GEZ-Haushaltsabgabe: Bisherige Kritik der Verbände am Staatsvertrag

Von | 15. März 2011

Im ers­ten Teil habe ich die geplan­te GEZ-Haushaltsabgabe, die die bis­he­ri­ge GEZ-Gerätegebühr erset­zen soll, vor­ge­stellt. In die­sem Artikel wer­de ich die bis­he­ri­ge Kritik der Verbände an der Umsetzung des neu­en Modells vor­stel­len: Das neue Modell wur­de grund­sätz­lich begrüßt, im Detail vehe­ment kri­ti­siert.

Schneller Entwurf

Als der renom­mier­te Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sein auf Wunsch von ARD und ZDF ver­fass­tes Gutachten für eine Haushaltsabgabe im Mai 2010 vor­leg­te, war die Zustimmung groß: Endlich raus aus der tech­nik­feind­li­chen Ecke „Internetabgabe“ und end­lich eine Neupositionierung des bösen Buben GEZ. Einfach und gerecht, zeit­ge­mäß und nicht tech­nik­feind­lich, mehr Privatsphäre und weni­ger Schnüffelei — und aus­kömm­lich wären die Einnahmen auch: Die Wolperdingersau unter den Abgaben schien gebo­ren.
Das Prinzip ist ein­fach: den öffent­lich-recht­li­chen Rundfunk kann man nicht nur via Fernseher oder Radio emp­fan­gen, wir kön­nen ihn auch über den Computer, das Handy oder gar über das Navigationsgerät im Auto nut­zen Also nimmt man sich den ver­meint­lich typi­schen Ort, der zum Empfang genutzt wird: die Wohnung oder die Arbeitsstätte. Und für den wird dann ein­mal bezahlt, egal, wie vie­le Geräte da nun rum­ste­hen oder nicht. 

Flugs beschlos­sen die Ministerpräsidenten schon im Juni 2010 Eckpunkte zur Neuordnung der Finanzierung des öffent­lich-recht­li­chen Rundfunks. Tatsächlich war man hin­ter den Kulissen schon wei­ter: Das Blog CARTA ver­öf­fent­lich­te Mitte Mai 2010 einen Entwurf des Staatsvertrages, der auf März 2010 — also noch vor der Veröffentlichung des Kirchhof-Gutachtens — datier­te. 

Intensive Kritik

Als Ende September 2010 der Arbeitsentwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrags ver­öf­fent­licht wur­de, war die Euphorie schon ein wenig ver­flo­gen. Zwar wur­de das neue Modell grund­sätz­lich von fast allen Beteiligten begrüßt. Mit der Umsetzung schien aber nicht mehr jeder zufrie­den. Die ihre Besitzstände wah­ren wol­len­den Verbände waren auf den Plan geru­fen. Eine erkleck­li­che Anzahl von ihnen wur­de ein­ge­la­den, am 11. Oktober 2010 an einer Anhörung der Rundfunkreferenten der Länder teil­zu­neh­men. Die Kritik der Verbände aus dem sozi­al­po­li­ti­schen Bereich kon­zen­trier­te sich im Wesentlichen auf drei Punkte: 

  • Die, wenn auch ver­min­der­te, Einbeziehung gemein­nüt­zi­ger Einrichtungen, sei kon­tra­pro­duk­tiv.
  • Krankenhäuser, Krankenanstalten, Einrichtungen der beruf­li­chen Rehabilitation oder Müttergenesungsheimen sähen die Verbände gern aus­ge­nom­men, wenigs­tens aber nur ver­min­dert berück­sich­tigt.
  • Die zukünf­tig auch von finan­zi­ell bes­ser gestell­ten Menschen mit Behinderung zu zah­len­de Abgabe müs­se wenigs­tens in dem erho­be­nen Umfang für eine ver­bes­ser­te bar­rie­re­ar­me Darstellung von Sendungen genutzt wer­den.

Allein bei den gemein­nüt­zi­gen Einrichtungen, die zukünf­tig höchs­tens einen Beitrag je Betriebsstätte zah­len sol­len, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege akri­bisch 100.755 betrof­fe­ne Einrichtungen gezählt, die nach ihrer Berechnung fast 22 Millionen Euro pro Jahr zu zah­len hät­ten — Mittel, die zukünf­tig für sozia­le Leistungen feh­len wür­den. 

Die der Wirtschaft nahe ste­hen­de Verbände sahen die­se Kritikpunkte: 

  • Schon die ver­spro­che­ne Aufkommensneutralität sei falsch, eine Senkung wün­schens­wert.
  • Der Betriebstättenansatz sei büro­kra­tisch und nicht bran­chen­neu­tral.
  • Der Anteil der Wirtschaft an den Gebühren müs­se auf 6 Prozent beschränkt blei­ben.
  • Bei der Definition der Betriebsstätte gäbe es eine Verzerrung zu Ungunsten von Filialbetrieben.
  • Die Belastung der nicht­pri­va­ten Kfz sei über­höht, prin­zi­pi­ell sys­tem­wid­rig, wenn nicht gar ver­fas­sungs­wid­rig.
  • Branchen mit über­pro­por­tio­nal viel Teilzeitkräften wür­den stär­ker belas­tet.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder äußer­ten Bedenken. Das Ziel einer daten­schutz­ge­rech­te­ren Beitragserhebung dro­he ver­fehlt zu wer­den: 

  • Die Erhebung von Daten ohne Kenntnis des Betroffenen bre­che mit dem fun­da­men­ta­len Prinzip, Daten grund­sätz­lich beim Betroffenen zu erhe­ben.
  • Der Ankauf von Daten bei Adresshändlern sei unnö­tig.
  • Bescheide, die Bürger für die Befreiung oder Minderung der Beitragspflicht vor­le­gen müss­ten, wür­den ohne Not durch die (neue) GEZ ein­ge­scannt. Dabei wür­den zum Beispiel für die Entscheidung nicht erfor­der­li­che Informationen über die Gesundheit gespei­chert.
  • Für den Austausch der Daten unter den Rundfunkanstalten bestün­de schon im Grundsatz kein Bedarf: Die Finanzierung knüp­fe an Wohnungen oder Betriebsstätten an, die wohl kaum von einer Landesrundfunkanstalt zur ande­ren wan­der­ten.
  • Für die pau­scha­le Datenübermittlung durch die Meldebehörden bestehe kein Anlass.
  • Die Pflicht eines Beitragschuldners, die Namen wei­te­rer voll­jäh­ri­ger Bewohner der Wohnung mit­zu­tei­len, ver­sto­ße gegen den Grundsatz der Datenerhebung beim Betroffenen.

Auch der abschlie­ßen­de Passus der Stellungnahme der Datenschützer lässt tief bli­cken: An die Adresse der Ministerpräsidenten schrei­ben sie, dass „struk­tu­rel­le Unklarheiten einer Rechtsnorm nicht durch eine noch so krea­ti­ve Begründungsformulierung besei­tigt wer­den kön­nen.“ 

Wenige Änderungen

Der Vertragsentwurf (Stand 15.09.2010) wur­de gegen­über dem end­lich von den Ministerpräsidenten Mitte Dezember 2010 beschlos­se­nen Vertrag über­ra­schend wenig ver­än­dert. Wesentlich erschei­nen mir fol­gen­de Änderungen: 

  • Die Absenkung für Nebenwohnungen wur­de aus dem Entwurf genom­men.
  • Gartenlauben zäh­len nicht als Wohnung.
  • Die Staffel für die Berechnung des Rundfunkbeitrages im nicht­pri­va­ten Bereich wur­de zu Gunsten klei­ner Betriebe und zu Lasten mitt­le­rer oder gro­ßer Betriebe ver­än­dert.
  • Auszubildende wer­den bei den Beschäftigtenzahlen nicht berück­sich­tigt.
  • Das jeweils ers­te Kraftfahrzeug in eine Betriebsstätte ist bei­trags­frei.
  • Die bei der Anmeldung mit­zu­tei­len­den Daten wur­den erwei­tert.
  • Die Übertragung von Tätigkeiten auf Inkassobüros wur­de ein­ge­schränkt.
  • Die Landesrundfunkanstalten dür­fen erst ab 2015 Adressdaten ein­kau­fen. 

Stand der Dinge  

Der Beschluss der Ministerpräsidenten über den Staatsvertrag muss von den Staats- und Senatskanzleien in Gesetzesentwürfe gegos­sen wer­den, die den jewei­li­gen Parlamenten zum Beschluss vor­ge­legt wer­den. Nur wenn alle 16 Länderparlamente dem Vertrag bis zum 31. Dezember 2011 zustim­men, kann er zum 01. Januar 2013 in Kraft tre­ten.  

Als ers­tes Landesparlament hat die Hamburger Bürgerschaft am 09. Februar 2011 dem Staatsvertrag ein­stim­mig(!) zuge­stimmt.  

Im Schleswig-Holsteinischen Landtag steht in der nächs­ten Sitzungswoche, vom 23. bis 25. März 2011, die ers­te Beratung des Staatsvertrages an. Der Staatsvertrag wird debat­tiert und in die Ausschüsse ver­wie­sen. Erst in einer spä­te­ren, zwei­ten Lesung steht dann die Frage an: Zustimmung oder Ablehnung an. Dazwischen gibt es nichts, sieht von unver­bind­li­chen Wünschen „für das nächs­te Mal“ ab. Denn das Wesen der Staatsverträge ist ihr Status als fer­tig aus­ge­han­del­ter Kompromiss. Lehnt nur ein Bundesland ihn ab, wie jüngst beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag, dann ist der Vertrag hin­fäl­lig.  

In einem wei­te­ren Artikel wer­de ich die aktu­el­le Kritik von Parteien und Verbänden aus Schleswig-Holstein zur GEZ-Haushaltsabgabe dar­stel­len.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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