An den Schulen – Teil 1: Situation vor dem neuen Schulgesetz

Von | 27. September 2010
Foto: Landtag Schleswig-Holstein

Foto: Landtag Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein erlebt zur­zeit eine Welle des Widerstandes gegen das neue Schulgesetz der schwarz-gel­ben Koalition. Erkennbar ste­hen sich dabei eine Allianz der Oppositionsparteien von SPD, Grünen, Linkspartei und SSW und die Regierungskoalition aus CDU und FDP gegen­über. Durch die Proteste sind vie­le Eltern, Schüler aber auch Lehrer, die nicht in die­sen Meinungsblöcken ver­haf­tet sind, inzwi­schen stark ver­un­si­chert – auch sol­che, die in der letz­ten Landtagswahl vor allem der FDP (aber auch der CDU) ihre Stimme gege­ben haben, weil sie deut­li­che Änderungen an der Bildungspolitik von Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave errei­chen woll­ten.

Bei aller poli­ti­scher Aufregung scheint es mir ange­zeigt, zumin­dest ein­mal zu ver­su­chen, die ein­zel­nen Aspekte der Schulpolitik und ihre Auswirkungen in der kon­kre­ten Situation vor der Verabschiedung des neu­en Schulgesetzes dar­zu­le­gen. In einem wei­te­ren Teil wer­de ich dann aus­füh­ren, wie der Entwurf des neu­en Schulgesetzes ver­sucht, auf die­se Situation zu reagie­ren. Der letz­te Teil wird dann eine Bewertung und Einordnung der Situation und der von der Landesregierung ange­streb­ten Maßnahmen.

Reformverdruss:
Die Situation an den Schulen ist zur­zeit geprägt von Kollegien und Elternschaften, die der Reformen über­drüs­sig sind. Gerade Lehrkräfte haben sich in den letz­ten Jahren dar­an auf­ge­rie­ben, immer neue Ideen aus dem Bildungsministerium kon­zep­tio­nell auf die eige­ne Schule umzu­set­zen. Hinzu kommt die Tatsache, dass vie­le Eltern immer mehr ori­gi­nä­re Aufgaben der Familie auf die Schulen ver­la­gern. Weder das Land noch die Schulträger haben aber dafür Sorge getra­gen, dass die­sen neu­en Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer bei­spiels­wei­se durch Schulsozialarbeit, Schulpsychologen oder ver­gleich­ba­re Maßnahmen Rechnung getra­gen wird.

Integration und Inklusion:
Gute Ideen wie die Integration – inzwi­schen eher Inklusion – von Schülern mit Behinderung in den nor­ma­len Unterricht wur­den nicht durch eine aus­rei­chen­de Versorgung mit neu­en Lehrern unter­füt­tert. Schlussendlich ste­hen in den Klassen oft­mals weni­ge zusätz­li­che Lehrerstunden für die zusätz­li­che Betreuung der dau­er­haf­ten Anwesenheit von Kindern gegen­über, denen die Lehrkräfte im nor­ma­len Unterricht kaum gerecht wer­den konn­ten. Somit wer­den für die Kinder mit Behinderung kei­ne neu­en Lebenschancen oder Perspektiven geschaf­fen, die rest­li­chen Schüler in ihrer Entwicklung nach­hal­tig beein­träch­tigt.

Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL):
JÜL wur­de in der Grundschule ver­pflich­tend ein­ge­führt. Dabei wur­de den Schulen für die Umsetzung ein gro­ßer Freiraum gelas­sen. Obwohl zu die­sem Thema gute Handreichungen aus dem Bildungsministerium vor­la­gen, füh­len sich zahl­rei­che Lehrkräfte und Eltern mit die­sem Thema allein gelas­sen und über­for­dert, zumal auch die­se Maßnahme nicht mit zusätz­li­chen Lehrerstunden in der Umsetzung unter­füt­tert wur­de. An eini­gen Schulen wird JÜL durch Eltern und Lehrer rund­weg abge­lehnt.

G8 und G9:
Die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur an Gymnasien um ein Jahr von neun (G9) auf acht Schuljahre (G8) ist auch in Schleswig-Holstein hoch­gra­dig umstrit­ten. Da sie nicht mit einer Entschlackung des Lehrplans ein­her­geht, muss der Inhalt der bis­he­ri­gen Schuljahre 5 bis 10 bis zum Ende des 9. Schuljahres erlernt wer­den. Dazu wird die Zahl der Wochenstunden deut­lich her­auf­ge­setzt, sodass oft­mals bereits in der Unterstufe Unterricht in die Nachmittagsstunden gelegt wer­den muss. Da wei­ter­hin die übli­chen Hausaufgaben zu erle­di­gen sind, bleibt den Schülern ab der fünf­ten Klasse kaum noch Zeit für Freizeitaktivitäten: Ob Sportverein, Musikausbildung oder ein­fach Spielen mit Freunden – die Zeit dafür wird über die Maßen knapp. Deshalb haben bei­spiels­wei­se die Landesschülervertretung der Gymnasien und Gesamtschulen und die Initiative „G9-jetzt!” die Wiedereinführung von G9 auch an den Gymnasien gefor­dert.

Profiloberstufe:
Ähnlich umstrit­ten wie G8 ist die Einführung der Profiloberstufe anstel­le des bis­he­ri­gen Kurssystems an den Gymnasien. Ihr Ziel soll unter ande­rem ein homo­ge­ne­res Kurssystem sein, in dem unter ande­rem sicher­ge­stellt wird, dass als wich­tig ange­se­he­ne Fächer im Gegensatz zum alten Kurssystem bis zum Abitur fort­ge­führt wer­den müs­sen. Beklagt wird von den Schülern vor allem die Tatsache, dass das Angebot der Profiloberstufe zu infle­xi­bel ist und den beson­de­ren Fähigkeiten und Interessen von Schülern nicht ent­spre­chend gerecht wird.

Kontingentstundentafel:
Durch die Einführung von Kontingentstundentafeln erhal­ten die Schulen zusätz­li­che Kompetenzen, die Verteilung von Fachunterrichtsstunden inner­halb eines bestimm­ten Rahmens zu ver­tei­len. So wird bei­spiels­wei­se nicht mehr fest­ge­legt, dass in der Mittelstufe in einem Fach je Schuljahr eine bestimm­te Anzahl von Wochenstunden zu ertei­len sind, son­dern ledig­lich, dass über alle Schuljahre der Mittelstufe eine defi­nier­te Zahl von Wochenstunden unter­rich­tet wer­den müs­sen. Es sei aller­dings ange­merkt, dass die gewünsch­te Entscheidungskompetenz der Schulen oft­mals ledig­lich dazu ver­wen­det wer­den kann, einen Mangel an Fachlehrern zu ver­wal­ten. Weiterhin wer­den Schulwechsel der Schüler durch die unter­schied­li­che Verteilung von Fachunterricht zwi­schen Schulen des­sel­ben Typs inner­halb Schleswig-Holsteins deut­lich erschwert.

Mängelfächer:
In bestimm­ten – als „Mangelfächer” bezeich­ne­ten – Schulfächern besteht in Schleswig-Holstein ein Mangel an ver­füg­ba­ren Lehrkräften. Deshalb kön­nen die­se Fächer nicht an allen Schulen im erfor­der­li­chen Umfang ange­bo­ten wer­den. Die Landesregierung ver­sucht seit län­ge­rem, die­ses Problem durch die Einstellung von Quereinsteigern in den Griff zu bekom­men. Mangelfächer an Haupt-, Real- und Regionalschulen, den koope­ra­ti­ven Gesamtschulen (Sekundarstufe I) und den Gemeinschaftsschulen sind zur Zeit Physik und Französisch; an den Gymnasien, koope­ra­ti­ven Gesamtschulen (Sekundarstufe II) und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe (auch Sekundarstufe II) sind es Physik, Mathematik (ins­be­son­de­re in Kombination mit Physik) sowie Latein. In den ver­gan­ge­nen Jahren ist min­des­tens ein Fall bekannt gewor­den, in denen Eltern auf eige­ne Kosten einen Lehrer beschäf­tigt haben, um den Physikuntericht an der Schule ihrer Kinder sicher­zu­stel­len.

Lehrermangel:
Über Jahre hin­weg herrscht in Schleswig-Holstein ekla­tan­ter Lehrermangel. Dabei wird sowohl Bildungsministerin Erdsiek-Rave als auch ihrem Nachfolger Klug vor­ge­wor­fen, die­je­ni­gen Schulformen über die Maßen zu benach­tei­li­gen, die der eige­nen poli­ti­schen Vorliebe weni­ger ent­spre­chen. Im Februar 2008 rech­ne­te bei­spiels­wei­se der bil­dungs­po­li­ti­sche Sprecher der damals in der Opposition befind­li­chen FDP, Dr. Ekkehard Klug, der Landesregierung hin­sicht­lich des Lehrermangels vor, dass allein auf­grund der „Rückzahlung” von Vorgriffsstunden (s.u.) ab dem Schuljahr 2009/​10 420 zusätz­li­che Lehrerstellen benö­tigt wür­den.

Hauptschulen:
Seit Jahren hat­ten vor allem die Hauptschulen mit ste­tig sin­ken­den Schülerzahlen zu kämp­fen. Ob es an der von der dama­li­gen Opposition unter­stell­ten bewuss­ten Schlechterversorgung mit Lehrkräften lag oder aber die Hauptschule im Wettbewerb mit der Gesamtschule ein­fach bei den Eltern nicht mehr die nöti­ge Nachfrage erzeugt hat, wird sich im Nachgang nicht mehr fest­stel­len las­sen. Fakt ist jedoch, dass ein deut­lich pra­xis- und berufs­be­zo­ge­ne­rer Unterricht, wie er jetzt für die neu­en Gemeinschaftsschulen ange­dacht ist, dort nicht in aus­rei­chen­dem Maße statt­ge­fun­den hat.

Regional- und Gemeinschaftsschule:
Die so genann­te „Große Koalition” von CDU und SPD setz­te seit 2005 eine Schulreform um. Dabei wur­den die Formen der bis­he­ri­gen Haupt- und Realschulen in eine neue Schulform namens Regionalschule zusam­men­ge­führt, die bis­he­ri­ge Gesamtschule zur Gemeinschaftsschule wei­ter­ent­wi­ckelt. Besonders die CDU sah sich dabei gro­ßer Kritik aus­ge­setzt, weil sie noch im Wahlkampf den Erhalt des geglie­der­ten Schulsystems gefor­dert hat­te und das Konzept der Regionalschule erst nach der Landtagswahl in die Öffentlichkeit gelang­te. Besonders scharf war die Kritik vom Verband der Realschullehrer (VdR), der die Union noch im Wahlkampf unter­stützt hat­te. Schließlich ver­such­te eine Initiative unter Beteiligung des VdR den Erhalt der Realschule mit einem Volksbegehren zu errei­chen, schei­ter­te jedoch am nöti­gen Quorum von fünf Prozent der Wählerstimmen. Zu die­sem Zeitpunkt exis­tier­ten in ganz Schleswig-Holstein gera­de noch sechs Realschulen.

Inhaltlich unter­schei­den sich Regionalschule und Gemeinschaftsschule vor allem dar­in, dass in der Gemeinschaftsschule über die gesam­te Schulzeit eines Schülers hin­weg alle Schüler gemein­sam unter­rich­tet wer­den. In der Regionalschule hin­ge­gen wird nach der 6. Klasse in einen Hauptschul- und einen Realschulzweig getrennt. Die Weiterentwicklung der Gesamt- zur Gemeinschaftsschule ist vor allem in der Stärkung des Prinzips der Binnendifferenzierung zu sehen. Das bedeu­tet, dass die leis­tungs­be­zo­ge­ne Aufteilung der Klassen in eini­gen Fächern zuguns­ten des gemein­sa­men Unterrichts ent­fällt. Alle Gemeinschaftsschulen wer­den offe­ne Ganztagsschulen (frei­wil­li­ge Teilnahme am Nachmittagsangebot), sofern sie nicht als bis­he­ri­ge Gesamtschulen schon gebun­de­ne Ganztagsschulen (ver­pflich­ten­de Teilnahme am Nachmittagsunterricht) waren. Sofern die neu­en Gemeinschaftsschulen bereits über eine Oberstufe ver­fü­gen, bleibt die­se erhal­ten. Ist das nicht der Fall, ist geplant, dass die Schüler zum Besuch der Oberstufe ent­we­der auf eine ande­re Gemeinschaftsschule mit Oberstufe oder auf ein Gymnasium wech­seln.

Die Entscheidung, auf wel­che Weise Haupt- und Realschulen in Gemeinschafts- oder Regionalschulen gewan­delt wur­den, haben die Schulträger wei­test­ge­hend in eige­ner Verantwortung ent­schie­den – auch wenn die abschlie­ßen­de Genehmigung dem Bildungsministerium vor­be­hal­ten blieb. Ein Automatismus exis­tier­te dabei für die Umwandlung nicht. Auf Fehmarn ist bei­spiels­wei­se auch das Gymnasium in einer neu­en Gemeinschaftsschule mit Oberstufenteil auf­ge­gan­gen.

Vorgriffsstunden:
Vorgriffsstunden sind eine Methode, Kosten in die Zukunft zu ver­la­gern, die nicht nur in Schleswig-Holstein ange­wen­det wird. Dabei wer­den Lehrer fak­tisch auf die Leistung von Überstunden ver­pflich­tet. Diese Überstunden wer­den jedoch nicht aus­ge­zahlt, son­dern sol­len in der Zukunft durch weni­ger Arbeit „rück­ver­gü­tet” wer­den. Damit wer­den Finanzierungsprobleme der Gegenwart in die Zukunft ver­la­gert, weil in die­ser Zukunft dann Gehälter für Unterrichtsstunden auf­ge­bracht wer­den müs­sen, die bereits weit in der Vergangenheit abge­leis­tet wor­den sind. Diese Gehaltszahlung steht dann nicht mehr der aktu­el­len Unterrichtsversorgung zur Verfügung. Seit dem Pflichtstundenerlass von 1999 gelan­gen die­se Vorgriffsstunden zur Anwendung, ab dem Schuljahr 2009/​2010 erfolgt die „Rückvergütung”. Damit stei­gen seit Beginn des genann­ten Schuljahres die Personalkosten auto­ma­tisch an – vor­aus­ge­setzt es wür­de die­sel­be Anzahl an Unterrichtsstunden bei glei­cher Wochenarbeitsleistung der Lehrkräfte und glei­cher Vergütung geleis­tet.

Verlässliche Grundschule:
Seit Einführung der ver­läss­li­chen Grundschule ist ver­bind­lich gere­gelt, dass Kinder der ers­ten und zwei­ten Klasse für vier Zeitstunden und die der drit­ten und vier­ten Klasse für fünf Zeitstunden unter­rich­tet wer­den. Damit soll unter ande­rem eine bes­se­re Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht wer­den. Da die Schulen gro­ße Freiheit bei der Umsetzung besit­zen und die ver­läss­li­chen Zeiten nicht an jedem Tag zur glei­chen Uhrzeit statt­fin­den müs­sen, wird die­ser gewünsch­te Effekt aller­dings nicht zwin­gend erreicht wer­den kön­nen. Darüber hin­aus kommt es bei ver­bun­de­nen Grund- und Hauptschulen bezie­hungs­wei­se Grund- und Regionalschulen zu Problemen, die zeit­lich freie Unterrichtsgestaltung an der Grundschule mit den wei­ter­hin im Takt von 45 Minuten rhyth­mi­sier­ten Unterrichtsstunden an der wei­ter­füh­ren­den Schule abzu­glei­chen. Dieses ist ins­be­son­de­re für die Lehrer zwin­gend, die an bei­den Schulformen unter­rich­ten. Einige Schulen bekla­gen wei­ter­hin, dass für die erhöh­ten zeit­li­chen Aufwände bei der Umsetzung der der ver­läss­li­chen Grundschule die gewähr­ten Lehrerstunden nicht aus­kömm­lich sind.

Finanzierung frei­er Schulen:
Bis zum Jahr 2008 wur­den alle frei­en – also nicht­staat­li­chen – Schulen in Höhe von 85 Prozent der Kosten einer staat­li­chen Schule bezu­schusst. Seit die­sem Datum wur­den die Zuschüsse für die (frei­en) Schulen der däni­schen Minderheit auf 100 Prozent der Kosten staat­li­cher Schulen ange­ho­ben. Als „Ausgleich” wur­de die Bezuschussung der deut­schen frei­en Schulen auf 80 Prozent der Bemessungsgrundlage redu­ziert. Es ist zu berück­sich­ti­gen, dass die Bauten aller frei­en Schulen im Gegensatz zu denen der staat­li­chen Schulen nur antei­lig bezu­schusst wer­den, wäh­rend die staat­li­chen Schulen kom­plett aus öffent­li­chen Mitteln finan­ziert wer­den. Insofern ist es kaum ver­wun­der­lich, dass der Anteil an frei­en Schulen in Schleswig-Holstein bun­des­weit der nied­rigs­te ist, ein Zustand, den bei­spiels­wei­se die grü­ne Landtagsfraktion aus­drück­lich beklagt.

Örtlich zustän­di­ge Schulen:
Das Prinzip der ört­lich zustän­di­gen Schule besagt, dass es im Bereich eines jeden Schulträgers min­des­tens eine Schule geben muss, wel­che die Schüler der ver­schie­de­nen Schulartempfehlungen auf­neh­men muss. Diese Schule kann die Aufnahme eines Schülers nicht mit dem Hinweis auf die eige­ne Auslastung ver­wei­gern, sofern es kei­ne ande­re ört­lich zustän­di­ge Schule mit ent­spre­chen­der Kapazität gibt. Auf die­se Weise ist sicher­ge­stellt, dass alle Schüler im Einzugsbereich eines Schulträgers einen ihrer Empfehlung ent­spre­chen­den Schulplatz erhal­ten. Örtlich zustän­di­ge Schulen sind Regionalschulen und Gymnasien. Gemeinschaftsschulen sind kei­ne ört­lich zustän­di­gen Schulen. Sie sind also nicht ver­pflich­tet, mehr Schüler auf­zu­neh­men, als ihre vor­ge­ge­be­ne Kapazität her­gibt. Dennoch haben in der Vergangenheit Schulräte mas­siv auf Schulleitungen ein­ge­wirkt, auch an die­sen Schulen mehr Schüler auf­zu­neh­men.

Schulbauförderung:
Das Land hat sei­ne Förderung von Schulbauten ein­ge­stellt. Damit müs­sen die Schulträger alle neu­en Bauprojekte und Renovierungen aus eige­ner Kraft stem­men. Diese Situation ist ins­be­son­de­re des­halb für die Schulträger unbe­frie­di­gend, weil durch die Umwandlung von Haupt- und Realschulen in Gemeinschaftsschulen die­se auto­ma­tisch offe­ne Ganztagsschulen wer­den. Für die­se Schulen sind folg­lich Mensen zur Mittagsverpflegung zu errich­ten. Durch die ver­stärk­te Binnendifferenzierung erge­ben sich neue Unterrichtsformen, die oft­mals ein neu­es Raumprogramm an den ent­spre­chen­den Schulen erfor­dern. Damit ist eine Situation ent­stan­den, in der das Land über Änderungen im Schulgesetz bau­li­che Maßnahmen der Schulträger indu­ziert und sich gleich­zei­tig aus der ent­spre­chen­den Finanzierung zurück­zieht. Es darf bezwei­felt wer­den, ob hier noch das Konnexitätsprinzip gewahrt ist.

Schulsozialarbeit:
Die sozia­le Situation an den Schulen ist im Laufe der letz­ten Jahre und Jahrzehnte zuneh­mend kom­ple­xer und kom­pli­zier­ter gewor­den. Lehrer wer­den zuneh­mend mit Aufgaben und Problemen kon­fron­tiert, auf die sie durch ihre Ausbildung nicht aus­rei­chend vor­be­rei­tet sind und die auch die per­so­nel­le Ausstattung der Schulen über­for­dert. Immer mehr Gemeinden reagie­ren inzwi­schen auf die­se Situation durch die Installation von Schulsozialarbeitern. Die Landesregierung ver­tritt dabei die Meinung, dass Schulsozialarbeit nicht zu dem Teil der Aufgaben gehö­re, der aus Landesmitteln zu finan­zie­ren ist. Die Landkreise betei­li­gen sich in der Regel eben­falls nicht an der Finanzierung der Schulsozialarbeit. Somit blei­ben die Schulträger allein auf den Kosten sit­zen, obwohl selbst der Landesrechnungshof eine pari­tä­ti­sche Finanzierung von Land, Kreis und Schulträger für gebo­ten hält und das auch öffent­lich erklärt hat.

Schullastenausgleich:
Werden Schüler von außer­halb des Bereichs der Schulträgers beschult, so wird die­ses durch eine Pauschale von der Heimatgemeinde des Schülers ver­gü­tet. Diese Pauschale wird unab­hän­gig von den tat­säch­li­chen Aufwendungen des Schulträgers berech­net. Besondere bau­li­che Aufwendung oder Leistungen wie Schulsozialarbeit blei­ben dabei unbe­rück­sich­tigt. Alle die­se Kosten müs­sen die Einwohner im Einzugsbereich des Schulträgers beglei­chen. Ein fai­rer Kostenausgleich auf Basis der tat­säch­lich anfal­len­den Aufwendungen fin­det nicht statt.

Links:

Der 2. Teil die­ses Artikels wird sich mit dem Entwurf des Schulgesetzes der schwarz-gel­ben Koalition befas­sen, im 3. Teil wer­de ich dann eine Bewertung und Einordnung ver­su­chen.

15 Gedanken zu “An den Schulen – Teil 1: Situation vor dem neuen Schulgesetz”:

  1. fishnoil

    Danke für die Übersicht! Ich bin gespannt, wie sich das Projekt wei­ter ent­wi­ckelt und freue mich über jeden lan­des­po­li­ti­schen Artikel.

    Kleines Form-Feedback: Ihr ver­linkt hier ja qua­si wis­sen­schaft­lich — am Ende eines Textes. Ich bin aus ande­ren Blogs gewohnt, dass die Links (auch) im Fließtext ste­hen — und mag das.

    Reply
  2. Oliver Fink Post author

    Ich mag das eigent­lich auch und wer­de die­se sinn­vol­le Anregung für die fol­gen­den Artikel auf­neh­men.

    Reply
  3. Sebastian Maas

    schö­ne über­sicht über ein unüber­sicht­li­ches the­ma!
    zum zitie­ren: ich fänd auch fuss­no­ten okay.

    schö­ne Grüße!

    Reply
  4. Pingback: An den Schulen – Teil 1: Situation vor dem neuen Schulgesetz - Man schlägt sich so durch...

  5. Chräcker

    An die­ser Stelle, weil es mir gera­de so unter­kommt, erst ein­mal Glückwunsch an alle für die­sen neue Blog! Ihr star­tet ja gleich rich­tig durch, das kann nur ein Erfolg in Form von „gehör­tes neu­es Organ in Eurem land” wer­den. Toll.

    Eine Lanze für Links im Fließtext wür­de ich auch bre­chen, es ent­spricht ein­fach auch dem Medium, in dem Ihr ver­öf­fent­licht. Und auch ich kli­cke sol­che Links beim lesen gleich in dann noch durch zuschau­en­de Tabs an.

    Einmal unten ange­kom­men müss­te ich nun bei jedem Link erst mal wie­der den Text reka­pi­tu­lie­rend die Links zuord­nen, sicher­lich eine net­te Aufmerksamkeitskontrolle, aber nicht wirk­lich flüs­sig.

    Bei uns in NRW hof­fe ich sehr, das sie nicht die wirk­lich gro­ße Reformkeule schwin­gen, son­dern ein­fach den vie­len ja exis­tie­ren­den Alternativen mal mehr Geld für Kompetenzunterstützung und Schaffung zur Verfügung stel­len und ja, unser G8 wie­der abschaf­fen. „Lernt und ent­wi­ckelt(!) Euch bes­ser und ergie­bi­ger, wir stel­len Euch zur Unterstützung dafür weni­ger Zeit zur Verfügung” fand ich schon immer kap­pes.

    Reply
  6. Henning Nawotki

    Hallo,

    vie­len Dank für den guten Text, anbei ein paar Anmerkungen/​Ergänzungen.

    Integration und Inklusion:
    „Somit wer­den für die Kinder mit Behinderung kei­ne neu­en Lebenschancen oder Perspektiven geschaf­fen, die rest­li­chen Schüler in ihrer Entwicklung nach­hal­tig beein­träch­tigt.“
    Das stimmt nicht, man darf es sich nicht so ein­fach machen. Beispielsweise gehen alle Schüler des Landesförderzentrums Sehen auf „nor­ma­le“ Schulen. Schüler, die nicht gut hören kön­nen, brau­chen manch­mal nur einen Teppich für die Akustik in der Klasse und mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te Kinder einen Aufzug. Und dass ande­re Schüler immer nach­hal­tig beein­träch­tigt wer­den, ist ein nicht mehr als en böses Gerücht. Dazu sei zudem bemerkt, dass Inklusion ein bun­des- und lan­des­ge­setz­lich­li­ches Ziel ist – und die Umsetzung von Gesetzen darf nicht eine Sache der Kassenlage sein, spä­tes­tens beim Blick auf die Strafverfolgung ist klar, was damit gemeint ist.

    Mängelfächer:
    Dabei ist zu berück­sich­ti­gen, dass ein gro­ßer Teil des Problems haus­ge­macht ist. Nachdem die Lehrerausbildung (außer für Gymnasien) kom­plett nach Flensburg ver­legt wor­den ist, stu­die­ren ein­fach weni­ger Studenten dort als in Summe vor­her. Das liegt zu gro­ßen Teilen dar­an, dass ein Teil der Studenten lie­ber in grö­ße­ren Städten stu­diert. Zudem hat es eine Landesregierung gege­ben, die es auf­ge­ge­ben hat, dort Französischlehrer aus­zu­bil­den. Darüber hin­aus fehlt es an Sonderpädagogikstudenten. Da kann man ver­su­chen, Quereinsteiger zu gewin­nen oder in ande­ren Bundesländern zu rekru­tie­ren – wobei Länder wie das angren­zen­de Hamburg dann gleich mehr als SH zah­len und dazu noch frü­he­re und mehr Einstellungstermine haben.

    Lehrermangel:
    Es herrscht nicht nur struk­tu­rel­ler Lehrermangel, auch gibt es zu gerin­ge und sin­ken­de Mittel des Landes, um Vertretungsstunden zu orga­ni­sie­ren, was z.B. bei län­ge­ren Erkrankungen wich­tig wäre.

    Hauptschulen:
    Nun hat man die Hauptschulen zusam­men mit den Realschulen und Gesamtschulen in den Regional- oder Gemeinschaftsschulen auf­ge­hen las­sen. Ob damit das Grundproblem wirk­lich besei­tigt ist, ist die gro­ße Frage.

    Vorgriffsstunden:
    Solche als Tricksereien wahr­ge­nom­me­nen Ideen zer­stö­ren das Vertrauen der Lehrerschaft in den Dienstherrn und gleich­zei­tig die Motivation an den Schulen. Bedauerlich ist, dass jede neue Regierung auf ande­re Ideen kommt, Stunden „zu erwirt­schaf­ten“.

    Finanzierung frei­er Schulen:
    Wichtig ist zu wis­sen, dass die Prozente nicht auf 2010 gerech­net wer­den, son­dern auf ver­al­te­ten Werten basie­ren. Damit sind es real deut­lich weni­ger als die offi­zi­el­len Prozente.

    Örtlich zustän­di­ge Schulen:
    Es gibt dabei kein ratio­na­les Argument, dass die Gemeinschaftsschule kei­ne ört­lich zustän­di­gen Schulen waren. Praktisch heißt das, dass eine Regionalschulen aus allen Nähten plat­zen konn­te, wäh­rend die nächs­te Gemeinschaftsschule nicht mehr Schüler auf­neh­men muss­te. Das und ande­res haben in die­sem Jahr ein Riesenproblem bei der Verteilung der Schüler auf die Sek I ver­ur­sacht.

    Schulbauförderung:
    Das Land hat ein­fach Gelder aus den Geldern, die den Kommunen gehö­ren, ein­kas­siert. Aus die­sen ein­kas­sier­ten Mitteln wur­den Schulbauten geför­dert.
    Der gan­ze Absatz kann kurz for­mu­liert wer­den: Das Land hat eine neue Schulstruktur beschlos­sen —  bezah­len müs­sen das aber die sowie­so klam­men Kommunen.

    Schulsozialarbeit:
    Als es an die Einrichtung von Ganztagsschulen ging, war die Frage, ob die Betreuung von Lehrern oder von Pädagogen gemacht wer­den soll­te. Da das Land nur für Lehrer, aber nicht für päd­ago­gi­sches Personal zustän­dig ist, hat sich das Land nicht für die Lehrer ent­schie­den. Auch hier ist es ähn­lich, dass das Land sich etwas aus­ge­dacht hat und die Kommunen bezah­len lässt.

    Nun ist es in der Wirklichkeit so, dass rei­che Schulträger Mittel für zusätz­li­ches Personal haben, wäh­rend es an den „Brennpunkten“ es an Personal fehlt, da die „Brennpunkte“ regel­mä­ßig in den Städten mit ihren chro­nisch über­for­der­ten kom­mu­na­len Haushalten lie­gen.

    Schullastenausgleich:
    Da der Schulträger sei­ne lau­fen­den Kosten hat, muss er dar­an inter­es­siert sein, dass eine Schule voll ist. Daher muss er mög­lichst attrak­tiv für Eltern und Schüler sein. Deswegen gibt es im Lande rei­che Schulträger, die Schüler sogar mit Sammeltaxen beför­dern, um sie an ihre Schule zu bekom­men. Da auch es auch arme Schulträger gibt, die kei­ne zusätz­li­chen Mittel bereit­stel­len kön­nen, stei­gen dort die unge­deck­ten Kosten und die Schere öff­net sich wei­ter.

    Reply
  7. Thilo Pfennig

    Was ja wohl gar nicht geht ist es auf einem Blog, dass sich als neu­tral gibt einen Beitrag zu schrei­ben, sich in poli­tisch ver­ant­wort­li­cher Position zu befin­den und das nicht trans­pa­rent zu machen! Bzw. fin­de ich es frag­lich, dass Artikel von Politikern über­haupt auf so einem Blog ver­öf­fent­licht wer­den. Das Bemühen um Neutralität in allen Ehren — aber man merkt doch die Intention dahin­ter hier Fakten aus Sicht der FDP zu streu­en, um damit die ver­wirr­ten Wähler „auf­zu­klä­ren”.

    Reply
    1. SwenWacker

      Diese Kritik ist weder gerecht­fer­tigt noch begrün­det: Das Blog hat­te nie behaup­tet, neu­tral zu sein. Oliver Fink ver­weist in „Über Oliver Fink” über sei­ne (poli­ti­sche) Herkunft.

      Reply
    2. Oliver Fink Post author

      Ich wür­de die Antwort von Swen gern ergän­zen:

      1. Mein poli­ti­sches Engagement ist nichts, was ich stän­dig wie eine Monstranz vor mir her­tra­ge, wenn ich mei­ne per­sön­li­che Meinung ver­tre­te. Ich bin in einer bestimm­ten Partei, weil ich die­se Meinung habe und nicht anders her­um.

      2. Ein ein­fa­cher Klick auf die oben ver­link­ten bio­gra­fi­schen Angaben führt auf eine Website, auf der für alle sicht­bar ein FDP-Logo prangt. Die „inves­ti­ga­ti­ven Fähigkeiten” des Lesers wer­den also nicht über die Maßen gefor­dert, ich ver­heim­li­che auch nichts. Ich hal­te den durch­schnitt­lich Leser eines Blogs im übri­gen nicht für so dumm, dass so etwas über­haupt mög­lich wäre.

      3. Ich bin kom­mu­nal­po­li­tisch in „Amt und Würden”, nicht aber auf Landesebene. Und dort wer­den die bil­dungs­po­li­ti­schen Entscheidungen getrof­fen.

      4. Selbstverständlich stim­me ich grund­sätz­lich mit der poli­ti­schen Linie der Partei über­ein, deren Mitglied ich bin.

      5. Ich wer­de in den wei­ter­füh­ren­den Teilen durch­aus auch in dem einen oder ande­ren Fall deut­lich machen, dass ich eine ande­re Meinung ver­tre­te, als es die Linie der Partei auf Landesebene ist. Wer oben auf­merk­sam liest, kann das even­tu­ell schon erah­nen.

      6. Es neh­men auch Anhänger ande­rer poli­ti­scher Richtungen am Landesblog teil. Ich bin schon gespannt, wie die­se ihre Sicht der Dinge zu den ver­schie­dens­ten Themen dar­stel­len. Das wird mei­ner fes­ten Überzeugung nach einen der beson­de­ren Reize die­ses Projekts aus­ma­chen.

      7. Weitaus grö­ße­ren Einfluss als mei­ne Parteimitgliedschaft für die Motivation, mich mit dem Thema Bildung zu befas­sen, ist die Tatsache, dass sie mich als Vater drei­er Kinder, von denen die bei­den grö­ße­ren schul­pflich­tig sind, und als Miteigentümer eines Ausbildungsbetriebes per­sön­lich sehr stark betref­fen.

      Und jetzt wäre ich froh, wenn wir uns wie­der Sachthemen zuwen­den könn­ten. Geschäftsordnungsdebatten fin­de ich schon in der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Tätigkeit meist wenig ziel­füh­rend…

      Reply
  8. Henning Nawotki

    Lieber Thilo Pfennig,

    grund­sätz­lich ist es doch erst ein­mal so, dass Menschen, die an einem Blog zur Landespolitik inter­es­siert sind, poli­ti­sche Menschen sind. Mit Ihrem eige­nen Blog und eige­nem Engagement zei­gen Sie doch auch, dass Sie eben­falls ein poli­tisch den­ken­der und akti­ver Mensch sind. Ob man sich dann einer Partei anschießt oder sich schon bestehen­den und orga­ni­sier­ten Initiativen anschließt, ist dann nicht mehr der gro­ße Unterschied, den Sie gel­tend machen. Bei der „Neutralität“ ist es übri­gens wie bei der „Historischen Wahrheit“ oder der „Objektivität“. Je mehr man sich damit beschäf­tigt, bemerkt man, dass es so etwas zu 100% nie geben kann oder wird. Die mög­lichst gro­ße Näherung muss dabei das Ziel sein.
    Der hier ste­hen­de Beitrag von Oliver Fink ist eine sehr gute Zusammenfassung der aktu­el­len schul­po­li­ti­schen Ausgangslage. Das Bestreben nach rei­ner Beschreibung ist über­all zu spü­ren. Wem Fakten feh­len, der kann sie ergän­zen, auch das lässt ein sol­cher Blog zu. Vielleicht resul­tiert Ihr Eindruck ja auch aus der Kürze, denn um alles noch im letz­ten Detail zu beschrei­ben, wür­de alle Rahmen spren­gen. Eines ist aber klar: Eine Darstellung aus einer Parteizentrale sähe ganz anders aus.

    Wer den Beitrag von Oliver Fink bis zum Ende gele­sen hat, wird fest­ge­stellt haben, dass es ein Dreiteiler ist. Der ers­te Teil ist die Ausgangslage. Erst im drit­ten Teil soll eine Wertung statt­fin­den. Diesen Ansatz in poli­ti­schen Debatten Findet man in Deutschland immer weni­ger. Man spricht nicht mehr dar­über, ob man von der­sel­ben Problembeschreibung aus­ge­hent, son­dern man holzt sofort drauf los, wenn eine abwei­chen­de Meinung droht.

    Lassen Sie Oliver Fink doch die Zeit, auch die ande­ren bei­den Teile zu ver­öf­fent­li­chen – auch dann wäre noch aus­rei­chend Raum für ande­re Bewertungen der Lage. Nicht frü­her aber auch nicht spä­ter.

    Reply
  9. Steffen Voß

    Da sich beim Landesblog auch SozialdemokratInnen, ChristdemokratInnen, Grüne und Piraten betei­li­gen — neben eini­gen par­tei­lich unge­bun­de­nen BloggerInnen, wird für IMHO einen Ausgleich gesorgt.

    Das Landesblog soll kei­ne letz­ten Wahrheiten ver­kün­den, son­dern Einblicke in Themen der Landespolitik geben und im Weiteren zu Diskussionen anre­gen — Kommentare oder Trackbacks mit inhalt­li­cher Auseinandersetzung sind aus­drück­lich erwünscht.

    Reply
    1. Tim

      Als einer aus der Gruppe der »par­tei­lich unge­bun­de­nen BloggerInnen« habe ich selbst­ver­ständ­lich auch mei­ne poli­ti­schen Ansichten, die — bewusst und unbe­wusst — in Beiträgen zum Tragen kom­men. Man ist nicht erst dann poli­tisch, wenn man in eine Partei ein­ge­tre­ten ist.

      -Tim

      Reply
  10. Pingback: Ralf Stegners Blog

  11. Pingback: Artikelserie zum Schulgesetz in Schleswig-Holstein | Tim Schlotfeldt » E-Learning

Schreibe einen Kommentar zu Steffen Voß Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert