Der Glücksspielstaatsvertrag ist kein Glücksfall

Von | 12. April 2011

Geht es beim Glückspiel nun um mehr Glück und Geld oder um mehr Freiheit und Elend oder um was ganz ande­res? Das hat­te Volker Thomas sich und uns gefragt, als er vor einem hal­ben Jahr im Landesblog über die Konzepte der Parteien zum Glückspielmonopol und über die Frage der Netzfreiheit in die­sem Zusammenhang sin­nier­te. Eine ein­fa­che Antwort gibt es nicht. Keine Antwort ist aber eben auch: kei­ne Antwort.Gestern nun (11. April) ist der aktu­el­le Entwurf des Glückspielstaatsvertrages, dem Ministerpräsident Peter Harry Carstensen am 6. April als ein­zi­ger Ministerpräsident die Zustimmung ver­wei­gert hat­te, durch­ge­si­ckert.

Für sei­ne Ablehnung des Entwurfes war er von der Opposition kri­ti­siert wor­den. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ralf Stegner, sah Nachteile auf Schleswig-Holsteins Bürger zukom­men, weil nun z.B. der deut­sche Lottoblock Schleswig-Holstein aus­schlie­ßen kön­ne und so kein Bürger in Schleswig-Holstein mehr an den Jackpot-Ausschüttungen teil­neh­men kön­ne — füh­re er nicht ins benach­bar­te Hamburg zum Lotterieloskauf. Auch die Grünen und der SSW lehn­ten ein Alleingang Schleswig-Holsteins ab.

Die Regierungsfraktionen, immer wie­der in der Kritik wegen ihrer Zusammenkünfte mit Vertretern der euro­päi­schen Wettindustrie, waren voll des Lobes ob der Ablehnung des Entwurfs durch ihren Ministerpräsidenten. Für den libe­ra­len Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki und CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher ist die poli­tisch gewoll­te Beschränkung der Konzessionen auf sie­ben euro­pa­recht­lich nicht halt­bar; Anti-Diskriminierungs-Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof wären die zwangs­läu­fi­ge Folge. Auch die Höhe der Konzessionsabgabe (16, 67 Prozent sind in der Diskussion) sei inter­na­tio­nal nicht wett­be­werbs­fä­hig. Das kön­ne man an Frankreich sehen, deren Steuersatz von 7,5 Prozent auf den Spieleinsatz dazu geführt habe, dass allen­falls ein Fünftel des Grau- und Schwarzmarktes nun kon­trol­liert wür­den. Gegenüber dem Spiegel hat­te Frank Zabel, Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Kiel, 2 bis 2,5 Prozent für rea­lis­tisch gehal­ten.

Neben den bei­den recht­li­chen bezie­hungs­wei­se stra­te­gi­schen Argumenten wis­sen CDU und FDP in Kiel ein wei­te­res, poli­ti­sches Pfund in ihrer Hand: Sie hat­ten sich schon vor einen Jahr gegen Netzsperren als im Ergebnis sinn­lo­ses und poli­tisch ver­fehl­tes Mittel gegen (in Deutschland ille­ga­le) Glücksspielangebote im WWW aus­ge­spro­chen. Tatsächlich sieht der Entwurf der CDU und FDP kei­ne Netzsperren oder ver­gleich­ba­res vor. Monika Heinold, Landtagsabgeordnete der Grünen, die es gut fand, wenn der Markt für Sportwetten kon­trol­liert geöff­net wer­de und die (bis­her ille­ga­len) Angebote den stren­gen deut­schen Spieler- und Jugendschutzbestimmungen unter­lä­gen, wur­de des­halb von der libe­ra­len Abgeordneten Ingrid Brandt-Hückstädt des Befürwortens von Netzsperren bezich­tigt. Die finanz­po­li­ti­sche Sprecherin der Bündnis-Grünen wies das zurück, nicht ohne anzu­mer­ken, dass die Idee der Netzsperren von Landesregierungen aus­ge­dacht wor­den sei­en, die zu einen Drittel (fünf) mit Stimmen der FDP gewählt wor­den wären. Woraufhin heu­te CDU und FDP im Kieler Landtag die Angegriffene der Kehrtwende zeih­ten.

Es gibt, soweit mir ersicht­lich, kei­ne Bestätigung, dass es sich bei dem um den ges­tern gele­ak­ten Staatsvertragsentwurf um den „ech­ten” Entwurf han­delt. Allerdings ist die Form der Darstellung und der sprach­li­chen Ausdruck sehr nah an dem zu erwar­ten­den Formulierungen. Er erscheint stim­mig, auch wenn es sich wohl nicht um die, wie die Piratenpartei ver­mu­tet, „wahr­schein­li­che Endversion des GlückStV-Vertragstextes” han­delt: Eckpunkte wie Textentwurf tra­gen bzw. beinhal­ten das Datum 04.04. und zei­gen Entscheidungsalternativen auf, die offen­sicht­lich am 06.04. im Rahmen der Sitzung jeden­falls teil­wei­se gefällt wur­den).

Liest man den Entwurf, dann kann sich nicht des Eindrucks nicht erweh­ren, hier hät­te der Deutsche Lotto- und Toto-Block sei­ne Wunschliste ver­öf­fent­licht: Ausländische Konkurrenz wird zwar for­mal beschränkt zuge­las­sen, aber fak­tisch durch erdrü­cken­de Gebühren klein gehal­ten. Die miss­lie­bi­ge Konkurrenz im Internet wird end­lich aus­ge­sperrt. Lotto und staats­na­he ODDSET-Sportwetten dür­fen aber für sich wer­ben und ins Internet.

Forderungen, die bei nüch­ter­ner, distan­zier­ter Betrachtung kaum als durch­setz­bar zu erken­nen sind, wer­den in merk­wür­di­ger Art und Weise zusam­men­ge­bas­telt. Bei Staatsverträgen scheint das Methode zu sein:

Es ist an der Zeit, die­ses für lob­by­is­ti­schen Einfluss beson­ders anfäl­li­ge und im Parlamentarismus merk­wür­dig daher­kom­men­de regie­rungs­na­he Instrument, dem öffent­li­che Kontrolle fast völ­lig fehlt, zu den Akten zu legen. Am bes­ten noch vor der nächs­ten Föderalismusdebatte.

Denn man braucht nicht viel Phantasie, um sich vor­zu­stel­len, dass der bis­he­ri­ge Entwurf kei­ne par­la­men­ta­ri­sche Mehrheit in Deutschland fin­den kann. Weder FDP und Grüne kön­nen es sich aus unter­schied­li­chen Gründen erlau­ben, Glaubwürdigkeit und Klarheit in ihren Wählerpotentialen zu ver­lie­ren. Die in Bremen mit­re­gie­ren­den Grünen haben eine Zustimmung heu­te schon aus­ge­schlos­sen. Damit sind es nur noch maxi­mal 13 Länder, die ja sagen könn­ten. Dass da noch ein Land die Nerven ver­liert (und viel­leicht ins­ge­heim hofft, auch Standort einer lukra­ti­ven Lizenzvergabe zu wer­den), ist nicht unwahr­schein­lich. Und kommt nur noch eine wei­te­re Regierung zur Besinnung, ist das Quorum, dass der Vertrag sich gesetzt hat (13 zustim­men­de Länder) schon ver­fehlt.

Wer weiss, viel­leicht ler­nen sogar SPD und CDU, eben­falls aus unter­schied­li­chen Gründen von Regulierungen fas­zi­niert und trotz der Wählerverluste immer noch schwer­fäl­lig wie Tanker, dass der – in der Sache ja nicht gänz­lich abzu­leh­nen­de – Schutzbedarf der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft nicht mehr so rea­li­siert wer­den kann, wie – viel­leicht – noch vor 20 Jahren. Und auch die aus guten Gründen staats­nah orga­ni­sier­ten Unternehmen wie Lotto oder der öffent­lich Rundfunk soll­ten ein Eigeninteresse dar­an haben, ihre demo­kra­tisch her­ge­lei­te­te Legitimation nicht zu ver­lie­ren.

Udo Vetter hat deut­lich gesagt, wor­an der Vertragsentwurf krankt.
Man muss nicht, wie das Thomas Knüver anschei­nend pas­siert ist, das Vertrauen in die Lernfähigkeit der Parteienlandschaft kom­plett ver­lie­ren. Ich wer­de wei­ter­hin an die dicken Bretter glau­ben. Denn die Freiheit des Netzes ist zunächst mal die Freiheit der Bürger. Daran müs­sen wir die Vertreter der Bürger in den Parlamenten immer wie­der erin­nern. Auch Verbände und Initiative wie die Digitale Gesellschaft kön­nen im Endeffekt nicht anders, als den Parteien das 1x1 der heu­ti­gen Welt zu erklä­ren. Man mag sie nicht lei­den kön­nen, die Parteien. Man mag ihnenauch nicht mehr viel glau­ben. Aber wir müs­sen uns mit ihnen aus­ein­an­der­set­zen.

Ich gebe zu, dass die­se Zuversicht immer wie­der auf Messers Schneide steht. Zum Beispiel, wenn der Glückspiel-Experte der SPD, Andreas Beran, heu­te in einer Presseerklärung schreibt, dass Schleswig-Holstein sich den ande­ren Ländern anschlie­ßen sol­le, der Vertrag euro­pa­rechts­kon­form aus­ge­stal­tet wer­den sol­le – aber über Netzsperren kein Wort ver­liert. Schlimmer noch: Der Antrag will, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag „die poli­ti­sche Einigung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. April 2011 zur Novellierung des Glückspielstaatsvertrages” unter­stützt. Aha. Bitte mit­schrei­ben, aus­dru­cken, aus­schnei­den und dann-an-die-Wand-kle­ben, lie­be SPD:

  • Wer die­sen Staatsvertrag unter­stützt, will Netzsperren.
  • Wer Netzsperren will, ist höf­lich gesagt, bescheu­ert. Denn:
  • Netzsperren sind nicht effek­tiv, häu­fig unge­nau und ohne grö­ße­ren tech­ni­schen Aufwand zu umge­hen.
  • Netzsperren tra­gen nicht zur Bekämpfung von [hier bit­te Ihr Thema ein­tra­gen] bei.
  • Netzsperren benö­ti­gen eine Infrastruktur, die miß­braucht wer­den kann
  • Netzsperren sind ver­fas­sungs­recht­lich höchst pro­ble­ma­tisch.
  • Schlimmer als Netzsperren sind: Befürworter von Netzsperren.

Wenn der Staatsvertrag in der vor­lie­gen­den Fassung doch käme, dann hät­ten wir eine umfang­rei­che Infrastruktur zur Zensur Netzüberwachung außer­halb Schleswig-Holsteins, einen wei­te­ren Verlust an Glaubwürdigkeit und dar­über hin­aus ein nicht nur netz­po­li­tisch merk­wür­di­ges son­dern auch föde­ral gewöh­nungs­be­dürf­ti­ges Konstrukt: In Deutschland, nicht aber in Schleswig-Holstein, gäbe es Netzsperren und einen stark regu­lier­ten Glücksspielmarkt. Man könn­te lus­ti­ge Bilder malen, wie Menschen nach Schleswig-Holstein rei­sen, um unge­straft und legal ins Internet zu gehen. Man kann sich in Phantasien erge­hen, wie die Länder aus dem mono­to­nen Einheitsbrei des bun­des­re­pu­bli­ka­ni­schen Einheitsbrei aus­bre­chen und sich eige­ne Standortvorteile erobern. Tatsächlich macht es aber nur die Absurdität deut­lich, die ent­ste­hen muss, wenn man in fens­ter­lo­sen Hinterstübchen den Plan ent­wirft, in einer ver­netz­ten Welt eine Insel ohne Brücken zu bau­en. Wobei die Insel nicht Schleswig-Holstein ist, son­dern das sich abschot­ten wol­len­de Gebiet der Beitrittsländer zum Staatsvertrag.
Darauf zu hof­fen, dass letzt­lich Verfassungs- oder EU-Gerichte das rich­ten wer­den, wäre unpo­li­tisch. Wir müs­sen öffent­lich reden über den gesell­schafts­po­li­tisch rich­ti­gen und real­po­li­tisch gang­ba­ren Weg, mit Glücksspiel umzu­ge­hen. Und wir müs­sen öffent­lich han­deln gegen den Entwurf des Staatsvertrages, der sich in Wirklichkeit nicht um das Thema Glückspiel küm­mert son­dern in ers­ter Linie eine Bestandgarantie für Lotto ist — und en pas­sant den Einstieg in eine Überwachung der Bürgerinnen und Bürger schafft.

Ach so: Vor die Frage gestellt, ob ich Netzsperren in Kauf näh­me, um wei­ter­hin Lotto spie­len zu kön­nen: 6 Richtige mit Superzahl haben eine Wahrscheinlichkeit von 0,00000071511 Prozent. Statistisch gese­hen muss man wahr­schein­lich 42 Mal beim Kegeln am Herzinfakt ster­ben, bis man „dran ist” mit dem Gewinn. Das ist also kein Argument.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

9 Gedanken zu “Der Glücksspielstaatsvertrag ist kein Glücksfall”:

  1. Oliver Fink

    Schön fin­de ich die Fußnote 33 im gele­ak­ten Dokument – egal ob es echt ist oder nicht. :-)

    SH spricht sich für fol­gen­de Formulierung aus: „(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2011 nicht die Ratifikationsurkunden aller Länder bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hin­ter­legt, wird der Staatsvertrag gegen­stands­los.”

    Schöner kann man gar nicht sagen: Wir spie­len nicht mit – und es wäre klü­ger für Euch, wenn Ihr das auch las­sen wür­det.

    Jetzt müs­sen CDU und FDP nur noch hart blei­ben. Glücklicherweise haben sie sich bereits so weit aus dem Fenster gelehnt, dass sie kaum noch unter das gemein­sa­me Dach zurück kön­nen.

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  2. Swen Wacker Post author

    Den Satz „Tatsächlich sieht der Entwurf der CDU und FDP kei­ne Netzsperren oder ver­gleich­ba­res vor.” habe ich — inklu­si­ve der Verlinkung auf den Entwurf der bei­den Fraktionen — nach­träg­lich hin­zu­ge­fügt, um den LeserInnen eine kom­plet­te­re Information zu ermög­li­chen.

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  3. Philipp

    Zu Olivers Kommentar: Ob man bei der Fußnote einen wis­sen­den Blick auf den Kalender gewor­fen haben mag..? Denn im Herbst gibt Sachsen-Anhalt den Vorsitz der MPK an Schleswig-Holstein ab. Damit liegt auch die Federführung der Koordination der den GlüStV aus­ar­bei­ten­den CdS-Arbeitsgruppe an der Förde.

    Zu euro­pa­recht­li­chen Bedenken: Schleswig-Holstein war klug bera­ten, recht­zei­tig eine juris­tisch „brauch­ba­re” Fassung erar­bei­tet zu haben, die dann zur Notifizierung bei der EU-Kommission ein­ge­reicht wer­den konn­te. Das hat die Arbeitsgruppe der Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien wohl nicht vor. Schleswig-Holsteins Fassung wäre dann die ein­zig vor­lie­gen­de, die euro­pa­recht­lich beden­ken­los wäre.
    Bundesländer, die Rechtssicherheit und/​oder :-) zusätz­li­che Einnahmen suchen, könn­ten sich die­sem Entwurf anschlie­ßen und ihn in eige­nes Landesrecht umset­zen. Das füg­te sich zeit­lich auch pri­ma in die von Swen Wacker beschrie­be­ne, zu erwar­ten­de Dynamik des Quorums, das für eine Ratifizierung der GlüStV-Novelle erfor­der­lich wäre.

    Es bleibt span­nend und — gleich wie man zum der cau­sa selbst steht — end­lich gibt es nach der Haltung zur Kernkraft ein wei­te­res über­zeug­tes libe­ra­les Alleinstellungsmerkmal im Landeshaus.

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  4. Kai Dolgner

    Nehmt es mal posi­ti­ves Zeichen, dass in unse­rer Pressemitteilung nichts zu Netzsperren stand ;-). Da sie im Ernstfall sowie­so leicht zu umge­hen sind, dürf­ten die MPs auch nicht das damit ver­bun­de­ne Ziel errei­chen kön­nen. Die Diskussion um die Netzsperren ist also eigent­lich über­flüs­sig und ich ver­ste­he auch nicht, war­um sie es in den Entwurf geschafft haben.
    Das heißt aber nicht, dass man in Deutschland nun alles lega­li­sie­ren müss­te, was sich tech­nisch nicht aus­schlie­ßen lässt. Mir ist z.B. schon klar, dass es z.B. tech­nisch nicht mög­lich ist, den Zugriff von Minderjährigen auf Pornografie aus­zu­schlie­ßen, oder die­ses bei aus­län­di­schen Servern straf­recht­lich wirk­sam zu ver­fol­gen. Legalisieren muss man das als Konsequenz aber nun auch nicht zwin­gend.
    Eine Gleichsetzung, wer gegen die völ­li­ge Freigabe des Glücksspielmarktes (mit allen weit­rei­chen­den Konsequenzen) ist, sei auto­ma­tisch für Netzsperren hal­te ich für sehr gewagt und hat auch etwas von einem Ablenkungsmanöver.
    Abschließemd möch­te ich anmer­ken, dass ich das Instrument des Staatsvertrages zum­neh­mend kri­tisch sehe, da es von der Exekutive aus­ge­han­delt wird und es für die Legislative kaum mög­lich ist, Verbesserungen vor­zu­neh­men. Dieses Vogel-friss-oder-stirb-Prinzip gibt es sonst bei kei­ner ande­ren Form der Gesetzgebung. Es ist näm­lich nor­ma­ler­wei­se nicht immer so, dass Parlamente die Gesetzesvorlagen ihrer Regierungen unver­än­dert über­neh­men. Auch Regierungskoalitionen brin­gen häu­fig ent­schei­de­ne Verbesserungen ein, wie wir z.B. bei der neu­en Amtsordnung noch sehen wer­den. Zugegebenermaßen ist mir aller­dings auch bis­her kein bes­se­res Modell für län­der­über­grei­fen­de Regelungen ein­ge­fal­len. Man könn­te natür­lich dar­über nach­den­ken, sol­che Kompetenzen auf den Bund zu über­tra­gen, dann wür­de die not­wen­di­ge inten­si­ve par­la­men­ta­ri­sche Diskussion im Bundestag statt­fin­den kön­nen. Beim Rundfunk steht dem aber der Art 30 GG gegen­über.

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    1. Oliver Fink

      Kai Dolgner schreibt: Eine Gleichsetzung, wer gegen die völ­li­ge Freigabe des Glücksspielmarktes (mit allen weit­rei­chen­den Konsequenzen) ist, sei auto­ma­tisch für Netzsperren hal­te ich für sehr gewagt und hat auch etwas von einem Ablenkungsmanöver.

      Diese Aussage wäre in der Tat gewagt. Das gilt aller­dings nicht für die Aussage: Wer für die­sen Glückspielstaatsvertrag ist, der ist für Netzsperren. Daran gibt es nix zu deu­teln.

      Ebenso wenig, wie an der Tatsache, dass nur noch ein ande­rer Entwurf im Rennen ist, der eben­falls kei­ne völ­li­ge Freigabe des Glücksspielmarktes will. Diesem Entwurf etwas ande­res zu unter­stel­len, wäre eben­falls sehr gewagt.

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  7. Thomas

    Die nähe der Herren Kubicki und Arp zur Wettindusdrie soll­te eie­gnet­lich jedem zu den­ken geben. Befürworter der geplan­ten „Schleswig-Holsteiner Lösung” denen kann ich nur den nöti­gen Sachverstand abspre­chen. Die Krake Wettindusdrie ist offen­sicht­lich wei­ter vor­ge­drun­gen als bis­her gedacht.
    Und es gibt immer wie­der eini­ge die ein­fach irgend­wel­chen unsinn nach­plap­pern. In ein paar Jahren waren aber natür­lich alle dage­gen und nie­mand hat es so gewollt. Alles schon­mal da gewe­sen frü­her haben eini­ge gelaubt sie könn­ten „den einen” kon­tro­lie­ren und das hat nicht geklappt.
    Und heu­te glau­ben wie­der ein­ei­ge sie könn­ten die Wettindusdrie kon­tro­lie­ren wenn man ihnen ein bischen vom „Kuchen” abgiebt. Nein das klappt nicht, DIE WOLLEN ALLES. Ihr wer­det sehen ich hof­fe Ihr steht dann immer noch zu Euere heu­ti­gen Meinung. Aber ver­mut­lich nicht.
    Gruß

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    1. Oliver Fink

      Starke Behauptung. Aber wie lässt sich die bis­her nur behaup­te­te Nähe zur Wettindustrie denn bele­gen? Da habe ich außer Verschwörungstheorien noch nichts Belastbares gese­hen…

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