Parlamentsfernsehen rechtlich nicht unproblematisch

Von | 17. März 2011

Wie CARTA berich­tet, sen­det der Deutsche Bundestag sein Parlamentsfernsehen ohne Rechtsgrundlage „im rechts­frei­en Raum”. Das hat Thomas Fuchs, Vorsitzender der Medienanstalt Schleswig-Holstein/Hamburg, heu­te Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärt. Aus der zuge­hö­ri­gen Pressemitteilung der Landesmedienanstalten geht her­vor, dass der Bundestag die nöti­ge „rund­funk­recht­li­che Zulassung” nicht besitzt und die­se auch nicht erteilt wer­den kann. Dieses wider­sprä­che nach deren Einschätzung dem Gebot der Staatsferne, das juris­ti­schen Personen des öffent­li­chen Rechts solch eine Zulassung ver­weh­re.

Als Begründung wird ange­führt, dass die ehe­mals ver­schlüs­sel­te Übertragung des Programms inzwi­schen unver­schlüs­selt erfol­ge. Darüber hin­aus wur­de das ursprüng­lich rein auf die Übertragung von Sitzungen beschränk­te Programm inzwi­schen um redak­tio­nel­le Teile erwei­tert. Fuchs erklär­te dazu: „Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle ande­ren Institutionen die Möglichkeit haben, über sei­ne Arbeit auf zeit­ge­mä­ße Art und Weise zu infor­mie­ren. Derzeit gibt es aber kei­ne Rechtsgrundlage für ein so gestal­te­tes Parlamentsfernsehen.” (Hervorhebung: Landesblog)

Den letz­ten Satz inter­pre­tie­re ich als juris­ti­scher Laie so, dass das ParlaTV des schles­wig-hol­stei­ni­schen Landtages nicht betrof­fen ist. Denn als nicht redak­tio­nell beglei­te­tes Programm wer­den hier aus­schließ­lich die Sitzungen des Landtages und nicht ein­mal die der Ausschüsse über­tra­gen. Aber viel­leicht lässt sich jemand mit mehr medi­en­recht­li­cher Kompetenz in den Kommentaren zu einer Aussage hin­rei­ßen.

Ich wür­de es sehr bedau­ern, wenn ParlaTV als wich­ti­ges Informationsangebot für poli­tisch Interessierte ein­ge­schränkt oder ein­ge­stellt wer­den müss­te. Zwar über­trägt bei­spiels­wei­se der Offene Kanal Kiel (OKK) aus dem Landeshaus, doch das Angebot ist nicht ver­gleich­bar. Denn der OKK über­trägt oft­mals ledig­lich Teile der Sitzungen. Immerhin ist er inzwi­schen über den Livestream im gesam­ten Land ver­füg­bar. Einen voll­wer­ti­gen Ersatz für ParlaTV sehe ich nicht.

4 Gedanken zu “Parlamentsfernsehen rechtlich nicht unproblematisch”:

  1. Markus Hansen

    Ist ParlaTV denn über­haupt Rundfunk? Oder bie­ten sie nur ein Informationsangebot zum indi­vi­du­el­len Abruf im Internet an? „Rundfunk” ist Senden an alle ohne Abruf, und eben das ist ein Internetangebot ja nun­mal genau nicht.

    Das Bundestagsfernsehen wird hin­ge­gen tat­säch­lich per Satellit und Kabel als TV-Programm gesen­det, was laut Pressemitteilung erst ein Problem zu sein scheint, seit­dem dort nicht mehr über eine Verschlüsselung eben­falls eine Schranke „Abruf” vor­han­den ist.

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    1. Oliver Fink

      Das sind gute und berech­ti­ge Fragen, die auch ein­mal medi­en­recht­lich zu bewer­ten wären. Bei der Juristerei kommt man ja oft ledig­lich mit gesun­dem Menschenverstand nicht wirk­lich wei­ter…

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  2. Jan A. Strunk

    @Markus: Der tech­ni­sche Weg (hier: Stream statt Satellit/​Kabel) ist nicht das Entscheidende. Maßgeblich ist, ob ein Angebot an die Allgemeinheit gerich­tet und ob es (nur) in Echtzeit zu emp­fan­gen ist. Beides trifft unpro­ble­ma­tisch zu. Und es dürf­te ins­be­son­de­re auch nicht dar­auf ankom­men, daß der Nutzer erst kli­cken muß: Auch den Fernseher muß erst jemand ein­schal­ten ;-)
    Man wird die Abgrenzung also in der Tat inhalt­lich vor­neh­men müs­sen…

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