Im ersten Teil habe ich die geplante GEZ-Haushaltsabgabe, die die bisherige GEZ-Gerätegebühr ersetzen soll, vorgestellt. In diesem Artikel werde ich die bisherige Kritik der Verbände an der Umsetzung des neuen Modells vorstellen: Das neue Modell wurde grundsätzlich begrüßt, im Detail vehement kritisiert.
Schneller Entwurf
Als der renommierte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sein auf Wunsch von ARD und ZDF verfasstes Gutachten für eine Haushaltsabgabe im Mai 2010 vorlegte, war die Zustimmung groß: Endlich raus aus der technikfeindlichen Ecke „Internetabgabe“ und endlich eine Neupositionierung des bösen Buben GEZ. Einfach und gerecht, zeitgemäß und nicht technikfeindlich, mehr Privatsphäre und weniger Schnüffelei — und auskömmlich wären die Einnahmen auch: Die Wolperdingersau unter den Abgaben schien geboren.
Das Prinzip ist einfach: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann man nicht nur via Fernseher oder Radio empfangen, wir können ihn auch über den Computer, das Handy oder gar über das Navigationsgerät im Auto nutzen Also nimmt man sich den vermeintlich typischen Ort, der zum Empfang genutzt wird: die Wohnung oder die Arbeitsstätte. Und für den wird dann einmal bezahlt, egal, wie viele Geräte da nun rumstehen oder nicht.
Flugs beschlossen die Ministerpräsidenten schon im Juni 2010 Eckpunkte zur Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Tatsächlich war man hinter den Kulissen schon weiter: Das Blog CARTA veröffentlichte Mitte Mai 2010 einen Entwurf des Staatsvertrages, der auf März 2010 — also noch vor der Veröffentlichung des Kirchhof-Gutachtens — datierte.
Intensive Kritik
Als Ende September 2010 der Arbeitsentwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrags veröffentlicht wurde, war die Euphorie schon ein wenig verflogen. Zwar wurde das neue Modell grundsätzlich von fast allen Beteiligten begrüßt. Mit der Umsetzung schien aber nicht mehr jeder zufrieden. Die ihre Besitzstände wahren wollenden Verbände waren auf den Plan gerufen. Eine erkleckliche Anzahl von ihnen wurde eingeladen, am 11. Oktober 2010 an einer Anhörung der Rundfunkreferenten der Länder teilzunehmen. Die Kritik der Verbände aus dem sozialpolitischen Bereich konzentrierte sich im Wesentlichen auf drei Punkte:
- Die, wenn auch verminderte, Einbeziehung gemeinnütziger Einrichtungen, sei kontraproduktiv.
- Krankenhäuser, Krankenanstalten, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder Müttergenesungsheimen sähen die Verbände gern ausgenommen, wenigstens aber nur vermindert berücksichtigt.
- Die zukünftig auch von finanziell besser gestellten Menschen mit Behinderung zu zahlende Abgabe müsse wenigstens in dem erhobenen Umfang für eine verbesserte barrierearme Darstellung von Sendungen genutzt werden.
Allein bei den gemeinnützigen Einrichtungen, die zukünftig höchstens einen Beitrag je Betriebsstätte zahlen sollen, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege akribisch 100.755 betroffene Einrichtungen gezählt, die nach ihrer Berechnung fast 22 Millionen Euro pro Jahr zu zahlen hätten — Mittel, die zukünftig für soziale Leistungen fehlen würden.
Die der Wirtschaft nahe stehende Verbände sahen diese Kritikpunkte:
- Schon die versprochene Aufkommensneutralität sei falsch, eine Senkung wünschenswert.
- Der Betriebstättenansatz sei bürokratisch und nicht branchenneutral.
- Der Anteil der Wirtschaft an den Gebühren müsse auf 6 Prozent beschränkt bleiben.
- Bei der Definition der Betriebsstätte gäbe es eine Verzerrung zu Ungunsten von Filialbetrieben.
- Die Belastung der nichtprivaten Kfz sei überhöht, prinzipiell systemwidrig, wenn nicht gar verfassungswidrig.
- Branchen mit überproportional viel Teilzeitkräften würden stärker belastet.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder äußerten Bedenken. Das Ziel einer datenschutzgerechteren Beitragserhebung drohe verfehlt zu werden:
- Die Erhebung von Daten ohne Kenntnis des Betroffenen breche mit dem fundamentalen Prinzip, Daten grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben.
- Der Ankauf von Daten bei Adresshändlern sei unnötig.
- Bescheide, die Bürger für die Befreiung oder Minderung der Beitragspflicht vorlegen müssten, würden ohne Not durch die (neue) GEZ eingescannt. Dabei würden zum Beispiel für die Entscheidung nicht erforderliche Informationen über die Gesundheit gespeichert.
- Für den Austausch der Daten unter den Rundfunkanstalten bestünde schon im Grundsatz kein Bedarf: Die Finanzierung knüpfe an Wohnungen oder Betriebsstätten an, die wohl kaum von einer Landesrundfunkanstalt zur anderen wanderten.
- Für die pauschale Datenübermittlung durch die Meldebehörden bestehe kein Anlass.
- Die Pflicht eines Beitragschuldners, die Namen weiterer volljähriger Bewohner der Wohnung mitzuteilen, verstoße gegen den Grundsatz der Datenerhebung beim Betroffenen.
Auch der abschließende Passus der Stellungnahme der Datenschützer lässt tief blicken: An die Adresse der Ministerpräsidenten schreiben sie, dass „strukturelle Unklarheiten einer Rechtsnorm nicht durch eine noch so kreative Begründungsformulierung beseitigt werden können.“
Wenige Änderungen
Der Vertragsentwurf (Stand 15.09.2010) wurde gegenüber dem endlich von den Ministerpräsidenten Mitte Dezember 2010 beschlossenen Vertrag überraschend wenig verändert. Wesentlich erscheinen mir folgende Änderungen:
- Die Absenkung für Nebenwohnungen wurde aus dem Entwurf genommen.
- Gartenlauben zählen nicht als Wohnung.
- Die Staffel für die Berechnung des Rundfunkbeitrages im nichtprivaten Bereich wurde zu Gunsten kleiner Betriebe und zu Lasten mittlerer oder großer Betriebe verändert.
- Auszubildende werden bei den Beschäftigtenzahlen nicht berücksichtigt.
- Das jeweils erste Kraftfahrzeug in eine Betriebsstätte ist beitragsfrei.
- Die bei der Anmeldung mitzuteilenden Daten wurden erweitert.
- Die Übertragung von Tätigkeiten auf Inkassobüros wurde eingeschränkt.
- Die Landesrundfunkanstalten dürfen erst ab 2015 Adressdaten einkaufen.
Stand der Dinge
Der Beschluss der Ministerpräsidenten über den Staatsvertrag muss von den Staats- und Senatskanzleien in Gesetzesentwürfe gegossen werden, die den jeweiligen Parlamenten zum Beschluss vorgelegt werden. Nur wenn alle 16 Länderparlamente dem Vertrag bis zum 31. Dezember 2011 zustimmen, kann er zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.
Als erstes Landesparlament hat die Hamburger Bürgerschaft am 09. Februar 2011 dem Staatsvertrag einstimmig(!) zugestimmt.
Im Schleswig-Holsteinischen Landtag steht in der nächsten Sitzungswoche, vom 23. bis 25. März 2011, die erste Beratung des Staatsvertrages an. Der Staatsvertrag wird debattiert und in die Ausschüsse verwiesen. Erst in einer späteren, zweiten Lesung steht dann die Frage an: Zustimmung oder Ablehnung an. Dazwischen gibt es nichts, sieht von unverbindlichen Wünschen „für das nächste Mal“ ab. Denn das Wesen der Staatsverträge ist ihr Status als fertig ausgehandelter Kompromiss. Lehnt nur ein Bundesland ihn ab, wie jüngst beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag, dann ist der Vertrag hinfällig.
In einem weiteren Artikel werde ich die aktuelle Kritik von Parteien und Verbänden aus Schleswig-Holstein zur GEZ-Haushaltsabgabe darstellen.