Ein paar Worte zur Küstenschutzabgabe

Von | 30. November 2010

Die Landesregierung plant die Einführung einer Küstenschutzabgabe. In der Informationsschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und länd­li­che Räume wird bezüg­lich des Anlasses für die­se Abgabe nicht lan­ge um den hei­ßen Brei her­um­ge­re­det. Bereits im ers­ten Kapitel fal­len die Begriffe „Haushaltskonsolidierung” und „Schuldenbremse”. Deshalb wol­len CDU und FDP – wie von der HaushaltsStrukturKommission vor­ge­schla­gen – die so genann­ten „Vorteilshabenden des Küstenschutzes” antei­lig an der Finanzierung der Küstenschutzmaßnahmen betei­li­gen.

Diese Kosten die­ser Maßnahmen betra­gen jähr­lich rund 60 Millionen Euro. Davon trägt das Land ins­ge­samt unge­fähr 28 Millionen Euro – für die Instandhaltung vor­han­de­ner Anlagen 18 Millionen Euro sowie 10 Millionen Euro als Kofinanzierung für Bundes- und EU-Mittel. Gemäß Kabinettsbeschluss sol­len davon ab 2012 in Form einer Abgabe – für die Einführung einer Steuer, die alle Schleswig-Holsteiner beträ­fe, fehlt die Gesetzgebungskompetenz – 6 Millionen, also 10 Prozent der Gesamtsumme ein­ge­nom­men wer­den.

Die Regelung soll auf Basis des Landeswassergesetzes umge­setzt wer­den. Dabei ist geprüft worden,ob die Erhebung als Beitrag anhand der tat­säch­lich anfal­len­den Kosten oder als Sonderabgabe auf­grund abs­trak­ter „Sondervorteile” durch­ge­führt wer­den soll. Aufgrund des zah­len­mä­ßi­gen Anteils der Betroffenen erschien es ver­fas­sungs­recht­lich bedenk­lich, ob hier noch von einem Sondervorteil gespro­chen wer­den kann.

Übersichtskarte der bei­trags­pflich­ti­gen Gebiete zur Küstenschutzabgabe

Denn das geschütz­te Gebiet umfasst die in der Karte dar­ge­stell­ten Flächen, denen ein im Rahmen der Umsetzung der euro­päi­schen Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (EU-HWRL) „200-jähr­li­ches Sturmflutereignis” zuge­rech­net wer­den kann, für die Ostsee auf­grund des Fehlens ent­spre­chen­der sta­tis­ti­scher Ereignisse die Sturmflut von 1872. Einbezogen sind klei­ne­re ein­ge­schlos­se­ne höhe­re Gebiete bis 10 qkm sowie alle Inseln und Halligen. Einzige Ausnahme ist Helgoland, für des­sen Schutz der Bund zustän­dig ist. An der Ostseeküste sind nur die­je­ni­gen Flächen betrof­fen, die das Land und nicht Wasser- und Bodenverbände ver­ant­wor­ten, die bereits über Beiträge mit­fi­nan­ziert wer­den.

Als mög­li­che Bemessungsgrundlage wur­den der Einheitswert und der Bodenrichtwert betrach­tet. Der Einheitswert ist Grundlage der Grundsteuererhebung sowie even­tu­el­ler Beiträge zur Landwirtschaftskammer und ist indi­vi­du­ell für ein­zel­ne Grundstücke berech­net. Die ent­spre­chen­den Daten lie­gen digi­tal nicht im erfor­der­li­chen Detaillierungsgrad vor. Der nöti­ge Nacherfassungsaufwand kann noch nicht ver­läss­lich abge­schätzt wer­den. Zudem zwei­felt der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte an und for­dert eine Neuordnung der Grundsteuererhebung. Auf der ande­ren Seite wird der Bodenrichtwert wird als mitt­le­rer Lagewert von Grundstücksflächen in einer klei­nen Region durch einen unab­hän­gi­gen kom­mu­na­len Gutachterausschuss auf Kreisebene ermit­telt. Er ist ledig­lich für rund 70 Prozent der Landesfläche bestimmt und nicht grund­stücks­spe­zi­fisch aus­ge­legt. Beispielsweise wer­den Unterschiede in der Bebauung bei einer Bewertung nicht berück­sich­tigt.

Die Landesregierung hat sich des­we­gen für die Verwendung des Einheitswertes ent­schie­den, da er ihrer Ansicht nach den Wert eines Grundstücks am nächs­ten kommt. Bei einer Neuordnung der Grundsteuer soll dann spä­ter auch die Grundlage für die Erhebung der Küstenschutzabgabe ange­passt wer­den. Spannend liest sich der Beginn des Abschnitts über die Ausnahmen von der Vorteilsberechnung und damit auch von der Beitragserhebung:

Die Halligen soll­ten bei­trags­frei gestellt wer­den, da sie zen­tra­ler Bestandteil des flä­chen­haf­ten Küstenschutzes sind und mit erheb­li­chem Mitteleinsatz des Landes die Besiedlung auf­recht­erhal­ten wird.

Diese Logik erschließt sich zumin­dest nicht beim ers­ten Lesen.

Die Landesregierung ver­tritt die Meinung, dass die Beitragserhebung nicht die für das Kommunalabgabenrecht vor­ge­schrie­be­ne Ermittlung aller Kosten vor­aus­setzt. Sie kön­ne viel­mehr in einem ver­ein­fach­ten Verfahren umge­setzt wer­den, weil ledig­lich Beiträge für einen Teil der Aufwendungen des Landes erho­ben wer­den. Dieser Anteil wird auf 50 Prozent der Landesausgaben begrenzt.

Vorgeschlagen wird ein Hebesatz in Höhe von 1,10 Euro pro 1.000 Euro Einheitswert, also ein Beitrag in Höhe von 1,1 Promille. In Niedersachsen und Bremen wird eine ver­gleich­ba­re Abgabe durch Küstenschutzverbände erho­ben. Dabei lie­gen die Beiträge zwi­schen 0,35 Euro und 1,35 Euro für Niedersachsen und bei 0,35 Euro in Bremen. Bremen erhebt die Beiträge aller­dings für das gesam­te Stadtgebiet.

Damit kommt die Landesregierung in Beispielrechnungen auf Jahresbeiträge für Einfamilienhäuser zwi­schen 20 (Mindestbeitrag) und 292 Euro, für gewerb­li­che Nutzungen zwi­schen 20 und 1.172 Euro und für land­wirt­schaft­li­che Betriebe zwi­schen 33 und 291 Euro. Ob die­se Beiträge rea­lis­tisch erschei­nen, mag ein jeder anhand der in der oben ange­führ­ten Informationsschrift abge­druck­ten Tabellen selbst nach­voll­zie­hen.

Die Beitragserhebung soll im „Huckepack-Verfahren” mit ande­ren Beiträgen oder Steuern erfol­gen. Hier neigt die Landesregierung der Erhebung über die Wasser- und Bodenverbände bzw. deren Landesverband zu, weil hier „erprob­te Organisations- und Verwaltungsstrukturen” sowie eine „vor­han­de­ne Erhebungssoftware” genutzt wer­den kön­ne. Widerspruchsbehörde soll der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz wer­den.

Folgender Zeitplan soll bis zur Erhebung der Abgabe ab dem Jahr 2012 noch abge­ar­bei­tet wer­den:

bis Ende 12/​2010:Abschluss der Gesetzgebung des Haushaltsbegleitgesetzes und des Landeswassergesetzes sowie Entscheidung über die wei­te­re Ausgestaltung
bis Ende 03/​2011:Fertigstellung der fach­li­chen Grundlagen für die Ausgestaltung der Verordnung, Verhandlungen über die Verwaltungskosten, Klärung orga­ni­sa­to­ri­scher Fragen
bis Ende 04/​2011:inter­ner Entwurf der Durchführungsverordnung
Ende 05/​2011:ers­te Kabinettsfassung
25.05. bis 06.07.2011:Verbandsanhörungen
Ende 08/​2011:zwei­te Kabinettsbefassung
Anfang 09/​2011:Verkündung der Durchführungsverordnung
bis Ende 11/​2011:Vorbereitung der Erhebung zum 01.01.2012 (Software, Datengrundlagen, Personal)

Da der Autor sich zu die­ser Thematik und dem Sinn oder Unsinn der Lösung noch kei­ne abschlie­ßen­de Meinung gebil­det hat, ent­fällt eine abschlie­ßen­de Wertung der Küstenschutzabgabe. Deren Diskussion bleibt somit den geneig­ten Lesern als gemein­sa­me, unter­halt­sa­me Übung über­las­sen.

8 Gedanken zu “Ein paar Worte zur Küstenschutzabgabe”:

  1. Steffen VoßSteffen Voß

    „‚Die Halligen soll­ten bei­trags­frei gestellt wer­den, da sie zen­tra­ler Bestandteil des flä­chen­haf­ten Küstenschutzes sind und mit erheb­li­chem Mitteleinsatz des Landes die Besiedlung auf­recht­erhal­ten wird.’
    Diese Logik erschließt sich zumin­dest nicht beim ers­ten Lesen.”

    lol! Demnach wäre Dithmarschen auch der flä­chen­haf­te Küstenschutz für Rendsburg-Eckernförde :-D

    Reply
    1. Oliver Fink Post author

      Wenn Du jetzt auch noch behaup­test, dass in Dithmarschen mit „erheb­li­chem Mitteleinsatz des Landes die Besiedlung auf­recht­erhal­ten wird”, dann muss ich mir die Augen trock­nen. ;-)

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      1. Ruediger KohlsRuediger Kohls

        Vielleicht sind wir noch nicht so weit, aber da kom­men wir irgend­wann hin! Die demo­gra­phi­sche Entwicklung schlägt doch jetzt schon durch, vie­le Landstriche an der Westküste suchen hän­de­rin­gend nach Ärzten, ohne finan­zi­el­le Anreize wird es da nicht mehr gehen. Die Bevölkerung hier wei­ter­hin ein­sei­tig zu belas­ten macht es ange­sichts feh­len­der Ausbildungs- und Arbeitsperspektiven sowie mise­ra­bler infra­struk­tu­rel­ler Anbindung nicht attrak­ti­ver. Fatal ist doch aber das wie­der­mal gesetz­te Signal aus Kiel: Mit der Westküste kann man es ja machen, die zwei, drei Westküsten-Abgeordneten der Koalition sind schnell über­fah­ren.…

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        1. Tim Schlotfeldt

          Ärzte sind lei­der ein schlech­tes Beispiel. Die kas­sen­ärzt­li­chen Vereinigungen hät­te es näm­lich selbst in der Hand, indem sie bei­spiels­wei­se dafür sorgt, dass Ausgleichszahlungen von Ärzten in den über­vor­g­ten Ballungsgebieten mit über­durch­schnitt­lich hoher Einkommensstruktur hin zu Praxen in länd­li­che Gegenden erfolgt. Allerdings wur­de mal in einem Spiegel-Artikel die These auf­ge­stellt, dass die meis­ten Vertreter der kas­senärt­zli­chen Vereinigungen ihre Praxaen aus­ge­rech­net in jenen Ballungsgebieten haben und daher das Interesse an Ausgleichszahlungen sehr gering ist.

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          1. Steffen Voß

            Was müss­te man jeman­dem, der ger­ne in einer Großstadt wohnt, wohl bezah­len, damit er nach Niebüll oder Meldorf zieht? Und was kann man von Schulen ler­nen? Von einem Lehrermangel auf dem Land hab ich noch nicht gehört.

  2. Karsten Voß

    Unabhängig von irgend­wel­chen Gesetzeslagen, die man sich inzwi­schen hin­bie­gen kann wie man will, bin ich gegen die Einführung der Deichschutzabgabe, weil der Küstenschutz genau so eine Aufgabe für die Allgemeinheit ist wie die Landesverteidigung oder die sozia­le Sicherung. Daher müss­te der Bund auch hier­für voll und nicht nur antei­lig ein­ste­hen.
    Eine Abgabe ist doch nicht dadurch gerecht­fer­tigt, dass sie (zunächst) nied­rig ist. Das kann man nach Ihrer Einführung, wenn sich die Menschen dar­an gewöhnt haben, auch rasch ändern.
    Eine Sonderbelastung der Küstenbewohner erfolgt schon über die Erhebung von Entwässerungsbeiträgen durch die ört­li­chen Sielverbände bzw. erhöh­te Versicherungsprämien.
    Was kommt als nächs­tes? Eine Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme von Landesstraßen, Lehrpersonal oder der Landespolizei?
    Wenn ver­mehrt Sonderbeiträge auf ört­li­cher Ebene erho­ben wer­den sol­len, dann müss­ten die Abgaben an den Zentralstaat gekürzt wer­den, wie z.B. der Soli. Oder die­nen die­se Einnahmen nur noch zur Finanzierung goba­ler Spekulanten oder Bankenvorstände.
    Wehret den Anfängen !

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  3. Pingback: FDP Nordfriesland | Küstenschutzabgabe – Erste Informationen der Landesregierung veröffentlicht

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