinweis einer Abgeordneten, dass es eine ja „durch­aus kri­ti­sche Haltung der soge­nann­ten Internetcommunity zum Staatsvertrag“ gebe, als Antwort ver­merkt wird: “Diese Kritik sei bis­her in die­ser Form nicht an die Staatskanzlei her­an­ge­tra­gen wor­den“. Bitte? Natürlich dreht sich die Welt anders her­um. Politik und Verwaltung müs­sen nach Kritik suchen, den Betroffenen zuhö­ren und eben nicht in Büros und Plenarsälen war­ten, ob jemand ihnen was erzählt.

Es macht aber auch deut­lich, dass die „Internetcommunity“, also wir, nicht den Fehler machen dür­fen, uns in uns selbst ein­zuigeln. Es gibt noch genü­gend in den Büros, Schreibstuben und Plenarsälen, die den Schritt in die Moderne noch nicht gemacht haben. Über die muss man nicht lachen, auf die kann man auch mal zuge­hen: wenn ihr nicht kom­men könnt oder wollt, dann kom­men wir. Tief in unse­rem Herzen ahnen wir es doch alle: Die alten Männer mit den Kugelschreibern sind viel­leicht gar nicht so alt und ken­nen viel­leicht sogar schon ande­re Medien, mit denen man schrei­ben kann. Vielleicht soll­ten wir mal drü­ber reden.

VIII.

Es gibt genug Gründe, war­um es die­ses Blog nun gibt. Das war einer davon. Wir freu­en uns auf Kritik, Unterstützung und Teilhabe. Es geht vor­an.

Anlage:
Für Leselustige hier eine Linkliste, um sich in das Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ein­zu­le­sen:

Dokumente aus der par­la­men­ta­ri­schen Behandlung im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Eine Auswahl von Stellungnahmen und Artikeln aus der bun­des­wei­ten Diskussion zum JMStV

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

17 Gedanken zu “Wider den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag”:

  1. Uwe

    Wenn Ihr Eure Diskussionen auch außer­halb des Internet führt (was die „Über uns”-Seite ver­mu­ten lässt), dann könn­tet Ihr sogar etwas bewe­gen.

    In die­sem Sinne: Weiter so! :-)

    Reply
    1. SwenWacker Post author

      Danke.
      In bei­de Richtungen soll es gehen: Auch über hier Stellung neh­men­de, dis­ku­tie­ren­de Politiker freue ich mich :-)

      Reply
  2. Sebastian Schack

    Toller Artikel und ein gran­dio­ser Auftakt für die­ses Blog! :)
    Ich hof­fe, es ein­rich­ten zu kön­nen, am Mittwoch Abend mit von der Partie sein zu kön­nen und dann, hof­fent­lich, „end­gül­tig” Teil des Teams zu wer­den und mich ein­brin­gen zu können/​dürfen.

    Reply
  3. Ruediger KohlsRuediger Kohls

    Da hat der Chefredakteur ja mal ordent­lich einen vor­ge­legt! Dir, Swen und allen Redaktionskolleginnen und -kol­le­gen mei­nen Glückwunsch zu Kiellegung und Stapellauf des Landesblogs!

    „Wenn ihr nicht kom­men könnt oder wollt, dann kom­men wir. Vielleicht soll­ten wir mal drü­ber reden.” — leicht ver­kürzt ein schö­nes Motto für die­se Seiten.

    Selbst Blogger bin auch ich mit all die­sen schön klin­gen­den Attributen, wie „netz­af­fin” belegt. Netzaffin hört sich für mich im Zusammenhang mit Zucker und Salz im übri­gen irgend­wie wie „Netzraffinade” an. Raffinade bezeich­net das Endprodukt eines — laut Wikipedia — tech­ni­schen Verfahrens zur Reinigung, Veredlung, Trennung und/​oder Konzentration von Rohstoffen, Nahrungsmitteln und tech­ni­schen Produkten.
    Mit dem JMStV das „Netz” in die­sem Sinne rei­ni­gen, ver­edeln, von Schlechtem tren­nen und auf das Sinnvolle kon­zen­trie­ren zu wol­len ist jedoch ein Ziel, dass von vorn­her­ein zum Scheitern ver­ur­teilt ist. Denn es ist dem Netz eigen­tüm­lich, dass unge­hin­dert immer wie­der Unraffiniertes in den Schmeztiegel von Daten und Informationen nach­fließt.
    Also die Hände in den Schoß legen? Nicht ver­su­chen zu regeln, was nicht gere­gelt wer­den kann? Oder soll­te man es gar von der ande­ren Seite auf­zäu­men und statt den Zugang zum Netz lie­ber die (feh­len­de) Erziehungsarbeit der Eltern und der Schule regeln?

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  8. Knut

    Dieser Artikel ist sehr, sehr gut. Er macht schmerz­lich deut­lich, dass die­sem Blog eins fehlt: Der Flattr- bzw. paypal-Spendenbutton. Ansonsten: Weiter so!

    Reply
    1. SwenWacker Post author

      Danke. Ich woll­te zunächst mit Inhalt glän­zen und erst dann mit Dingen wie Flattr, tol­les Layout und so. Es wäre mir näm­lich ehr­lich gesagt ein wenig pein­lich gewe­sen, es anders­her­um zu ver­su­chen.
      Wir wer­den aber hof­fent­lich noch wei­te­re lesens­wer­te Artikel ver­öf­fent­li­chen. Das Lob der Leser spornt an :-)

      Reply
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  12. Florian

    Danke für den aus­führ­li­chen Artikel!

    Zum Punkt des Aufeinanderzugehens möch­te ich ger­ne anmer­ken, dass wir vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) sehr wohl sehr früh nach Bekanntwerden des Ganzen eine aus­führ­li­che Stellungnahme abge­ge­ben haben und u.a. der feder­füh­ren­den Mainzer Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz zukom­men las­sen haben. Außerdem waren wir bei einer der ers­ten öffent­lich bekann­ten Anhörungen in gro­ßer Runde mit Ländervertretern und Verbandsvertretern vor Ort und haben eben­falls unse­re ableh­nen­de Haltung und die wesent­li­chen Kritikpunkte vor­ge­tra­gen. In vie­len Pressemitteilungen, Interviews und Diskussionsrunden haben wir im Laufe die­ses Jahres Kritik geübt.

    Es ist also kei­nes­falls so, dass es kei­ne kri­ti­schen Stimmen gab — im Gegenteil. Wir haben ganz deut­lich gemacht, wel­che Gefahr die­ser Staatsvertrag für das freie Internet und für die Informations- und Meinungsfreiheit bedeu­tet und dass wir in die­sem Ansatz für den Jugendschutz den völ­lig fal­schen Weg sehen. Unsere kri­ti­sche Stimme war prä­sent, laut und hör­bar. Wenn man sie denn hören woll­te.

    Die Landesvertreter, ins­be­son­de­re die der Rheinland-Pfälzischen SPD-Alleinregierung woll­ten sie aber nicht wahr­neh­men. Sie woll­ten ihr bereits über Jahre im Hinterkämmerchen (mit den ver­schie­de­nen Institutionen der frei­wil­li­gen Selbstkontrolle und ande­ren — auch finan­zi­ell invol­vier­ten — Akteuren wie der jugendschutz.net gGmbH) aus­ge­han­del­tes Vertragswerk durch­set­zen. Bestimmte Moralvorstellungen soll­ten noch stär­ker gesetz­lich fixiert wer­den.

    Einigen Verbänden, vor allem denen der Telekommunikationsbetreiber ist es zum Glück gelun­gen, klei­ne Änderungen z.B. bei der Providerhaftung zu ihren Gunsten und denen der Internetnutzer durch­zu­set­zen. Schärfere, grund­sätz­li­che Kritiker wie wir vom AK ZENSUR wur­den zu wei­te­ren Diskussionsrunden und Anhörungen schlicht nicht mehr ein­ge­la­den.

    Insgesamt ist also fest­zu­hal­ten: Die gesam­te Kritik ist früh­zei­tig laut und deut­lich arti­ku­liert wor­den. Es muss­te sich nie­mand im Netz auf die Suche nach einer Community machen und ver­su­chen deren Stimme ein­zu­fan­gen. Die grund­sätz­li­che Kritik am Regelwerk als völ­lig ver­fehl­tem Ansatz für den Jugendschutz sowie die Warnung vor demo­kra­tie­ge­fähr­den­den Eingriffen wie den Prüf- und Kennzeichnungspflichten für Inhalteanbieter und der Hinweis auf wirk­lich absur­de Regelungen wie Sendezeitbeschränkungen für das World Wide Web woll­ten schlicht und ergrei­fend nicht gehört wer­den. Wer dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag in die­ser Form zustimmt, trägt die vol­le Verantwortung.

    Reply
    1. SwenWacker Post author

      Danke, Florian, für den aus­führ­li­chen Kommentar. Meine Anmerkungen hin­sicht­lich des Einigelns bzw „Aufeinanderzugehens” bezieht sich nicht auf die Arbeit des AK Zensur. Im Gegenteil kann man an der Arbeit des AK sogar sehr gut erken­nen, wie wich­tig es ist, sich gegen­über den Entscheidungsgremien zu posi­tio­nie­ren. Denn selbst wenn zu befürch­ten ist, dass letz­lich kein Länderparlament die Änderung des JMStV ver­hin­dern wird, bleibt es ein Erfolg, dass die Kritik an dem JMStV öffent­li­cher gewor­den ist. Da macht Mut und gibt Zuversicht für die nächs­te Runde. #dicke_​Bretter_​bohren

      Reply
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