Der Stabilitätsrat überwacht, so sagt es unsere Verfassung, regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Länder. In seiner Sitzung vom 23. Mai 2011 hat das Gremium festgestellt: In den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein droht eine Haushaltsnotlage. In der Presseerklärung heißt es, mit den betroffenen Ländern werden in der nächsten Sitzung des Stabilitätsrates im November Sanierungsprogramme zu vereinbaren sein, die sich über fünf Jahre erstrecken und Vorgaben für die angestrebten Abbauschritte der jährlichen Nettokreditaufnahme und geeignete Sanierungsmaßnahmen enthalten. Die betroffenen Länder werden hierfür Vorschläge unterbreiten.
Bis November, also noch deutlich vor der Landtagswahl, heißt es also: Butter bei die Fische.
Nachfolgend dokumentiere ich das jeweilige Fazit der Evaluationsberichte, die man sicher auch gut verstehen kann, ohne Haushaltspolitiker zu sein.
Evaluationsbericht Schleswig-Holstein: „Die vom Land Schleswig-Holstein beschlossenen Maßnahmen sind ein wichtiger und notwendiger Beitrag zur längerfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts. Die Maßnahmen und die vom Land Schleswig-Holstein im Evaluationsausschuss vorgebrachten Argumente für eine Überwindung der aktuell bestehenden drohenden Haushaltslage stellen zunächst auf die Verbesserung der finanziellen Lage in den Jahren 2011 und 2012 ab. Hierzu wurden kurzfristig wirkende Maßnahmen beschlossen, eingeleitet und umgesetzt. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms wurden darüber hinaus einige mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen beschlossen. Der Evaluationsausschuss erkennt diese Maßnahmen ausdrücklich an und empfiehlt ihre konsequente Umsetzung. Die günstigeren Kennziffern für die Jahre 2011 und 2012 sind allerdings in nicht geringem Maße auf höhere Steuereinnahmen aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung zurückzuführen. Bei einer Würdigung der Haushaltssituation Schleswig-Holsteins ist in der Gesamtschau festzustellen, dass über die im Evaluationsausschuss dargelegten Sanierungsanstrengungen hinaus weitere Anstrengungen in den folgenden Jahren erforderlich sein werden. Diese sollte der Stabilitätsrat auf Grundlage eines noch zu vereinbarenden Sanierungsprogramms gemäß § 5 Absatz StabiRatG begleiten. Die bereits beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen sind in das Sanierungsprogramm einzubeziehen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Evaluationsausschuss im Rahmen seiner Prüfung der Haushaltslage Schleswig-Holsteins nach § 4 Absatz 2 StabiRatG keine hinreichenden Argumente festgestellt hat, die das Ergebnis der Haushaltskennziffernanalyse, das auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist, entkräften können. Er empfiehlt dem Stabilitätsrat, für das Land Schleswig-Holstein eine drohende Haushaltsnotlage festzustellen. Die vom Land beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen würdigt der Evaluationsausschuss als wichtigen Schritt zur Sanierung des Landeshaushalts und spricht sich für ihre konsequente Umsetzung und Fortentwicklung aus.”
Evaluationsbericht Saarland: „Der saarländische Landtag hat für das Jahr 2011 Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die nach Einschätzung des Evaluationsausschusses ausdrücklich positiv zu würdigen sind. Längerfristige Planungen und Rahmensetzungen zum Abbau des strukturellen Defizits liegen allerdings bisher nicht vor. Diese sind jedoch notwendig, um eine erfolgreiche Konsolidierung zu bewirken und die drohende Haushaltsnotlage abzuwehren. (Hinweis: Dieser Absatz befindet sich unmittelbar vor dem Fazit, mir leuchtet nicht ein, warum er nicht zum Fazit gehören sollte)
Der Evaluationsausschuss hat im Rahmen seiner Prüfung der Haushaltslage des Saarlandes nach § 4 Absatz 2 StabiRatG keine hinreichenden Argumente festgestellt, die das Ergebnis der Haushaltskennziffernanalyse und der Standardprojektion, das auf eine drohende Hauhaltsnotlage hinweist, entkräften können. Er empfiehlt daher dem Stabilitätsrat, für das Saarland eine drohende Haushaltsnotlage festzustellen.”
Evaluationsbericht Bremen: „Der Evaluationsausschuss hat im Rahmen seiner Prüfung der Haushaltslage Bremens nach § 4 Absatz 2 StabiRatG keine Argumente festgestellt, die das Ergebnis der kennzifferngestützten Analyse und der Standardprojektion, die auf eine drohende Hauhaltsnotlage hinweisen, entkräften können. Er empfiehlt daher dem Stabilitätsrat, für Bremen eine drohende Haushaltsnotlage festzustellen.”
Evaluationsbericht Berlin: „Die vom Land Berlin vorgebrachten Argumente gegen eine drohende Haushaltsnotlage haben sich bei genauerer Analyse als nicht stichhaltig erwiesen. Der Evaluationsausschuss hat im Rahmen seiner Prüfung der Haushaltslage Berlins nach § 4 Absatz 2 StabiRatG keine hinreichendenArgumente festgestellt, die das Ergebnis der Haushaltskennziffernanalyse, das auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist, entkräften können. Er empfiehlt daher dem Stabilitätsrat, für das Land Berlin eine drohende Haushaltsnotlage festzustellen.”
Die Frage die sich mir als Anfang 30er stellt ist: Wie ist man erst in diese Lage geraten!?
Sind allein die Volksparteien CDU und SPD gleichermaßen schuld an dieser finanziellen misere!? Da die Volksparteien CDU und SPD seit 60 plus x Jahren die Ministerpräsidenten und somit die Landesregierungen stellten!?
Oder ist auch die Gesellschaft schuld, die immer mehr forderte!?
Allerdings liegt die größere Schuld letztendlich bei den Landesregierungen und dem Parlament, da die Minister und Abgeordneten letztendlich entscheiden, wohin das Geld fließt. Der Bürger, kann nur seine Forderungen stellen, entscheiden kann der Bürger nach einer Landtagswahl, leider nichts.
Die Finanzkrise und der Umgang mit den Landesbanken hat mir noch mehr die Augen geöffnet.
Die Volksparteien, sind trotz vieler Experten, zur Zeit nicht mehr in der Lage, die Finanzen in den Griff zu bekommen. Für mich, haben die Volksparteien ihre kompetenzen in der Finanzpolitik verloren.
Wenn ich als Mitglied der Freien Wähler SH in den Landtag kommen würde, würde ich auch einen „harten” Sanierungskurs durch-ziehen, aber ich würde nicht erst bei den Blinden das Blindengeld kürzen oder ganz streichen, wie es der Landesrechnungshof SH gerne sehen würde, sondern ich würde den Ministern die Landtagsdiät streichen, für die Minister die gleichzeitig Abgeordnete sind. Denn das wäre rechtlich gesehen, wohl mögliclich zu verbessern.
Vielleicht gibt es auch zu wenige politiker in den „etablierten” Parteien, die sagen: Leute, wir können nicht mehr Ausgeben als wir Einnehmen!!
Was ich auch wieder nicht verstehe ist, das es trotz guter wirtschaftlicher Ausgangslage, es nicht gelingt, die Haushaltssituation deutich zu verbessern.
Es gibt dem Anschein nach, zu viele Politiker, die mehr Ausgeben wollen und mehr auf ihre PS starken Dienstwagen schauen, als das Vermögen des Landes zu vermehren.
Muss ein Herr Günter Bekstein ehem Ministerpräsident Bayerns, in so einem „prunkvollem” Büro sitzen, das er mit Sicherheit nicht alleine finanziert!?
Der Stabilitätsrat hat bereits mit seinen bisherigen Handlungen für eine höhere Transparenz gesorgt. Die geplanten weiteren Maßnahmen, vor allem die geplante Erfassung auch der relevanten aus den Kernhaushalten ausgelagerten aktivitäten, werden die Vergleichbarkeit der Haushaltslagen der Länder noch weiter verbessern und eine effektivere Haushaltsüberwachung ermöglichen. Siehe hierzu folgende Studie: http://www.junge-unternehmer.eu/fileadmin/junge-unternehmer/positionen/generationengerechtigkeit/sprengsatz_laenderhaushalte.pdf