Glücksspielstaatsvertrag: Grüne in SH gegen Netzsperren

Von | 6. Mai 2011

Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben einen Antrag zum Neuregulierung des Glücksspiels vor­ge­legt, der sich expli­zit gegen Netzsperren aus­spricht („Internetsperren sind aus­zu­schlie­ßen”).

Noch vor einem Monat war Monika Heinold, Landtagsabgeordnete der Grünen, von der libe­ra­len Abgeordneten Ingrid Brandt-Hückstädt des Befürwortens von Netzsperren bezich­tigt wor­den — was die Finanzfachfrau der Grünen zurück­wies.

Alternativ schla­gen die Grünen die Überprüfung „ande­rer rechts­staat­li­cher Mittel” (was das Wort ande­rer vor dem recht­staat­li­cher soll, hin­ter­fra­ge ich jetzt mal nicht) vor, bei­spiels­wei­se soll­te eine stär­ke­re Durchsetzung des Verbots von Zahlungstransfers ille­ga­ler Glücksspielanbieter bei Kreditkartenfirmen und ande­ren Zahlungssystemanbietern (sog. „finan­ci­al blocking“) geprüft wer­den.

Dazu war von den Glückspielbetreibern behaup­tet wor­den, dass es recht­lich frag­lich sen kön­ne, ob das mög­lich wäre: Wegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lie­ßen sich Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit bei loka­len Verbotsstrategien (in ande­ren Ländern der EU sei Glücksspiel ja nicht ver­bo­ten) nur schwie­rig begrün­den. Rein prak­tisch könn­te zudem ent­ge­gen­ste­hen, dass sich allein aus der Überweisung eines Betrages an einen auf dem Cayman-Islands (oder ein Land in der Art, ich bin da nicht sicher, wel­che Länder bei­spiel­haft genant wur­den)  behei­ma­te­ten E-Wallet-Dienstleister nicht etwas „Verbotenes” ablei­ten las­se; schließ­lich könn­ten aus der vir­tu­el­len Geldbörse ja auch „lega­le” Transaktionen erfüllt wer­den, wie etwa Einkäufe bei Ebay oder Amazon.  Und die Transaktion von den E-Wallet zum Glücksspielanbieter müs­se ja auch nicht durch die EU ver­lau­fen …

Es ist irgend­wie nicht ein­fach mit dem Verbieten im Internet.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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