Die Qual der Wahlkreise

Von | 25. Mai 2011

Am Freitag die­ser Woche will der Wahlkreisausschuss abschlie­ßend über letz­te Abgrenzungsdetails der 35 Landtagswahlkreise befin­den. Bereits in der letz­ten Woche hat der Ausschuss grund­sätz­lich über die Wahlkreiskulisse abge­stimmt, was bei SPD, Grünen und Linkspartei, aber auch in der Presse zu hef­ti­ger Kritik geführt hat. Mit einem Dringlichkeitsantrag hat die SPD-Fraktion im Landtag ver­sucht, im letz­ten Moment wie­der Bewegung in die Diskussion zu brin­gen. Der Landtag hat die Befassung jedoch abge­lehnt.

Im Landesblog haben wir kri­ti­siert, dass es der Öffentlichkeit man­gels Veröffentlichung der ver­schie­de­nen Vorschläge kaum mög­lich ist, sich in die­ser wich­ti­gen Frage ein eige­nes Urteil zu bil­den, bevor eine abschlie­ßen­de Entscheidung gefal­len ist.

Dem soll mit die­sem Artikel abge­hol­fen wer­den. Neben den recht­li­chen Vorgaben und den Interessen der poli­ti­schen Akteure wer­den die ein­zel­nen Vorschläge für die Wahlkreisgrenzen dar­ge­stellt und bewer­tet. Auf geht’s.

Warum müssen die Wahlkreise neu geschnitten werden?

Es gibt zwei Gründe für die Neuzuschneidung: Der Landtag hat im März die Reduzierung der Wahlkreise von 40 auf 35 beschlos­sen, fünf Wahlkreise müs­sen also weg­fal­len. Außerdem darf die Größe der Wahlkreise (gemes­sen an der Bevölkerung) nicht mehr als 20 Prozent von der Durchschnittsgröße abwei­chen. Das ist in § 16 LWahlG gere­gelt, in dem sich auch die Kriterien fin­den, nach denen die Wahlkreisgrenzen zu zie­hen sind:

§ 16
Wahlkreise

(1) Das Land wird in 35 Wahlkreise ein­ge­teilt.
(2) Die Wahlkreise sind so zu begren­zen, dass sie unter Berücksichtigung der fol­gen­den
Grundsätze mög­lichst glei­che Bevölkerungszahlen auf­wei­sen:
1. Sie müs­sen ein zusam­men­hän­gen­des Ganzes bil­den;
2. sie sol­len auch im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung mög­lichst bestän­dig sein;
3. Gemeindegrenzen sol­len nur aus­nahms­wei­se durch­schnit­ten wer­den;
4. ört­li­che Zusammenhänge sind nach Möglichkeit zu wah­ren.
(3) Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 v. H. von der
durch­schnitt­li­chen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abwei­chen. (…)

Beide Änderungen gehen auf die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts im August 2010 zurück, mit denen das gel­ten­de Wahlrecht für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt wor­den war.

Warum sind möglichst gleich große Wahlkreise wichtig?

Denn die Frage der erlaub­ten maxi­ma­len Abweichung hat auch einen ver­fas­sungs­recht­li­chen Hintergrund: Bezogen auf die Gleichheit der Wahl macht es einen Unterschied, wie vie­le Wähler sich einen Wahlkreisabgeordneten „tei­len“ müs­sen, bzw. wie viel Gewicht der eige­nen Stimme bei die­ser Wahl zukommt: Je klei­ner der Wahlkreis, des­to grö­ßer der Einfluss der Erststimme.

Das Landesverfassungsgericht hat die alte Regelung, die 25 Prozent Abweichung erlaub­te, auch aus einem ande­rem Grund kri­ti­siert: „Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Partei mit ver­gleichs­wei­se weni­gen Erststimmen einen Wahlkreis gewinnt, hängt nicht zuletzt von der Größe die­ses Wahlkreises im Vergleich zu den ande­ren Wahlkreisen ab (…) [Es] wäre eine maxi­ma­le Abweichung vom größ­ten Wahlkreis von ledig­lich 15 v.H. zu den ande­ren Wahlkreisen anzu­stre­ben. (…)

Außerdem pro­ble­ma­ti­sier­te das Landesverfassungsgericht die Orientierung des LWahlG an der Gesamt- statt an der Wahlbevölkerung: „Die Gefahr von Überhangmandaten lie­ße sich hier redu­zie­ren, wenn nur auf die Wahlberechtigten abge­stellt wird.“

Die Landtagsmehrheit mach­te hier wie auch sonst bei der Wahlrechtsreform nur hal­be Sachen: Statt auf 15 Prozent wur­de die maxi­ma­le Abweichung nur auf 20 Prozent abge­senkt, und Maßstab bleibt wei­ter­hin die Gesamtbevölkerung. Das ist nicht gut. Zwar sorgt der im neu­en Wahlrecht vor­ge­se­he­ne vol­le Ausgleich von Überhangmandaten dafür, dass die Größe der Wahlkreise die Kräfteverhältnisse im Landtag nicht mehr ver­zer­ren kann. Die Größenabweichungen blei­ben aber wich­tig für die Frage, wie stark der Landtag durch Überhang- und Ausgleichsmandate (unnö­tig) auf­ge­bläht wird.

Welche Interessen haben die Parteien?

Für die gro­ßen Parteien CDU und SPD geht es beim Zuschneiden der Wahlkreise um das poli­ti­sche Kapital und Prestige, das für die Parteien und die ein­zel­nen Abgeordneten mit direkt gewon­nen Wahlkreisen ver­bun­den ist. Deshalb wün­schen sie sich mög­lichst vie­le Wahlkreise dort, wo sie am stärks­ten sind. Der SSW gewinnt zwar kei­ne Direktmandate, möch­te aber sein Stammgebiet im Norden und im Westen von Schleswig-Holstein mög­lichst stark im Landtag ver­tre­ten wis­sen. Partei- und regio­nal­po­li­ti­sche Interessen (Stadt gegen Land, West- gegen Ostküste) gehen inein­an­der über.

Der Vorschlag der Landeswahlleiterin

Die Landeswahlleiterin hat­te dem Wahlkreisausschuss einen Vorschlag prä­sen­tiert: Die Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Ostholstein und Lauenburg wür­den je einen Wahlkreis ver­lie­ren, wie man — mit etwas Mühe — aus die­ser Karte able­sen kann. Sieben Wahlkreise haben nach die­sem Vorschlag eine Abweichung von mehr als 15 Prozent, gro­ße und klei­ne Wahlkreise sind bunt über Stadt, Land und Regionen ver­teilt. Die durch­schnitt­li­che Abweichung beträgt 9,3 Prozent — ein akzep­ta­bler Wert. Der Vorschlag der Landeswahlleiterin ent­spricht sowohl den Vorgaben des § 16 Abs. 2 LWahlG als auch den ver­fas­sungs­recht­li­chen Vorgaben gut. Der Vorschlag kann mit Recht als aus­ge­wo­gen gel­ten. Keine Landsmannschaft, kei­ne Partei wird ein­sei­tig aus Gründen, die kei­nen gesetz­li­chen Rückhalt haben, benach­tei­ligt. Politisch gese­hen tut er der CDU am meis­ten weh: In Nordfriesland, Dithmarschen und Lauenburg gin­gen drei tra­di­tio­nell von der CDU gewon­ne­ne Wahlkreise ver­lo­ren, und auch die rest­li­chen weg­fal­len­den Wahlkreise hat die CDU 2009 direkt gewon­nen.

Vorschlag der Landeswahlleiterin für eine Wahlkreisaufteilung

Die bis­he­ri­ge Aufteilung der Wahlkreise kann hier (PDF-Dokument) nach­ge­le­sen wer­den.

Was hat die Ausschussmehrheit beschlossen?

Eine Mehrheit aus CDU, FDP und SSW und (sic!) der Landeswahlleiterin hat im Wahlkreisausschuss indes­sen eine ande­re Wahlkreiskulisse beschlos­sen. Man soll­te mei­nen, dass die­ser Vorschlag des­halb Erfolg hat­te, weil er die (verfassungs)rechtlichen Vorgaben und regio­nal­po­li­ti­schen Gesichtspunkte noch bes­ser umsetzt. Wenigstens soll­te man erwar­ten kön­nen, dass der Mehrheitsvorschlag zwar den poli­ti­schen Interessen der Mehrheitsparteien bes­ser Rechnung trägt, die gesetz­li­chen Vorgaben aber jeden­falls nicht schlech­ter umsetzt als der Vorschlag der Landeswahlleiterin. Man ahnt es: Nichts davon ist der Fall.

Die wesent­li­chen Unterschiede des Mehrheitsbeschlusses: Dithmarschen/​Steinburg behält in die­sem Modell alle vier Wahlkreise (die alle mehr als 15 Prozent nach unten vom Durchschnitt abwei­chen), statt­des­sen ver­liert Lübeck einen von drei Wahlkreisen. Neben der regio­na­len Verteilung mutet die eben­falls abwei­chen­de kon­kre­te Grenzziehung, vor­sich­tig for­mu­liert, merk­wür­dig an. Die Kreisstadt Eutin soll dem Wahlkreis Plön-Süd, die Nachbarstadt Malente Plön-Nord zuge­schus­tert wer­den, zum Ausgleich soll die gera­de erst gegrün­de­te Gemeinde Schwentinental aus­ein­an­der­ge­ris­sen wer­den.

Alternativer Vorschlag für eine Wahlkreisaufteilung

Statt sie­ben gibt es nun zwölf (also mehr als ein Drittel) Wahlkreise mit einer ver­fas­sungs­recht­lich kri­ti­schen Abweichung von über 15 Prozent, die Durchschnittsabweichung ist eben­falls höher. Außerdem wer­den ent­ge­gen § 16 Abs. 2 Nr. 3 LWahlG zwei­mal Gemeindegrenzen durch­schnit­ten, näm­lich in Lübeck und in Schwentinental. Und im Westen des Landes, also dort, wo tra­di­tio­nell CDU-Kandidaten reüs­sie­ren, gibt es nun eine auf­fäl­li­ge Häufung klei­ner Wahlkreise, im öst­li­chen Holstein vie­le gro­ße Wahlkreise. Ziemlich kühn, die­sen Vorschlag als den regio­nal aus­ge­wo­ge­ne­ren zu prä­sen­tie­ren.

In Lübeck und Ostholstein hat der Beschluss fol­ge­rich­tig erheb­li­che Empörung aus­ge­löst, auch CDU-MdLs, -Lokalpolitiker und -Landräte aus der Region sind not amu­sed.

Man muss nun, wie SPD und Grüne es tun, nicht gleich „Rache an Lübeck“ für deren Uni-Proteste oder wahl­tak­ti­sches Feintuning zuguns­ten pass­ge­nau­er „schwar­zer“ Plöner Wahlkreise ver­mu­ten. Dennoch ist es erstaun­lich, wie unver­hoh­len die CDU-Fraktion die Grenzziehung (fast) rein poli­tisch recht­fer­tigt: Der CDU gehe es um vie­le Wahlkreise in CDU-Stammgebieten, der SPD um den Schutz ihrer Hochburgen, jeder müs­se Federn las­sen, also sei der Vorschlag nicht nur recht­lich zuläs­sig (was nie­mand bezwei­felt), son­dern aus­ge­wo­gen und fair. Fast schon rüh­rend ist in Zeiten von Email, Telefon, Individualverkehr und ÖPNV das wei­te­re, vor­ge­scho­be­ne Argument der CDU, nur der Mehrheitsvorschlag ermög­li­che, dass auch in den Flächenkreisen noch ein zustän­di­ger Abgeordneter in erreich­ba­rer Nähe ist (was zudem offen­bar nur an der Westküste, nicht aber in Ostholstein ein Problem ist, wo man gro­ße Wahlkreise klag­los hin­nimmt). Besonders bigott bemer­kens­wert ist, dass auch der SSW sei­ne Zustimmung zum Mehrheitsvorschlag mit der nöti­gen Verhinderung zu gro­ßer Wahlkreise recht­fer­tigt, woll­te der SSW doch die Zahl der Wahlkreise ursprüng­lich sogar auf nur noch 27 redu­zie­ren.

Entscheidendes Kriterium der Ausgewogenheit ist für die CDU erkenn­bar weder die Frage, ob die Abweichungen vom der mitt­le­ren Wahlkreisgröße mög­lichst gering sind und die übri­gen gesetz­li­chen Vorgaben mög­lichst genau beach­tet wur­den, son­dern allein, ob die weg­fal­len­den Wahlkreise die par­tei­po­li­ti­schen Interessen aus­ba­lan­cie­ren. Nur: Dieses Kriterium sieht das Gesetz nicht vor. Dass die poli­ti­schen Interessen aller Parteien in der Diskussion trotz­dem eine Rolle spie­len, ver­steht sich von selbst. Dass die­se Interessen die Mehrheitsentscheidung des Wahlkreisausschuss zu Lasten der gesetz­li­chen Ziele maß­geb­lich bestimmt haben, ist höchst uner­freu­lich.

Vorläufiges Fazit: Eine sach­lich schlech­te­re Lösung dem sach­lich bes­se­ren Vorschlag vor­zu­zie­hen, um einen poli­ti­schen Vorteil für die eige­ne Partei und die eige­ne Klientel zu errei­chen — das ist wohl die Definition schlech­ter Politik. Und Schleswig-Holstein scheint ent­schlos­sen, wie­der ein­mal mit schlech­tem Beispiel vor­an­zu­ge­hen.

Ulf Kämpfer
Von:

Dr. Ulf Kämpfer, 39, ist Jurist, arbeitet und lebt in Kiel

3 Gedanken zu “Die Qual der Wahlkreise”:

  1. Ole

    Habe ich das kor­rekt ver­stan­den? Die Landeswahlleiterin macht einen Vorschlag, aber stimmt noch nicht ein­mal selbst dafür?

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  2. Kai Dolgner

    ja, das ist kor­rekt. Zum Thema Ausgewogenheit: Lübeck 210.000 Einwohner, 2 Wahlkreise, Schleswig-Flensburg, 200.000 Einwohner, 3 Wahlkreise.
    Was ist der Aufreger? Zumindest die älte­ren Kollegen haben mir ver­si­chert, dass frü­her im Wahlkreisausschuss ein­stim­mig abge­stimmt wur­de. Was wird denn nach der Volkszählung pas­sie­ren? Wir (bzw mei­ne Nachfolger) wer­den wie­der neu schnei­den müs­sen, da zumin­dest in SL-FL man eh schon an der unte­ren Grenze ist.

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