Der CDU-Landtagsabgeordnete Jens-Christian Magnussen ist mit seiner Beschwerde gegen das Neuwahlen-Urteil des Landesverfassungsgerichtes in Schleswig abgeblitzt. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Das Schleswiger Gericht hatte in seinem Urteil vom 30. August 2010 Neuwahlen bis spätestens zum 30. September 2012 angeordnet, weil Landesverfassung und Wahlgesetz nicht miteinander vereinbar seien.
Das Bundesverfassungsgericht wies in dem heute (18. Mai) veröffentlichten Beschluss die Klage des Abgeordneten als unzulässig zurück.
Aus dem Beschluss kann man auf die Argumentation des im Wahlkreis Dithmarschen-Süd direkt gewählten Abgeordneten schließen: Er hat offensichtlich eine Verletzung seines Grundrechts auf Berufsfreiheit gerügt: Die Verkürzung der Wahlperiode greife ungerechtfertigt in die Ausübung seines Abgeordnetenberufs ein. Darüber hinaus sah er sich wohl auch in seiner Menschenwürde getroffen: sein grundrechtsgleiches Recht auf freie, gleiche und wirksame Teilhabe an der demokratischen Selbstbestimmung werde verletzt.
Die Karlsruher Richter befanden, dass das unzulässig sei: „Die Verfassungsbeschwerde ist dem einzelnen Bürger zur Verfolgung seiner Rechte gegen den Staat gegeben, aber kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen“.
Auf hochdeutsch bedeutet das: ziemliche Klatsche, nicht mal die zutreffende Verfahrensart gewählt!
Auch mit der Begründung seines Alleingangs nach Karlsruhe war es offenkundig nicht weit her: Die Verfassungsbeschwerde genüge nicht den Begründungsanforderungen: „Es wird nicht hinreichend deutlich, welche Verletzung eines Grundrechts der Beschwerdeführer konkret rügen will.“
Rechtsexperten hatten diesen Beschluss erwartet und der Klage, deren Existenz erst Anfang des Jahres durchsickerte und in der politischen Landschaft in Schleswig-Holstein kaum irgendwo unterstützt wurde, keine Chance eingeräumt.
Die FDP fühlt sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt: Nach dieser Entscheidung stehe nun außer Zweifel, dass die Wahl, wie parlamentarisch vereinbart, im Mai nächsten Jahres stattfinden werde.
Update:
Der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, Thorsten Fürter, hatte erwartet, dass der CDU-Abgeordnete Magnussen vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde: Ihn freut die nun herrschende Rechtsklarheit für die Landtagswahl im nächsten Jahr.
Das Ergebnis überraschte auch den Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner, und derenn Wahlrechtsexperten Peter Eichstädt nicht. Beide mahnen eine zügige Neuschneidung der Wahlkreise und die Festlegung des Wahltermins 6. Mai 2012
durch die Landesregierung an.
Für die Linke fordert deren innen- und rechtspolitischer
Sprecher, Heinz-Werner Jezewski, der LINKEN Landtagsfraktion, die Landesregierung solle so bald wie möglich Neuwahlen anzusetzen.
Die innenpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Silke Hinrichsen, sieht in dem Beschluss auch eine Bestätigung des Schleswiger Urteils. Damit seien auch die Kritiker des Urteils gescheitert.
Die CDU … veröffentlichte keine Presseerklärung zum Thema.