Auswahlkriterien für die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern innerhalb eines Gymnasiums mit achtjährigen und neunjährigen Bildungsgang - Anhörungsfassung

Von | 8. Februar 2011

Nachfolgend der Wortlaut des zwi­schen­zeit­lich vom Ministerium für Bildung und Kultur zurück­ge­zo­ge­nen Erlassentwurfes, der Auslöser für die Behauptung war, eine „sozi­al­de­mo­kra­tisch durch­zo­ge­ne Ministerialbürokratie” kon­ter­ka­rie­re „wei­ter­hin die Bildungspolitik von FDP und CDU”. Über die­sen Vorwurf und sei­ne Weiterungen haben wir heu­te mor­gen hier berich­tet. Es han­delt sich um eine Abschrift, der Entwurf liegt der Redaktion des Landesblogs nur als Fax vor. 


Auswahlkriterien für die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern inner­halb eines Gymnasiums mit acht­jäh­ri­gen und neun­jäh­ri­gen Bildungsgang 
Anhörungsfassung 

 Runderlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom … 2011 

 1.) Die Eltern wäh­len nach § 24 SchulG im Rahmen der fest­ge­setz­ten Aufnahmemöglichkeiten eine Schule der gewünsch­ten Schulart aus. Nach § 44 Abs. 2 SchulG kön­nen an einem Gymnasium der acht­jäh­ri­ge und der neun­jäh­ri­ge Bildungsgang par­al­lel ange­bo­ten wer­den. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimm­ten Bildungsgang.  

An Gymnasien, die sowohl den acht­jäh­ri­gen als auch den neun­jäh­ri­gen Bildungsgang anbie­ten, ist wie folgt zu ver­fah­ren:

(1) Die Eltern mel­den ihr Kind an der Schule an und benen­nen eine Option für den acht­jäh­ri­gen oder neun­jäh­ri­gen Bildungsgang, ggf. unter Darlegung von Gründen.  

(2) Bei der Überschreitung der Kapazitäten eines Bildungsgangs nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Zuordnung der Schülerinnen und Schüler vor. Es müs­sen spe­zi­fi­sche Gründe, die für das ein­zel­ne Kind zum Tragen kom­men, berück­sich­tigt wer­den, so dass eine Einzelfallentscheidung zu tref­fen ist. 

Folgende Kriterien für eine vor­ran­gi­ge Zuordnung fin­den Berücksichtigung:  

(2.1) Neunjähriger Bildungsgang:
a. Die Eltern wei­sen durch Vorlage eines ent­spre­chen­den ärzt­li­chen Attestes nach, dass der phy­si­sche oder psy­chi­sche Gesundheitszustand des Kindes eine län­ge­re Lernzeit not­wen­dig macht.
b. Die Verfügbarkeit des Nachmittags wird als drin­gend gebo­ten nach­ge­wie­sen. Mögliche Gründe kön­nen sein: Musikalische Spezialförderung, Leistungssport u.Ä..
c. Die Erreichbarkeit des Elternhauses nach der Schule ist bei einem Stundenplan im acht­jäh­ri­gen Bildungsgang deut­lich erschwert, die Fahrtzeit unzu­mut­bar lang.

(2.2) Achtjähriger Bildungsgang:
a. Besondere fami­liä­re Umstände machen ein län­ge­res Verweilen am Nachmittag in der Schule not­wen­dig.
b. Getestete und bestä­tig­te Hochbegabung erfor­dert ggf. ein schnel­le­res Durchlaufen des gym­na­sia­len Bildungsganges.  

(3) Sind nach der Zuordnung auf­grund der vor­ge­nann­ten Kriterien noch freie Plätze in der Lerngruppe eines Bildungsganges zu ver­ge­ben, sind die­se unter den Bewerberinnen und Bewerbern zu ver­lo­sen, soweit nicht ande­re beson­de­re Gründe eine bestimm­te Zuordnung erfor­der­lich machen. 

2.) Der Erlass tritt am Tage nach sei­ner Veröffentlichung in Kraft.

7 Gedanken zu “Auswahlkriterien für die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern innerhalb eines Gymnasiums mit achtjährigen und neunjährigen Bildungsgang - Anhörungsfassung”:

  1. Oliver Fink

    Und viel­leicht erklärt mir jetzt ein­mal der Gegner des Schulgesetzes wo der Aufreger an die­sem Erlass ist – oder einer der Befürworter, war­um man des­halb auf die illoya­le „Ministerialbürokratie” schimp­fen muss? Man kann die­sen Erlass ja unglück­lich oder falsch fin­den. Erregungspotential sehe ich aller­dings nicht wirk­lich. Stand viel­leicht ein­fach kei­ne ande­re Sau für das Rennen durchs Dorf zur Verfügung?

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  2. Tim

    Ich hat­te ja erst fast Mitleid, weil der Herr Minister viel­leicht auch nicht jede 100-sei­ti­ge Abhandlung stu­die­ren kann — aber eine Seite? Vielleicht ist es ja auch viel­mehr so, dass Herr Klug den Psychotest für 9-Ender eigent­lich ganz gut fin­det. Dann gibt es Aufregung. Er merkt, dass die Leute es nicht mögen. Also behaup­tet er der fie­se Sozi hät­te ihm dass unter­ge­scho­ben. Jeder weiß ja, dass das Ministerium betriebs­rats­ver­seucht… äh „sozi­al­de­mo­kra­tisch durch­zo­gen” ist.

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  3. Oliver Fink

    Ich fin­de es völ­lig okay, wenn ver­sucht wird, Kriterien zu fin­den, mit denen knap­pe Plätze bei G8 oder G9 ver­ge­ben wer­den. Und ich fin­de an die­sen Kriterien nicht ein­mal viel Kritikwürdiges – ganz gleich, ob sie vom Minister so inten­diert waren oder ihm von der pösen „Ministerialbürokratie” unter­ge­scho­ben wur­den. Also noch ein­mal: Wo kon­kret ist doch gleich der Aufreger?

    @Tim: Dir ist schon klar, dass die­se Kriterien nur dann grei­fen sol­len, wenn nicht aus­rei­chend Plätze zur Verfügung ste­hen?

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  4. B.

    Warum der Aufreger? Als poli­tisch sehr akti­ver Mensch soll­te man das schon sehen…

    Weil ‚phy­si­scher oder psy­chi­scher Gesundheitszustand’ wohl kaum eine adäqua­te Formulierung ist. Es geht hier nicht dar­um, Kinder in eine Anstalt ein­zu­wei­sen.

    Und: Welche Eltern möch­ten ihren Kindern die­se Eigenschaft tes­tie­ren las­sen?

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    1. Oliver Fink

      Das wäre dann ein Grund für ruhi­ge, sach­li­che Kritik – kei­ner für Aufregung. Als poli­tisch akti­ver Mensch soll­te man übri­gens auch den Mut auf­brin­gen, mit sei­nem Namen für die eige­ne Meinung ein­zu­ste­hen. Es sei denn, man steht nicht so rich­tig zu dem, was man schreibt…

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      1. B.

        Absolut! Man soll­te sei­en Namen ange­ben. Aus bestimm­ten Gründen hier jedoch nicht…

        Ich ste­he zu dem was ich schrei­be — als Interpretation der Reaktion der Presse.

        Die Reaktion der Presse hal­te ich aller­dings für abso­lut über­zo­gen. Dass sie dann auch noch aus den eige­nen Reihen ange­facht wur­de, ver­blüfft doch sehr.

        Allerdings sind die gewähl­ten Formulierungen des Erlasses schlicht instinkt­los.

        Es wäre so ein­fach gewe­sen, zwei Prioritäten zu defi­nie­ren: A für ‚irgend­wie’ for­mal nach­ge­wie­se­ne Gründe, z.B. durch einen Psychologen. B für alle ande­ren. Sofern zu vie­le Plätze nach­ge­sucht wor­den wären, wären nach Losverfahren freie Plätze an B zuge­wie­sen wor­den.

        PS: Bin poli­tisch inter­es­siert, aber abso­lut nicht aktiv. Hm, lei­der…

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        1. Swen Wacker

          „Irgendwie” for­mal nach­ge­wie­se­ne Gründe füh­ren zu Verwaltungsgerichtsprozessen unzu­frie­de­ner Eltern. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirchen. Der Erlass macht nicht ande­res, als dass er Möglichkeiten auf­zählt. Ich hal­te die Aufregung für künst­lich. Von bei­den Seiten. Weder wird hier eine Gruppe pau­schal stig­ma­ti­siert noch wird hier eine poli­ti­sche gewoll­te Wahlmöglichkeit auf dem Verwaltungswege wie­der ein­kas­siert.

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