Legalisierung statt Kriminalisierung, dies ist die Idee der Kulturflatrate, die unter anderem von den Grünen vertreten wird. Durch die Einführung einer Pauschalabgabe auf den Internetzugang, so die Befürworter der Kulturflatrate, soll das Tauschen und Verbreiten von digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Inhalte legalisiert werden.
Seitdem Tonbandgeräte, Kassetten- und Videorekorder existieren, können urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden. Da ein Verbot nicht durchsetzbar war, hat der Gesetzgeber das Recht auf die Privatkopie den Bürgern eingeräumt und die Pauschalabgabe (siehe § 54 Urheberrechtsgesetz) eingeführt. Mit dem Einzug moderner Techniken und Geräte wird diese Pauschalabgabe nicht nur für Aufzeichnungsgeräte und Leermedien wie Kassetten oder CD-Rohlinge, sondern auch auf Brenner, USM-Sticks, Speicherkarten, Festplatten, Handys und PCs fällig.
Doch das digitale Zeitalter ermöglicht es, urheberrechtlich geschützte Werke innerhalb von Sekunden nicht nur zu kopieren sondern zigfach weiterzuverbreiten. War es früher nur eine Kassette, die im Freundeskreis kopiert wurde, so haben inzwischen weltweit alle Internetnutzer den potentiellen Zugang zu kopierten Werken, ohne dass die Rechteinhaber die Verbreitung und Nutzung dieser kontrollieren können. Das Phänomen der Raubkopie hat seit der Verbreitung des Internets eine neue Dimension erhalten, die Rechteinhabern, Musik- und Filmindustrie, aber auch Verwertungsfirmen wie der GEMA, ein Dorn im Auge ist.
Das bisherige ausbalancierte System funktioniert also nicht mehr wie gewohnt. Eine Alternative zur strafrechtliche Verfolgung von Filesharern ist die Kulturflatrate, eine gesetzlich geregelte Zwangsabgabe für die Nutzung des Internet. Diese Abgabe würde der bereits heute existierenden Pauschalabgabe auf PCs, Druckern und Aufzeichnungsgeräten ähneln. Die Konsequenz einer solchen Abgabe wäre nicht nur die Legalisierung digitaler Kopien von Ton, Bild und Druck, sondern auch die finanzielle Belastung aller Internetnutzer, unabhängig davon, ob diese das Angebot von Filesharingplattformen überhaupt nutzen.
Das Konzept wirft weitere Fragen auf, die noch beantwortet werden müssen. Welche Höhe hätte solch eine Abgabe? Soll die Kulturflatrate eine personenbezogene, gerätebezogene, anschlussbezogene oder volumenbezogene Abgabe sein? Insbesondere bei einer volumenbezogenen Abgabe stellt sich die Frage, wie man zwischen den unterschiedlichen Daten überhaupt unterscheiden will: Denn inzwischen gibt es mit Video-on-Demand oder Internet Protocol Television (IPTV) kommerzielle Angebote, für deren Nutzung bereits monatliche Gebühren entrichtet werden. Ebenso existieren eine Reihe von Internet-Handelsplattform, wie der iTunes-Store, auf denen legal digitale Dateien von Musik, Filmen, Büchern und Spiele erwerben werden können.
Nach welchen Konzept sollen die Einnahmen an die Rechteinhaber verteilt werden? Neben der Musik- und Filmindustrie werden sicher auch Verwertungsgesellschaften (u.a. GEMA, VG Wort & VG Bild-Kunst) ihren Anteil einfordern. Die Verteilung der Einnahmen erfordert aber nicht nur einen Verteilungsschlüssel, auf den sich alle Rechteinhaber einigen müssen, sondern auch eine umfangreiche Erfassung der Daten, etwa, um auch die Anteile der Kunstschaffenden erkennen zu können. Gegen eine solche Erfassung des Nutzungsverhaltens existieren wiederum datenschutzrechtliche Bedenken.
Nicht zuletzt steht die Frage im Raum, ob eine solche Zwangsabgabe, neben der Pauschalabgabe und zusätzlicher GEZ/Haushaltspauschale auf Geräte und Speichermedien, nicht einfach nur eine weitere unangemessene Belastung der Internetnutzer ist. Denn es gibt bereits eine Reihe von Angeboten, um Musik, Filme, TV-Serien oder Bücher legal zu beziehen.
Um diese und weitere Fragen zur Kulturflatrate zu diskutieren, lädt die Landtagsfraktion der Grünen zur netzpolitischen Diskussionsveranstaltung “Kulturflatrate und Abmahnwahn” ein. Die Veranstaltung findet am 3. Februar 2010 um 19 Uhr im Wissenschaftszentrum Kiel statt.
Wer die Veranstaltung verpasst hat, kann sie im Offenen Kanal noch mal ansehen: am 7.2 um 13.00 Uhr und am 9.2. um 13.00 und 20.00 Uhr. Im Kieler Kabelnetz oder im Stream unter http://www.okkiel.de
Pingback: Kulturflatrate – Zwangsabgabe oder nachhaltiges Konzept? | Alexander Ruoff