Wer twittert? Die Person, der Parteipolitiker, der Minister?

Von | 26. Juni 2011

Dr. Heiner Garg, libe­ra­ler Sozialminister in Kiel, gera­de bei Facebook gestar­tet und jetzt auch mit eige­ner Webseite aus­ge­stat­tet, twit­tert nun auch. Die ers­ten Tweets des — wenn ich das rich­tig über­bli­cke: ers­ten twit­tern­den Ministers Schleswig-Holsteins — las­sen die Einschätzung zu, dass nicht die Privatperson bzw. der Parteipolitiker Heiner Garg im Vordergrund steht son­dern das Ministeramt. Bislang wer­den auf der Facebook-Seite und bei Twitter ohne wei­te­re Bewertung iden­ti­sche Inhalte, die sich allein auf Presseerklärungen des Ministeriums bezie­hen, ver­öf­fent­licht.

Bei aller Freude über die zuneh­men­de Einbindung der Social Media in die poli­ti­sche Kommunikation, wie sie etwa wahl.de mit Zahlen belegt, soll­te man nicht ver­ges­sen, kurz über die Spielregeln der Gewaltenteilung nach­zu­den­ken — bevor dem ers­ten Mitbewerber in Schleswig-Holstein ein­fällt, die ein­schlä­gi­gen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Öffentlichkeitsarbeit auf Facebook, Twitter oder ande­re „digi­ta­le Broschüren” aus­zu­wei­ten.

Ich hal­te das nicht für abwe­gig. Das Internet ist schließ­lich kein rechts­frei­er Raum. Eine kur­ze Internetrecherche zeigt, dass immer wie­der ent­las­tend auf einen lei­der anschei­nend online nicht ver­füg­ba­ren Text von Mandelartz und Grotelüschen: Das Internet und die Rechtsprechung des BVerfG zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierung (NVwZ, Bd. 2004, S. 647 ff.) Bezug genom­men wird. Der Aufsatz, wenn ich die ver­öf­fent­lich­ten Fragmente rich­tig deu­te, unter­schei­det den Internetauftritt von „nor­ma­ler” — will hei­ßen: klas­si­scher — Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Flyer, Anzeigen, Plakate): Die Klassiker kön­ne man nicht umge­hen, sie müs­sen des­halb beson­ders Maß hal­ten. Internetauftritte hin­ge­gen suche man selbst auf. Das ist eine sta­ti­sche Denkweise, die im dyna­mi­schen Web 2.0 nicht mehr gel­ten kann — wenn sie denn über­haupt zu vor­he­ri­gen Web-Zeiten jemals zutref­fend war. Weiterleiten, Teilen, Retweet sind zen­tra­le Mittel der ver­schie­de­nen Netzwerke. Sie las­sen mir viel­fäl­tig Informationen, in jedem Einzelfall unge­fragt, zukom­men. Das „viel­fäl­tig” und „unge­fragt” ist gewollt, aber kei­ne gren­zen­lo­se Aufforderung mit dem Charakter eines Freibriefs. Es ent­bin­det den staat­li­chen Absender oder die Parteien also nicht von der Beachtung der vom Verfassungsgericht auf­ge­stell­ten Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit. Sicher, die müs­sen im Licht der Zeit neu dis­ku­tiert wer­den. Damals, 1977 gab es kein WWW. Die bis­he­ri­ge Trennung zwi­schen Öffentlichkeitsarbeit (Bürger) und Pressearbeit (Journalisten, Medien) ver­schwimmt bzw. defi­niert sich neu. Wo fängt zukünf­tig die unzu­läs­si­ge Wahlbeeinflussung an? Eindeutig: die Einrichtung der Twitter oder Facebookseiten von Herrn Garg erfolgt nicht in hei­ßen Wahlkampfzeiten. Das wird aber nie­man­den davon abhal­ten, die Nutzung sol­cher Kanäle in hei­ßen Wahlkampfzeiten zu pro­ble­ma­ti­sie­ren. Besonders dann, wenn ein Kanal etwa sei­ne „Klangfarbe” ändern soll­te. Dann wird dar­über gestrit­ten wer­den kön­nen, wer da nun twit­tert. Der Minister Dr. Heiner Garg? Der Parteipolitiker Dr. Heiner Garg? Die Privatperson Dr. Heiner Garg? Das auf­zu­tei­len und zu unter­schei­den ist schwer, aber nicht unmög­lich.

Ich hat­te neu­lich schon gefragt, wem Schleswig-Holstein bei Facebook gehört. Ich möch­te das nicht über­dra­ma­ti­sie­ren, sehe bis­lang auch noch kei­nen kla­ren poli­ti­schen Regelverstöße, fän­de es scha­de, wenn sol­che Fragen nicht jetzt, in ruhi­gen Zeiten, geklärt wer­den, son­dern im Wahlkampf zu hek­ti­schem Streit führ­ten.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

2 Gedanken zu “Wer twittert? Die Person, der Parteipolitiker, der Minister?”:

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