CDU-Abgeordneter scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Neuwahl

Von | 18. Mai 2011

Der CDU-Landtagsabgeordnete Jens-Christian Magnussen ist mit sei­ner Beschwerde gegen das Neuwahlen-Urteil des Landesverfassungsgerichtes in Schleswig abge­blitzt. Die Verfassungsbeschwerde wur­de nicht ein­mal zur Entscheidung ange­nom­men. Das Schleswiger Gericht hat­te in sei­nem Urteil vom 30. August 2010 Neuwahlen bis spä­tes­tens zum 30. September 2012 ange­ord­net, weil Landesverfassung und Wahlgesetz nicht mit­ein­an­der ver­ein­bar sei­en.

Das Bundesverfassungsgericht wies in dem heu­te (18. Mai) ver­öf­fent­lich­ten Beschluss die Klage des Abgeordneten als unzu­läs­sig zurück.

Aus dem Beschluss kann man auf die Argumentation des im Wahlkreis Dithmarschen-Süd direkt gewähl­ten Abgeordneten schlie­ßen: Er hat offen­sicht­lich eine Verletzung sei­nes Grundrechts auf Berufsfreiheit gerügt: Die Verkürzung der Wahlperiode grei­fe unge­recht­fer­tigt in die Ausübung sei­nes Abgeordnetenberufs ein. Darüber hin­aus sah er sich wohl auch in sei­ner Menschenwürde getrof­fen: sein grund­rechts­glei­ches Recht auf freie, glei­che und wirk­sa­me Teilhabe an der demo­kra­ti­schen Selbstbestimmung wer­de ver­letzt.

Die Karlsruher Richter befan­den, dass das unzu­läs­sig sei: „Die Verfassungsbeschwerde ist dem ein­zel­nen Bürger zur Verfolgung sei­ner Rechte gegen den Staat gege­ben, aber kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwi­schen Staatsorganen“.
Auf hoch­deutsch bedeu­tet das: ziem­li­che Klatsche, nicht mal die zutref­fen­de Verfahrensart gewählt!
Auch mit der Begründung sei­nes Alleingangs nach Karlsruhe war es offen­kun­dig nicht weit her: Die Verfassungsbeschwerde genü­ge nicht den Begründungsanforderungen: „Es wird nicht hin­rei­chend deut­lich, wel­che Verletzung eines Grundrechts der Beschwerdeführer kon­kret rügen will.

Rechtsexperten hat­ten die­sen Beschluss erwar­tet und der Klage, deren Existenz erst Anfang des Jahres durch­si­cker­te und in der poli­ti­schen Landschaft in Schleswig-Holstein kaum irgend­wo unter­stützt wur­de, kei­ne Chance ein­ge­räumt.

Die FDP fühlt sich in ihrer Rechtsauffassung bestä­tigt: Nach die­ser Entscheidung ste­he nun außer Zweifel, dass die Wahl, wie par­la­men­ta­risch ver­ein­bart, im Mai nächs­ten Jahres statt­fin­den wer­de.

Update:
Der innen- und rechts­po­li­ti­sche Sprecher der Fraktion Bündnis
90/​Die Grünen, Thorsten Fürter, hat­te erwar­tet, dass der CDU-Abgeordnete Magnussen vor dem Bundesverfassungsgericht schei­tern wür­de: Ihn freut die nun herr­schen­de Rechtsklarheit für die Landtagswahl im nächs­ten Jahr.

Das Ergebnis über­rasch­te auch den Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner, und derenn Wahlrechtsexperten Peter Eichstädt nicht. Beide mah­nen eine zügi­ge Neuschneidung der Wahlkreise und die Festlegung des Wahltermins 6. Mai 2012
durch die Landesregierung an.

Für die Linke for­dert deren innen- und rechts­po­li­ti­scher
Sprecher, Heinz-Werner Jezewski, der LINKEN Landtagsfraktion, die Landesregierung sol­le so bald wie mög­lich Neuwahlen anzu­set­zen.

Die innen­po­li­ti­sche Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Silke Hinrichsen, sieht in dem Beschluss auch eine Bestätigung des Schleswiger Urteils. Damit sei­en auch die Kritiker des Urteils geschei­tert.

Die CDU … ver­öf­fent­lich­te kei­ne Presseerklärung zum Thema.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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